Fischer & Fischer Verwaltungs KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerti Bülowius seit 4.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rehberger Werte GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.20111. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aufgrund der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen. Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB. Erleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Buchführung wird über EDV unter Anwendung der DATEV-Software erstellt. Das Belegwesen ist geordnet. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1. Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Latente Steuern sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Latenten Steuern, das Eigenkapital, sowie die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte unter Berücksichtigung des § 250 HGB Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 2.2. Bewertungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden lineare und degressive Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zu linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Finanzmittelanlagen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden alle vorhersehbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen und eine Abzinsung vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Dabei wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Pensionsrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung dieser Rückstellungen ein Zinssatz von 5,14% angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected Unit Credit Method (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Mangels Anpassungsklauseln in den Pensionsvereinbarungen blieb ein Gehaltstrend ebenso unberücksichtigt, wie die Fluktuation. Der Rententrend wurde hingegen mit 1,0% angenommen. Die Steuerrückstellungen betreffen das laufende Geschäftsjahr. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurde eine Abzinsung analog den Rückstellungen vorgenommen. 3. Weitere Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem den Anhang anschließenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. 3.2. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Bis auf die Forderung gegenüber dem Gesellschafter haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr, aber unter fünf Jahren sind verzinst. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr liegen in Höhe von EUR 165.000,00 vor. Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von EUR 234.188,51. 3.3. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 119.762,09. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, aber von weniger als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden zum Abschlussstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 90.673,00. 4. Sonstige Angaben 4.1. Mitglieder der Geschäftsführung Im Berichtsjahr 2011 bestand die Geschäftsführung der Gesellschaft aus Herrn Michael Rehberger.
Mannheim, 28. Juni 2012 Rehberger Werte GmbH Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt. |
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