Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 22538
Eingetragen
4.1.2006
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenSpeditionenGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Spedition und Logistik; Güternah- und fernverkehr; Vermietung von Fahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Enrico Knobloch
seit 2.2.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ECO Speed GmbH

Frankenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

31982,00

60699,00

I. Sachanlagen

31982,00

60699,00

II. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

94383,98

101088,70

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

83560,82

99552,28

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10823,16

1536,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1278,97

2224,27

Summe Aktiva

127644,95

164011,97



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-305,02

-1195,81

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-13767,10

890,79

IV. Vortrag auf neue Rechnung

305,02

0,00

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

8000,00

C. Rückstellungen

10483,04

12208,32

D. Verbindlichkeiten

105929,01

119108,67

Summe Passiva

127644,95

164011,97

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt i.S.d. §275 HGB unter der Inanspruchnahme aller möglichen Erleichterungen.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstich-tag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
4. Organisation der Buchführung / Abgabe der Steuererklärung
Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buchführung mit elektronischer Datenverarbeitung durch den Mandanten selbst erstellt.
5. Kontenrahmen
Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen SKR03 entspricht den üblichen Anforderungen.
6. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Jahres 2007 sind nicht Gegenstand des Auftrages.
7. Aufbewahrung von Unterlagen
Handelsbücher, Inventare und Bilanzen, sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden bei dem Mandanten aufbewahrt.

 

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