Carl Pistor
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.446,51 |
23.432,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
327,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.998,51 |
13.628,51 |
| III.
Finanzanlagen |
10.121,00 |
9.799,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.460,90 |
56.050,64 |
| I.
Vorräte |
13.154,07 |
13.153,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.328,20 |
38.607,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.978,63 |
4.289,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.682,03 |
3.120,26 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.501,51 |
60.439,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.090,95 |
143.043,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
86.004,21 |
78.798,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.938,11 |
-7.205,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
49.501,51 |
60.439,62 |
| B.
Rückstellungen |
51.801,05 |
54.371,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.289,90 |
88.671,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
88.386,75 |
72.688,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.090,95 |
143.043,03 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss 2010
der Firma
Carl PISTOR GmbH
Elektrotechnik-Industrievertretung
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
mit Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und § 274a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 276 HGB und des Anhangs
gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft
Gebrauch.
Es erfolgte keine Anpassung der
Vorjahresbeträge, auf Grund der erstmaligen Anwendung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB.
Eine Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit wurde, auf Grund der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes,
ebenfalls nicht durchgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige linear zulässige Abschreibung,
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen
wurde zeitanteilige Abschreibung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 €
wurden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro wurde der Sammelposten nach
der steuerlichen Bewertung beibehalten, da diesen
Wirtschaftsgütern eine untergeordnete Bedeutung
zufließt. Die Abschreibung erfolgt über 5 Jahre
in gleichen Jahresbeträgen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der
PUC-Methode ermittelt. Grundlage des Gutachtens sind die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 5,15 %, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein
Gehaltstrend von 0,0 % berücksichtigt worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Informationen zur Bilanz
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 2.441,73 Euro. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15,
also 162,78 EUR den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt zum Bilanzstichtag 16.049,82
Euro.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Friedrich Pistor und Herrn Carl
Fredrik Pistor geführt. Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Köln, 25. Januar 2012
Die Geschäftsführer:
Gez.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2012 festgestellt.
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