PFAFF Industriesysteme und Maschinen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philip Roy Hall seit 11.7.2024 | Geschäftsführer |
Ben Richey seit 11.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Elevate Aircraft Seating LLC | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adient Aerospace Seating GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Adient Aerospace Seating GmbH, Kaiserslautern1. Grundlagen der Gesellschaft Die Aerospace Seating GmbH mit Sitz in Kaiserslautern ist eine Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, der Herstellung, sowie dem Vertrieb gewerblicher Flugzeugsitze befasst. Das Produktportfolio besteht aus Business Class und Economy Flugzeugsitzen für Narrow Body und Wide Body Flugzeuge. Kundenaufträge werden von der Adient Aerospace, LLC mit Sitz in Seattle an zwei verschiedene Standorte in den USA und Deutschland, der GmbH, vergeben und dort bearbeitet. Die Gesellschaft betreibt am Produktionsstandort in Kaiserslautern auch die Entwicklung und Zertifizierung von kundenindividuellen bzw. auftragsbezogenen Flugzeugsitzen. Zum Bilanzstichtag beschäftigte die Adient Aerospace Seating GmbH insgesamt 140 Mitarbeiter. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Luftfahrtindustrie weiterhin leicht zu spüren. Obwohl sich die Erholung im Vergleich zum Vorjahr fortsetzte, lag die Anzahl der Passagiere im Flugverkehr noch immer unter dem Niveau vor der Pandemie von 2019. Wie schon im Vorjahr zeigt sich eine weitere Stabilisierung der Lieferketten in der Luftfahrtindustrie. Zwar brachte auch das Jahr 2023 Herausforderungen mit sich, insbesondere beeinträchtigte der anhaltende Ukraine-Konflikt weiterhin die Verfügbarkeit von Rohmaterialien, jedoch entspannte sich die Gesamtsituation auf dem Markt spürbar. Gleichzeitig wirken sich die steigende Inflation in der Eurozone und den USA auf die Märkte aus. Die Sicherstellung stabiler Produktions- und Lieferketten bleibt daher ein zentrales Element für die fortschreitende Erholung der Branche. Insgesamt wurden im Jahr 2023 von Airbus und Boeing 1.263 Flugzeuge an Kunden ausgeliefert, dies entspricht einer Steigerung von 9% im Vergleich zum Vorjahr. Airbus lieferte insgesamt 735 Flugzeuge aus, während Boeing im selben Jahr 528 Flugzeuge auslieferte. Insgesamt beläuft sich das Backlog an Bestellungen auf 8.598 Flugzeuge bei Airbus und 6.216 Flugzeuge bei Boeing. 2.2. Geschäftsverlauf und Vermögens- Finanz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Adient Aerospace Seating GmbH einen Gesamtumsatz in Höhe von 23,7 Mio. Euro; davon 12,5 Mio. Euro aus den Lieferungen von Sitzen. Die Auslieferungen wurden an die Kunden Qatar Airways, United Airlines und Hawaiian Airlines getätigt. Weiterhin wurde 6,6 Mio. Euro Umsatz aus der Abrechnung von Entwicklungsprojekten generiert sowie 4,3 Mio. Euro durch die Weiterbelastung von sonstigen Leistungen an verbundene Unternehmen erzielt. Durch die zuvor genannten gesamtwirtschaftlichen und konjunkturellen Herausforderungen kam es zu zeitlichen Verschiebungen in den geplanten Sitz-Auslieferungen, welche einen positiven Effekt in den Folgejahren darstellen werden. Während des Geschäftsjahres 2023 wurde ein weiterer Großauftrag mit einer Airline für die Entwicklung und spätere Produktion und Auslieferung von Businessklasse Sitzen abgeschlossen. Die Adient Aerospace Seating GmbH wird als Competence Center hierfür zukünftig die Sitzumfänge entwickeln, zertifizieren und später produzieren. Nach den erfolgreichen Auslieferungen an die Kunden Qatar Airways, United Airlines und Hawaiian Airlines befindet sich die Adient Aerospace Seating GmbH weiterhin in einer konsequenten und geplanten Wachstumsphase. Neben der Entwicklung und Zertifizierung neuer Business Class Sitze für weitere Flugzeugtypen lag das Hauptaugenmerk im Geschäftsjahr 2023 auf dem Ausbau der in Zukunft benötigten Kapazitäten sowie auf der Einstellung der benötigen Mitarbeiter im Produktionsbereich. Im Juni 2023 wurde die Produktion um eine weitere Endmontagelinie erweitert. Die Regalanlagen im Bereich Serien- und Versandlager wurden aufgestockt und zusätzlich weitere 1.150m2 Lagerfläche angemietet. Ab Ende Dezember wurde eine komplette Logistikhalle übernommen. Diese Maßnahme war eine Vorbereitung für den Umzug der Lager und des Wareneingangs in naher Zukunft. Gegenüber dem Vorjahr wurden weitere Investitionen im Anlagevermögen getätigt. Das Sachanlagevermögen verzeichnet einen Anstieg um 50 TEUR auf 2.915 TEUR. Das immaterielle Anlagevermögen ist von 692 TEUR um 2 TEUR auf 690 TEUR gesunken. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Adient Aerospace Seating GmbH Umsatzerlöse aus der langfristigen Auftragsentwicklung und -fertigung. Die Kundenanzahlungen wurden als erhaltene Anzahlungen in Höhe von 21.806 TEUR (im Vorjahr 18.516 TEUR) bilanziert und die bereits erbrachten Entwicklungsleistung bzw. die gefertigten Sitze als unfertige und fertige Leistungen/Erzeugnisse aktiviert. Die Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen betrug im Geschäftsjahr 3,1 Mio. EUR (im Vorjahr 4,7 Mio. EUR). Damit sind die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen von 11,5 Mio. EUR auf 14,5 Mio. EUR angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der unfertigen Erzeugnisse aus der Serienproduktion zurückzuführen, der den Rückgang des Bestands an unfertigen Leistungen infolge des Abschlusses größerer Entwicklungsprojekte überkompensiert hat. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden gegenüber der Gesellschafterin, der Schwestergesellschaft in Huntington Beach und gegenüber Boeing. Hauptsächlich ist der Rückgang der in diesem Posten bilanzierten Ansprüche um 525 TEUR von 3,4 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR in einem im Vergleich zum Vorjahresmonat geringeren Auslieferungsvolumen begründet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wiesen einen Rückgang um 1.158 TEUR auf und betrugen zum 31.12.2023 1.547 TEUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Auflösung ausstehender Forderungen für Ingenieursdienstleistungen zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 576 TEUR auf 2.238 TEUR gesunken. Die Reduktion ist insbesondere durch den Rückgang der Rückstellung für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Die Finanzlage war jederzeit geordnet; die Liquidität wird durch finanzielle Mittel seitens der Gesellschafterin zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit bereitgestellt. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.869 TEUR auf 11.757 TEUR bedingt durch die steigende Mitarbeiterzahl aufgrund des weiteren Aufbaus von Produktionskapazitäten angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich insbesondere aus Erträgen aus der Währungsumrechnung zusammen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 815 ist im Wesentlichen auf gestiegene Reisekosten zurückzuführen. Das negative Ergebnis nach Steuern betrug im Geschäftsjahr -17.712 TEUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 mit -16.907 TEUR und blieb damit unter den Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023. Aus Sicht der Geschäftsleitung ist das Geschäftsjahr 2023 in Bezug auf das Stadium der weiteren Wachstumsphase, in dem sich das Unternehmen befindet, trotz negativem Ergebnis nach Steuern positiv verlaufen. Das negative Jahresergebnis erklärt sich insbesondere durch den andauernden Ausbau der Geschäftstätigkeit. Von bedeutender Relevanz ist hierbei die Erweiterung der Logistik- und Produktionsfläche sowie der Ausbau der Entwicklungstätigkeiten. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Risikobericht Die Adient Aerospace Seating GmbH ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Im Rahmen der Managementprozesse werden mögliche Risiken kontinuierlich durch das operative Management bewertet und viermal jährlich im Zuge der Board Meetings berichtet. Weiterhin erfolgt in jedem Monat ein ausführliches Review der einzelnen Risiken. Hierdurch wird sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung getroffen werden. Die weiterhin angespannte Lage in den globalen Lieferketten birgt für das Unternehmen im Hinblick auf anhaltende Teileengpässe sowie volatile Einkaufspreise ein wesentliches Risiko. Insbesondere im Bereich der Beschaffung kritischer Komponenten für die Produktion von Flugzeugsitzen kann es zu Verzögerungen und Kostensteigerungen kommen, die sich negativ auf die Lieferfähigkeit und Ergebnislage auswirken könnten. Das Unternehmen steht in engem Austausch mit seinen Lieferanten und Kunden, um etwaigen Engpässen frühzeitig entgegenzuwirken und die Versorgungssicherheit soweit möglich sicherzustellen. Ein weiteres Risiko besteht in der möglichen Verzögerung von Zertifizierungsprozessen für neue Flugzeugsitzmodelle. Solche Verzögerungen können zu einer Verschiebung geplanter Auslieferungen führen und damit sowohl bestehende Kundenprojekte als auch die Abarbeitung neuer Aufträge beeinträchtigen. Insbesondere bei komplexen Entwicklungsprojekten, die eng mit kundenspezifischen Anforderungen und regulatorischen Vorgaben verknüpft sind, kann eine nicht fristgerechte Zertifizierung direkte Auswirkungen auf Umsatzrealisierungen und Kapazitätsplanungen haben. Das Unternehmen arbeitet eng mit den zuständigen Behörden und Kunden zusammen, um mögliche Verzögerungen frühzeitig zu identifizieren und abzumildern. Daneben besteht das Risiko einer Zahlungsstockung oder der Zahlungsunfähigkeit, was wiederum den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde, sollte die Adient Aerospace Seating GmbH nicht die für die Wachstumsfinanzierung notwendigen Mittelzuführungen der Gesellschafter erhalten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 3.2. Chancenbericht Die konsequente Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios in Kombination mit neuen Kundenaufträgen bilden ein stabiles Fundament für weiteres Wachstum von Adient Aerospace. Das angestrebte Wachstum bildet wiederum die Chance des Economic of Scale und somit verbesserter Einkaufspreise sowie die damit verbundenen Profitabilitätssteigerung. Weiterhin besteht auch die Chance, einer schnelleren weltweiten Erholung des Luftfahrtsektors von den Corona-Folgen als bisher angenommen und in den Planungen unterstellt ist. Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass das Passagieraufkommen im Luftverkehr wieder das Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019 erreicht. Die umfassende Analyse der aktuellen Chancen- und Risikosituation zeigt eine insgesamt ausgewogene und stabile Dynamik. Auf der einen Seite bietet sich ein vielversprechendes Umfeld, das eine Vielzahl von Möglichkeiten für positive Entwicklungen in unterschiedlichen Geschäftsbereichen eröffnet. Diese sich abzeichnenden Chancen stellen eine wertvolle Grundlage dar, um die strategische Position der Adient Aerospace Seating GmbH weiter zu festigen und sowohl kurzfristige als auch langfristige Mehrwerte für das Unternehmen zu generieren. Insbesondere zunehmende Nachfrage nach maßgeschneiderten Produkten eröffnen weitere Perspektiven für Wachstum und Differenzierung am Markt. Die zukünftigen Geschäftsaussichten im Hinblick auf neue Aufträge - sowohl im Segment der Neukundengewinnung als auch bei bestehenden Kunden - erweisen sich weiterhin als sehr positiv. Gespräche mit potenziellen Neukunden sind im Gange. Auch im Bereich der Bestandskunden lässt sich eine durchweg positive Tendenz erkennen. Durch unsere kontinuierliche Arbeit an der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und der langfristigen Pflege bestehender Beziehungen konnten wir bereits Erweiterungs- und Folgeaufträge gewinnen. Im Jahr 2023 hat Adient Aerospace einen weiteren Kundenauftrag gewonnen. 3.3. Prognosebericht Der fortschreitende Ausbau der neuen Produktions- und Geschäftseinrichtungen bildet eine maßgebliche Grundlage für die Bewältigung des geplanten Anstiegs im Produktionsvolumen. Durch die gezielte Erweiterung der Infrastruktur werden ideale Rahmenbedingungen geschaffen, um zukünftige Fertigungsanforderungen effizient und termingerecht umzusetzen. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Adient Aerospace Seating GmbH den Produktionsanlauf von insgesamt vier weiteren Programmen, von denen drei mit bereits bestehenden Kunden realisiert werden. Das vierte Programm wird hingegen mit einem neuen Kunden abgeschlossen. Aus diesem Grund erwartet die Geschäftsführung im kommenden Geschäftsjahr einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse aus der Serienfertigung. Auch durch den Abschluss von Entwicklungsprojekten, die 2024 in die Serienproduktion überführt werden, erwartet die Geschäftsführung einen weiteren Anstieg innerhalb der Umsatzerlöse. Darüber hinaus plant die Adient Aerospace Seating GmbH Neugeschäfte sowohl mit bestehenden als auch neuen Kunden zu gewinnen. Die Neuprojekte dienen sowohl der weiteren Auslastung des Entwicklungsbereichs als auch dem langfristigen Wachstum der Gesellschaft. Trotz des geplanten deutlichen Anstiegs der Umsatzerlöse innerhalb des Geschäftsjahres 2024 rechnet die Geschäftsführung der Adient Aerospace Seating GmbH in Folge des weiteren Ausbaus der Geschäftstätigkeit (insbesondere der Produktionskapazitäten) erneut mit einem negativen Jahresergebnis, welches sich auf dem Niveau des aktuellen Geschäftsjahres befinden wird.
Kaiserslautern, den 18. Dezember 2024 BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Adient Aerospace Seating GmbH, KaiserslauternAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12. Juli 2018 unter der Firmierung Adient Aerospace Seating GmbH mit Sitz in Kaiserslautern gegründet. Die Eintragung erfolgte im Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der Registernummer HRB 32597 am 4. Dezember 2018. Der Jahresabschluss der Adient Aerospace Seating GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Im Vorjahr wurden Löhne und Gehälter in Höhe von EUR 408.605,81 innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Der Abschluss ist in Euro aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern von ein bis drei Jahren vermindert. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von ein bis 15 Jahren linear vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 erfolgt eine Sofortabschreibung und bei Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 wird von der Sofortabschreibung mit Aufnahme im Anlagenverzeichnis Gebrauch gemacht. Vorräte Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens zur Fertigung einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverpflichtungen sind entsprechende liquide Mittel unverzinslich in Treuhandvermögen angelegt. Sie sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fälliger Verpflichtungen (Deckungsvermögen). Die Bewertung zur Bestimmung des Zeitwerts des verrechneten Deckungsversmögens erfolgt zum beizulegenden Nominalwert (= Zeitwert) bzw. für die Rückdeckungsversicherungen erfolgt der Ansatz in Höhe der Altersteilzeitverpflichtungen. Der Zeitwert des Deckungsvermögens wird mit den jeweils zu Grunde liegenden Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Da der Wert des Treuhandvermögens die Verpflichtungen übersteigt, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Mit den korrespondierenden Aufwendungen und Erträgen wird grundsätzlich entsprechend verfahren, wobei aus dem unverzinslichen Treuhandvermögen keine entsprechenden Zinserträge resultieren. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle bekannten, der Höhe nach jedoch ungewissen Verbindlichkeiten und sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagespiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.941.663,20 (Vorjahr: EUR 3.467.435,49) bestehen, wie im Vorjahr, ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für noch nicht vereinnahmte Erlöse erfasst sowie Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB besteht in Höhe von EUR 174.475,82 (Vorjahr: EUR 143.556,80). Das zugrunde liegende Deckungsvermögen in Höhe von EUR 242.959,06 (Vorjahr: EUR 242.959,06) besteht vollständig aus unverzinslichen Bankguthaben. Dieses wurde mit den entsprechenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 68.483,24 (Vorjahr: EUR 99.402,26) verrechnet, welche dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist voll eingezahlt. Entwicklung der Kapitalrücklagen In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von EUR 24.285.713,74 gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen: scroll
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 680.436,03 (im Vorjahr EUR 505.447,05) bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 458.411,02 (im Vorjahr EUR 458.411,02) bestehen gegenüber dem Gesellschafter. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scroll
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von insgesamt EUR 4.531.048 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Gebäude Mieten (EUR 4.100.298), KFZ Leasing (EUR 264.292) und Hardware Leasing (EUR 166.458). Namen der Geschäftsführer Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Jörg Kaib, Brühl/Deutschland, hauptberuflicher Geschäftsführer (bis 29.02.2024) Benjamin Richey, Washington/USA hauptberuflicher Geschäftsführer, (ab dem 13.06.2024) Philip Hall, Köln/Deutschland, hauptberuflicher Geschäftsführer, (ab dem 13.06.2024) Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin der Adient Aerospace Seating GmbH, Kaiserslautern, ist die Elevate Aircraft Seating LLC (ehemals Adient Aerospace LLC) mit Sitz in Bothell, Washington, USA. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Elevate Aircraft Seating LLC (kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Exemplare dieses Konzernabschlusses sind bei der Elevate Aircraft Seating LLC, Bothell, Washington, USA, erhältlich. Die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt, ist die Boeing CO mit Sitz in Chicago, Illinois, USA. Exemplare dieses Konzernabschlusses sind bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) unter der Kennung: BOEING CO CIK#: 0000012927 abrufbar. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von EUR 17.712.061,12 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB Die Gesellschaft wird auf Grundlage ihrer aktuellen Unternehmensplanung voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erneute Mittelzuführungen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen der Gesellschafter zur weiteren Wachstumsfinanzierung benötigen. Sollte dies nicht erfolgen, besteht das Risiko der Zahlungsstockung oder der Zahlungsunfähigkeit, was wiederum den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde. Adient Aerospace Seating GmbH, KaiserslauternEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023scroll
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sonstige Berichtsbestandteile
Kaiserslautern, den 20.05.2025 Philip Hall
Kaiserslautern, den 20.05.2025 Benjamin Richey Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Adient Aerospace Seating GmbH, Kaiserslautern Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Adient Aerospace Seating GmbH, Kaiserslautern, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Adient Aerospace Seating GmbH, Kaiserslautern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31 Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe im Abschnitt „Sonstige Angaben“ im Anhang, in der die gesetzlichen Vertreter im Nachtragsbericht (Überschrift „§ 285 Nr. 33 HGB“) beschreiben, dass die Gesellschaft auf Grundlage ihrer aktuellen Unternehmensplanung voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erneute Mittelzuführungen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen der Gesellschafter zur weiteren Wachstumsfinanzierung benötigen wird; im Lagebericht der Gesellschaft wird unter der Überschrift „Risikobericht“ ebenfalls auf dieses Risiko verwiesen. Ohne diese weiteren Finanzierungsmittel besteht das Risiko der Zahlungsstockung bzw. der Zahlungsunfähigkeit, was wiederum den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde. Wie in dieser Angabe dargelegt, deuten diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 3. Juni 2025 EBS GmbH Christian Entringer, Wirtschaftsprüfer Björn Villwock, Wirtschaftsprüfer |
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