el - mo
GmbH
Heusenstamm
(vormals:
Neu-Isenburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
500,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
500,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.674,62 |
30.042,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.231,97 |
4.084,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.442,65 |
25.957,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
403,35 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.577,97 |
30.042,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.610,04 |
24.874,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
125,49 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.735,53 |
-125,49 |
| B.
Rückstellungen |
9.219,02 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.748,91 |
4.168,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.748,91 |
4.168,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.577,97 |
30.042,55 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2010
wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue
Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs.
2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Pensionsrückstellung beruht auf
versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten,
Gewährleistungs-- und Urlaubsansprüche sowie
übrige Rückstellungen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn El
Moukhtar Charqui
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Langen, den 20.04.2011
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