Raumausstattung Schmidt GmbHLiquidiert

21698 Harsefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 42525
Eingetragen
10.3.1998
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die InnenausstattungFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Ausführung von Raumausstatterarbeiten, insbesondere die Verlegung von Bodenbelägen, Anfertigung und Anbringung von Dekorationen, Sonnen- und Lichtschutz jeglicher Art, Ausführen von Polsterarbeiten sowie der Handel mit Bodenbelägen, Dekorationen, Sonnen- und Lichtschutzartikeln und Lederwaren.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Schmidt
seit 9.2.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Raumausstattung Schmidt GmbH

Hohen-Sülzen

(vormals: Harsefeld)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.831,00 54.952,00
I. Sachanlagen 14.831,00 54.952,00
B. Umlaufvermögen 113.004,59 191.562,04
I. Vorräte 0,00 31.875,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.755,29 140.344,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 249,30 19.342,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.703,11 4.481,24
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 514.793,79 443.995,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 644.332,49 694.990,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 75.600,00 75.600,00
II. Kapitalrücklage 146.000,00 146.000,00
III. Bilanzverlust 736.393,79 665.595,23
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 514.793,79 443.995,23
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 642.332,49 692.990,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 644.332,49 694.990,51

Anhang


Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 2 HGB.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.

Vorgenommene außerplanmäßige Sonderabschreibungen nach §§ 254, 280 HGB ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.

Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden Wert oder Teilwert auf Vermögensgenstände, auch bei dauernder Wertminderung, wurden nicht vorgenommen.

Von dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 150,00 (bis einschließlich Geschäftsjahr 2007 € 410,00) wurde Gebrauch gemacht.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter betragen mindestens € 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00. Dieser Sammelposten wird jährlich um ein Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 3 HGB, bewertet.

Das Vorratsvermögen wurde vom Mandanten zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen (Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme haben wir nicht teilgenommen.

Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 (2) HGB berücksichtigt.

Die transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhalten Aufwendungen für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, § 250 Absatz 1 HGB.

Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert worden, wobei § 6 Abs. 1 Nummer 3a Ziffern a) bis e) EStG und § 5 Abs. 4a und 4b EStG Berücksichtigung fanden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag in Ansatz gekommen; § 6 Abs. 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt.

Die passiven transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten sind für erhaltene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen, in Ansatz gebracht.

Für Gesellschafterdalehen in Höhe von € 327.685,91 wurde eine Rangrücktrittserklärung vereinbart.

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung nicht.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.

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