Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 55
Eingetragen
18.4.2002
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz
Gegenstand
Der Verkauf von Schnittholz und Holzerzeugnissen aller Art, die Produktion von Erzeugnissen aus Holz aller Art sowie Tischlereiarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tilo Bolle
seit 18.4.2002
Geschäftsführer
Susanne Bolle
seit 18.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

39319 Jerichow
17.710 €
35.00%
39319 Jerichow
17.710 €
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HOLZ-BOLLE GmbH

Klietz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 624.000,56 622.453,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.665,00 42.192,00
II. Sachanlagen 594.907,47 568.737,47
III. Finanzanlagen 13.428,09 11.524,15
B. Umlaufvermögen 555.048,41 600.021,85
I. Vorräte 125.795,13 44.435,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.556,04 32.298,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 344.697,24 523.288,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.063,96 11.463,04
Summe Aktiva 1.191.112,93 1.233.938,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 358.742,12 377.531,06
I. gezeichnetes Kapital 50.600,00 50.600,00
II. Kapitalrücklage 60.356,00 60.356,00
III. Bilanzgewinn 247.786,12 266.575,06
B. Rückstellungen 222.047,20 232.136,02
C. Verbindlichkeiten 345.714,36 384.003,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 264.609,25 240.267,96
Summe Passiva 1.191.112,93 1.233.938,51

Anhang

Holz-Bolle GmbH Holzverarbeitung, Klietz

Anhang

Firma

Holz Bolle GmbH

Firmensitz

Klietz

Registergericht

Stendal

Handelsregisternummer

55

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach geltenden Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des BilRUG aufgestellt. Soweit steuerliche Regelungen nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des HGB`s stehen, wurden diese primär angewandt. Die den Jahresabschluss betreffenden Regelungen der Satzung werden beachtet.

Die Berichtsgesellschaft ist unter Berücksichtigung der Größenklassen im Sinne des §§ 267 und 267a HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Bewertung ist von der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 HGB ausgegangen worden.

Der Einzelbewertungsgrundsatz und das Saldierungsverbot werden beachtet. Die Regelung des § 246 HGB bezüglich der Saldierung der Pensionsverpflichtung mit dem Deckungsvermögen ist vollzogen worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der degressiven/linearen Methode vorgenommen. Zugänge des Sachanlagevermögens im Berichtszeitraum 2023 wurden nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Die degressive Abschreibungsmethode wird auf den Altbestand fortgeführt, soweit die Anwendung der linearen Methode zu höheren Abschreibungsbeträgen führt erfolgt die Umstellung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis zu Euro 800,00 (bis 31.12.2017 Euro 410,00) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Insoweit ist die Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen beibehalten worden.

Die Abschreibungen auf die Altbestände wurden planmäßig fortgeführt.

Die Vorräte wurden auf der Grundlage einer Stichtagsinventur zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Der Bestand an noch nicht abgerechneten Aufträgen ist retrograd, auf der Grundlage des am Bilanzstichtag ermittelten Fertigstellungsgrades ermittelt worden.

Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung des Vorratsvermögens beachtet.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nominalwert. Die Einzelwertberichtigungen wurden je nach Lage des Einzelfalls gebildet. Verbleibende Risiken, Skonti, Zinsverluste sowie Mahn- und Einzugskosten wurden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden grundsätzlich mit den Nennwerten bewertet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Betrag zum 31. Dezember 2023 bilanziert, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei die Dotierung nach der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme erfolgt.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken, nach Auskunft der Mandantin, berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Einfluss auf Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen beibehalten.

Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld zu mehreren Posten

Mitzugehörigkeitsvermerke Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 236.070,48 (VJ: Euro 236.070,48) ausgewiesen.

Angaben zur Berechnung von Pensionsrückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbahrwert-Methode ermittelt. Bei der Berechnung wurde laut Gutachten der marktübliche Zins von 1,74 % sowie biometrische Annahmen von Dr. Heubeck 2018G berücksichtigt. Lohn- und Gehaltstrends wurden nicht berücksichtigt, da Fixbeträge zugesagt sind. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebende Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre. Zur Bestimmung dieses Betrages ist der Erfüllungsbetrag zu ermitteln, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,35 % ergibt. Der Differenzbetrag in Höhe von Euro 4.697,00 unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag beträgt lt. versicherungsmathematischen Gutachten Euro 343.585,00. Der Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Zeitwert Euro 162.008,80 der Verpflichtung aus der Pensionszusage saldiert worden.

Angaben zu verrechneten Vermögensgegenständen

Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen weisen zum Bilanzstichtag einen Aktivwert von Euro 162.008,80 aus.

Forderungsspiegel

Am Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen aus Lieferung und Leistungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Im Bilanzgewinn wird der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 mit einem Betrag in Höhe von Euro 266.575,06 mit abgebildet.

Sonstige Rückstellungen, nicht unerheblicher Umfang, nicht gesondert ausgewiesen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Erfüllung der Verpflichtung aus Gewährleistungsverträgen sowie zur Abdeckung der voraussichtlichen Kosten aus der Umsetzung der Verpflichtung zur Aufbewahrung gem. § 257 HGB und § 147 EStG gebildet.

Darüber hinaus wurden die Verpflichtungen aus ertragsabhängigen Vergütungen an Arbeitnehmer passiviert.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufeit von mehr als fünf Jahren werden nicht ausgewiesen.

Aufgliederung der Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen mit Euro 2.098,27 (VJ: Euro 15.053,39)

Verbindlichkeiten aus Steuern. Ein Teilbetrag in Höhe von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00) werden am Bilanzstichtag im Rahmen der sozialen Sicherheit geschuldet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestehen keine Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen die zur Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage eine wesentliche Bedeutung haben.

Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer gem. § 285 Nr. 7 HGB

1.1.2023 - 31.12.2023

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

12,25

31.12.2023

Beschäftigtenzahl zum Stichtag

12

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.3.2025.

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