Teissmann
GmbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.271,15 |
1.982,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.270,15 |
1.981,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.299,80 |
20.447,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.764,23 |
19.973,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.392,08 |
7.392,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.535,57 |
474,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
593,81 |
441,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.164,76 |
22.871,00 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.813,85 |
20.916,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.083,28 |
11.844,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.102,87 |
-6.761,07 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.350,91 |
954,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.350,91 |
954,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.164,76 |
22.871,00 |
Anhang
Teissmann GmbH, Gütersloh
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Die Teissmann GmbH, Gütersloh, ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die dem Jahresabschluss zum 30. September 2011
zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Abschreibungssätzen vorgenommen. Bei
Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von mehr als Euro 150,00 und weniger als
Euro 1.000,00 werden die Vereinfachungsregeln des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Die Roh- , Hilfs- und Betriebstoffe werden zu
Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage
gleitender Durchschnittspreise. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, dem
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus langer
Lagerreichweite ergeben, wird entsprechend dem Grundsatz
der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.
Die Waren werden zu Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Die Ermittlung erfolgt auf
der Grundlage gleitender Durchschnittspreise. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den
Netto-Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem
historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren
Stichtagskurs angesetzt.
Die Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten und
soweit den handelsrechtlichen Regelungen entsprechend, mit
dem Stichtagswert angesetzt.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben ein Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Euro 7.392,08 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter von Euro
7.392,08.
Dem Geschäftsführer Herrn Sebastian
Teißmann wurde mit Datum vom 15.06.2005 ein Darlehen
von Euro 3.000,- gewährt. Das Darlehen hat eine
unbefristete Laufzeit und wird nicht verzinst.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Zu Geschäftsführern waren während des
Geschäftsjahres bestellt:
Herr Sebastian Teißmann
Gütersloh, 28. September 2012
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Sebastian Teißmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2012 festgestellt.
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