Raumausstattung Schmidt GmbH
Hohen-Sülzen
(vormals:
Harsefeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.831,00 |
54.952,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.831,00 |
54.952,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.004,59 |
191.562,04 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
31.875,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.755,29 |
140.344,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249,30 |
19.342,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.703,11 |
4.481,24 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
514.793,79 |
443.995,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
644.332,49 |
694.990,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.600,00 |
75.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
146.000,00 |
146.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
736.393,79 |
665.595,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
514.793,79 |
443.995,23 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
642.332,49 |
692.990,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
644.332,49 |
694.990,51 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, gem.
§ 253 Abs. 2 HGB.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Vorgenommene außerplanmäßige
Sonderabschreibungen nach §§ 254, 280 HGB ergeben
sich aus dem als Anlage beigefügten
Anlagenverzeichnis.
Beurteilungen zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen
beizulegenden Wert oder Teilwert auf
Vermögensgenstände, auch bei dauernder
Wertminderung, wurden nicht vorgenommen.
Von dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von € 150,00 (bis einschließlich
Geschäftsjahr 2007 € 410,00) wurde Gebrauch
gemacht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar
sind, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
beweglichen Wirtschaftsgüter betragen mindestens
€ 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00. Dieser
Sammelposten wird jährlich um ein Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges
Vorratsvermögen wurden nach § 255 Abs. 1 und 2
HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter
Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 3
HGB, bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde vom Mandanten zum
Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme haben wir
nicht teilgenommen.
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten und
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen
wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 (2) HGB
berücksichtigt.
Die transitorischen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten erhalten Aufwendungen für
einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, § 250 Absatz 1
HGB.
Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach 253
Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert
worden, wobei § 6 Abs. 1 Nummer 3a Ziffern a) bis e)
EStG und § 5 Abs. 4a und 4b EStG Berücksichtigung
fanden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1
HGB mit dem Rückzahlungsbetrag in Ansatz gekommen;
§ 6 Abs. 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt.
Die passiven transitorischen
Rechnungsabgrenzungsposten sind für erhaltene
Einnahmen, soweit sie einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag
darstellen, in Ansatz gebracht.
Für Gesellschafterdalehen in Höhe von
€ 327.685,91 wurde eine
Rangrücktrittserklärung vereinbart.
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.
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