Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 6883
Eingetragen
7.8.1986
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung und Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Karin Plato
seit 23.2.2001
Geschäftsführer
Joachim Plato
seit 23.2.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Essen
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Plato GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 85.573,00 53.332,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 85.572,00 53.331,00
B. Umlaufvermögen 1.289.099,44 1.377.719,58
I. Vorräte 189.100,00 518.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.372,04 75.384,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.852,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.092.627,40 784.335,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.439,46 3.762,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.378.111,90 1.434.814,06

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 943.760,63 1.035.791,63
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 860.227,04 827.410,46
III. Jahresüberschuss 57.969,00 182.816,58
B. Rückstellungen 386.116,47 350.783,41
C. Verbindlichkeiten 48.234,80 48.239,02
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 48.234,80 48.239,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.378.111,90 1.434.814,06

Anhang


I. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Firma Plato GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft hat den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 265 (1) S. 2 HGB entsprechend die Vorjahresbeträge zu den Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.

Nach § 265 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches liegen gesondert berichtspflichtige nicht vergleichbare Positionen gegenüber dem Vorjahresabschluss nicht vor.

In Ausübung des gesetzlichen Wahlrechtes entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem System des Gesamtkostenverfahrens.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a HGB sowie § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 284 Abs. 2 Handelsgesetzbuch
Von den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen. (§ 284 (2) Nr.1 HGB)

Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern es der Abnutzung unterlag, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wird nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für die sogenannten "geringwertigen Anlagegüter" im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wird von der Möglichkeit der sofortigen Vollabschreibung Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die halbfertigen Arbeiten sind abzüglich eines Gewinnaufschlages und der Umsatzsteuer bilanziert worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die Restlaufzeiten betragen für sämtliche Forderungen weniger als ein Jahr. Bankguthaben / liquide Mittel wurden durch Bankauszug bzw. Kassenbericht nachgewiesen und sind zum Nennwert aktiviert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde bei den Pensionsrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung dieser Rückstellungen ein Zinssatz von 3,68 % angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit" - Methode (PUCMethode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwandt. Der Rententrend wurde p. a. mit 0 % angenommen. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter Rückstellungen auf der Grundlage des § 6 a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 41.224. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von € 2.748,00 zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von € 19.238,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums der Pensionsrückstellung zugeführt.

Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen zum durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 statt 7 Jahre: € 86.655,00.

Der Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt  (§ 253 Abs. 6 HGB n.F.)."

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten den Tantiemeanspruch für das Jahr 2017, die voraussichtlichen Kosten des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das Berichtsjahr sowie voraussichtliche Gewährleistungsansprüche sowie die Kosten für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Diese berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bewertung der Aufbewahrungsrückstellung sind zukünftige jährliche Preis- und Kostensteigerungen von 2% berücksichtigt und entsprechend der Laufzeit, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Der Jahresabschluss enthält keine Posten im Sinne des § 256a HGB, die auf fremde Währung lauten oder früher gelautet haben.

Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

III. Sonstige Pflichtangaben nach verschiedenen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen


Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände der Finanzanlagen sind nicht angefallen.

Außerplanmäßige Abschreibungen im Umlaufvermögen


Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die das in der Gesellschaft übliche Ausmaß überschreiten, liegen nicht vor.

Nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen



   Mietverträge  Jahresbeträge  EUR 12.000,00
   Leasingverträge Jahresbeträge  EUR   1.149,90

Berichtspflichtige sonstige bedeutungsvolle Verpflichtungen aus begonnenen bzw. in Auftrag gegebenen Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen oder Umweltschutzmaßnahmen sind nicht festgestellt worden, ebenso keine langjährigen Abnahmeverpflichtungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen. Vertragliche Verpflichtungen zur Einräumung von Krediten gegenüber Dritten oder aus Gewinnabführungsverträgen sind ebenfalls nicht vorhanden. Die Finanzierung der geschäftlichen Maßnahmen der Gesellschaft war ordnungsgemäß geregelt.

Am Bilanzstichtag bestehende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten


Zum Bilanzstichtag lagen derartige Verhältnisse nicht vor bzw. sind unter der Bilanz ausgewiesen.

Beschäftigte Arbeitnehmer


Im Berichtsjahr wurden im Jahresdurchschnitt fünf Angestellte beschäftigt.

Kredit an Organmitglieder


Derartige Kreditgewährungen liegen im Geschäftsjahr nicht vor.

Benennung der Organmitglieder


Geschäftsführer

Herr Jochen Plato, Essen,

Die Angaben der Gesamtbezüge unterbleiben im Hinblick auf § 286(4) HGB.

Ergebnisverwendung


Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinn auf das neue Jahr vorzutragen.

IV. Berichtspflichten nach dem GmbH-Gesetz
1. Zur Benennungspflicht von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wird darauf hingewiesen, dass ein gesonderter Ausweis bereits in der Bilanz erfolgt ist unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

2. Gesonderter Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung gem. § 29 Abs. 4 GmbHG unterliegende Rücklagen im Zusammenhang mit Wertaufholungen im Anlage- und Umlaufvermögen oder aus der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Auflösung steuerlicher Rückstellungen sind im Berichtsjahr nicht gebildet worden.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 8,16 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


 Essen, 23.11.2018, gezeichnet Jochen Plato


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2018 festgestellt.

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