WaKa-Invest
GmbH
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.000,00 |
27.351,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.000,00 |
27.272,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
79,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.000,00 |
27.351,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.194,70 |
23.907,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.092,04 |
41,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
286,74 |
-1.050,23 |
| B.
Rückstellungen |
350,00 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455,30 |
2.793,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.000,00 |
27.351,51 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Grundlagen
der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der WaKa-Invest GmbH
zum 31.12.2010 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer
angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als
auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei
der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen
im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr
unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an
verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag
maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung
der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen
Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung,
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Pensionsrückstellung beruht auf
versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.
Sonstige
Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Hayrettin Kaya
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Siegen, den 19.02.2013
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.2.2013.
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