Dr.
Bobenhausen GmbH
Lemgo
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161,00 |
241,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
160,00 |
240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.334.451,82 |
172.572,84 |
| I.
Vorräte |
480.684,18 |
152.857,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.614,66 |
571,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
716.152,98 |
19.143,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.218,31 |
3.750,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.338.831,13 |
176.563,84 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.749,21 |
29.582,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.000,00 |
15.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
10.417,82 |
12.295,13 |
| IV.
Jahresüberschuss |
24.167,03 |
1.877,31 |
| B.
Rückstellungen |
83.955,39 |
37.121,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.201.126,53 |
109.860,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.338.831,13 |
176.563,84 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2012 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
und den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden. Von größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurde bei
der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht.
Die Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften
nach § 274 a Nr. 5 HGB hinsichtlich der Abgrenzung
latenter Steuern gem. § 274 HGB wurde in Anspruch
genommen.
B. Bilanzerläuterungen
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die im
Umlaufvermögen ausgewiesenen unfertigen
Erzeugnisse und in Ausführung befindlicher
Bauaufträge betreffen Anschaffungs- und
Herstellungskosten für das Grundstück
Steinstoß. in Lemgo, unter Berücksichtigung des
Niederwertprinzips. Fremdkapitalzinsen wurden in die
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu
Nennbeträgen bewertet.
Wertpapiere und Kassenbestand sowie Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nominalwert aktiviert.
Die
aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben der
Folgejahre.
Das
gezeichnete Kapital ist zu Nominalwert passiviert
und voll eingezahlt.
Die
Kapitalrücklage betrifft eine Einzahlung des
Gesellschafters Dr. Frank Bobenhausen, welche zum
Nominalwert bewertet ist.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Restlaufzeiten liegen unter 1 Jahr. Darin sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 18.236,55 (VJ = € 18.832,49)
enthalten.
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB
bestehen nicht.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
C. Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist der Ingenieur Herr
Dr. Frank Bobenhausen, Lemgo, bestellt.
D. Gewinnverwendungsvorschlag
Für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde ein
Jahresüberschuss i.H. von € 24.167,03
festgestellt. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Jahresüberschuss 2012 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Lemgo, 22. Mai 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2013 festgestellt.
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