TECNOMIS GmbHLiquidiert

07745 Jena, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505338
Eingetragen
22.4.2010
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
ist Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Wartung von innovativen und smarten Lösungen und Zubehörteilen rund um die Laborautomatisierung, Erteilung maßgeschneiderter Antworten auf kundenspezifische Fragestellungen im Hard- und Softwarebereich sowie kompetente und unabhängige Beratung von biologischen Laboren bei anstehenden Investitions- und Applikationsentscheidungen.

Historie

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Management

NameRolle
Simon Renard
seit 12.3.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

TECNOMIS GmbH

Jena

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.04.2010 bis zum 31.12.2010

Handelsbilanz zum 31.12.2010

Aktiva

Geschäftsjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.157,00
17.157,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 604,25
604,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.086,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 154,33
26.002,44

Passiva

Geschäftsjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 14.237,96
10.762,04
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 1.100,00
1.100,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.697,84
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203,69
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 203,69
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.238,87
- davon gegenüber Gesellschaftern Euro 1.365, 96
- davon aus Steuern Euro 872,91
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 2.238,87
14.140,40
26.002,44

Gewinn- und Verlustrechnung vom 14.04.2010 bis 31.12.2010

Geschäftsjahr
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 8.155,29
2. Gesamtleistung 8.155,29
3. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
aa) sonstige ordentliche Erträge 579,81
b) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 892,50 1.472,31
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.569,00
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 612,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 294,48 906,48
6. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8.317,24
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Raumkosten 1.233,00
ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 146,00
ac) Fahrzeugkosten 6.041,42
ad) Werbe- und Reisekosten 1.340,70
ae) verschiedene betriebliche Kosten 3.625,53 12.386,65
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 377,52
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -13.929,29
10. sonstiqe Steuern 308,67
11. Jahresfehlbetrag 14.237,96

 

Jena, den 22.12.2011

Tecnomis GmbH

Geschäftsführer

Kontennachweis zur Handelsbilanz

AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0520 Pkw 17.157,00
sonstige Vermögensgegenstände
1350 Kautionen 486,00
1401 Abziehbare Vorsteuer 7% 9,78
1406 Abziehbare Vorsteuer 19% 6.372,39
3806 Umsatzsteuer 19% -1.641,57
3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen -4.622,35
604,25
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
1600 Kasse 1.532,31
1800 Bank 6.554,55
8.086,86
Rechnungsabgrenzungsposten
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 154,33
Summe Aktiva 26.002,44

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Gezeichnetes Kapital
2900 Gezeichnetes Kapital 25.000,00
Jahresfehlbetrag
0000 Jahresfehlbetrag 14.237,96
sonstige Rückstellungen
3095 Rückstellungen f. Abschluss u. Prüfung 1.100,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3160 Verbindlichkeiten Kreditinstitut (1-5J) 11.697,84
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3310 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 203,69
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3310 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 203,69
sonstige Verbindlichkeiten
3510 Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern 1.365,96
3700 Verbindl. Steuern und Abgaben 872,91
2.238,87
- davon gegenüber Gesellschaftern
3510 Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern 1.365,96
- davon aus Steuern
3700 Verbindl. Steuern und Abgaben 872,91
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3510 Verbindlichkeit.gg. Gesellschaftern 1.365,96
3700 Verbindl. Steuern und Abgaben 872,91
2.238,87
Summe Passiva 26.002,44

Kontennachweis zur GuV

Geschäftsjahr
Euro
Umsatzerlöse
4400 Erlöse 19% USt 8.155,29
sonstige ordentliche Erträge
4639 Verwendg. v. Gegenst. außerh. Untern. o. USt 95,29
4947 Verrechn. sonstige Sachbezüge 19% USt 484,52
579,81
sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
4975 Investitionszuschüsse (steuerpfl.) 892,50
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
5400 Wareneingang 19% Vorsteuer 1.569,00
Löhne und Gehälter
6020 Gehälter 600,00
6040 Pauschale Steuer für Aushilfen 12,00
612,00
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
6110 Gesetzliche Sozialaufwendungen 174,48
6121 Beitrag IHK 120,00
294,48
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6222 Abschreibungen auf Kfz 3.431,24
6260 Sofortabschreibung GWG 4.886,00
8.317,24
Raumkosten
6310 Miete 243,00
6325 Gas, Strom, Wasser 990,00
1.233,00
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
6420 Beiträge 30,00
6430 Sonstige Abgaben 116,00
146,00
Fahrzeugkosten
6520 Kfz-Versicherungen 1.859,35
6530 Laufende Kfz-Betriebskosten 2.963,20
6540 Kfz-Reparaturen 993,60
6550 Garagenmiete 80,00
6570 Sonstige Kfz-Kosten 145,27
6.041,42
Werbe- und Reisekosten
6600 Werbekosten 812,35
6601 Dekoration 11,21
6640 Bewirtungskosten 186,04
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 79,74
6670 Reisekosten Unternehmer 251,36
1.340,70
verschiedene betriebliche Kosten
6301 Miete NK TIP Pauschale 222,75
6800 Porto 20,70
6805 Telefon 488,48
6810 Telefax und Internetkosten 318,84
6815 Bürobedarf 210,63
6825 Rechts- und Beratungskosten 1.467,90
6830 Buchführungskosten 792,80
6845 Werkzeuge und Kleingeräte 50,41
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs 53,02
3.625,53
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7320 Zinsaufwendungen f.lfr.Verbindlichkeit. 377,52
sonstige Steuern
7685 Kfz-Steuer 308,67
Jahresfehlbetrag 14.237,96

Anlagespiegel

Hist. AK/HK Zugänge Abgänge Umbuchung Hist. AK/HK
Inv.-Nr. Gegenstand 14.04.2010 2010 2010 2010 31.12.2010
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
520 Pkw
001 BMW 530D Limousine 0,00 20.588,24 0,00 0,00 20.588,24
520 Summe 0,00 20.588,24 0,00 0,00 20.588,24
670 Geringw. Wirtschaftsgüter
004 Bürostuhl 1 0,00 310,00 310,00 0,00 0,00
005 Bürostuhl 2 0,00 310,00 310,00 0,00 0,00
006 Besprechungstisch 0,00 400,00 400,00 0,00 0,00
007 Besprechungsstuhl 0,00 400,00 400,00 0,00 0,00
008 Schreibtisch 1 0,00 380,00 380,00 0,00 0,00
009 Schreibtisch 2 0,00 360,00 360,00 0,00 0,00
010 Hochschrank mit Türen 0,00 390,00 390,00 0,00 0,00
011 Büroregal 1 0,00 195,00 195,00 0,00 0,00
012 Büroregal 2 0,00 195,00 195,00 0,00 0,00
013 Büroregal 3 0,00 180,00 180,00 0,00 0,00
014 Büroschrank 0,00 195,00 195,00 0,00 0,00
015 Schreibtisch 3 0,00 185,00 185,00 0,00 0,00
016 Schreibtisch 4 0,00 185,00 185,00 0,00 0,00
017 Rollcontainer 0,00 120,00 120,00 0,00 0,00
018 Rollhocker 0,00 95,00 95,00 0,00 0,00
019 Büroregal 4 0,00 100,00 100,00 0,00 0,00
020 PC OptiPlex 980 MT 0,00 886,00 886,00 0,00 0,00
670 Summe 0,00 4.886,00 4.886,00 0,00 0,00
1. Summe 0,00 25.474,24 4.886,00 0,00 20.588,24
I. Summe 0,00 25.474,24 4.886,00 0,00 20.588,24
Summe Anlagevermögen 0,00 25.474,24 4.886,00 0,00 20.588,24
AfA AfA Buchwert Buchwert
Inv.-Nr. Gegenstand 2010 kumuliert 31.12.2010 13.04.2010
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
520 Pkw
001 BMW 530D Limousine 3.431,24 3.431,24 17.157,00 0,00
520 Summe 3.431,24 3.431,24 17.157,00 0,00
670 Geringw. Wirtschaftsgüter
004 Bürostuhl 1 310,00 0,00 0,00 0,00
005 Bürostuhl 2 310,00 0,00 0,00 0,00
006 Besprechungstisch 400,00 0,00 0,00 0,00
007 Besprechungsstuhl 400,00 0,00 0,00 0,00
008 Schreibtisch 1 380,00 0,00 0,00 0,00
009 Schreibtisch 2 360,00 0,00 0,00 0,00
010 Hochschrank mit Türen 390,00 0,00 0,00 0,00
011 Büroregal 1 195,00 0,00 0,00 0,00
012 Büroregal 2 195,00 0,00 0,00 0,00
013 Büroregal 3 180,00 0,00 0,00 0,00
014 Büroschrank 195,00 0,00 0,00 0,00
015 Schreibtisch 3 185,00 0,00 0,00 0,00
016 Schreibtisch 4 185,00 0,00 0,00 0,00
017 Rollcontainer 120,00 0,00 0,00 0,00
018 Rollhocker 95,00 0,00 0,00 0,00
019 Büroregal 4 100,00 0,00 0,00 0,00
020 PC OptiPlex 980 MT 886,00 0,00 0,00 0,00
670 Summe 4.886,00 0,00 0,00 0,00
1. Summe 8.317,24 3.431,24 17.157,00 0,00
I. Summe 8.317,24 3.431,24 17.157,00 0,00
Summe Anlagevermögen 8.317,24 3.431,24 17.157,00 0,00

Überleitungsrechnung

Handelsbilanz Steuerbilanz steuerliche Gewinnauswirkung
Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 8.155,29 8.155,29 0,00
2. Gesamtleistung 8.155,29 8.155,29 0,00
3. sonstige betriebliche Erträge 1.472,31 1.472,31 0,00
a) ordentliche betriebliche Erträge 579,81 579,81 0,00
aa) sonstige ordentliche Erträge 579,81 579,81 0,00
b) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 892,50 892,50 0,00
4. Materialaufwand 1.569,00 1.569,00 0,00
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.569,00 1.569,00 0,00
5. Personalaufwand 906,48 906,48 0,00
a) Löhne und Gehälter 612,00 612,00 0,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 294,48 294,48 0,00
6. Abschreibungen 8.317,24 8.317,24 0,00
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8.317,24 8.317,24 0,00
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 12.386,65 12.386,65 0,00
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen 12.386,65 12.386,65 0,00
aa) Raumkosten 1.233,00 1.233,00 0,00
ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 146,00 146,00 0,00
ac) Fahrzeugkosten 6.041,42 6.041,42 0,00
ad) Werbe- und Reisekosten 1.340,70 1.340,70 0,00
ae) verschiedene betriebliche Kosten 3.625,53 3.625,53 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 377,52 377,52 0,00
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -13.929,29 -13.929,29 0,00
10. sonstige Steuern 308,67 308,67 0,00
11. Jahresfehlbetrag 14.237,96 14.237,96 0,00

Ermittlung Steuerbilanzergebnis Geschäftsjahr

Jahresergebnis laut Handelsbilanz 14.237,96
Gewinnkorrekturen 0,00
Jahresergebnis laut Steuerbilanz 14.237,96

Vollständigkeitserklärung

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010

Wir bestätigen, dass wir Ihnen für die Erstellung des vorgenannten Abschlusses alle Aufklärungen, Auskünfte und Nachweise, um die Sie uns gebeten haben, nach bestem Wissen und Gewissen gegeben haben.

Alle Geschäftsbücher und sonstigen erforderlichen Unterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Geschäftsbüchern sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das vorgenannte Geschäftsjahr buchungspflichtig sind.

Wir bestätigen, dass in dem von Ihnen erstellten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nach unserer Überzeugung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse (z.B. Verluste aus schwebenden Geschäften) berücksichtigt sind, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Jena, den 22.12.2011

Tecnomis GmbH

Geschäftsführer

Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

1. Geltungsbereich

Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden "Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1)

Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt.

(2)

Dem Steuerberater sind die benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zu geben. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

(3)

Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

3. Verschwiegenheitspflicht

(1)

Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.

(2)

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

(3)

Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

(4)

Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(5)

Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine (vom Steuerberater abgelegte und geführte) Handakte genommen wird.

(6)

Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.

4. Mitwirkung Dritter

(1)

Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 3 Abs. 1 verpflichten.

(2)

Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

(3)

Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 3 Abs. 1 S.3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

5. Mängelbeseitigung

(1)

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht - wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB handelt - die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater festgestellt wird.

(2)

Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(3)

Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

6. Haftung

(1)

Der Steuerberater haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2)

(Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf € (in Worten: €) begrenzt.

(3)

Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

(4)

Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er a) in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an und c) ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(5)

Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind.

(6)

Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2)

Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4)

Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.

(5)

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 7 Abs. 1 bis 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

8. Bemessung der Vergütung, Vorschuss

(1)

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

(2)

Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

(3)

Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(4)

Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus seiner Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

9. Beendigung des Vertrags

(1)

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2)

Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe der § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

(3)

Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 6.

(4)

Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(5)

Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

(6)

Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.

10. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

11. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1)

Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2)

Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3)

Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4)

Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

12. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1)

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2)

Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist, ansonsten der Sitz des Steuerberaters.

13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen

(1)

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(2)

Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: August 2010

Anhang

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr treffen nicht zu. Das Geschäftsjahr begann ab 14.04.2010.

Einzelne Posten des Jahresabschusses sind deswegen mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar.

Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen waren in der Rückstellung nicht einzustellen.

Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.

Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden auf Euro umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Bei Deckung durch Termingeschäfte wurde der Terminkurs berücksichtigt.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Sind Herstellungskosten mit Fremdkapital finanziert worden, sind auch Zinsen bei der Bewertung angesetzt worden. Dies bezieht sich nur auf die Dauer der Herstellung.

Angaben zur Bilanz

Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und Firmenwertes

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert war nicht anzusetzen.

Aktive latente Steuern

Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz ergibt, entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen identischen Gewinn. Aktive latente Steuern sind deshalb nicht zu bilden.

Ergebnis vor Steuern lt. Steuerbilanz 13.929,29 €
Ergebnis vor Steuern lt. Handelsbilanz 13.929,29 €
= Differenz 0,00 €
Davon betreffend die Bildung latenter Steuern
= maßgebende Differenz 0,00 €
• GewSt auf die maßgebende Differenz 0,00 €
• KSt auf die maßgebende Differenz 0,00 €
= Aktive latente Steuer 0,00 €

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Passive latente Steuern

Der Steueraufwand, der sich nach der Steuerbilanz ergibt, entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz der Folgejahre wird voraussichtlich einen identischen Gewinn ausweisen.

Der Posten »Passiv latente Steuern« berechnet sich wie folgt:

Ergebnis vor Steuern lt. Steuerbilanz 13.929,29 €
Ergebnis vor Steuern lt. Handelsbilanz 13.929,29 €
= Differenz 0,00 €
Davon betreffend die Bildung latenter Steuern
= maßgebende Differenz 0,00 €
• GewSt auf die maßgebende Differenz 0,00 €
• KSt auf die maßgebende Differenz 0,00 €
= Passive latente Steuer 0,00 €

Pensionsrückstellungen

Eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer war nicht zu bilden.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre

Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt 0,00 € (Vorjahr: Euro 0,00).

Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betragen insgesamt 0,00 €.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss weist einen Verlust nach Steuern in Höhe von 14.237,96 €.

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen wurden nicht eingestellt. Der eingestellte Eigenkapitalanteil beträgt Euro 0,00.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafterversammlung wird zur Feststellung des Jahresergebnisses 2010 zum 30.01.2012 einberufen.

Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Simon Renard, Gesellschafter-Geschäftsführer

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 1.365,96 €

Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die den Gesellschafter-Geschäftsführer zuzuordnen sind.

Angaben zur unbeschränkten Haftung an Unternehmen

Die Gesellschaft hat keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Angaben zu Investmentvermögen

Das Unternehmen hält keine Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investmentvermögens nach § 1 InvG.

Das Unternehmen hält keine Anteile oder Anlageaktien ausländischer Investmentanteile nach § 2 Abs. 9 InvG.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet.

 

Jena, den 22.12.2011

Simon Renard, Geschäftsführer

Bescheinigung

Ich habe auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Auftraggebers

 

Tecnomis GmbH

für das Geschäftsjahr vom 14.04.2010 bis 31.12.2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften [und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung] erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften [und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung] liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Rudolstadt, den 03.02.2012

Anja Schwabe, Rechtsanwältin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

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39 nahegelegene Organisationen

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