VFL-Sportmarketing GmbH
Billerbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
245,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
245,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
20.073,60 |
19.732,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.496,19 |
463,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.577,41 |
19.269,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.818,60 |
32.232,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.413,66 |
26.599,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.599,70 |
1.175,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
186,04 |
-424,40 |
| B.
Rückstellungen |
2.574,38 |
957,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.830,56 |
4.675,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.818,60 |
32.232,67 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die VFL-Sportmarketing GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Die
Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der
gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) Art. 66 III.S.6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII. S. 2 EGHGB)
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und
übrige Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung waren bestellt:
- Norbert Hahn,
Billerbeck
-alleinvertretungsberechtigt-
- Wolfgang Pompe, Billerbeck
-alleinvertretungsberechtigt-
Billerbeck, den 16. Januar 2012
gez. Norbert Hahn
gez. Wolfgang Pompe
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 festgestellt.
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