Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 728408
Eingetragen
9.10.2012
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von militärischen KampffahrzeugenHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Produktion von Rechenzentren in modularer Bauweise (Container)

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eduard Eller
seit 9.10.2012
Prokura
Bernt Gottschling
seit 9.10.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (8)

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Weiss-Doppelbodensysteme GmbH
Germany
12.528 €
50.11%
B**** G**********
3.118 €
12.47%
M***** K*****
3.118 €
12.47%
E***** E****
3.118 €
12.47%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Contain RZ GmbH

Schwäbisch Gmünd

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 13.493,00 17.636,00
I. Sachanlagen 13.493,00 17.636,00
B. Umlaufvermögen 533.664,94 630.125,32
I. Vorräte 235.000,00 235.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 293.846,13 387.508,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.818,81 7.616,76
Aktiva 547.157,94 647.761,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 302.293,83 280.288,14
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 20.541,71 20.541,71
III. Gewinnvortrag 234.746,43 196.586,28
IV. Jahresüberschuss 22.005,69 38.160,15
B. Rückstellungen 7.300,00 6.800,00
C. Verbindlichkeiten 237.564,11 360.673,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 237.564,11 360.673,18
Summe Passiva 547.157,94 647.761,32

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Contain RZ GmbH hat ihren Sitz in Satteldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Nummer HRB 728408.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Contain RZ GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen der Unternehmenssatzung zu beachten.

Die Contain RZ GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267a Abs. 1 HBG auf.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Im Berichtsjahr wurden zwei Aushilfen beschäftigt.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat des Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis berechnet und linear vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis 800,00 EUR wurden analog zu § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr ebenfalls voll als Aufwand erfasst und separat in das Anlageverzeichnis aufgenommen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten lt. Inventur zum 31.12.2023 bewertet. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzel- bzw. Pauschalrisiken und Forderungsausfälle wurden ggf. durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 293.846,13 EUR.

2. Eigenkapital

Im Berichtsjahr erfolgte keine Einzahlung in die Kapitalrücklage.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (1 TEUR) sowie Rückstellungen für Rechnungslegungskosten für den Berichtszeitraum (7 TEUR).

4. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind nachfolgend dargestellt:

Art der Gesamt- davon mit einer RLZ von
Verbindlichkeit betrag
zum 31.12.2023 TEUR < 1 J.
TEUR
1 - 5 J.
TEUR
> 5 J.
TEUR
Verbindlichkeiten aus Anzahlungen 0 0 0 0
aus Lieferungen u. Leistungen 238 238 0 0
Verbindlichkeiten an UN mit Beteiligung 0 0 0 0
sonstige 0 0 0 0
Summe 238 238 0 0

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 230.009,04 EUR enthalten. Verbindlichkeiten aus Steuern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

IV. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE

Sonstige Haftungsverhältnisse oder finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gem. § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

V. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN

Geschäftsführer: Bernt Gottschling, Betriebswirt

Bezüglich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder weitere Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse für Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Satteldorf, dim Februar 2025

Bernt Gottschlig

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025 festgestellt.

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