K und A Autohaus GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Lensing seit 19.4.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spielomat GmbHMünchen (vormals: Tarmstedt)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ zum 31. Dezember 2010Spielomat GmbH, MünchenAKTIVA
München, den 31. Mai 2011 Der Geschäftsführer Gez. Bernhard Lensing ANHANG zum 31. Dezember 2010Spielomat GmbH, München1. ALLGEMEINESDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Spielomat GmbH, München wurde unter Berücksichtigung des dritten Buches des HGB aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) HBG wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet, Rechnungsabgrenzungsposten nur unter Berücksichtigung des § 250 HGB. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen; dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 252 (1) Nr. 3 und 4 HGB einzeln und vorsichtig bewertet. Die Vorschriften des § 252 (1) Nr. 5 und 6 HGB wurden beachtet. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens, das zum Barwert angesetzt wurde - zum Nennwert bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nominalwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. INFORMATIONEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - mit Ausnahme eines Betrages in Höhe von € 680,00 - innerhalb eines Jahres fällig. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben. Beträge in Höhe von € 202,91 eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 4. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführungsorgane Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
München, den 31.05.2011 Der Geschäftsführer Gez. Bernhard Lensing |
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