Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15914
Eingetragen
14.5.2004
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
ist die Durchführung von Transporten mit PKWs und LKWs, deren zulässiges Gesamtgewicht 6 t nicht übersteigt und deren zulässige Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines mitgeführten Anhängers 3,5 t nicht übersteigt und deren Ladung einschließlich des Anhängers nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Holzbecher
seit 14.5.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

H. + H. Transport GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

752,00 1.009,00

II. Finanzanlagen

14.642,52 18.260,47

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.239,65 5.205,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.030,34 3.499,10

C. Rechnungsabgrenzungsposten

479,12 0,00

Summe Aktiva

22.143,63 27.973,57



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59 25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-393,19 -7.872,66

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-4.821,60 7.479,47

B. Rückstellungen

1.500,00 1.500,00

C. Verbindlichkeiten

293,83 1.302,17

Summe Passiva

22.143,63 27.973,57

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,00 € wird gem. der steuergesetzlichen Vorgabe eine Poolabschreibung über fünf Jahre vorgenommen.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und Kosten für Gewährleistungen.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Jürgen Holzbecher

Der Jahresfehlbetrag von EUR 4.821,60 wird dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR 393,19 zugerechnet, so dass ein Verlustvortrag von EUR 5.214,79 entsteht.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Solingen, den

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Dezember 2020

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