Completservice WH GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 19617
Eingetragen
19.11.1998
Branche
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Übernahme von Haus- und Wohnungsverwaltungen und Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumgesetz.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Completservice WH GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 23.965,40 21.236,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.845,08 20.499,18
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 23.845,08 18.674,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 120,32 737,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.966,40 21.237,41

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.600,03 18.244,95
I. gezeichnetes Kapital 13.568,93 13.568,93
II. Gewinnvortrag 4.676,02 2.858,72
III. Jahresüberschuss 3.355,08 1.817,30
B. Rückstellungen 1.354,28 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 1.012,09 692,46
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.012,09 692,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.966,40 21.237,41

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Die Offenlegung ergibt sich aus § 325 HGB mit der Erleichterung des § 326 HGB.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

a. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

b. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

c. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

d. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

e. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

f. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

g. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.

h. Einzelne Positionen im Bereich der Erlöskonten wurden im Vergleich zum Vorjahr nochmals gesondert aufgegliedert. Die einzelnen Werte sind somit nicht Zeile für Zeile mit dem Vorjahr vergleichbar.

2. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)

a. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

b. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

c. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, sofern sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

aa) Anlagevermögen

Die Gegenstände des Anlagevermögens sind in Anlageverzeichnissen erfasst, aus denen die Lieferanten, Anschaffungsdatum und -kosten, Zu- und Abgänge, planmäßige Abschreibungen sowie die Restwerte ersichtlich sind. Die Zugänge, die zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt sind, sind lückenlos anhand der Lieferantenrechnungen verzeichnet. Übereinstimmung der Restwerte laut Anlageverzeichnisse mit den Bilanzwerten ist gegeben. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Außerplanmäßige Abschreibungen mussten nicht vorgenommen werden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.

bb) Umlaufvermögen

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Normalwert angesetzt.

cc) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und entsprechen den voraussichtlichen Erfordernissen.

dd) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

III. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse bestehen nicht (§§ 251, 268 Absatz 7 HGB).

 

Stuttgart, den 08. November 2011

Die Geschäftsführung

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 23.845,08 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 18.674,90 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.

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