ECO Speed
GmbH
Frankenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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31982,00
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60699,00
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I. Sachanlagen
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31982,00
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60699,00
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II. Finanzanlagen
|
0,00
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|
0,00
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B. Umlaufvermögen
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94383,98
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101088,70
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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83560,82
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99552,28
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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10823,16
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1536,42
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1278,97
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2224,27
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Summe Aktiva
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127644,95
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164011,97
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-305,02
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-1195,81
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-13767,10
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890,79
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IV. Vortrag auf neue
Rechnung
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305,02
|
|
0,00
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B. Sonderposten mit
Rücklageanteil
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0,00
|
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8000,00
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C. Rückstellungen
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10483,04
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12208,32
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D. Verbindlichkeiten
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105929,01
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119108,67
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Summe Passiva
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127644,95
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164011,97
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ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB)
wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt i.S.d. §275 HGB unter der
Inanspruchnahme aller möglichen Erleichterungen.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB bestehen nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstich-tag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
4. Organisation der Buchführung / Abgabe der
Steuererklärung
Die Buchführung wird nach dem System der
doppelten kaufmännischen Buchführung mit
elektronischer Datenverarbeitung durch den Mandanten selbst
erstellt.
5. Kontenrahmen
Der im System der doppelten Buchführung
verwendete Kontenrahmen SKR03 entspricht den üblichen
Anforderungen.
6. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung des Jahres 2007 sind nicht Gegenstand des
Auftrages.
7. Aufbewahrung von Unterlagen
Handelsbücher, Inventare und Bilanzen, sowie
Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige
Unterlagen werden bei dem Mandanten aufbewahrt.
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