Weldstone GmbH
Wilnsdorf
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
A K T I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
56.696,00 |
74.486,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.776,00 |
1.473,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.920,00 |
73.013,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.794.105,68 |
1.581.678,85 |
| I.
Vorräte |
1.568.494,58 |
859.712,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.224.767,05 |
721.279,96 |
| -
davon gegenüber verbundenen Unternehmen aus
Lieferungen und Leistungen: EUR 76.609,81 (Vorjahr:
EUR 21.594,77) |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 2.173,50 (Vorjahr: EUR 2.173,50) |
|
|
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
844,05 |
685,94 |
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C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
18.796,82 |
0,00 |
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2.869.598,50 |
1.656.164,85 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
369.155,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-656.844,86 |
-171.796,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
-387.951,96 |
-485.048,32 |
| V.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.796,82 |
0,00 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
78.380,00 |
66.750,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
2.791.218,50 |
1.220.259,71 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
2.791.218,50 (Vorjahr: EUR 1.220.259,71) |
|
|
| -
davon gegen verbundenen Unternehmen: EUR 2.661.591,14
(Vorjahr: EUR 1.156.208,40) |
|
|
| -
davon gegenüber verbundenen Unternehmen aus
Lieferungen und Leistungen: EUR 683.049,44 (Vorjahr:
EUR 390.093,76) |
|
|
| -
davon gegenüber verbundenen Unternehmen aus
sonstigen Verbindlichkeiten: EUR 1.978.541,70
(Vorjahr: EUR 766.114,64) |
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|
2.869.598,50 |
1.656.164,85 |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Weldstone GmbH, Wilnsdorf zum
31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrags beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB sowie
den ergänzenden Vorschriften des § 42 Abs. 3
GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs.
1, 276, 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses sowie bei der Offenlegung
gemäß §§ 325ff. HGB im Einzelfall in
Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
nunmehr die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes maßgebend. Die
hieraus gegenüber dem Vorjahr entstandenen
Bewertungsänderungen werden in entsprechenden Punkten
erläutert. Ansonsten wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres unverändert
angewandt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Weldstone GmbH weist zum 31.12.2010 einen "nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von
EUR 18.796,82 aus.
Diese bilanzielle Überschuldung steht der
Beibehaltung der Bilanzierung nach der
Unternehmensfortführungsprämisse nicht entgegen,
da zu Gunsten der Weldstone GmbH seitens der
Muttergesellschaft Weldstone Limited, Hong Kong, China,
eine Patronatserklärung ausgesprochen worden ist.
Demnach hat sich die Weldstone Limited mit
Patronatserklärung vom 4. Februar 2011 die
uneingeschränkte Verpflichtung übernommen,
dafür Sorge zu tragen, dass die Weldstone GmbH,
Wilnsdorf, in der Weise geleitet und finanziell
ausgestattet wird, um stets in der Lage zu sein, allen
ihren Verbindlichkeiten fristgemäß
nachzukommen.
Ferner gehen die Unterzeichner anhand der Gesamtplanung
für das Jahr 2011 von einer weiteren Erholung der
gesamtwirtschaftlichen Situation aus, die sich auch in
einer weiteren Ausweitung der Umsatzerlöse und einem
positiven Jahresergebnis niederschlagen wird.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen, mit Ausnahme der Anpassungen
an das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz entsprechend der
nachfolgenden Erläuterungen bei den betreffenden
Bilanzpositionen, mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare zeitanteilige Abschreibung auf die
Voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150 wurden gemäß
§ 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen EUR 150 bis EUR 1.000,00 wurden
einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden folgende Nutzungsdauern zu Grunde
gelegt:
Immaterielle
Vermögensgegenstände
3 bis 5 Jahre
EDV-Hardware und
Büromaschinen 3
bis 8 Jahre
Andere Anlagen-, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
5 Jahre
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Lagerrisiken
und Risiken einer geringeren Brauchbarkeit wegen
Überalterung wurden durch Abschläge anhand einer
Gängigkeitsanalyse berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet, da diese
laut dem Konzernrichtlinien nur in wirtschaftlich
begründeten Ausnahmefällen (z.B. wegen
Wirtschaftskrisen, Kriegseinwirkung oder Naturkatastrophen)
erfolgen.
Bei der Umrechnung der Fremdwährungsforderungen
über einem Jahr wurde das Niederstwertprinzip
beachtet, d.h. dass bei Wechselkursschwankungen der jeweils
niedrigere Kurs aus Entstehungskurs und Stichtagskurs
angesetzt wurde. Entsprechend der gegenüber dem
Vorjahr geänderten Regelungen wurden im Übergang
auf die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz
in Einzelfällen bei den kurzfristigen Forderungen die
Nennwerte überschritten. Die Effekte wurden im
außerordentlichen Ergebnis erfasst.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Bei der Umrechnung der
Fremdwährungsverbindlichkeiten über einem Jahr
wurde das Höchstwertprinzip beachtet, d.h. dass bei
Wechselkursschwankungen von
Fremdwährungsverbindlichkeiten der jeweils höhere
Kurs aus Entstehungs- und Stichtagskurs angesetzt wurde.
Entsprechend der gegenüber dem Vorjahr geänderten
Regelungen wurden im Übergang auf die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Einzelfällen bei
den kurzfristigen Verbindlichkeiten die Nennwerte
unterschritten. Die Effekte wurden im
außerordentlichen Ergebnis erfasst.
C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Wir verweisen auf den Anlagenspiegel (Anlage
6.1.3./6)
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt unverändert zum
Vorjahr EUR 26.000,00.
Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage
beträgt unverändert zum Vorjahr EUR
1.000.000,00.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Garantieverpflichtungen (EUR 29.550,00),
Verpflichtungen aus rückständigem Urlaub (EUR
18.000,00), Prüfungs- und Beratungskosten (EUR
9.880,00) sowie Tantieme (EUR 18.750,00). Anpassungen an
die Bewertung der Rückstellungen nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden vorgenommen und im
außerordentlichen Ergebnis erfasst.
sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. EUR 2.173,50 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: EUR 2.173,50).
D. Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr
einschließlich der drei Geschäftsführer
durchschnittlich zwölf (12,5) Mitarbeiter
beschäftigt.
Organe
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch:
Herr Burkhard Rinn, Krofdorf-Gleiberg,
Herr Thomas Hoehn, Waging am See,
Herr Andreas Endemann, Bad Aibling.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird gemeinsam mit dem
Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen i.S.d.
§ 271 Abs. 2 HGB der IBG
Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, und
wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der
Konzernabschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter der Nummer HRA 5386 bzw. im elektronischen
Bundesanzeiger hinterlegt.
Wilnsdorf, im Februar 2011
Weldstone GmbH
Geschäftsführung
Burkhard Rinn Thomas Hoehn Andreas
Endemann
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