Lock Engineering Group GmbHLiquidiert

91093 Heßdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 6546
Eingetragen
23.4.1997
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieur-Dienstleistungen in den Bereichen allgemeiner Maschinenbau, energie- und umwelttechnischer Anlagenbau, technische Dokumentation, QS-Managementsysteme und Projektplanung in den Disziplinen CAD-Technologie, Mechanical-, Process-, Electrical- und Industrial Engineering. Ferner die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitskräften nach dem Arbeitnehmerüberlassunggesetz in den vorgenannten Bereichen und Disziplinen.

Historie

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Management

NameRolle
Burkhard Lock
seit 3.1.2018
Liquidator
Marion Hofmann
seit 12.11.2012
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lock Engineering Group GmbH

Heßdorf

(vormals: Erlangen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.429,00 4.541,00
II. Sachanlagen 48.085,00 50.822,00
Summe Anlagevermögen 50.514,00 55.363,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 5.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231.492,41 738.161,94
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 37.711,93 (Vj: 48.995,27)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 788.536,93 152.130,31
Summe Umlaufvermögen 1.020.029,34 896.092,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 809,00
D. Bilanzsumme 1.070.543,34 952.264,25

PASSIVA

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 414.428,38 330.789,23
Summe Eigenkapital 440.428,38 356.789,23
B. Rückstellungen 610.791,00 508.741,00
C. Verbindlichkeiten 19.323,96 86.373,95
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 19.323,96 (Vj: 86.373,95)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 360,07
E. Bilanzsumme 1.070.543,34 952.264,25

Anhang für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Lock Engineering Group GmbH, Erlangen wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2013 die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen und werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der Betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden nach der Projected Unit Credit Methode ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2005G". Der Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 4,88 %, die Gehaltsdynamik wird mit 0,0 % berücksichtigt. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen wird gem. § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB im Zinsergebnis ausgewiesen.

Folgendes Planvermögen wurde mit Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet:

Vermögensgegenstände Anschaffungskosten TEUR Zeitwert TEUR
Rückdeckungsversicherung
AXA Lebensversicherungs AG
300 300

Dabei wurden folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:

TEUR

Zinsaufwendungen aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung 36,9
Erträge aus dem Deckungsvermögen -11,0

Der nach Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB gebildete Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2013 EUR 39.798,00. Die Auflösung im Jahresabschluss 2013 erfolgte mit 1/15 des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 54.270,00.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr mit wesentlicher Bedeutung fand nicht statt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von EUR 113.849,71. Die Verzinsung wurde mit 2 % vorgenommen.

D. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Burkhard Lock, Kaufmann, Heßdorf.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Erlangen, den 11. März 2014

Burkhard Lock
Geschäftsführer

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