FitGym24
GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.816,00 |
88.217,00 |
| I.
Sachanlagen |
73.816,00 |
88.217,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.210,32 |
317.023,00 |
| I.
Vorräte |
13.827,66 |
14.117,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
267.423,96 |
260.144,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
88.678,93 |
75.987,27 |
| davon
gegen Gesellschafter |
21.913,94 |
135,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.958,70 |
42.761,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.978,04 |
390,02 |
| Aktiva |
418.004,36 |
405.630,02 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.904,23 |
160.226,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
135.226,24 |
133.596,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.677,99 |
1.630,05 |
| B.
Rückstellungen |
7.089,09 |
8.513,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
189.528,62 |
196.743,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
138.534,43 |
122.563,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.994,19 |
74.180,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.482,42 |
40.147,46 |
| Passiva |
418.004,36 |
405.630,02 |
Anhang
Grundlagen der Gesellschaft
I. Rechtliche Grundlagen
Die Firma ist als Gesellschaft mit beschränkter
Haftung im Handelsregister von Mönchengladbach unter
dem Aktenzeichen HRB Nr. 12619 eingetragen.
II. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von
Fitnessstudios.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen
Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zu
beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
III. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
IV. Gesellschaftsvertrag
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom
13.04.2007 errichtet.
V. Organe und Beschlüsse
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Thorsten Meseck vom 01.01.2019 bis
31.12.2019.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
VI. Sitz und Domizil
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Mönchengladbach und ist auch dort
geschäftsansässig.
VII. Betriebsgröße
Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 (1) HGB vor.
Rechnungswesen
I. Buchführung
Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV -
Programms Kanzlei Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch
die Produktprüfung der ERNST & YOUNG GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am
28.02.2022 bestätigt.
Die aufgezeichneten Sachverhalte sind eindeutig
beschrieben. Alle Aufzeichnungen sind durch Belege
nachgewiesen und die gesetzlichen vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfristen wurden eingehalten.
Jahresabschluss
I. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren auch die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss schließt an den
Vorjahresabschluss an.
II. Bewertungsgrundsätze
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen
und grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich (sowie zulässig)
planmäßigen Abschreibungen bewertet (§ 253
Abs. 3 HGB).
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich anfallender Anschaffungsnebenkosten,
abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet.
Die Forderungen sind zu Nennwerten angesetzt.
Kassen- und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigungen und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder
teilweise Aufwand bzw. Ertrag des folgenden Jahres sind,
wurden periodengerecht abgegrenzt (§ 250 HGB).
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
und Rückstellungen in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
(§ 253 (1) HGB).
Die Bewertung von Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode).
Der Rückstellungsbetrag gemäß der
PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwand.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter
Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Heranziehung eines Zinssatzes von 5 %.
Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde die aufgrund der
geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und
Anwartschaften auf Pensionen erforderliche Zuführung
zu 1/15 berücksichtigt.
III. Umrechnungsgrundsätze
Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht,
da ausschließlich in € fakturiert wird.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde durch den
Geschäftsführer, Herrn Thorsten Meseck,
unterzeichnet.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2022 festgestellt.
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