KARST
CATERING GmbH
Oberursel
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
287.776,00 |
102.921,00 |
| I.
Sachanlagen |
87.776,00 |
102.921,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
728.124,76 |
683.137,71 |
| I.
Vorräte |
1.629,00 |
1.542,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
449.306,95 |
153.140,47 |
| davon
gegen Gesellschafter |
313.232,10 |
6.000,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
277.188,81 |
528.455,24 |
| Aktiva |
1.015.900,76 |
786.058,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
556.819,96 |
377.845,45 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
544.319,96 |
365.345,45 |
| davon
Gewinnvortrag |
365.345,45 |
193.774,95 |
| B.
Rückstellungen |
227.750,22 |
210.393,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
231.330,58 |
197.820,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
223.120,58 |
189.610,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.210,00 |
8.210,00 |
| Summe
Passiva |
1.015.900,76 |
786.058,71 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches mit den Änderungen nach BilMoG und
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wies die
Gesellschaft die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den vorgesehenen größenabhängigen
Erleichterungen nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB,
§ 274a, § 288 HGB sowie der
§§ 325 ff HGB haben wir Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel gegenüber den im
Vorjahr gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergab sich nicht.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gegeben, da
die Anwendung des Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB zu keinen
materiellen Änderungen geführt hat.
2.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden bei der Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung angewandt:
Etwaige Wahlrechte im Bilanzansatz wurden
durchgängig nach steuerlichen Grundsätzen
entschieden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).
Die noch nicht abgerechneten Leistungen sind zu
Herstellungskosten einschließlich der steuerlich
geforderten Gemeinkostenzuschläge bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen
angesetzt, dem Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.
Für zweifelhafte
Forderungen wurde entsprechend dem voraussichtlichen
Verlust eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Wertansatz
erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung, wobei alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Zusammenstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens nach
§ 268 Abs. 2 HGB ist dem Anhang dieses
Jahresabschlusses zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Hierin sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von Euro 313.232,10 enthalten.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro
0,00.
4.
Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war im abgelaufenen
Geschäftsjahr
Herr Bastian Karst, Oberursel
Herr Moritz Karst, Frankfurt am Main
befugt. Er ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Oberursel, den 19. März 2025
Bastian Karst und Moritz Karst
Karst Catering GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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