M3Vision
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 23.04.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.110,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.110,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.711,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.802,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.909,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.821,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.205,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
705,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.355,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.260,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.260,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.821,57 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010
I. Anwendung gesetzlicher Bestimmungen
Der Jahresabschluss der M3 Vision GmbH , Aachen auf
den 31. Dezember 2010 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB.
II. Bestandsnachweise
Das
Sachanlagevermögen ergibt sich in seinem
Bestand, der Zusammensetzung und den Veränderungen aus
der Anlagenbuchhaltung.
Zugänge werden durch Eingangsrechnungen,
Lieferscheine oder Zusammenstellung der Herstellungskosten
erfasst.
Die Bestände der
Forderungen gegenüber Kreditinstituten ergeben
sich aus den jeweiligen Kontoauszügen der Banken zum
31. Dezember 2010
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Der Bestand der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
geht im einzelnen aus Saldenlisten hervor.
Für die
übrigen Vermögensgegenstände, die
Rückstellungen sowie die
Verbindlichkeiten sind entsprechende Nachweise,
Belege und Unterlagen der Gesellschaft oder Dritten
vorhanden.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt
nach folgenden Grundsätzen:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Die planmäßige Abschreibung sind in Anlehnung an
die von der Finanzverwaltung aufgestellten
Abschreibungstabellen oder entsprechend der
geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen Methode
ermittelt worden. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis 400,- € wurde sofort
abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw.
Anschaffungskosten angesetzt. Eine Wertberichtigung ist
nicht erforderlich.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Bewertungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung
des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Die Abschreibungen
ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagespiegel.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3. Eigenkapital
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.
Dezember 2010 € 25.000,00. Es ist in Höhe
von € 12.500,00 eingezahlt.
4. Verbindlichkeiten
Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
ausgewiesenen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen
zum 31. Dezember 2010 betragen € 3.337,82.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
VI. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer
Herr Sahin Türeyenler
einzelvertretungsberechtigt
Befreiung § 181 BGB
3. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss auf
neue Rechnung vorzutragen.
Aachen, den 08.02.2012
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M3 Vision GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.
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