Herbert
Stengel GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.169,00 |
54.156,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.169,00 |
54.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.979,27 |
100.506,15 |
| I.
Vorräte |
3.704,00 |
6.161,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.914,22 |
49.775,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.174,03 |
8.047,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.361,05 |
44.569,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.230,00 |
1.176,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.378,27 |
155.838,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.667,79 |
64.487,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.923,08 |
29.537,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
180,12 |
9.385,12 |
| B.
Rückstellungen |
27.428,00 |
45.068,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.282,48 |
46.282,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.282,48 |
46.282,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.378,27 |
155.838,15 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß ist entsprechend den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.
2. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war während des
Geschäftsjahres 2010 Herr Herbert Stengel und Herr
Claus Stengel bestellt.
Die Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführer vor.
Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen
gehalten.
Es liegen keine unbeschränkt haftenden
Gesellschaftsverhältnisse vor.
3. Erläuterungen zum Jahresabschluß
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten,
abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibung,
bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen und
degressiven Methode ermittelt. Auf Zugängen an
beweglichen Wirtschaftsgütern wurde ab dem Jahr
2004 die Abschreibung nur noch zeitanteilig ab dem
Monat der Anschaffung gewährt. Bei den Geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde bei Zugängen im Monat der
Anschaffung von der Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2
EStG Gebrauch gemacht. Der § 6 Abs. 2 a EStG wurde,
sofern handelsrechtlich zulässig, berücksichtigt.
Vorräte, geleistete Anzahlungen, Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu
Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im
erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Das Körperschaftsteuerguthaben gemäß
§ 37 KStG wurde mit dem Barwert in Höhe von
7.174,03 € aktiviert. Das ermittelte
Körperschaftsteuerguthaben wird ab 2009 bis 2017 zu
jeweils 1/10 am 30.09. des entsprechenden Jahres an die
Gesellschaft ausgekehrt.
Die Forderung bezüglich des
Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG in
Höhe von 7.174,03 € teilt sich wie folgt auf:
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
908,30 €
Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre 4.011,35 €
Restlaufzeit größer als 5
Jahre
2.254,38 €
Gesamtsumme
7.174,03 € .
Kassenbestand und Bankguthaben bei Kreditinstituten
sind mit Nennbeträgen bilanziert.
Aufwendungen, die eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen, wurden
aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich-keiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der
Höhe bemessen, die nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind zu
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 39.301,69 Euro.
Die Restlaufzeiten aller anderen Forderungen und
Verbindlichkeiten, mit Ausnahme des
Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG,
betragen jeweils nicht mehr als bis zu einem Jahr.
Die Angaben hinsichtlich der Fristigkeit im Anhang
haben Vorrang gegenüber den Angaben in der Bilanz.
4. Ergebnisverwendung
Düsseldorf, den 03. Februar 2012
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Herbert Stengel GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
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