Plato
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.573,00 |
53.332,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.572,00 |
53.331,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.289.099,44 |
1.377.719,58 |
| I.
Vorräte |
189.100,00 |
518.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.372,04 |
75.384,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.852,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.092.627,40 |
784.335,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.439,46 |
3.762,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.378.111,90 |
1.434.814,06 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
943.760,63 |
1.035.791,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
860.227,04 |
827.410,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.969,00 |
182.816,58 |
| B.
Rückstellungen |
386.116,47 |
350.783,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.234,80 |
48.239,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.234,80 |
48.239,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.378.111,90 |
1.434.814,06 |
Anhang
I. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Firma Plato GmbH wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft hat den gesetzlichen Bestimmungen
gemäß
§ 265 (1) S. 2 HGB
entsprechend die Vorjahresbeträge zu den Positionen
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Nach § 265 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches liegen
gesondert berichtspflichtige nicht vergleichbare Positionen
gegenüber dem Vorjahresabschluss nicht vor.
In Ausübung des gesetzlichen Wahlrechtes
entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem
System des Gesamtkostenverfahrens.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 274a HGB sowie
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gem.
§ 284 Abs. 2 Handelsgesetzbuch
Von den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurde im
Berichtsjahr nicht abgewichen.
(§ 284 (2) Nr.1 HGB)
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern es der Abnutzung
unterlag, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für die
sogenannten "geringwertigen Anlagegüter" im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wird von der
Möglichkeit der sofortigen Vollabschreibung Gebrauch
gemacht.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die halbfertigen Arbeiten sind abzüglich eines
Gewinnaufschlages und der Umsatzsteuer bilanziert worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Die Restlaufzeiten betragen für
sämtliche Forderungen weniger als ein Jahr.
Bankguthaben / liquide Mittel wurden durch Bankauszug bzw.
Kassenbericht nachgewiesen und sind zum Nennwert aktiviert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde bei
den Pensionsrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit
von 15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung
dieser Rückstellungen ein Zinssatz von 3,68 %
angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit" - Methode (PUCMethode). Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2005 G von Klaus Heubeck verwandt. Der Rententrend wurde p.
a. mit 0 % angenommen. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung
zuvor genannter Rückstellungen auf der Grundlage des
§ 6 a EStG nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 41.224. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel den
Pensionsrückstellungen in Höhe von €
2.748,00 zugeführt. Die Zuführung wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher
Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene
Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von €
19.238,00 wird innerhalb des verbleibenden
Übergangszeitraums der Pensionsrückstellung
zugeführt.
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der
Rückstellung für Pensionen zum durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 statt 7 Jahre: €
86.655,00.
Der Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB
n.F.)."
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten den
Tantiemeanspruch für das Jahr 2017, die
voraussichtlichen Kosten des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen für das Berichtsjahr sowie
voraussichtliche Gewährleistungsansprüche sowie
die Kosten für die gesetzliche Verpflichtung zur
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Diese
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der
Bewertung der Aufbewahrungsrückstellung sind
zukünftige jährliche Preis- und
Kostensteigerungen von 2% berücksichtigt und
entsprechend der Laufzeit, mit dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten im
Sinne des § 256a HGB, die auf fremde
Währung lauten oder früher gelautet haben.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
III. Sonstige Pflichtangaben nach verschiedenen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände der Finanzanlagen sind nicht
angefallen.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Umlaufvermögen
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, die das in der Gesellschaft
übliche Ausmaß überschreiten, liegen nicht
vor.
Nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen
Mietverträge
Jahresbeträge EUR 12.000,00
Leasingverträge
Jahresbeträge EUR 1.149,90
Berichtspflichtige sonstige bedeutungsvolle
Verpflichtungen aus begonnenen bzw. in Auftrag gegebenen
Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen
oder Umweltschutzmaßnahmen sind nicht festgestellt
worden, ebenso keine langjährigen
Abnahmeverpflichtungen, die über den gewöhnlichen
Geschäftsverkehr hinausgehen. Vertragliche
Verpflichtungen zur Einräumung von Krediten
gegenüber Dritten oder aus
Gewinnabführungsverträgen sind ebenfalls nicht
vorhanden. Die Finanzierung der geschäftlichen
Maßnahmen der Gesellschaft war
ordnungsgemäß geregelt.
Am Bilanzstichtag bestehende Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag lagen derartige Verhältnisse
nicht vor bzw. sind unter der Bilanz ausgewiesen.
Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Jahresdurchschnitt
fünf Angestellte beschäftigt.
Kredit an Organmitglieder
Derartige Kreditgewährungen liegen im
Geschäftsjahr nicht vor.
Benennung der Organmitglieder
Geschäftsführer
Herr Jochen Plato, Essen,
Die Angaben der Gesamtbezüge unterbleiben im
Hinblick auf § 286(4) HGB.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Gewinn auf das neue Jahr vorzutragen.
IV. Berichtspflichten nach dem GmbH-Gesetz
1. Zur Benennungspflicht von Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wird darauf
hingewiesen, dass ein gesonderter Ausweis bereits in der
Bilanz erfolgt ist unter der Position Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
2. Gesonderter Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung gem. § 29 Abs. 4 GmbHG
unterliegende Rücklagen im Zusammenhang mit
Wertaufholungen im Anlage- und Umlaufvermögen oder aus
der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Auflösung
steuerlicher Rückstellungen sind im Berichtsjahr nicht
gebildet worden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 8,16 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Essen, 23.11.2018, gezeichnet Jochen Plato
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2018 festgestellt.
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