Matzen Putz
GmbH
Böklund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.318,00 |
17.523,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.318,00 |
17.523,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.180,09 |
71.115,92 |
| I.
Vorräte |
-11.156,65 |
-8.662,18 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
91.755,21 |
184.219,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.221,16 |
32.448,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115,58 |
47.330,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.021,61 |
29.413,15 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.387,73 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.907,43 |
118.052,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
30.096,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
143.952,32 |
20.467,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.387,73 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.150,20 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.757,23 |
85.355,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.907,43 |
118.052,07 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Matzen Putz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und als Vollabgang verbucht
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Latente Steuern
Auf den Ausweis der passiven Steuerlatenzen ist gem.
§ 274a Nr. 5 HGB verzichtet worden.
3.2
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Klaus - Dieter Matzen, Böklund,
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
Hinsichtlich der Angabe der
Geschäftsführerbezüge machen wir von der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB gebrauch.
Aufgrund der
Erleichterungsvorschriftengemäß § 274a /
§ 276 und § 288 HGB für kleinere
Kapitalgesellschaften wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Es wird in der Bilanz zum 31.12.2010 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
EUR 93.387,73 ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um
eine Unterbilanz. Somit liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor, durch die Geschäftsführer
wurde jedoch eine positive Fortführungsprognose
abgegeben, diese wurde nicht geprüft.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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