White Horse Pictures GmbH
Selbe AdresseHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Preckl seit 16.8.2022 | Prokura |
Gero Worstbrock seit 6.5.2022 | Geschäftsführer |
Sebastian Bergau seit 6.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Constantin Film AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Zusammengefasster Lagebericht des Konzerns und der AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20221. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit Die Constantin Film-Gruppe ist einer der bedeutendsten unabhängien deutschen Hersteller und Auswerter von Produktionen im gesamten fiktionalen und non-fiktionalen audiovisuellen Bereich. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Entwicklung und Produktion sowie die Auswertung von fiktionalen und non-fiktionalen eigenproduzierten und erworbenen audiovisuellen Rechten. Die eigenproduzierten Werke werden sowohl in Deutschland als auch weltweit vermarktet, während die Fremdproduktionen im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum vertrieben werden. Bei der Auswertung der Filmrechte werden sämtliche Stufen der Verwertungskette - vom Kinoverleih bei Spielfilmen über Home Entertainment-Veröffentlichungen bis hin zur TV-Ausstrahlung über klassische TV-Sender und Streamingdienste - ausgeschöpft. Als Obergesellschaft ist die Constantin Film AG die konzernleitende Holding. Mit den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Personal und Recht erbringt die Constantin Film AG konzerninterne Dienstleistungen. Ihr obliegt die strategische Steuerung des Konzerns. 1.2 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren 1.2.1 Konzernsteuerung Der Vorstand der Constantin Film AG ist für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Konzerns verantwortlich. Er besteht aus vier Mitgliedern: Martin Moszkowicz (Vorsitzender des Vorstandes), Oliver Berben (stellvertretender Vorsitzender des Vorstands), Hanns Beese und Franz Woodtli. Die operative Verantwortung liegt bei den Geschäftsführungen der jeweiligen Tochtergesellschaften. Die Steuerung dieser Gesellschaften erfolgt über Gesellschafterversammlungen, regelmäßige Sitzungen sowie periodische Berichte. 1.2.2 Finanzielle Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und das auf die Anteilseigner entfallende Ergebnis bilden die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb des Constantin Film-Konzerns. Des Weiteren wird zur Kontrolle und Steuerung die Kennziffer "Konzernergebnis vor Steuern" ermittelt. Finanzielle Leistungsindikatoren werden für die Einzelgesellschaft Constantin Film AG nach HGB nicht nachgehalten, sondern leiten sich aus den finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns ab. Die Constantin Film AG ist als Holding von der Entwicklung der operativen Beteiligungsunternehmen abhängig. Insofern sind finanzielle Leistungsindikatoren nur auf Basis der Constantin Film-Gruppe sinnvoll. Über die geschlossenen Ergebnisabführungsverträge wirken sie sich direkt, ggf. mit einem zeitlichen Unterschied zur IFRS Rechnungslegung, auch auf den Einzelabschluss der Constantin Film AG nach HGB aus. 1.2.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren und Erfolgsfaktoren Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nicht-finanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren für die Performance des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells. Besucherzahlen: Im Geschäftsfeld Kinoverleih der Constantin Film-Gruppe ist die Anzahl der Zuschauer, die ein Film generiert, einer der entscheidenden Faktoren, da sich der Kinoerfolg in der Regel auch auf die nachfolgenden Auswertungsstufen - insbesondere im Bereich Home Entertainment - auswirkt. Marktanteile: Im Bereich Home Entertainment ist der Marktanteil, welcher sich aus dem Digitalvertrieb sowie dem Verleih und Verkauf von DVD und Blu-ray errechnet, ein Leistungsindikator für den Erfolg der Constantin Film-Gruppe. Marktanteile und Reichweiten: In den Bereichen TV-Auswertung/Lizenzhandel und Auftragsproduktion für TV-Sender und Streaminganbieter sind Reichweiten, Marktanteile und Abrufzahlen wichtige Bezugsgrößen des Publikumserfolgs eines ausgestrahlten Formats und häufig Grundlage bei Entscheidungen über zukünftige Beauftragungen. Zugang zu Rechten: Beim Erwerb der Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie beim Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios ist die Constantin Film-Gruppe einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Daher arbeitet die Constantin Film-Gruppe schon seit Jahrzehnten sehr eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Knowhow bei der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen und versucht, diese über entsprechende Verträge fest an sich zu binden. Fachkompetenz und Kontaktnetz: Nicht nur im Hinblick auf das zunehmend digitale und konvergente Mediennutzungsverhalten und die Transformation hin zur Nutzung plattformübergreifender Angebote, sind sowohl die technische als auch inhaltliche Kompetenz entscheidend. Entsprechend wichtig ist die Rekrutierung, Förderung und Sicherung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus sind ein ausgeprägtes Kontaktnetz sowie enge und vertrauensvolle Beziehungen zu den Geschäftspartnern wichtige Voraussetzungen für den Erfolg der Unternehmensgruppe. 1.3 Rechtliche Einflussfaktoren Zu Beginn des Jahres 2022 musste in den Kinos nach wie vor ein strenges Hygienekonzept beachtet werden, das ein vollbesetztes Kino nicht erlaubte und somit nur ein eingeschränkter Kartenverkauf möglich war. Gleichzeitig sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für einen Kinobesuch vorgeschrieben (3G, 2G+) gewesen. Ab 2. April 2022 entfielen alle Corona-bedingten Einschränkungen und damit auch alle Hygienevorschriften und Zugangsbeschränkungen für die Kinos. Seitdem läuft die Kinonutzung aber nur schleppend an und erreicht bislang nicht das Niveau vor der Pandemie 2019. Der Erfolg einzelner Filme im Geschäftsjahr 2022 hat unter einem Überangebot gelitten, da viele Filme, die während des Lockdowns oder während der Zugangsbeschränkungen nicht veröffentlicht wurden, in engen Zeitabständen ihren Start hatten. Zudem werden die Kinos auch mit anderen Konsum- und Freizeitangeboten um Aufmerksamkeit und Umsatz konkurrieren. Der von der deutschen Bundesregierung finanzierte Ausfallfonds I (50 Millionen Euro für Kinofilm- und Serienproduktionen) wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Damit sollen Covid-19-bedingte Produktionsstörungen abgefedert und eine risikoreduzierte Produktion von Kinofilmen und High-End-Serien in Deutschland ermöglicht werden. Der Ausfallfonds ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR, aus dem insgesamt 165 Millionen Euro für die Unterstützung der Filmbranche vorgesehen sind. Quelle: https://www.ffa.de/ausfallfonds-von-bund-und-laendern-kino-und-highend-serien.html Zusätzliche Produzentenhilfen können aus dem von den deutschen Bundesländern und TV-Sendern aufgesetzten Ausfallfonds II für TV- und Streaming-Produktionen beantragt werden. Produktionsunternehmen erhalten für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Unterstützung durch diesen Fonds, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt. Diese Regelung lief zum 31. Dezember 2022 aus. Quelle: https://www.ffa.de/ausfallfonds-tv.html Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 11. September 2020 Die Kosten der Herstellung und Bewerbung von Produktionen sind in bisher nicht erlebter Geschwindigkeit gestiegen, dies vor allem aufgrund der allgemeinen Finanzierungskosten sowie allgemeiner Lohn- und Kostensteigerungen und belasten sowohl die Profitabilität der einzelnen Produktionen wie auch die Margenstärke der Firma insgesamt. Gleichzeitig ist der internationale Markt für audiovisuellen Content durch die politischen Entwicklungen und aufgrund des Ukraine-Krieges reduziert. 1.4 Marktforschung und Entwicklung Eigenproduktionen werden teilweise im Rahmen von Screenings einem Publikumstest unterzogen. Ebenso werden für die aktuellen Kinostarts Awareness-Zahlen erhoben, um unter anderem die Wirkung der Marketing-Aktivitäten für den jeweiligen Film beurteilen und ggf. optimieren zu können. Neben diesen rein quantitativen Leistungsgrößen sind auch qualitative Daten wichtige Grundlagen für die Bewertung, Einordnung und Ausrichtung der unternehmensstrategischen und operativen Produktions- und Verwertungs- bzw. Vermarktungs- und Marketingaktivitäten. Hierfür wird unter anderem auf breit angelegte Studien und Forschungsarbeiten zur Entwicklung der Medienbranche oder Umfragen, Screenings oder Publikums-Tests zu den eigenen Produkten zurückgegriffen. Aufwendige Stoffe werden schon vor der jeweiligen Herstellung auf ihre Akzeptanz im Markt geprüft. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld im Geschäftsjahr 2022 Gemäß den im Januar 2023 veröffentlichten Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) sank die weltweite Weltwirtschaftsleistung im Jahr 2022 auf 3,4 Prozent (2021: 6,2 Prozent). Dies ist eines der schlechtesten Wachstumsprofile seit dem Jahr 2001 - nur zu Zeiten der globalen Finanzkrise und der akuten Covid-19-Pandemie war das Wirtschaftswachstum schwächer. Als wesentlichen Grund für dieses geringe Wirtschaftswachstum nennt die Organisation drei Faktoren: Als erstes den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, welcher die Weltwirtschaft drastisch destabilisiert und zu einer schweren Energiekrise in Europa geführt hat. Der zweite Faktor, der ebenfalls durch den Krieg beeinflusst wird, ist die anhaltend hohe Inflation, die einen enormen Anstieg bei den Lebenshaltungskosten hervorruft. Die globale Inflation ist von 4,7 Prozent im Jahr 2021 auf 8,8 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Der dritte genannte Faktor ist die Konjunkturabschwächung in China angesichts der dort weiterhin akuten Covid-19-Lage. Die Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer kann für 2022 ein Wachstum von 3,9 Prozent aufweisen, was im Vergleich zum Vorjahr (2021: 6,7 Prozent) ein deutlicher Rückgang ist. Die Konjunktur in den Industrienationen verzeichnete 2022 eine Wachstumsrate von 2,7 Prozent, was gegenüber dem Vorjahr ebenfalls einen deutlichen Rückgang bedeutet (2021: 5,4 Prozent). Für die Eurozone ermittelte der IWF in 2022 ein Plus von 3,5 Prozent (2021: 5,3 Prozent). Die US-amerikanische Wirtschaft wuchs in 2022 mit 2,0 Prozent auch bedeutend weniger als noch im Vorjahr (2021: 5,9 Prozent). Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2023 Die deutsche Wirtschaft ist - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) - 2022 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen um 1,9 Prozent gewachsen (2021: 2,6 Prozent). Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt von den Folgen des Ukraine-Kriegs, allen voran der extremen Energiepreiserhöhung, den Material- und Lieferengpässen sowie den steigenden Lebensmittelpreisen. Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 20 vom 13. Januar 2023 Marktumfeld Medien und Unterhaltung in Deutschland Die Entwicklung der Medien- und Unterhaltungsbranche in Deutschland ist im Allgemeinen eng an die Entwicklung der Gesamtwirtschaft geknüpft. Allerdings reagieren Unternehmen mit ihren Ausgaben für Werbung in der Regel direkter und zeitnäher auf konjunkturelle Veränderungen als die Konsumenten. Die letzten Jahre zeichnete sich der Markt in Deutschland durch ein moderates, aber stetiges Wachstum aus, was zuletzt der zunehmenden Verbreitung digitaler Endgeräte wie Smartphones und Tablets sowie dem Ausbau der Breitband-Technologien und -Infrastruktur geschuldet war. Für das Jahr 2022 rechnete die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) nach Schätzungen vom August 2022 mit einem Umsatzanstieg der gesamten Medien- und Unterhaltungsbranche in Deutschland um 7,3 Prozent auf rund 68,2 Mrd. EUR. Im Vorjahr ergab sich nach dem Rückgang in 2020 durch die Covid-Pandemie ein Zuwachs von 10,7 Prozent auf 63,5 Mrd. EUR. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde die schon bestehende Entwicklung hin zu digitalen Medienangeboten mit noch nie dagewesener Geschwindigkeit beschleunigt. Nachdem sich 2021 alle Segmente positiv entwickelten, fielen die Entwicklungen 2022 unterschiedlich aus. Bücher und Zeitschriften beispielsweise konnten das positive Wachstum aus 2021 nicht aufrecht halten, und entwickelten sich mit -0,5 Prozent und -0,1 Prozent. Auch das Fernsehen konnte die positive Entwicklung 2022 nicht fortsetzen. Dementgegen erlebt das Segment Kino eine der höchsten Wachstumsraten, kann das Vor-Corona-Niveau aber trotzdem noch nicht erreichen. Vor allem die digitalen Bereiche wie Internetvideos, Onlinewerbung und E-Sports entwickelten sich bereits 2021 sehr gut, und konnten 2022 an diese Entwicklung anknüpfen. Bis 2026 geht PwC von einem durchschnittlichen Wachstum der Medien- und Unterhaltungsbranche von 3,4 Prozent pro Jahr aus, wobei sich einzelne Bereiche sehr unterschiedlich entwickeln werden. Klare Sieger sind Anbieter, die ihr Angebot online zur Verfügung stellen. Quelle: PwC German Entertainment and Media Outlook 2022-2026 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen, operative Entwicklung und Analyse der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren 2.2.1 Branchenspezifische Rahmenbedingungen Kinoverleih Die Zahl der Kinobesucher im deutschen Kinomarkt ging im Jahr 2022 im Vergleich zu 2019, dem letzten Corona-freien Jahr, um 34,2 Prozent auf 78,0 Mio. zurück. Der Umsatz sank um 29,5 Prozent auf 722,0 Mio. EUR. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Kinobesucher um 85,4 Prozent, der Umsatz erhöhte sich um 93,5 Prozent. Die erfolgreichsten Kinostarts 2022 waren: "Avatar: The Way of Water" mit ca. 4,5 Mio. Zuschauern im Jahr 2022, "Minions - Auf der Suche nach dem Mini-Boss" mit ca. 4,16 Mio. verkauften Tickets und "Top Gun Maverick" mit ca. 3,7 Mio. Kinobesuchern. Quelle: FFA Presseinformation vom 17.2.2023 Home Entertainment Wie schon in den Vorjahren setzten die S-VOD-Plattformen im deutschen Home Entertainment-Gesamtmarkt auch im vergangenen Jahr die ansteigende Tendenz des SVoD-Geschäfts (Subscription-Video-on-Demand) fort und konnte mit einem Umsatz von 2,329 Mrd. EUR ein Plus von ca. 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2,071 Mrd. EUR) verzeichnen. Parallel zum SVoD-Markt verzeichnete auch die digitale Auswertungsform (Electronic-Sell-Through und Transactional-Video-on-Demand) einen Umsatzzuwachs, im Vergleich zu 2021 war ein Anstieg von 414 Mio. EUR auf 431 Mio. EUR (+4 Prozent) zu verzeichnen. Bei den physischen Trägermedien ist die Tendenz weiter rückläufig, dies bedingt durch die Formatablösung und die abnehmende Verkaufsfläche im Handel. Im vergangenen Jahr reduzierte sich der Umsatz um 15 Prozent auf 339 Mio. EUR (Vorjahr: 399 Mio. EUR), inklusive der digitalen Erlöse lagen die Umsätze des Jahres 2022 mit 779 Mio. EUR um 5,9 Prozent unter dem Vorjahreswert (825 Mio. EUR). Im Berichtsjahr konnte der Umsatzanstieg der SVoD-Auswertungsform den Rückgang bei den physischen Trägermedien kompensieren und führte für den Gesamtmarkt zu einem Plus um 7 Prozent (2022: 3,108 Mrd. EUR; 2021: 2,896 Mrd. EUR). Quelle: GfK: Die Entwicklungen im Home Video Markt 2022 2.2.2 Operative Entwicklung Acht Kinofilme in Produktion Im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 wurden insgesamt acht Eigen- und Co-Produktionen hergestellt. Es fanden in 2022 u.a. die Dreharbeiten zu der Eigenproduktion "Manta Manta Zwoter Teil" mit Til Schweiger in der Hauptrolle statt, der ebenfalls die Regie führte. Weiter wurde mit "Rehragout-Rendezvous" eine weitere Folge der Eberhofer-Reihe gedreht. Neben den internationalen Projekten "Perfect Addiction" und "In the Lost Lands" begannen auch die Dreharbeiten zu "Hagen", dessen Dreh noch bis 2023 andauern wird. Das bildgewaltige Fantasy-Epos stellt eine Neuinterpretation des Nibelungenlieds dar und wird aufwendig sowohl für die große Kinoleinwand als auch als sechsteilige Serie für RTL+ produziert. Pandemiebedingte Kinoschließungen im Bereich Kinoverleih Die Constantin Film-Gruppe brachte in 2022 insgesamt sieben Filme in die deutschen Kinos, darunter "Guglhupfgeschwader" aus der Eberhofer-Reihe, "Der Nachname" mit Christoph Maria Herbst, "Mia and Me - Das Geheimnis von Centopia" sowie "Liebesdings". Die vorgenannten Titel befinden sich allesamt in den Top 20 der erfolgreichsten deutschen Filme im Jahr 2022. Quelle: FFA Kinoergebnisse 2022 Reduziertes Portfolio im Home Entertainment-Bereich Wie erwartet fiel der Marktanteil im Home Entertainment-Bereich im Vergleich zum Vorjahr infolge des reduzierten Portfolios geringer aus: Zu den Highlights zählten die deutsche Erfolgskomödie "Contra", sowie die internationale Großproduktion "Resident Evil - Welcome to Raccoon City". Bei den Lizenzprodukten überzeugte der Kinoerfolg "After Love". Mit den Eigenproduktionen konnte die für den deutschen Film gute Position im Home Entertainment-Markt gehalten werden. Kurz vor Jahresende gelangten im Digitalvertrieb noch die Filme "Liebesdings", "Guglhupfgeschwader" und "After Forever" zur Veröffentlichung. Darüber hinaus hat auch das unverändert gute Kataloggeschäft zum Erfolg beigetragen. Wesentliche Lizenzzeitenstarts im Bereich TV-Auswertung/Lizenzhandel Auch im Jahr 2022 konnten zahlreiche Lizenzverkäufe von nationalen und internationalen Eigen- und Co-Produktionen sowie von Fremdproduktionen mit etablierten, aber auch mit neuen Partnern realisiert werden. Aufgrund der veränderten Marktgegebenheiten wurden dabei bei aktuellen Produktionen auch neue Vertriebswege und -strategien eingeschlagen. Zudem konnten Constantin Film und RTL Deutschland ihre erfolgreiche Zusammenarbeit weiter auszubauen. Beide Unternehmen haben sich auf einen mehrjährigen Rahmenvertrag für die Lizenzierung der exklusiven Free-TV- und der nachgelagerten SVoD- Rechte für bis zu acht Kinoproduktionen in Deutschland verständigt. Dieser umfasst die Lizenzierung aller deutsch- und englischsprachigen Eigen- und Co-Produktionen der Constantin Film mit Kinoauswertung, die ab dem 1. Januar 2022 Drehbeginn haben. Traditionell entfielen die umsatzrelevanten Transaktionen in diesem Geschäftsfeld auf die klassischen Auswertungsstufen Free-TV und Pay-TV. Im Bereich Free-TV haben sich vor allem die Erstlizenzen von "Ostwind - Ari's Ankunft" (ARD), "Das perfekte Geheimnis" (Sat.1) und "Kaiserschmarrndrama" (ARD) umsatzrelevant ausgewirkt. Hinzu kamen im Pay-TV-Sektor (PPC) unter anderem die Erstverkäufe von "Drachenreiter" und "Ostwind - Der große Orkan" (beide Sky). Weiterer Ausbau der Auftragsproduktion (TV-Sender und Streaminganbieter) Der Auf- und Ausbau des Bereiches Produktionen, für die keine primäre Kinoauswertung vorgesehen ist, konnte im Jahr 2022 erfolgreich fortgesetzt werden. Besonders hervorzuheben sind hier vor allem die Großproduktionen "Silber" (Amazon Prime) nach dem ersten Band der Erfolgsromantrilogie von Kerstin Gier und der zeitgeschichtlich motivierte Zweiter-Weltkrieg-Actionfilm "Blood and Gold" (Netflix). Des Weiteren sind hervorzuheben die auf einer Detektiv- und Jugendbuchreihe basierende 10teilige Serie "Die drei Ausrufezeichen" (Disney+) sowie die 6teilige Mini-Serie "Liebeskind" (Netflix) als Verfilmung des gleichnamigen Romans von Romy Hausmann, die sich mit ihrem Thrillerdebüt 2019 an die Spitze der deutschen Spannungsliteratur geschrieben hatte (seinerzeit auf Platz 1 in der SPIEGEL- Bestsellerliste). Im non-fiktionalen Bereich ist es im Geschäftsjahr 2022 gelungen, nicht nur eine vierte Staffel "LOL - Last One Laughing" für Amazon Prime Video in Deutschland herzustellen, sondern "LOL" auch erstmals für Amazon in Polen zu produzieren. "LOL" hat den Deutschen Comedypreis erhalten und wurde als einziges deutsches Programm für die International Emmys nominiert. Neben "Shopping Queen" in einer 14. Staffel bei VOX hat sich mit "Richter Ulrich Wetzel - Das Strafgericht" ein weiteres Programm für eine tägliche Ausstrahlung auf RTL etabliert. Im Bereich der Constantin Dokumentation wurden die beiden seriellen Programme "Die Schüsse von München" (SKY) und "Schickeria - Als München noch sexy war" (Amazon) gelauncht und haben die Dreharbeiten für die seriellen Dokumentationen "Jan Ullrich - Der Gejagte" (Amazon) und "50 Jahre Greenpeace" (SKY) begonnen. 2.2.3 Analyse der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Langfristige Zusammenarbeit im Fokus Gerade in Zeiten der Pandemie ist es für die Constantin Film-Gruppe - wie auch in den Vorjahren - wichtig, den Fokus auf langfristige Kooperationen/Verträge zu legen. Mit diesem Fokus verpflichtet die Constantin Film-Gruppe zahlreiche Produzenten mit kreativer Entscheidungskompetenz, eine hohe Anzahl ausführender Producer und eine Vielzahl von Filmemachern, Autoren, Regisseuren und Schauspielern. Besucherzahlen im Kinoverleih Im Gesamtmarkt der in 2022 gestarteten deutschen Filme belegt die Constantin Film-Gruppe mit "Guglhupfgeschwader" Platz 4 (knapp 1,4 Mio. Kinobesucher), "Der Nachname" Platz 6 (ca. 785 Tsd. Besucher) und Platz 16 mit "Mia and Me - Das Geheimnis von Centopia" (knapp 315 Tsd. Besucher). Quelle: FFA: Das Kinojahr Die Constantin Film-Gruppe in Deutschland konnte sich im Jahr 2022 nach Umsatz und Besuchern Platz sieben im Ranking aller Verleiher sichern sowie Platz zwei der studiounabhängigen Verleiher. Quelle: comscore - Auswertungen zum Kinomarkt 2022 Drei Neuveröffentlichungen mit guten Verkaufszahlen im Home Entertainment Von den Neuerscheinungen des letzten Jahres konnten insbesondere die Constantin Film- Eigenproduktionen "Contra", "Guglhupfgeschwader" und die internationale Produktion "Resident Evil - Welcome to Raccoon City" die Verkaufserwartungen erfüllen. Mit 210.000 Video-on-Demand- und Electronic-Sell-Through-Transaktionen erzielte "Contra" ein sehr gutes Ergebnis. Mit 150.000 Electronic-Sell-Through-Transaktionen lag kurz vor Jahresende die Digital-Veröffentlichung von "Guglhupfgeschwader " im oberen Bereich der Eigenproduktionen. TV-Auswertung weiterhin auf gutem Niveau Die Erstausstrahlung des achten Eberhofer Krimis "Kaiserschmarrndrama" erzielte auf ARD im Gesamtmarkt einen Wert von 20 Prozent Marktanteil (4,8 Millionen Zuschauer) und bescherte damit der ARD das erfolgreichste "Sommerkino im Ersten" seit fünf Jahren. Ein weiteres ARD-Sommerkino-Highlight lieferte die wiederholte Ausstrahlung der Sönke Wortmann-Komödie "Der Vorname" mit einem Marktanteil von 15,9 Prozent (3,9 Millionen Zuschauer), dazu kamen rund 770.000 Abrufe in der ARD-Mediathek. Die Koproduktion "Narziss und Goldmund" erreichte 12,7 Prozent Marktanteil (3,2 Millionen Zuschauer) in der Erstausstrahlung. Quelle: GG media vom jeweiligen Ausstrahlungstag Quotenstarke Auftragsproduktionen Im Gesamtmarkt konnten zahlreiche Produktionen besonders überzeugen. "Hartwig Seeler - Im Labyrinth der Rache" erreichte starke 23,4 Prozent Marktanteil (5,9 Millionen Zuschauer). Darüber hinaus erreichten die TV-Filme "Auf dem Grund" 21,6 Prozent Marktanteil (6,2 Millionen Zuschauer) und "Die Toten am Meer" 20,2 Prozent Marktanteil (5,6 Millionen Zuschauer). Die Folgen von "Lauchhammer - Tod in der Lausitz" erreichten in der Spitze 21,7 Prozent Marktanteil (5,6 Millionen Zuschauer) und wurden innerhalb weniger Wochen über 7 Millionen Mal in den Mediatheken abgerufen. Die preisgekrönte Neuverfilmung "Die Wannseekonferenz" erreichte 5,6 Millionen Zuschauer bei 18,6 Prozent Marktanteil. Im Schnitt starke 20 Prozent Gesamtmarktanteil brachten die Erstausstrahlungen neuer Folgen von: "Kommissarin Lucas", "Ein Krimi aus Passau", "Tatort", "Breisgau" und "Der Kroatien-Krimi", sowie das Serienevent "Der Palast". Die bereits über 3.000 Episoden zählende BR-Daily "Dahoam is Dahoam" erreichte pro Folge durchschnittlich 700.000 Zuschauer im Gesamtmarkt in Deutschland. Quelle: ggmedia vom jeweiligen Ausstrahlungstag Die gleichnamige Serie zum Franchise "Resident Evil" erzielte auf Netflix 18 Millionen Abrufe in Deutschland. "LOL: Last One Laughing" verzeichnete in 2022 knapp 60 Millionen Abrufe auf Prime Video. Zudem erzielten die Direct-to-Streamer-Produktionen "Schickeria - als München noch sexy war" (Sky), "Damaged Goods" (Prime Video), "22. Juli - Die Schüsse von München" (Sky) und "Old People" (Netflix) hohe Abrufzahlen. Die Strategie "Online First" bescherte den Mediatheken von BR und ARD vor und nach der Erstausstrahlung der dritten Staffel von "Servus Baby" weit über 2 Millionen Abrufe über alle Staffeln. Quelle: gfk 2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Constantin Film-Konzerns 2.3.1 Gesamtbewertung des Berichtszeitraums Die Geschäftsentwicklung der Constantin Film-Gruppe im Jahr 2022 wurde von der Corona-Pandemie und der gestiegenen Inflation beeinflusst und verlief hinsichtich der Ergebnisentwicklung innerhalb der prognostizierten Erwartungen. Der für das Jahr 2022 prognostizierte Umsatzkorridor konnte leicht übertroffen werden. Die Constantin Film-Gruppe agiert in einem anspruchsvollen, von Veränderungen geprägten Marktumfeld, welches vor allem im Bereich Kinoverleih und bei der Filmproduktion aber auch in zahlreichen anderen Bereichen durch die Corona-Pandemie und die gestiegene Inflation beeinflusst wurde. Darüber hinaus ist der Markt wie in den Vorjahren durch einen starken Wettbewerb um die verfügbaren Kinostarttermine, steigende Kosten für Herstellung und Vermarktung sowie einem erhöhten Margendruck geprägt. Der Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 349,8 Mio. EUR und lag damit über dem Vorjahreswert von 299,6 Mio. EUR und leicht oberhalb des im Vorjahr für 2022 prognostizierten Umsatzkorridors von 300 bis 340 Mio. EUR. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus den gestiegenen Umsätzen aus Auftragsproduktionen. Das Ergebnis vor Steuern der Constantin Film-Gruppe reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (12,6 Mio. EUR) um 3,6 Mio. EUR auf 9,0 Mio. EUR und liegt somit innerhalb der im Vorjahr für das Jahr 2022 prognostizierten Erwartungen von 8 bis 12 Mio. EUR. Corona-bedingte Mehrkosten konnten teilweise durch Förderhilfen, Sender- und Co-Produktionspartner kompensiert werden. Das auf die Anteilseigner entfallende Ergebnis liegt bei 6,12 Mio. EUR und somit ebenfalls unter dem Vorjahr (9,52 Mio. EUR) aber innherhalb der prognostizierten Bandbreite von 6 bis 8 Mio. EUR. Das Ergebnis im Berichtsjahr wurde im Wesentlichen aus den Kinostarts von ""Guglhupfgeschwader" und "Der Nachname", der Home Entertainment-Auswertung von "Das Perfekte Geheimnis", "Kaiserschmarrndrama", "Contra" und "After Love", der Pay- bzw. Free-TV-Auswertung von "Das Perfekte Geheimnis", "Contra", "Jim Knopf und die Wilde 13" und ,After Truth" und der internationalen Auswertung der Produktion "Resident Evil Serie" generiert. Das Vorjahresergebnis wurde im Wesentlichen aus den Kinostarts von "Kaiserschmarrndrama" und "After Love", der Home Entertainment-Auswertung von "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" und "After Truth" und aus der Free-TV-Auswertung von "Der Vorname" generiert. 2.3.2 Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Constantin Film-Konzerns Nachfolgend sind die wesentlichen Posten der Umsatz- und Ergebnisentwicklung aufgeführt und erläutert: Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr belaufen sich auf 349.829 TEUR (Vj. 299.642 TEUR) und liegen damit leicht oberhalb des prognostizierten Erwartungsbereichs. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus den gestiegenen Umsätzen aus Auftragsproduktionen. Kinoauswertungen Die im Kinoverleih erzielten Umsatzerlöse belaufen sich im Berichtsjahr auf 16.682 TEUR (Vj. 22.437 TEUR) und entsprechen 5 Prozent des gesamten Umsatzvolumens. Der Umsatz aus dem Kinobereich ist damit im Vergleich zum Vorjahr entgegen der Erwartungen leicht gesunken um 5.755 TEUR, da sich die geplanten Besucherzahlen teilweise nicht realisiert haben und die Besucherzahlen im gesamten Kinomarkt noch nicht wieder das Niveau vor der Pandamie erreichen konnten. Der nationale Umsatz im Geschäftsjahr lässt sich im Wesentlichen auf die gute Performance der gestarteten Filme "Guglhupfgeschwader", "Der Nachname" und "After Forever" zurückführen. Home Entertainment-Auswertungen Im Home Entertainment wurde ein Umsatz von 43.899 TEUR (Vj. 63.014 TEUR) erzielt, was einem Anteil am Gesamtumsatz von 13 Prozent entspricht. Die Umsätze sind somit im Vergleich zum Vorjahr entgegen der Erwartungen um 19.115 TEUR deutlich gesunken. Wesentliche Filme mit hohen Umsätzen in 2022 waren insbesondere "Damaged Goods", "Das Perfekte Geheimnis" "Kaiserschmarrndrama" und "After Love". TV-Auswertung/Lizenzhandel In den Umsatzerlösen aus TV-Auswertungen sind die Umsätze aus der Lizenzierung der TV-Rechte von Kinofilmen sowie Umsätze aus TV-Eigen- und Co-Produktionen enthalten. Die Umsätze aus der Lizenzierung der TV-Rechte von Kinofilmen werden erst nach Ablauf von gesetzlichen Sperrfristen realisiert, falls der Film eine Filmförderung erhalten hat, die unter das Filmförderungsgesetz fällt (Pay-TV: 12 bis 18 Monate nach Kinostart, Free-TV: 18 bis 32 Monate nach Kinostart). Dies ist für fast alle Constantin Film-Projekte der Fall. Die TV-Erlöse in 2022 aus diesem Bereich setzen sich somit primär aus den Filmen zusammen, die 2020 und 2021 Kinostart hatten, sowie aus Erlösen, die aus im Geschäftsjahr vom Sender abgenommenen TV-Produktionen resultieren, für die keine Sperrfristen eingehalten werden müssen. Die TV-Erlöse aus Kinoproduktionen und TV-Eigenproduktionen belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 43.149 TEUR (Vj. 40.343 TEUR), was einem Anteil am Gesamtumsatz von 12 Prozent entspricht. Somit liegen die Umsätze leicht über dem Vorjahr und innerhalb des geplanten Rahmens. Wesentliche Filme mit hohen Umsätzen in 2022 waren insbesondere die bei ihrer Kinoauswertung erfolgreichen Filme "Das Perfekte Geheimnis" und "Jim Knopf und die wilde 13" sowie die beiden Produktionen "Strafe" und "Lauchhammer". Im Vorjahr waren es insbesondere die bei ihrer Kinoauswertung erfolgreichen Filme "Der Vorname" und "Afer Passion". Auftragsproduktionen (TV-Sender und Streaminganbieter) Die Umsatzerlöse aus Auftragsproduktionen belaufen sich im Berichtsjahr auf 232.070 TEUR (Vj. 143.042 TEUR) und entsprechen 66 Prozent des Gesamtumsatzes. Der Umsatz liegt somit wie prognostiziert erheblich über dem Niveau des Vorjahres. Das insgesamt hohe Niveau ist vor allem auf die weiterhin gut laufenden Dailies "Dahoam is Dahoam" und "Shopping Queen", erfolgreiche Streamingproduktionen wie "Blood an Gold", "Die drei Ausrufezeichen 2", "Liebes Kind" und "Der Parfumeur" sowie auf die internationale Produktion "Resident Evil Serie" zurückzuführen. Aktivierte Filmproduktionen und andere aktivierte Eigenleistungen Der Posten "Aktivierte Filmproduktionen und andere aktivierte Eigenleistungen" liegt mit 60.846 TEUR um 49.891 TEUR unter dem Vorjahresniveau (110.737 TEUR). Der Rückgang wird im Wesentlichen durch die Umsatzlegung der internationalen Produktion "Resident Evil Serie" ausgelöst, welche im Vorratsvermögen aktiviert war und über die anderen aktivierten Eigenleistungen in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht wird. Aus einem im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Produktionsvolumen wirken gegenläufig zum Rückgang insbesondere die im Geschäftsjahr 2022 aktivierten Herstellungskosten der Filmproduktionen "In the Lost Lands", "Manta Manta Zwoter Teil", "Hagen" und "Perfect Addiction". Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 4.795 TEUR auf 14.706 TEUR (Vj. 19.501 TEUR). Dies ist unter anderem auf gesunkene Erträge aus Anti-Piracy-Maßnahmen zurückzuführen, denen ebenfalls gesunkene Aufwendungen aus Anti-Piracy-Maßnahmen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber stehen. Außerdem verringerten sich die Erträge aus der Auflösung abgegrenzter Schulden. Material- und Lizenzaufwand Der Material- und Lizenzaufwand hat sich aufgrund eines im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegenen Produktionsvolumens um 34.215 TEUR auf 208.685 TEUR (Vj. 174.470 TEUR) erhöht. Personalaufwand Zur Erläuterung des Personalaufwands wird auf den Personalbericht (Kapitel 3) verwiesen. Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Die Abschreibungen und Wertminderungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 58.518 TEUR und lagen damit um 37.880 TEUR unter dem Vorjahreswert von 96.398 TEUR. Der Rückgang resultiert vor allem aus deutlich geringeren planmäßgen Abschreibungen auf Filmrechte von im Vorjahr 91.276 TEUR auf 53.358 TEUR. Diese beruhen auf einer leistungsabhängigen Abschreibungsmethode, welche den Werteverzehr der genutzten Filmrechte in Abhängigkeit der erzielbaren Umsatzerlöse darstellt. Die geringeren Abschreibungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen gegenüber dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus der Umsatzlegung der internationalen Produktion "Resident Evil Serie", die im Vorratsvermögen aktiviert war und daher über die anderen aktivierten Eigenleistungen und nicht über die Abschreibungen in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht wird. Die Wertminderungen (außerplanmäßigen Abschreibungen) auf Filmvermögen erhöhten sich hingegen leicht um 37 TEUR auf 5.160 TEUR (Vj. 5.122 TEUR). Die Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 248 TEUR (Vj. 0 TEUR) und betreffen den Geschäfts- oder Firmenwert der PSSST! Film GmbH, München. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertaufholungen auf das Filmvermögen in Höhe von 999 TEUR (Vj. 2.022 TEUR) vorgenommen, da die ursprünglichen Wertminderungsgründe entfallen sind. Auf die gemäß IFRS 16 zu erfassenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen entfiel ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 2.553 TEUR (Vj. 2.454 TEUR). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 28.278 TEUR im Vorjahr um 5.769 TEUR auf 34.047 TEUR. Sie beinhalten eine Vielzahl an unterschiedlichen Posten. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Herausbringungskosten für Kinoproduktionen und Währungskursverlusten. Finanzergebnis Die Finanzaufwendungen erhöhten sich von 6.197 TEUR im Vorjahr um 6.342 TEUR auf 12.539 TEUR aufgrund von gestiegenen Zinsaufwendungen, die aus einem Anstieg der Leitzinssätze resultieren, sowie gestiegenen Währungsverlusten. In den Finanzaufwendungen enthalten ist ein Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen in Höhe von 164 TEUR (Vj. 171 TEUR). Die Finanzerträge sind im Geschäftsjahr um 3.378 TEUR auf 6.684 TEUR (Vj. 3.306 TEUR) gestiegen. Der Anstieg resultiert aus gestiegenen Währungserträgen, denen Währungsverluste in den Finanzaufwendungen gegenüberstehen, sowie aus Erträgen aus der Aufzinsung von langfristigen Forderungen mit Finanzierungskomponente. Ergebnis vor Steuern Der Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis vor Steuern von 8.979 TEUR, das mit einer Reduzierung um 3.590 TEUR (12.569 TEUR) innerhalb des prognostizierten Korridors für dieses Geschäftsjahr liegt. Ergebnis Anteilseigner und Konzernperiodenergebnis Das Konzernjahresergebnis im Geschäftsjahr 2022 verringerte sich um 3.555 TEUR auf 5.890 TEUR nach 9.445 TEUR im Vorjahreszeitraum. Der Ergebnisanteil der Anteilseigner beträgt 6.116 TEUR (Vj. 9.534 TEUR). Im Konzernjahresergebnis sind bei den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss zuzuweisende Ergebnisanteile am Konzernjahresergebnis in Höhe von -227 TEUR (Vj. -89 TEUR) berücksichtigt. 2.3.3 Vermögenslage des Constantin Film-Konzerns Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich die Bilanzsumme auf 346.011 TEUR (Vj. 343.608 TEUR) und ist gegenüber dem Vorjahr um 2.403 TEUR höher. Die wesentlichen Effekte auf der Aktivseite resultieren aus der Erhöhung der Posten Filmvermögen (+34.254 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+17.010 TEUR) und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (+8.048 TEUR). Gegenläufig wirkt sich die Abnahme der Vorräte (-55.198 TEUR) aus. Das Filmvermögen beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 156.915 TEUR und ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (Vj. 122.661 TEUR). Die wesentlichen Investitionen des Berichtsjahres sind in Abschnitt 2.3.2 unter dem Posten "Aktivierte Filmproduktionen und andere aktivierte Eigenleistungen" erläutert. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen errechnen sich wie unter Abschnitt 2.3.2 dargestellt auf Basis einer leistungsabhängigen Abschreibungsmethode unter Schätzung der zukünftig erzielbaren Erlöse. Die Investitionen in das Filmvermögen von Eigen- und Co-Produktionen zum 31. Dezember 2022 belaufen sich auf 85.620 TEUR (Vj. 63.199 TEUR). Damit erhöhte sich das Investitionsvolumen um 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Eigenproduktionen unter Berücksichtigung von Wertaufholungen belaufen sich auf 48.735 TEUR (Vj. 85.264 TEUR). Damit ist das Filmvermögen aus Eigenproduktionen im Vorjahresvergleich um 36.885 TEUR auf 149.874 TEUR (Vj. 112.989 TEUR) gestiegen. Sämtliche Entwicklungskosten in Höhe von 6.854 TEUR (Vj. 4.553 TEUR) wurden im Konzernabschluss aktiviert. Diese Aufwendungen entsprechen 2,0 Prozent (Vj. 1,5 Prozent) vom Umsatz. Es wurden Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 3.800 TEUR (Vj. 4.710 TEUR) vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden 6.153 TEUR (Vj. 4.249 TEUR) in Auswertungsrechte für Verleih und Lizenzhandel (Fremdproduktionen) investiert, u.a. in den bereits im Kino gestarteten Film "After Forever". Diesen Investitionen stehen Abschreibungen und Wertminderungen unter Berücksichtigung von Zuschreibungen in Höhe von 8.784 TEUR (Vj. 9.113 TEUR) gegenüber. Das sich daraus ergebende Filmvermögen aus Fremdproduktionen beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 7.042 TEUR (Vj. 9.673 TEUR). Die Verminderung des Postens "Vorräte" auf 10.985 TEUR im Berichtsjahr (Vj. 66.183 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzlegung der internationelen Produktion "Resident Evil Serie" im Geschäftsjahr. Des Weiteren sind Veränderungen in diesem Posten auf Auftragsproduktionen zurückzuführen, die aufgrund ihres Produktionsfortschritts noch nicht in die Vertragsvermögenswerte oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht werden konnten. Die wesentlichen Effekte auf der Passivseite resultieren aus der Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten um 9.165 TEUR aufgrund einer gestiegenen Produktionstätigkeit. Gegenläufig wirkt sich die Reduzierung von erhaltenen Anzahlungen um 1.894 TEUR sowie von Ertragsteuerschulden in Höhe von 2.079 TEUR aus. 2.3.4 Finanzlage des Constantin Film-Konzerns Ziel des Finanzmanagements ist es, unter Optimierung der Kapitalkosten ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen und finanzielle Risiken zu begrenzen. Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten ergeben. Die Finanzrisiken lassen sich nach den Kategorien Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiken, Zinsrisiken) untergliedern. Diese Risiken werden innerhalb des Constantin Film-Konzerns zentral überprüft. Zur Absicherung von Währungsrisiken setzt der Konzern derivative und nicht-derivative Finanzinstrumente ein. Für weiterführende Ausführungen zu den Finanzrisiken des Konzerns verweisen wir auf den Konzernanhang (Kapitel 8, Angaben zum finanziellen Risikomanagement). Darüber hinaus verweisen wir auf die Risikodarstellung (Kapitel 5). Die Constantin Film-Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2022 über Zahlungsmittel von 17.632 TEUR (Vj. 9.584 TEUR). Diesen stehen kurzfristige Bankverbindlichkeiten von 83.303 TEUR (Vj. 74.138 TEUR) gegenüber, die im Wesentlichen in EUR und USD aufgenommen wurden sowie kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 15.828 TEUR (Vj. 16.991 TEUR). Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 ist die Nettoverschuldung unter Einbeziehung der Leasingverbindlichkeiten leicht um 46 TEUR gesunken und liegt somit auf Vorjahresniveau. Diese Veränderung entspricht im Wesentlichen den Investitionen in neue Filmprojekte abzüglich der Rückflüsse aus den Investitionen der Vorjahre vor allem aus dem Weltvertrieb und aus den TV-Auswertungen. Die Minderung des Eigenkapitals um 8.349 TEUR auf 93.586 TEUR (Vj. 101.935 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus der Differenz zwischen Jahresüberschuss und Dividendenausschüttung. Die rechnerische Eigenkapitalquote (Quotient aus Eigenkapital und Bilanzsumme) liegt bei 27 Prozent (Vj. 30 Prozent). Nach Saldierung von Zahlungsmitteln und Bankverbindlichkeiten, Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten sowie Filmvermögen und erhaltenen Anzahlungen ergibt sich zum 31. Dezember 2022 eine bereinigte Eigenkapitalquote von 34 Prozent (Vj. 36 Prozent). Bürgschaften gegenüber Dritten für die Fertigstellung von TV-Auftragsproduktionen bestanden in Höhe 33.895 TEUR (Vj. 13.500 TEUR), wobei von der Geschäftsführung nicht erwartet wird, dass aus den Haftungsverhältnissen wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Der Constantin Film-Konzern nutzt darüber hinaus operatives Leasing (unter Berücksichtigung von IFRS 16), im Wesentlichen für Mieten, Büroausstattung und Fahrzeuge; der Umfang hat keinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns. 2.3.5 Liquiditätsentwicklung des Constantin Film-Konzerns Der Cash-Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 113.079 TEUR (Vj. 43.886 TEUR) und ist im Wesentlichen durch die Einnahmen aus der Auswertung von TV-Rechten und Weltvertrieb geprägt. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt -96.556 TEUR (Vj. -67.228 TEUR) und ist im Wesentlichen durch Investitionen in das Filmvermögen beeinflusst. Zum Stichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für Lizenzen in Höhe von 10.025 TEUR (Vj. 6.401 TEUR). Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -8.584 TEUR (Vj. 16.240 TEUR). Hier sind die wesentlichen Einflussfaktoren die Aufnahme/Tilgung von Krediten bei Kreditinstituten, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Auszahlungen im Zusammenhang mit den nach IFRS 16 zu erfassenden Leasingverbindlichkeiten. Als externe Finanzierungsquellen stehen der Constantin Film-Gruppe Kreditlinien in Höhe von insgesamt 249.204 TEUR (Vj. 194.607 TEUR) zur Verfügung, die teilweise in Anspruch genommen wurden und zum Bilanzstichtag in Höhe von 152.507 TEUR (Vj. 109.432 TEUR) frei verfügbar sind. Die Kreditlinien sind teilweise variabel verzinst. Im EURO-Raum lagen die Zinsen für die Constantin Film-Gruppe im Jahr 2022 zwischen 3,4 Prozent und 8 Prozent. In ausländischen Währungen, insbesondere bei US-Dollar und kanadischen Dollar, lagen die Zinsen entsprechend dem lokalen Zinsniveau zwischen 2,95 Prozent und 6,5 Prozent. Es handelt sich hierbei um Kreditziehungen mit einer Restlaufzeit von in der Regel unter einem Monat. Interne Finanzierungsquellen sind die Rückflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die Liquidität des Konzerns ist für den Planungszeitraum gesichert (vgl. hierzu Ausführungen im Risikobericht, Kapitel 5). Aus dem Umsatzprozess, bei dem ggf. anfallende Abschreibungen im Filmvermögen nicht zu Auszahlungen führen, generiert der Konzern einen Finanzierungseffekt, der in Form von liquiden Mitteln zur Verfügung steht. Aufgrund des vorhandenen Zahlungsmittelbestandes und der verfügbaren Kreditlinien, war die Constantin Film-Gruppe während des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Constantin Film AG nach HGB Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der Constantin Film AG für das Geschäftsjahr 2022 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Die Constantin Film AG ist die Muttergesellschaft des Constantin Film-Konzerns mit Sitz in München. Als konzernleitende Holding mit den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Personal und Recht, erbringt die Constantin Film AG konzerninterne Dienstleistungen. Darüber hinaus besteht im Berichtszeitraum mit den wesentlichen Tochtergesellschaften eine umsatz- und ertragsteuerliche Organschaft. Der Jahresabschluss der Constantin Film AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Constantin Film AG entsprechen im Wesentlichen den in Kapitel 2.2 beschriebenen Rahmenbedingungen des Konzerns. 2.4.1 Ergebnisentwicklung der Constantin Film AG Die Gewinn- und Verlustrechnung reflektiert den Schwerpunkt der Tätigkeit der Constantin Film AG als Obergesellschaft, der auf der Wahrnehmung der konzernleitenden Holdingfunktionen in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Personal und Recht sowie der Erbringung von Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften liegt. Das Jahresergebnis der Constantin Film AG war vor allem durch die Entwicklung der Umsatzerlöse, der sonstigen betrieblichen Erträge, des Materialaufwands, der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie den Aufwendungen aus den Verlustübernahmen beeinflusst. Die Umsatzerlöse sind leicht gestiegen und belaufen sich im Geschäftsjahr auf 14.740 TEUR (Vj. 13.170 TEUR), was unter anderem in der erhöhten Konzernumlage begründet liegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 939 TEUR (Vj. 2.035 TEUR); der höhere Betrag in 2021 war vor allem auf den Ertrag aus Gewährung von Unterstützung für Fixkosten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (sogenannte Fixkostenhilfe bzw. Überbrückungshilfe III) zurückzuführen. Der Materialaufwand beläuft sich auf 3.852 TEUR (Vj. 3.016 TEUR). Die Personalaufwendungen liegen mit 10.878 TEUR über dem Niveau des Vorjahres von 10.716 TEUR. Die Abschreibungen betragen 891 TEUR (Vj. 847 TEUR) und entfallen im Wesentlichen auf das Sachanlagevermögen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 1.068 TEUR gegenüber 1.231 TEUR im Vorjahr. Die Erträge aus Beteiligungen von 4 TEUR (Vj. 8 TEUR) resultieren aus Erträgen aus der Beteiligung an der Beco Musikverlag GmbH, Hamburg. Durch die Ergebnisabführungsverträge zwischen der Constantin Film AG und ihren Tochtergesellschaften ergibt sich ein Aufwand aus der Verlustübernahme von 28.531 TEUR (Vj. 12.824 TEUR), der im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen aus der Constantin Film Produktion GmbH, München, resultiert, sowie ein Ertrag aus Gewinnabführungsverträgen von 19.881 TEUR (Vj. 38.811 TEUR), der im Berichtsjahr überwiegend aus den Gewinnabführungen der MOOVIE GmbH, Berlin, resultiert. Das positive Zinsergebnis beträgt 39 TEUR (Vj. 407 TEUR). Der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 1.626 TEUR (Vj. Aufwand 7.132 TEUR) resultiert überwiegend aus dem Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen für Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag für Vorjahre sowie aus einem körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag in den Veranlagungszeitraum 2021. Insgesamt weist die Constantin Film AG im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von 7.992 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 18.638 TEUR) aus. 2.4.2 Vermögenslage der Constantin Film AG Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich die Bilanzsumme auf 104.716 TEUR (Vj. 116.187 TEUR) und ist gegenüber dem Vorjahr um 11.471 TEUR gesunken. Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 716 TEUR gesunken und beträgt 30.743 TEUR. Das Umlaufvermögen beträgt 79.219 TEUR (Vj. 84.379 TEUR). Enthalten sind im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 77.454 TEUR (Vj. 82.651 TEUR) aus der Ergebnisabführung sowie Forderungen aus Cash-Pooling und Verwaltungskostenumlagen an die Gesellschaften im Organkreis. Das Eigenkapital sank aufgrund des Jahresfehlbetrages von 7.992 TEUR und der im Geschäftsjahr 2022 ausgeschütteten Dividende von 15.164 TEUR (Vj. 8.028 TEUR), auf 62.906 TEUR (Vj. 86.063 TEUR). Der Rückgang der Rückstellungen um 3.305 TEUR auf 9.800 TEUR resultiert aus gesunkenen sonstigen Rückstellungen um 886 TEUR und gesunkenen Steuerrückstellungen von 2.419 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 35.402 TEUR (Vj. 14.801 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme. 2.4.3 Finanzlage und Liquiditätslage der Constantin Film AG Die Finanzierung der Filmproduktionen erfolgt durch die operativen Gesellschaften über Kreditlinien bzw. Vertragspartner. Die Constantin Film AG wird im Wesentlichen über das Cash-Pooling mit den Tochtergesellschaften, v.a. der Constantin Film Vertriebs GmbH (vormals: Constantin Film Verleih GmbH), München, mit ausreichend Liquidität versorgt. Die Ansprüche an die Tochtergesellschaften resultieren im Wesentlichen aus Ergebnisabführungsverträgen und Beteiligungserträgen. 3. PERSONALBERICHT Die Constantin Film AG und ihre Töchter beschäftigten im Jahresdurchschnitt 527 feste Arbeitnehmer (Vj. 485) und 327 Projekt-Arbeitnehmer (Vj. 405). Dies ergibt einen durchschnittlichen Personalbestand von 853 Arbeitnehmern (Vj. 890). Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte der Constantin Film-Konzern 522 feste (Vj. 489) und 133 (Vj. 149) Projekt-Arbeitnehmer, insgesamt 655 (Vj. 638). Trotz eines im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Produktionsvolumens hat sich der Personalaufwand gegenläufig entwickelt, weil im Rahmen von Serviceproduktionen bezogene Leistungen unter Aufwendungen für bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen werden. Daher verringerte sich der Personalaufwand um 9.094 TEUR auf 104.281 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (113.375 TEUR). Unabdingbar für den Erfolg ist fähiges und motiviertes Personal. Der Vorstand setzt sich entschieden dafür ein, dass die Constantin Film auch weiterhin, aufgrund ihrer Marktstellung und -perspektiven sowie ihrer Arbeitsbedingungen, ein überaus attraktiver Arbeitgeber bleibt. Der Vorstand geht davon aus, dass, wie in den Jahren zuvor, in der Führungsebene unterhalb des Vorstands nur eine sehr geringe Fluktuation auftreten wird. Somit wird der Constantin Film-Konzern mit den an sie gebundenen kreativen Talenten und Mitarbeitern die großen Herausforderungen des Marktes angehen. 4. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT Der Vorstand der Constantin Film AG, München, erklärt hiermit, dass die Constantin Film AG, München, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zu Grunde, die zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte bekannt waren. Berichtspflichtige Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. 5. RISIKO- UND CHANCENBERICHT 5.1 Chancen- und Risikomanagementsystem Unternehmerisches Handeln und die Wahrnehmung von Chancen ist stets auch mit Risiken verbunden. Zum Schutz des Fortbestands des Constantin Film-Konzerns, wie auch zur Unterstützung bei der Erreichung der Unternehmensziele, wurde ein integriertes, unternehmensweites Chancen- und Risikomanagementsystem (RMS) implementiert. 5.2 Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems Das RMS ist in einer Richtlinie definiert. Die Constantin Film AG wendet die Definition des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 "Konzernlagebericht" des "Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee" (DRSC) an. Dieser definiert Risiken (Chancen) als "mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen (positiven) Prognose- bzw. Zielabweichung führen können". Das RMS folgt den Grundzügen des übergreifenden Rahmenwerks für "Unternehmensweites Risikomanagement", wie es von dem "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelt wurde. Es werden folgende Ziele verfolgt:
Das Risikomanagementsystem des Constantin Film-Konzerns umfasst Chancen und Risiken gleichermaßen. Entsprechend der dezentralen Konzernstruktur liegt die operative Verantwortung im Umgang mit den Risiken bei den jeweiligen Risikoverantwortlichen. Im Wesentlichen sind dies die Vorstände und Gremien bzw. die Geschäftsführer und Abteilungsleiter der einzelnen Tochtergesellschaften. Die den Risiken und Chancen zugrundeliegenden Faktoren werden quartalsweise erfasst bzw. bewertet und von den Risikoverantwortlichen freigegeben. Auf Konzernebene werden die gemeldeten Faktoren gegebenenfalls vereinheitlicht und konsolidiert. Für potenziell bestandsgefährdende Risiken besteht eine unmittelbare Meldepflicht. Darüber hinaus besteht eine Ad-hoc-Meldepflicht. Bei der periodischen Meldung werden Ursache und Wirkung der Faktoren sowie mögliche Frühwarnindikatoren und geplante oder bereits getroffene Maßnahmen beschrieben. Sofern ein Schaden oder eine Maßnahme sinnvoll quantifizierbar ist, wird dieser Wert ermittelt und angegeben. Ist eine Quantifizierung nicht sinnvoll möglich, wird der mögliche Schaden verbal beschrieben und in die Kategorien "unwesentlich", "begrenzt", "hoch" oder "schwerwiegend" eingeordnet. Gleiches gilt für die Eintrittswahrscheinlichkeit mit den Ausprägungen "klein", "mittel", "groß" und "sehr groß". Aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensmaß ergeben sich folgende Risikostufen: • Kleine Risiken Kleine Risiken sind für das Unternehmen unwesentlich, und es sind keine Maßnahmen zur Risikoreduktion zu vereinbaren. • Mittlere Risiken Mittlere Risiken bestehen bei einem begrenzten Schadensausmaß und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Effiziente und effektive Maßnahmen reichen aus, um mittlere Risiken zu reduzieren oder im Eintrittsfall rasch zu bewältigen. • Erhebliche Risiken Erhebliche Risiken haben im Vergleich zu mittleren Risiken ein höheres Ausmaß und/oder eine größere Eintrittswahrscheinlichkeit. Sie sollten durch geeignete Kontrollen oder Prozessoptimierung reduziert werden. Wenn möglich, sollte das erhebliche Bruttorisiko durch geeignete Maßnahmen auf die mittlere oder kleine Risikostufe reduziert werden. • Große Risiken Große Risiken können unter Umständen den Fortbestand einer Organisationseinheit oder der Constantin Film-Gruppe insgesamt gefährden. Maßnahmen zur Reduktion des Bruttorisikos sind zwingend und unmittelbar einzuleiten. Die Maßnahmenumsetzung wird von der Geschäftsleitung überwacht. Große Risiken sind unmittelbar - unabhängig vom Turnus - dem Vorstand zu melden. Besonders externe Risiken außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns und Risiken, die sich aus der gesetzlichen Regulierung ergeben, lassen sich häufig nicht aktiv steuern und vermeiden. Weiterhin werden Risiken mit extrem kleiner bzw. nicht messbarer Eintrittswahrscheinlichkeit bei gleichzeitig möglicherweise großer Auswirkung nicht zuverlässig erfasst. Hierunter fallen unerwartete und unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt). 5.3 Angaben zu einzelnen Risiken Die dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für die Constantin Film-Gruppe wie für die Constantin Film AG. Die Chancen und Risiken entstehen grundsätzlich in den einzelnen Tochtergesellschaften der Constantin Film AG. Über die geschlossenen Ergebnisabführungsverträge wirken sie sich direkt, ggf. mit einem zeitlichen Unterschied zur IFRS-Rechnungslegung, auch auf den Einzelabschluss der Constantin Film AG nach HGB aus. Nachfolgend werden einzelne Risiken und deren Risikofaktoren sowie deren Auswirkungen dargestellt. Die Darstellung erfolgt gruppiert nach den Risikokategorien des RMS. Die Darstellung im Risikobericht erfolgt auf einem höheren Aggregationsgrad als im RMS selbst. Innerhalb einer Kategorie sind die Risiken zuerst genannt, deren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am größten eingestuft werden. Wird bei der Einstufung des Risikos kein Bezug auf die getroffenen Maßnahmen angegeben, so handelt es sich um die Einstufung als Bruttorisiko. Kann ein Risikofaktor den Fortbestand einer wesentlichen Organisationseinheit gefährden, weisen wir im Folgenden darauf hin. Gleiches gilt, wenn ein Risiko den Fortbestand des Konzerns gefährdet. 5.3.1 Risiken aus der Regulierung Unsere Geschäftsmodelle sind stark von der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und den regulatorischen Eingriffen der öffentlichen Verwaltung abhängig. Folgende Faktoren beeinflussen dieses Risiko nennenswert: Die deutsche Film- und Kinowirtschaft spürt weiterhin die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um die Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche Film- und Kinowirtschaft abzumildern, wurden in der Vergangenheit durch das Präsidium und den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die teilweise auch noch über das Jahr 2022 hinaus bestehen. Der Ausfallfonds zur Abfederung pandemiebedingter finanzieller Risiken bei der Kinofilm- und Highend-Serienproduktion wurde bis 1. März 2023 verlängert. Der Ausfallfond ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR, aus dem insgesamt 165 Millionen Euro für die Unterstützung der Filmbranche vorgesehen sind. Zusätzliche Produzentenhilfen können aus dem von den deutschen Bundesländern und TV-Sendern aufgesetzten Ausfallfonds II für TV- und Streaming-Produktionen beantragt werden. Produktionsunternehmen erhalten für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Unterstützung durch diesen Fonds, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt. Diese Regelung endete zum 31. Dezember 2022. Eine erneute Verlängerung ist nicht absehbar. Quelle: https://www.ffa.de/neustartkultur-ausfallfonds-1.html (letzter Abruf 25. Januar 2023) Weiterhin ist der finanzielle Erfolg von Kinoproduktion und Kinoverleih in starkem Maße von den Rahmenbedingungen der deutschen Filmförderung abhängig, sodass ein Risiko aus der Reduzierung der Bereitstellung von Fördergeldern besteht. Die Constantin Film-Gruppe verfolgt laufend die Entwicklungen im Bereich der Filmförderungen, um für ihre Filmproduktionen die einschlägigen Förderkriterien erfüllen und an den Förderungen partizipieren zu können. Es ist weiterhin ein gleichbleibend hohes Niveau des illegalen Konsums von Filmen (insbesondere über illegale Streaming- und Downloaddienste) sowie die illegale digitale Verbreitung (jedoch Verringerung der Piraterie im Bereich P2P) von Filmen zu beobachten. Davon sind auch Filme der Constantin Film-Gruppe betroffen. Die Auswirkung der Piraterie wird aufgrund von Lobbyarbeit, Sensibilisierungskampagnen und einer konsequenten Verfolgung von Verstößen verringert. Es laufen Gerichtsverfahren um Sperrungsurteile von Webseiten, die illegal Filme weiterverbreiten, zu erreichen bzw. die Herausgabe von Daten von Usern durchzusetzen, die Filmmaterial illegal auf einer Plattform hochgeladen haben. Constantin Film wird weiter versuchen, auf europäischer und nationaler Ebene eine entsprechende Gesetzesänderung zu erwirken. Auf nationaler und EU-Ebene laufen neben den oben genannten Verfahren zahlreiche weitere gesetzgebende Verfahren, die Auswirkungen auf die Constantin Film-Gruppe haben könnten wie beispielweise Regelungen die Revision der Geoblocking Verordnung auf EU-Ebene. Als Gegenmaßnahmen im Hinblick auf mögliche Gesetzesänderungen verfolgt der Constantin Film- Konzern die einschlägigen Urteile und Gesetzesvorlagen und versucht mithilfe von Lobbyarbeit und externen Gutachten Kontakte zu Entscheidern aus der Politik zu knüpfen. Im Falle einer Kürzung von Filmfördermitteln könnten Filmproduktionen ins Ausland verlagert werden.Angesichts der möglichen Auswirkungen ist dieses Risiko insgesamt weiterhin als erheblich einzustufen. 5.3.2 Geschäfts- und Marktrisiken Die Constantin Film-Gruppe benötigt Zugang zu Lizenzen und Stoffen Der Constantin Film-Konzern benötigt für sein Produktportfolio Zugang zu Auswertungs- und Verwertungsrechten. Folgende Faktoren beeinflussen dieses Risiko nennenswert: Bei der Produktion von Fernseh- und Kinofilmen sind der Zugang und der Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern wichtige Faktoren. Daher arbeitet die Constantin Film-Gruppe schon seit Jahrzehnten sehr eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Knowhow bei der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen. Durch das zunehmende Angebot von SVOD-Anbietern und deren weltweite Verträge kann der Zugang zu Lizenzen und Stoffen sowie der Abschluss von Verträgen mit Key-Creatives für die Constantin Film-Gruppe immer schwieriger werden. Zudem wird es durch die umfangreichen SVOD-Rechte wesentlich schwieriger, Wertschöpfung aus parallelen Auswertungsstufen zu erzielen. Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf der jeweiligen Tochtergesellschaften überwacht. Andererseits wird auch die Entwicklung alternativer Formate und Eigenproduktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Insgesamt ist dieses Risiko weiterhin als erheblich einzustufen. Fremdproduktionen werden in der Regel auf den einzelnen Filmmärkten erworben. Streamingdienste binden zahlreiche namhafte Schauspieler und Regisseure durch die Eigenproduktion von Film- und Serienprojekte langfristig. Dadurch sinken die Attraktivität und Anzahl der uns angebotenen Projekte und der Konkurrenzkampf um das vorhandene Produkt erhöht sich. Im Kino verkleinert sich weiter das "Mittelfeld", wenige Filme ziehen den Großteil der Besucher in die Kinos, die vielen anderen Filme teilen sich die wenigen übrigen Zuschauer. Analog zu den Preisen für Lizenzfilme wächst für die Verleihfirmen auch das Herausbringungsrisiko, da der Kinoerfolg immer weniger planbar wird. Insgesamt gilt es weiter zu beobachten, wie sich das Kinopublikum nach der Pandemie verhält und ob die veränderten Sehgewohnheiten zu dauerhaften Einbußen im Kinomarkt führen. Da der Film zum Verkaufszeitpunkt meist noch nicht hergestellt ist, sondern die Rechte zur Finanzierung vorverkauft werden, kann bei Filmen, für die hohe Preise bezahlt werden, ein Misserfolg nachteilige Folgen für die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Aufgrund des im Vergleich zu Eigen- und Auftragsproduktionen geringeren Volumens der Lizenzeinkäufe ist dieses Risiko weiterhin als klein einzustufen. Die Constantin Film-Gruppe befindet sich im intensiven Wettbewerb beim Absatz ihrer Produkte Marktveränderungen im Kinobereich oder im Home Entertainment-Bereich, wie sinkende Besucherzahlen oder steigender Wettbewerb, könnten mit einem Preisverfall für Produktionen und Lizenzprodukte der Constantin Film-Gruppe einhergehen. Dabei sind folgende Faktoren nennenswert: Steigende Produktions- und Verleihaktivitäten auf Seiten der relevanten bzw. konkurrierenden Independents und Majors sowie Verleiher auf dem deutschsprachigen Markt könnten zu sinkenden Margen im Kinobereich führen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden auf längere Zeit den Kinomarkt beeinflussen. Die in der Vergangenheit erfolgten regulatorischen Schließungen und Einschränkungen wirken sich negativ auf den Kinobereich aus. Der Markt wird eine längere Zeit benötigen, um sich zu erholen. Ebenso ist anzunehmen, dass sich das Nutzungsverhalten der Konsumenten verändert hat. Erst wenn die Märkte wieder über einen gewissen Zeitraum arbeiten wird man eine detailliertere Analyse darüber haben. Durch die pandemiebedingten Einschränkungen sind bei einigen Kinobetreibern finanzielle Schwierigkeiten entstanden. Es besteht die Gefahr, dass vereinzelt Betriebe nicht mehr zahlungsfähig sind, wenn die Förderungen nicht mehr greifen. Es ist schwer abzuschätzen, welche Auswirkungen die wirtschaftlich angespannte Lage, auch in Bezug auf den Ukraine-Krieg, den Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise, der Lebenshaltungskosten, Fachkräftemangel etc. haben wird. Eine anhaltend hohe Inflation könnte zu einer Kürzung der Unterhaltungsbudgets beim Konsumenten führen, was wiederum in weniger Kinobesuchen resultieren dürfte. Neue Anbieter im Streaming-Bereich könnten den Verteilungskampf um den Endkunden und den Druck auf Fernsehsender erhöhen. Die Reichweite und Erlöskraft könnte v.a. für private Sender sinken und zu einem Rückgang der Marktanteile führen. Des Weiteren könnte ein möglicher Konjunktureinbruch auch in Folge der Ukrainekrise und der anhaltend hohen Inflation zu sinkenden Werbeeinnahmen und damit einhergehenden Budgetreduktionen bei den privaten Free-TV Sendern führen. Es besteht das Risiko, dass sowohl öffentlich-rechtliche Sender aufgrund stagnierender Rundfunkbeiträge als auch privatwirtschaftliche Rundfunkanstalten aufgrund sinkender Werbeeinnahmen deutlich rückläufige Budgets für den Erwerb bzw. die Lizenzierung von Senderechten zur Verfügung haben. Rückläufige Beauftragungen könnten die Folge sein. Durch die Zusammenarbeit mit diversen Fernsehsendern können sich auch negative Auswirkungen auf die Constantin Film-Gruppe ergeben, wenn bestehende Sender sich gezwungen sehen, die Investitionen in ihr Programm zu reduzieren. Das Auslaufen von Rahmenverträgen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Lizenzabnehmern kann zu sinkenden Lizenzverkaufspreisen führen. Eine solche Entwicklung könnte die Werthaltigkeit des Filmvermögens von Constantin Film gefährden. Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile, Reichweiten sowie Besucherzahlen respektive Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen, welche für den erwarteten Umsatz relevant sind. Werden diese Annahmen nicht erreicht, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Ein erhöhter Wettbewerb bei der Gewinnung von Kinobesuchern könnte unter anderem zu einer Erhöhung der Kosten führen und sich damit negativ auf das Ergebnis auswirken. Entsprechend wird das Risiko weiterhin als erheblich eingestuft. Die Constantin Film-Gruppe ist von Kunden und Geschäftspartnern abhängig Wie jede andere Unternehmung ist auch die Constantin Film-Gruppe von Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern abhängig. Die Medien- und Entertainment-Branche bringt spezifische Anforderungen mit sich. Die wesentlichen Faktoren und deren Auswirkungen, die sich aus diesen Anforderungen ergeben, sind im Folgenden dargestellt. Es besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen Free-TV und Pay-TV-Sendern, da durch die Weiterlizenzierung der TV-Senderechte an Kinofilmen ein erheblicher Teil der Produktionskosten gedeckt wird. Sollten Verträge mit wesentlichen Kunden oder Geschäftspartnern auslaufen, nicht verlängert und/oder während der Laufzeit beendet werden, könnte sich dies erheblich nachteilig auf den Umsatz und das Ergebnis der Folgeperioden auswirken. Es werden hohe Umsätze zu einzelnen Streaming-Anbietern (Amazon, Netflix) erzielt. Hier bleibt abzuwarten, wie sich der SVOD-Markt entwickelt. Die Stellung von Amazon und Netflix könnte unter Druck geraten, da immer mehr Konkurrenz durch weitere Streamingportale (z. B. Disney+, Paramount+) den adressierbaren Markt schmälern könnte. Auch hier kann diese Entwicklung zu schlechteren Konditionen und damit zu sinkenden Umsatzerlösen für Constantin Film führen. Bei Auftragsproduktionen ist die Constantin Film-Gruppe auf eine kontinuierliche Beauftragung angewiesen. Bei einigen Tochterunternehmen bleibt eine Abhängigkeit von wenigen großen Projekten mit einem entsprechend hohen Umsatzanteil bestehen. Im deutschen Fernsehsendermarkt stehen wenigen Nachfragern eine Vielzahl von Produzenten gegenüber. Daher haben die einzelnen TV-Sender eine starke Marktstellung, die die erzielbaren Margen der Constantin Film-Gruppe nachteilig beeinflussen können. Als Gegenmaßnahmen arbeitet Constantin Film fortlaufend an dem Aufbau, der Pflege und der Erweiterung von starken Geschäftsbeziehungen und schließt Rahmenverträge ab, um wichtige Geschäftspartner eng an das Unternehmen zu binden. Das zunehmende Engagement von Streamingdiensten auch im Bereich der Auftragsproduktionen wirkt zudem einer Abhängigkeit von den linearen TV-Sendern entgegen und vermindert etwaige negative Auswirkungen, die sich durch ein geringeres Engagement der Sender ergeben könnten. Entsprechend wird das Risiko weiterhin als erheblich eingestuft. Die Geschäftsmodelle sind davon abhängig, den Kundengeschmack und die Art, wie die Inhalte konsumiert werden, zu bedienen und zeitnah auf Veränderungen zu reagieren Der Wandel des Nutzungsverhaltens und der technischen Möglichkeiten im Umgang mit Medien könnte dazu führen, dass Konsumenten das Produktportfolio der Constantin Film-Gruppe weniger nutzen als geplant, so dass dieses an Attraktivität, Reichweite oder Relevanz verliert und dementsprechend der geplante Umsatz nicht mehr erreicht wird. Folgende Faktoren sind besonders relevant: Ein Verfehlen des Kundengeschmacks bei Kinoproduktionen kann zu geringeren Besucherzahlen und einem Umsatzeinbruch führen. Ein Verfehlen des Kundengeschmacks bei Auftragsproduktionen und ein damit verbundener Einbruch der Zuschauerquoten kann aufgrund fehlender Folgebeauftragung durch den Sender zu einem Umsatzeinbruch und einer negativen Ergebnisentwicklung im Bereich Auftragsproduktion führen. Des Weiteren bestehen Risiken durch die sog. "Cancel Culture", die dazu führen könnte, dass Executives oder Künstlern die Unterstützung entzogen oder der Kampf angesagt wird, mit dem Ziel, ihre Reputation zu beschädigen, ihre Berufsausübung bzw. die Rezeption ihres Werks zu verhindern oder ihre Präsenz in den Massenmedien und sozialen Medien zu vermindern. Dies könnte sich auch auf den Auswertungserfolg einer Filmproduktion auswirken. Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Herstellung illegaler Filmkopien, der schwierigen Umsetzbarkeit von Seitensperren einschlägiger Streaming-/Kinoportale zur Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen und des unzureichenden gesetzlichen Schutzes der legalen Auswertung von Urheberrechten drohen Umsatzverluste. Im sich ohnehin bereits verändernden Marktumfeld im Bereich "In-Home-Viewing", hat sich neben der Anbieterstruktur durch die Corona-Pandemie insbesondere das Konsumverhalten weiter verändert. Der beständig wachsende Digitalmarkt und hier insbesondere die Auswertungsform SVoD entwickeln sich weiter positiv. Der Rückgang der Verkäufe im Bereich der physischen Bildtonträger setzt sich fort. Die Analyse der Chancen und Risiken für Content-Produzenten aus dieser Entwicklung, die v.a. durch IPbasierte Angebote wie SVoD getrieben wird, stehen im Zentrum der strategischen Diskussionen der Constantin Film. Durch gezielte Marktforschung und Marktmonitoring versucht die Constantin Film-Gruppe zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung konsumentenfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkung der Piraterie wird aufgrund von Lobbyarbeit, Sensibilisierungskampagnen und einer konsequenten Verfolgung von Verstößen verringert. Insgesamt ist dieses Risiko weiterhin als erheblich einzuordnen. Die Constantin Film-Gruppe ist auch vom Marktumfeld abhängig Als weiteres Risiko werden zunehmend auch geopolitische Entwicklungen (Ukrainekrise, Handelsstreit zwischen USA und China) beobachtet, die mittelfristig den internationalen Handel beeinflussen oder sogar behindern könnten. Es könnten sich für Drittländer aber auch Chancen entwickeln. So könnten sich z.B. für Filme mit einem nichtamerikanischen Ursprungszeugnis größere Chancen auf dem chinesischen Absatzmarkt ergeben. Die geltenden EU-Sanktionen gegen Russland haben bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäftsfeld der Constantin Film-Gruppe. Insgesamt ist dieses Risiko noch als klein einzustufen. Es bleibt abzuwarten inwieweit sich die internationalen Entwicklungen auf das Geschäftsfeld der Constantin Film-Gruppe auswirken. 5.3.3 Rechtsrisiken Die Constantin Film-Gruppe unterliegt Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Als international tätiges Unternehmen ist die Constantin Film-Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Abrechungsverpflichtungen und Gesellschaftsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten. Aufgrund der getroffenen Einschätzungen und Maßnahmen wird das Risiko unverändert als klein eingestuft wird. 5.3.4 Betriebsrisiken Die Herstellung eines Kino- oder Fernsehfilms ist ein kostenintensives sowie langfristiges Projekt. Die Produktionskosten eines deutschen Kinofilms mit durchschnittlichem Budget liegen zwischen drei und sieben Millionen Euro, während sie bei internationalen Großproduktionen ein Vielfaches davon betragen. Der Zeitraum von der ersten Idee bis zur letzten Vermarktungsstufe kann mehrere Jahre betragen. Folgende Faktoren beeinflussen dieses Risiko nennenswert: Bei Auftragsproduktionen kann das Kostenrisiko aufgrund der Entwicklungskosten hoch sein. Im Fall einer Nichtbeauftragung werden diese Kosten oft nur teilweise vom jeweiligen Sender übernommen. Auch im Fall einer Beauftragung können diese Kosten bei dem jeweiligen TV-Anbieter nicht zwingend als Vorkosten im Budget geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind für die TV-Sender - sowohl beim Einkauf als auch bei der Produktion von Programminhalten - erfolgreiche Reichweiten- und Marktanteilsentwicklungen maßgeblich, um zahlungskräftige Werbepartner auch weiterhin an sich binden zu können. Daher behalten sich die Programmanbieter in ihren Verträgen mit Produzenten verstärkt die Möglichkeit zum Ausstieg aus einem beauftragten Format vor, falls es die Quotenerwartungen nicht erfüllen sollte. Somit besteht für Produzenten in zunehmendem Maße das Risiko, dass Produktionen kurzfristig abgesetzt werden. Im Fall einer Verschiebung oder eines Abbruchs einer Kino- oder Auftragsproduktion aufgrund von unvorhersehbaren Markt- oder Projektentwicklungen ist es möglich, dass bereits gelieferte bzw. beauftragte Leistungen nicht mehr verwendet werden können und zusätzliche Kosten aus einer erneuten Beauftragung der Leistungen entstehen. Dabei werden insbesondere auch Neuakquisitionen bei den Tochterunternehmen im Rahmen des Risikomanagements besonders überwacht. Mangelnde Budgetdisziplin bei den Herausbringungskosten kann zu einer Überschreitung der filmbezogenen Marketingkosten führen und den Deckungsbeitrag eines Films senken. Vor allem im Bereich VFX-Dienstleistungen kann es aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellungen bei gleichzeitigem starken Wettbewerbsdruck dazu kommen, dass sich Anbieter übernehmen und die beauftragte Leistung nicht zu den vereinbarten Konditionen erbringen können. Um dem entgegenzusteuern, wird Constantin Film insbesondere den Vergabeprozess zur Auswahl der VFX-Dienstleister stärker strukturieren und das Produktionsmanagement und Knowhow zu VFX innerhalb der Constantin Film verbessern. Aus der internationalen Tätigkeit der Constantin Film-Gruppe können trotz intensiver Recherche zu Rechtslage und Marktbedingungen unter Zuhilfenahme von lokalen Knowhow-Trägern landesspezifische Ergebnisrisiken entstehen. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Constantin Film-Gruppe ein assoziiertes Unternehmen und eine Tochtergesellschaft im Ausland gegründet. Im Bereich Auftragsproduktionen wird das Auslandsgeschäft mit eigenen Tochtergesellschaften weiter zurückgefahren, um sich auf profitable Auslandsgesellschaften (größere Wachstumsmärkte) zu fokussieren. Eine Änderung der Bestimmungen oder Auslegungen zur Filmförderung in einem Produktionsland eines internationalen Projekts könnte zu einem im Vergleich zur Planung niedrigeren Tax Credit bzw. Fördermittelzufluss führen. Dies könnte den Deckungsbeitrag eines Projekts reduzieren und Wertberichtungen von Film- oder Vorratsvermögen erforderlich machen. Um Budgetüberschreitungen und außerplanmäßige Kosten bei Kino- und Fernsehproduktionen zu verhindern, werden Tools zum Projektcontrolling verwendet. Aufgrund der hohen Inflation ist das Risiko für Budgetüberschreitungen bei bereits geplanten Produktionen gestiegen. Darüber hinaus könnten für das Jahr 2023 angekündigte Streiks der WGA (Writers Guild of America) und anderer Gewerkschaften zu höheren Personalkosten bei Filmproduktionen führen bzw. zu Verschiebungen von Produktionen. Bei zukünftigen Produktionen ist es entscheidend für die Einhaltung des Budgets, dass inflationsbedingte Kostensteigerungen eingepreist und durch entsprechend höherer Einnahmen abgefedert werden können. Zusätzlich zur regelmäßigen Überwachung der Herstellungskosten werden Filmversicherungen und insbesondere Completion Bonds abgeschlossen, die die Fertigstellung eines Films absichern sollen. Des Weiteren wird eine Überschreitungsreserve eingeplant, die nicht vorhersehbare Kosten im Budget berücksichtigt. Sollte es im Verlauf einer Produktion zu Budgetüberschreitungen kommen, könnte sich dies negativ auf den geplanten Deckungsbeitrag eines Films und damit auf das Ergebnis auswirken. Im Gegensatz zu Kinofilmen kann die Finanzierung internationaler TV-Serien nicht zum großen Teil über Vorverkäufe auf Drehbuchbasis erfolgen. Verkäufe können i.d.R. erst durch Vorstellung von mindestens einer fertigen Pilotfolge getätigt werden. Dadurch sind die Produktionskosten schon stark vorangeschritten, bis es zu Verkäufen kommt. Im Falle eines eventuellen Abbruchs eines Projektes ergibt sich insofern ein Investitionsrisiko. Die Constantin Film AG bewirbt sich bei diversen Sendern im In- und Ausland um Formate und hat Entwicklungsverträge für serielle und nicht-serielle Formate abgeschlossen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Filmproduktion ist es der Constantin Film-Gruppe in der Vergangenheit meistens gelungen, die entstandenen Produktionskosten aus den Verwertungserlösen abzudecken. Außerdem konnte sie die Filmproduktionen im festgelegten zeitlichen und finanziellen Rahmen realisieren und die Entstehung außerplanmäßiger Kosten weitestgehend verhindern bzw. über Dritte versichern. Insgesamt wird das Risiko weiterhin als mittel eingestuft. Die Constantin Film-Gruppe ist von einer sicheren und gut funktionierenden Infrastruktur abhängig Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, ist die Constantin Film-Gruppe auf das reibungslose Funktionieren ihrer IT-Systeme angewiesen. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Sicherheitsmaßnahmen wie Zutritts-Kontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie regelmäßige Datenspiegelung kein hinreichender Schutz vor Schäden aus dem Ausfall ihrer IT-Systeme besteht. Aufgrund weltweit vermehrter Attacken ist das Risiko für einen Abfluss von Zugangsdaten durch Phishing mutmaßlich gestiegen. Sollte es zu einem Ausfall von IT-Systemen oder einem Entwenden von Unternehmensdaten oder einer Manipulation der Unternehmens-IT kommen, könnte dies negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und damit auf das Ergebnis haben. Die Risiken bezüglich unberechtigter Zugriffe auf Unternehmensdaten werden durch den Einsatz von Virenscannern- und Firewall-Systemen weitestgehend unterbunden. Darüber hinaus werden im Konzern Maßnahmen ergriffen, um die vorhandene IT-Service-Landschaft auf aktuellem technologischem Stand zu halten und dem Überalterungsprozess der Geräte- und Programmtechnik entgegenzuwirken, welche auch im Rahmen eines Cyber Risk Assessment untersucht wurden. Des Weiteren werden Trainings zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Effekte der Gegenmaßnahmen ist dieses Risiko weiterhin auf der mittleren Stufe einzuordnen. Die Constantin Film-Gruppe ist von der Kreativität, dem Engagement und der Kompetenz ihres Personals abhängig Der zukünftige Erfolg der Constantin Film-Gruppe hängt in erheblichem Umfang von der Leistung ihrer Führungskräfte und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Es besteht ein starker und zunehmender Wettbewerb um Personal, das über die entsprechenden Qualifikationen und Branchenkenntnisse verfügt. Die Constantin Film-Gruppe kann daher nicht gewährleisten, dass sie zukünftig in der Lage sein wird, ihr gut ausgebildetes und engagiertes Personal zu halten bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen zu gewinnen. Durch Veränderungen der Arbeitsmärkte aufgrund des Fachkräftemangels wird sich der Wettbewerbsdruck erhöhen. Die Abwanderung von qualifiziertem Personal oder Personen in Schlüsselpositionen könnte zum Verlust von Knowhow führen und ungeplante Kosten für die Rekrutierung sowie die Einarbeitung von neuem Personal erzeugen und damit negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Der Constantin Film-Konzern bietet ein attraktives Arbeitsumfeld, eine leistungsgerechte Kompensation und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung an. Wegen des starken Wettbewerbs um knappe personelle Ressourcen und Talente aufgrund einer gestiegenen Nachfrage nach audiovisuellen Produktionen und aufgrund von demographischen Entwicklungen, der sich mit dem Fachkräftemangel noch weiter verschärft hat, ist das Risiko weiterhin als erheblich anzusehen. Die Constantin Film-Gruppe könnte nicht ausreichend gegen Schäden und Ansprüche versichert sein Die Constantin Film-Gruppe entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um so die aus ihrer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Die Constantin Film-Gruppe kann jedoch nicht gewährleisten, dass ihr keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. (Produktions-) Risiken durch die Corona-Pandemie sind bis auf Weiteres praktisch nicht versicherbar. Der Corona-Ausfallfonds zur Abfederung pandemiebedingter finanzieller Risiken läuft Ende März 2023 aus. Sollten der Constantin Film-Gruppe materielle Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, könnte dies negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Im Schadensfall müssten Ansprüche Dritter oder Ersatzinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Insgesamt ist das Risiko weiterhin als mittel eingestuft. 5.3.5 Compliance-Risiken Trotz bestehender Kontroll- und Überwachungssysteme der Constantin Film-Gruppe kann es sein, dass diese möglicherweise nicht ausreichen, um Gesetzesverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern, Partnern oder externen Servicedienstleistern zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen aufzudecken. Die Constantin Film-Gruppe hat grundsätzlich nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Tätigkeiten von Mitarbeitern, Vertretern und Partnern bei der Geschäftsanbahnung mit Kunden umfassend zu überwachen. Sollte sich herausstellen, dass Personen, deren Handeln der Constantin Film-Gruppe zuzurechnen ist, unlautere Vorteile im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung entgegennehmen, gewähren oder sonstige korrupte Geschäftspraktiken anwenden, könnte dies zu rechtlichen Sanktionen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht anderer Staaten führen, in denen die Constantin Film-Gruppe geschäftlich aktiv ist. Als mögliche Sanktionen können dabei unter anderem erhebliche Geldbußen verhängt werden, aber auch der Verlust von Aufträgen drohen. Als Gegenmaßnahmen aktualisiert die Constantin Film-Gruppe kontinuierlich ihre Compliance-Richtlinie und hat einen verbindlichen Code of Conduct entwickelt und eingeführt. Das oben beschriebene Risiko könnte sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken und zu Reputationsschäden der Constantin Film-Gruppe führen. Insgesamt ist das Risiko weiterhin auf einer kleinen Stufe einzuordnen. 5.3.6 Finanz-, Rechnungswesen- und Steuer-Risiken Die Constantin Film-Gruppe unterliegt Risiken in der Bewertung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte Die Constantin Film-Gruppe hält zum Stichtag wesentliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise Filmvermögen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie das Filmvermögen der Constantin Film-Gruppe werden jährlich, und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes beinhaltet dort, wo kein Marktwert vorhanden ist, Schätzungen und Annahmen des Managements, denen Prämissen zugrunde liegen. Ausmaß und Dauer der Ukrainekrise sowie insbesondere die Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung lassen sich jedoch nicht abschließend abschätzen. Hinzu kommen Unsicherheiten aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation. (Vgl. Konzernanhang Kapitel 5) Die Prämissen beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand. Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann die getroffenen Annahmen überholen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken. Insgesamt ist dieses Risiko weiterhin auf einer mittleren Stufe einzuordnen. Die Constantin Film-Gruppe kann trotz ordnungsmäßiger Prozesse und sorgfältiger Kontrollen Risiken im Rahmen von zukünftigen Steuer- oder Sozialversicherungsprüfungen nicht ausschließen Die Constantin Film-Gruppe ist der Ansicht, dass die erstellten Steuererklärungen und Angaben bei den Sozialversicherungsträgern vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Aufgrund der internationalen Tätigkeit der Constantin Film-Gruppe könnten sich Risiken aus dem Transfer Pricing ergeben. Es bestehen branchenspezifische steuerliche Risiken. Im Falle einer Sozialversicherungsprüfung innerhalb der Constantin Film-Gruppe ist zudem grundsätzlich nicht auszuschließen, dass der Sozialversicherungsträger eine andere Betrachtung bzgl. der Sozialabgaben vornimmt und es dann zu Nachforderungen gegen die Constantin Film-Gruppe kommt. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen oder Sozialversicherungsnachforderungen kommen, könnte sich dies negativ auf das Ergebnis auswirken. Aufgrund der getroffenen Einschätzungen und Maßnahmen wie z.B. Anrufungsauskünfte und die kontinuierliche Verbesserung und Dokumenation interner Prozesse wird das Risiko weiterhin als mittel eingestuft. Die Constantin Film-Gruppe unterliegt Liquiditätsrisiken Die wesentlichen von Constantin Film verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen Kontokorrentkredite, Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Schulden. Damit soll die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns gesichert werden. Der Konzern verfügt über finanzielle Vermögenswerte wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Um das Liquiditätsrisiko zu minimieren, verfügt Constantin Film über Kreditlinien, die den Finanzierungsbedarf übersteigen. Teile der Lizenzhandelslinie sowie der Produktionsrevolver müssen turnusmäßig neu verhandelt werden. Alle anderen Kreditlinien laufen bis auf Weiteres. Naturgemäß ist es am Kapitalmarkt nicht absehbar, ob es der Gesellschaft in Zukunft gelingen wird, die Linien zu vergleichbaren Konditionen und Volumina abzuschließen. Ein eventuelles Absinken des Volumens wird derzeit nicht als größeres Risiko gesehen, da bisher die Linien nie vollständig ausgeschöpft werden mussten, immer ausreichend Liquidität für den Konzern zur Verfügung stand und keine Änderung der Unternehmensstrategie beabsichtigt ist, die zu massiv höherem Liquiditätsbedarf, als durch die derzeitigen Linien gedeckt, führen könnte. Die Constantin Film AG ist bonitätsmäßig seit 2009 von der Deutschen Bundesbank als "Investment Grade" beurteilt. Historisch verfügt die Constantin Film AG über exzellente und vertrauenswürdige Beziehungen zu ihren Kreditmittelgebern. Vorstand und Aufsichtsrat legen Wert auf eine langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kreditmittelgebern. Dieses Risiko ist derzeit als mittleres Risiko zu betrachten. Die Constantin Film-Gruppe unterliegt dem Risiko des Ausfalls von Forderungen gegen Kunden Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht, bzw. nicht fristgerecht begleichen kann oder Verträge Finanzierungskomponenten enthalten. Das Kreditrisiko umfasst das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Der Ausfall von Forderungen gegen Kunden könnte sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ukrainekrise, der Energiekrise und der hohen Inflation könnten tendenziell zu einem erhöhten Forderungsausfallrisiko führen. Da sich die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung derzeit nicht abschließend abschätzen lassen, kann der Eintritt eines konkreten Schadensereignisses mit erheblicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl besteht die Mehrzahl der Forderungen aus Sicht der Constantin Film-Gruppe gegenüber relativ etablierten und solventen Gesellschaften, sodass auf die ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Bonitätsrisikos verwiesen wird. Potenziellen Ausfallrisiken auf Kundenforderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. Ferner sichert der Konzern das Risiko eines Ausfalls durch Insolvenz eines Schuldners auch durch Einholung von Bonitätsauskünften ab. Daher beurteilt der Konzern die Kreditqualität für Forderungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, als überwiegend gut. Unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen ist das Risiko weiterhin als mittel einzustufen. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten des Konzerns ergeben. Die Finanzrisiken lassen sich nach den Kategorien Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiken, Zinsrisiken) untergliedern. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Risiken werden ausführlich im Konzernanhang im Kapitel "Management der finanziellen Risiken" umschrieben. Währungs- und Zinsrisiken werden im Konzern - soweit sinnvoll - durch entsprechende Sicherungsgeschäfte abgesichert. Für eine umfassende Darstellung der Finanzverbindlichkeiten der Constantin Film-Gruppe verweisen wir auf das Kapitel 7 im Konzernanhang. Insgesamt ist dieses Risiko unverändert auf einer kleinen Stufe einzuordnen. Die Constantin Film-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt Diese Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber den Wechselkursen von EUR zu US-Dollar und fallweise in anderen Währungen, z.B. PLN, CZK, CAD. Bei wesentlichen Transaktionen ist die Constantin Film-Gruppe bestrebt, das Währungsrisiko durch den Einsatz von geeigneten derivativen Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der Euro hatte im Jahr 2022 gegenüber dem Dollar zwischenzeitlich ca. 10 Prozent an Wert verloren, zum Jahresende waren es ca. 7 Prozent. Es ist nicht sichergestellt, dass die Währungssicherungsmaßnahmen der Constantin Film-Gruppe ausreichend sind, und die Constantin Film-Gruppe kann nicht gewährleisten, dass Schwankungen der Wechselkurse sich nicht nachteilig auf das Ergebnis auswirken. Für eine umfassende Darstellung der Finanzverbindlichkeiten der Constantin Film-Gruppe verweisen wir auf das Kapitel 7 im Konzernanhang. Unter Berücksichtigung der Effekte der Gegenmaßnahmen ist dieses Risiko weiterhin als kleines Risiko einzuordnen. Die Constantin Film-Gruppe unterliegt dem Risiko von Zinsänderungen Das Zinsänderungsrisiko liegt dabei in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Am 21. Juli 2022 beschloss die EZB eine Erhöhung des Leitzinssatzes um einen halben Prozentpunkt und hob den Leitzins damit erstmals seit dem Jahr 2011 an. Weitere Zinserhöhungen folgten. Mit der Zinserhöhung vom 2. Februar 2023 liegt der Leitzins nun bei 3,0 Prozent. Darüber hinaus wurden weitere Zinserhöhungen für die Zukunft in Aussicht gestellt, sodass mit einer steigenden Zinsbelastung auf die Finanzverbindlichkeiten der Constantin Film-Gruppe gerechnet werden muss. Des Weiteren entsteht aus der Inkongruenz von Fristen ein Zinsänderungsrisiko. Quelle: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ezb-hebt-leitzins-um-0-5-prozentpunkte-an-18647961.html (letzter Abruf 3. Februar 2023) Gegenwärtig bestehen bei der Constantin Film-Gruppe fest und variabel verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Risiken aus der Änderung der Zinssätze für Finanzverbindlichkeiten können sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken. Aufgrund der geänderten Zinspolitik der EZB wurde dieses Risiko von der kleinen auf die mittlere Stufe hochgestuft. 5.4 Chancenbericht 5.4.1 Merkmale des Chancenmanagementsystems Analog zum Risikomanagement verfolgt der Constantin Film-Konzern mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Management-Aufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Zur besseren Strukturierung und Kommunikation des Chancen-Portfolios wurde das bestehende Risikomanagementsystem (RMS) um die Erfassung und Bewertung von Chancen ergänzt. Die entsprechenden Vorgaben und Abläufe gelten analog. 5.4.2 Angaben zu einzelnen Chancen Entsprechend der Definition des Risikobegriffs definiert der Constantin Film-Konzern eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein Ereignis, das zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und über diese im Folgenden nicht berichtet wird. Analog zu den Risiken werden Chancen in die vier Kategorien klein, mittel, erheblich und groß eingeordnet. Die Constantin Film-Gruppe sieht Chancen durch die Umsetzung der Strategie zur digitalen Transformation Durch die fortschreitende Digitalisierung verändert sich auch das Mediennutzungsverhalten der Menschen drastisch. Der physische Bildtonträger wird zunehmend durch digitale Konsumformen abgelöst. Der Constantin Film-Konzern entwickelt bereits seit geraumer Zeit die Geschäftsmodelle konsequent weiter und treibt die digitale Transformation innerhalb des Konzerns beispielsweise durch den Eigenvertrieb von digitalen Inhalten, Lizenzvereinbarungen mit digitalen Vertriebsanbietern, neuen digitalen Marketingformen oder Produktionen für international und national aktive Anbieter wie z.B. Netflix und neue Content-Nachfrager aktiv voran. Die Planung der erzielbaren Umsätze dieser Geschäftsmodelle basiert auf vorsichtigen Annahmen. Investitionen der neuen Marktteilnehmer in Inhalte - kombiniert mit den daraufhin ebenfalls steigenden Investitionen der etablierten Anbieter - führen zu einem insgesamt signifikant höheren Marktvolumen. Daher besteht die Chance, dass die tatsächliche Entwicklung die getroffenen Annahmen übersteigt und die digitale Transformation schneller zu mehr Umsatz führt als erwartet. Durch die Corona-Pandemie könnte sich die im Markt bereits vor der Pandemie abzeichnende Entwicklung der Verschiebung hin zu den digitalen Kanälen der Auswertung beschleunigen. Streaming könnte insbesondere von einem in Krisenzeiten wachsenden Bedürfnis der Menschen nach Abwechslung und Unterhaltung sowie gestiegener Freizeit überproportional profitieren - mit der Folge eines stärker als antizipierten Content-Bedarfs auf Seiten der Streaminganbieter. Neben diesem "Mehreffekt" könnte ferner die exklusive digitale Auswertung von Spielfilmen bei Streamingdiensten, für die initial eine Auswertung im Kinobereich vorgesehen war, eine Art "Ersatzgeschäft" ermöglichen. Weitere Chancen könnten aus der Marktentwicklung im Bereicht AVoD resultieren. AvoD steht für Advertising Video-on-Demand oder Advertised Video-on-Demand und bezeichnet werbefinanziertes Streaming. Es gibt Hybrid-Angebote, die neben einem (vergünstigten) monatlichen Subscription-Preis auch Werbung enthalten. Die Gesellschaft beobachtet deshalb verstärkt die Vor- und Nachteile der jeweils möglichen Auswertungsformen und verfügt über geeignete Strukturen relativ flexibel auf hierauf gewonnene Erkenntnisse zu reagieren. Die Chance wird weiterhin auf der mittleren Stufe eingeordnet. Die Constantin Film-Gruppe sieht Chancen in der Auswertung und Entwicklung von bereits gesicherten Lizenzen, Formaten und Stoffen sowie der Einbindung in ein ausgeprägtes Netzwerk Der Constantin Film-Konzern verfügt bereits über eine Vielzahl an Verwertungs- und/oder Vermarktungs-Rechten an Filmrechten und Stoffen. Damit wurde die Basis gelegt, um auch über den Planungszeitraum hinaus Umsätze generieren zu können. Das Image des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft. Aus dem bestehenden Rechtepool des Constantin Film-Konzerns resultiert auch die Möglichkeit, bestehende Franchises skaliert zu Folgeproduktionen und Spin-Offs auszubauen. Diese Skalierbarkeit (Folgeproduktionen, Staffelfähigkeit) ist eine Chance, über die gesamte Verwertungskette zusätzliche Umsätze aus bereits bestehenden Rechten zu generieren. Attraktive Stoffe und Filmrechte könnten den Kundengeschmack antizipieren und über die gesamte Verwertungskette hinweg zu Umsätzen führen, die höher als geplant ausfallen würden. Insbesondere besteht die Möglichkeit zum internationalen Relaunch bestehender eingeführter Intellectual Proper- ties/Marken, die der Constantin Film gehören. Die Chance wird weiterhin auf der mittleren Stufe eingeordnet. Die Constantin Film-Gruppe sieht Chancen aus der Produktion von großen fiktionalen Serien Aus einer gestiegenen Nachfrage nach großen internationalen Serien könnten sich Chancen aus Aufträgen für Produzenten fiktionaler Serien ergeben. Eine damit verbundene Erschließung neuer Märkte könnte zusätzliche Umsatzerlöse generieren. Die Chance wird auf der mittleren Stufe eingeordnet. Die Constantin Film-Gruppe sieht Chancen aus einem vermehrten Konsum audiovisueller Inhalte Aufgrund eines höheren Automatisierungsgrades in Industrie und im Alltag könnte das Zeitbudget der Konsumenten in der Zukunft ansteigen. Die höhere Nachfrage nach internet-basiertem Streaming und entsprechendem Content für Streaming könnte neue Märkte für Content-Produzenten eröffnen. Die Chance wird auf der kleinen Stufe eingeordnet. 5.5 Zusammengefasste Darstellung der Chancen- und Risikolage Entsprechend der vom Vorstand erlassenen Richtlinie werden die von den einzelnen Risikoverantwortlichen gemeldeten Chancen- und Risikofaktoren zusammengefasst, aggregiert und eine Bewertung auf Ebene des Konzerns durchgeführt. Dabei wird der dezentralen Konzernstruktur Rechnung getragen. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Erfassung, Bewertung und Kommunikation der Chancen und Risiken liegt bei den Verantwortlichen der jeweils betroffenen Gesellschaft bzw. der Geschäftsführung. Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen, kommt der Vorstand der Constantin Film AG zu der Überzeugung, dass diese Risiken keine den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen, als auch in deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt. Für den Umgang mit den nicht durch Gegenmaßnahmen reduzierten Restrisiken sieht der Vorstand den Konzern ausreichend gerüstet. Zusammenfassend sind drei Risiko-Cluster erkennbar: Als Erstes sind extern getriebene Risiken zu nennen, die sich besonders aus regulatorischen Eingriffen und gesetzlichen Vorgaben ergeben und nur schwer beeinflussbar sind. Diese Themen werden eng überwacht, um ungünstige Entwicklungen zeitnah zu erkennen. Die Wirkung dieser Themen ist von Natur aus eher nicht kurzfristig, sodass durch Anpassungen im Planungsprozess reagiert werden kann. In die zweite Kategorie fallen Themen, die der Vorstand bewusst, aus Gründen der Umsetzung der Geschäftsstrategie, in Kauf nimmt. Hierunter fallen besonders die Risiken aus der Film- und Fernsehproduktion, dem Zugang zu Lizenzrechten und Stoffen sowie die Absatz-, Geschmacks- bzw. Konsumentenrisiken. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die Auswirkung dieser Risiken im Verhältnis zu den Ertragsmöglichkeiten, die sich aus den betroffenen Geschäftsfeldern ergeben, überschaubar ist. Mittels der Überwachung von Kennzahlen kann erkannt werden, ob sich dieses Verhältnis in einzelnen Bereichen nachhaltig verschlechtert. Hierauf kann mit einer Anpassung der Strategie reagiert werden. Die letzte Gruppe umfasst die operativen Risiken und beinhaltet besonders die Betriebsrisiken, Sicherheitskonzepte und vertragliche bzw. finanzielle Verpflichtungen. Diese steuert der Vorstand durch Vorgaben und Prozesskontrollen, sodass das verbleibende Restrisiko auf einem wirtschaftlich vertretbaren Maß verbleibt. Die größten Chancen sieht der Vorstand weiterhin im konsequenten Ausbau der digitalen Strategie und in den Möglichkeiten, die eine Umgestaltung der Medienwelt mit sich bringen können. Die weitere Entwicklung der gestiegenen Inflation sowie der Ukraine- und Energiekrise wird von der Gesellschaft sorgfältig beobachtet, um rechtzeitig etwaige notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Die Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch weiterhin hoch, sodass sich daraus erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben könnten. Mit den in der Vergangenheit erwirtschafteten Rücklagen, der ausreichend verfügbaren Liquidität bzw. Kreditlinien sowie den getroffenen Gegenmaßnahmen könnte die Constantin Film-Gruppe etwaigen negativen Auswirkungen entgegensteuern. Die Konzerngesellschaften sind allesamt in ihren jeweiligen Bereichen etabliert, können auf ein breites Netzwerk an technischer sowie kreativer Energie zugreifen und rasch auf Änderungen reagieren. Entsprechend ist der Vorstand der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit des Konzerns als ausreichend. Gleichzeitig verfolgt er die bestehenden Chancen konsequent weiter. 5.6 Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) der Constantin Film-Gruppe umfasst im Hinblick auf den Abschluss diejenigen Maßnahmen, die eine vollständige, korrekte und zeitnahe Übermittlung von relevanten Informationen sicherstellen, die für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts notwendig sind. Hierdurch sollen Risiken der fehlerhaften Darstellung in der Buchführung und der externen Berichterstattung minimiert werden. Analog zum Risikomanagementsystem folgt das IKS ebenfalls den Grundzügen des übergreifenden Rahmenwerks für "Unternehmensweites Risikomanagement", wie es vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelt wurde. Das Rechnungswesen innerhalb des Constantin Film-Konzerns ist teilweise dezentral organisiert. Die Aufstellung der Einzelabschlüsse der Constantin Film AG und deren Tochtergesellschaften erfolgt nach den einzelnen landesrechtlichen Regelungen. Für die Erfordernisse zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS werden für alle in den Konzern einbezogenen Gesellschaften Überleitungsrechnungen erstellt. Die Bilanzierungsvorschriften im Constantin Film-Konzern regeln einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den für das Mutterunternehmen geltenden IFRS-Vorschriften. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden kontinuierlich analysiert, ob und wieweit sie relevant sind und wie sie sich auf die Rechnungslegung auswirken. Relevante Anforderungen werden z.B. in der Konzern-Bilanzierungsrichtlinie festgehalten, kommuniziert und sind zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Darüber hinaus unterstützen ergänzende Verfahrensanweisungen, standardisierte Meldeformulare, IT-Systeme sowie IT-unterstützende Reporting- und Konsolidierungsprozesse den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung. Die in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse. Klare Abgrenzungen von Verantwortlichkeiten sowie prozessintegrierte Kontrollen, wie die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" stellen weitere Kontrollmaßnahmen dar. 6. PROGNOSEBERICHT 6.1 Konjunkturelles Umfeld In seinem aktuellen "World Economic Outlook" vom 31. Januar 2023 rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2023 mit einem fallenden globalen Wirtschaftswachstum und einer insgesamt belasteten Wirtschaftslage. Die entscheidenden Faktoren hierfür sind die hohen Zinsen der Zentralbank zur Bekämpfung der Inflation, der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die weiterhin schwierige Covid-19-Lage in China - wobei damit zu rechnen ist, dass sich in China durch die Öffnung der Grenzen schnell eine Erholung einstellt. Nach Einschätzung der Experten liegt die Wachstumsrate für die weltweite Wirtschaftsleistung 2023 bei 2,9 Prozent im Vergleich zu 3,4 Prozent im Vorjahr. Eine globale Rezession wird damit nicht erwartet. Die aktuelle Januar-Prognose für das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2023 liegt um 0,2 Prozentpunkte höher als noch im Oktober 2022. Dies zeigt, dass zahlreiche Volkswirtschaften eine hohe Widerstandsfähigkeit besitzen. Dieser leichte Aufwärtstrend lässt sich vor allem dadurch erklären, dass die Inflation nicht so stark gestiegen ist wie befürchtet, was Spielraum für stärkeres Wachstum bietet. Die Wirtschaft in der Eurozone wird nach Einschätzung des IWF 2023 um 0,7 Prozent zulegen, was einem deutlich niedrigeren Wachstum gegenüber dem Vorjahr entspricht (3,5 Prozent). Für Deutschland prognostiziert der IWF eine Wachstumsrate von lediglich 0,1 Prozent für das Jahr 2023 - 2022 waren es noch 1,9 Prozent. Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2023 6.2 Marktumfeld Medien und Unterhaltung in Deutschland Bis 2026 geht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum der deutschen Entertainment- und Medienindustrie von 3,4 Prozent aus, wobei der Gesamtumsatz bis 2026 auf 75,0 Mrd. EUR steigen wird. Auch dann wird der größte Teil dieser Umsätze noch aus nicht-digitalen Bereichen erzielt werden. Dennoch treiben die digitalen Umsätze das Wachstum der Industrie: Sie werden im Durchschnitt um 6,4 Prozent pro Jahr auf 31,2 Mrd. EUR im Jahr 2026 wachsen. Quelle: PwC, German Entertainment and Media Outlook 2022-2026 6.3 Branchenspezifische Rahmenbedingungen Auch nach Abklingen der Corona-Pandemie ist eine Prognose für den Kinomarkt nur schwer möglich, da der Kinomarkt das Niveau vor der Pandemie bisher noch nicht wieder erreichen konnte. Der PwC German Entertainment and Media Outlook prognostiziert, dass nach den Pandemiejahren bis 2026 für den deutschen Kinomarkt eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 21,8 Prozent auf 1,1 Mrd. EUR zu erwarten ist. Damit würden die Umsätze jedoch weiterhin 23 Mio. EUR unter dem Vorkrisenniveau von 2019 liegen. Quelle: PwC, German Entertainment and Media Outlook 2022-2026 Veränderte Konsumpräferenzen wurden durch die Pandemie beschleunigt und lassen den physischen Produktmarkt zugunsten digitaler Angebote schrumpfen. So werden im Streamingbereich die Umsätze dynamischer als im physischen Segment wachsen. Auch im physischen Home Entertainment-Markt wird sich der negative Trend weiterhin fortsetzen; die Wachstumsaussichten im digitalen Bereich des Home Entertainment-Markts sind unverändert sehr positiv. Quelle: PwC, German Entertainment and Media Outlook 2022-2026 Für den Fernsehmarkt wird mit leicht steigenden Zahlen der deutschen TV-Haushalte bis 2026 um durchschnitttlich 0,3 Prozent pro Jahr gerechnet. Insgesamt wird ein Anstieg der Fernsehhaushalte bis 2026 um etwa 499.000 prognostiziert. Für die Umsätze, die durch Abonnements für Fernsehen (inkl. Vermittlungsgebühren) erzielt werden, wird ein recht konstantes Niveau bis 2026 erwartet. Während im Jahr 2022 für den deutschen TV-Werbemarkt noch Aufholeffekte nach der Corona-Pandemie erwartet wurden, wird für die Folgejahre bis 2026 prognostiziert, dass sich wieder der Vor-Pandemie-Trend mit größtenteils rückläufigen Umsatzerlösen einstellen wird. Quelle: PwC German Entertainment and Media Outlook 2022-2026 6.4 Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2023 Kinoproduktion/Rechteerwerb Im Bereich Kinoproduktion/Rechteerwerb liegt der Fokus der Constantin Film-Gruppe auf der kontinuierlichen Optimierung der anhaltend hohen Qualität von nationalen und internationalen Eigenproduktionen. Zielsetzung ist es dabei, vor allem Titel zu produzieren, die stark auf die emotionalen Bedürfnisse des Publikums ausgerichtet sind, idealerweise auf bekannten Marken basieren und/oder Event-Charakter haben. Doch auch Produktionen mit kleineren Budgets und demzufolge auch einem überschaubareren Besucherrisiko sind interessant, wenn sie konzeptionell überzeugen. Im Mittelpunkt jeder Produktion steht die Analyse, welches Publikumssegment angesprochen werden soll und wie stark die kommerzielle Qualität einer Produktion ist. Kinoverleih Im Geschäftsfeld Kinoverleih setzt die Constantin Film-Gruppe auch im absehbar schwierigen Jahr 2023 auf die bewährte Strategie der Kombination von nationalen und internationalen Eigen- und Co-Produktionen mit hochwertigen Fremdtiteln, die mit einer adäquaten Presse- und Marketingstrategie zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt ins Kino gebracht werden. Wobei dieser Zeitpunkt bei der großen Menge der zu erwartenden Kinostars nach Beendigung der Pandemie schwieriger als in den Vorjahren zu finden sein wird. Die Einschätzung des Erfolgspotentials von Spielfilmen mit Kinoauswertung ist auch in diesem Jahr aufgrund von fehlenden Präzedenzwerten im Umfeld von Pandemie, Ukrainekrise und gestiegener Inflation schwieriger als in früheren Jahren. In der Kinostaffel 2023 sind, nach derzeitigem Stand mindestens elf Neustarts vorgesehen. Darunter befinden sich Titel wie "Manta Manta Zwoter Teil", eine Fortführung der erfolgreichen "Manta Manta" Kinokomödie aus 1991 sowie Produktionen wie "Caveman", "Perfect Addiction", "Rehragout-Rendezvous" und "Das Beste kommt noch". Home Entertainment Mit den deutschen Kino-Eigenproduktionen "Manta Manta Zwoter Teil", "Der Nachname" und "Caveman", sowie mit den aus internationalen Eigen- und Co-Produktionen stammenden Filme wie "Perfect Addiction" und "The Three Musketeers - D'Artagnan" ist die Constantin Film-Gruppe in der Home Entertainment-Auswertung für 2023 erneut gut aufgestellt. Im kommenden Geschäftsjahr wird für den Bereich Home Entertainment daher eine unveränderte Marktposition im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Zu den positiven Aussichten für das Jahr 2023 tragen auch der von der Constantin Film-Gruppe in Eigenregie betriebene Digitalvertrieb sowie die unverändert guten Absatzzahlen von Katalogprodukten bei. Lizenzhandel/TV-Auswertung In der Free-TV-Auswertung werden sich im Jahr 2023 unter anderem "Drachenreiter ", "After Love" und "Contra" umsatzrelevant auswirken. Im Pay-TV-Bereich werden unter anderem "Mia and Me", "Stasikomödie", "Liebesdings" (ein Anika Decker Film mit Elyas M'Barek in der Hauptrolle) und "Freibad" umsatzrelevant. Auftragsproduktion Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion arbeiten die Tochterfirmen der Constantin Film AG kontinuierlich an der Entwicklung innovativer TV-Formate. Neben der klassischen Auftragsproduktion für die deutschen TV-Sender und die digitalen Plattformen, sind sowohl die Generierung von Rechten durch Eigenproduktionen und Konzeptentwicklungen als auch der Ausbau der internationalen TV-Produktion wichtige Schwerpunkte. Für die kommenden Monate erwartet die Constantin Film AG eine stabile bis ansteigende Auftragslage in dem Bereich Auftrags-, Lizenz- und Co-Produktionen für TV und Streamingdienste, die durch die anhaltende bis steigende Content-Nachfrage positiv beeinflusst wird. Deshalb bereiten die Constantin Film-Tochterfirmen für das Jahr 2023 zahlreiche Projekte vor, darunter weitere Staffeln der Daily "Dahoam is Dahoam" (BR), weitere Staffeln der TV-Reihen "Kroatien-Krimi" (ARD) und "Passau-Krimi" (Degeto) sowie Großprojekte/High-End-Serien wie etwa "Smilla's Sense of Snow" oder "Achtsam Morden". Mit ihren TV-Auftragsproduktionen sowie der TV-Auswertung ihrer Kinoproduktionen geht die Constantin Film-Gruppe davon aus, auch im laufenden Jahr wieder Einschaltquoten zu erzielen, die im Durchschnitt über dem jeweiligen Senderschnitt liegen werden. 6.5 Finanzielle Ziele des Konzerns Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über voraussichtliche Entwicklungen abweichen können, wenn sich die den zukunftsbezogenen Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen sollten. Ab 2. April 2022 entfielen alle Corona-bedingten Einschränkungen und damit auch alle Hygienevorschriften und Zugangsbeschränkungen für die Kinos. Seitdem läuft die Kinonutzung aber nur schleppend an und erreicht bislang keineswegs das Niveau vor der Pandemie 2019. Obwohl ein regulärer Kinobetrieb mittlerweile wieder möglich ist, sind die mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie in vielen Bereichen weiterhin deutlich spürbar. Eine wesentliche Ursache dafür liegt in der verringerten Produktionskapazität v.a. in den Jahren 2020 und 2021 und insbesondere den erheblichen Einschränkungen bis hin zur teilweisen Schließung der Kinos im Zeitraum 2020 bis Anfang 2022. Beides führte dazu, dass im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt in diesen beiden Jahren erheblich weniger Filme ihre Kinoauswertung beginnen konnten. Aufgrund der Sperrfristen der nachgelagerten Auswertungsstufen (v.a. Home Entertainment, Pay-TV und Free-TV) werden diese auf die Kinoauswertung folgende Auswertungserlöse grundsätzlich erst ca. 6-32 Monate nach Kinostart realisiert. Das Jahr 2023 wird somit voraussichtlich am stärksten betroffen sein von der erheblichen Reduktion der Erlöse der nachgelagerten Auswertungsstufen aufgrund der Schließung der Kinos in der kritischen Phase der Corona-Pandemie. Unter der Voraussetzung, dass die Kinos in Zukunft uneingeschränkt geöffnet bleiben und das Verbrauchervertrauen der Kinobesucher schrittweise zurückkehrt zum Vor-Corona-Niveau, geht der Vorstand davon aus, dass die Effekte der Corona-Pandemie in Bezug auf die reduzierten Erlöse der nachgelagerten Auswertungsstufen bereits 2024 deutlich geringer sind bzw. im Jahr 2025 aus Konzernsicht voraussichtlich keine wesentliche Bedeutung mehr haben werden. Die Constantin Film-Gruppe plant auch im Geschäftsjahr 2023 wieder mit erfolgreichen Filmen in den Kinos in Deutschland vertreten zu sein. Insgesamt erwartet der Vorstand daher, dass die Erlöse aus der deutschen Kinoauswertung voraussichtlich leicht über dem Vorjahreswert liegen werden. Kandidaten mit besonderem kommerziellen Potenzial an der Kinokasse sind "Rehragout-Rendezvous", "WOW - Nachricht aus dem All", sowie die beiden Til Schweiger Filme "Manta Manta Zwoter Teil" und "Das Beste kommt noch". Im Home Entertainment werden die Umsatzerlöse in Deutschland leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Top-Titel der Verwertungsstaffel 2023 sind voraussichtlich "Der Nachname", "After Forever", "Guglhupfgeschwader" und ""Manta Manta Zwoter Teil". In der Regel erzielen Filme, die in der ersten Jahreshälfte ihren Kinostart haben, bereits in der zweiten Jahreshälfte signifikante Umsatzerlöse aus der Erstauswertung im Bereich Home Entertainment nach Ablauf der entsprechenden Sperrfrist von i.d.R. sechs Monaten (gemäß FFG). Im Geschäftsfeld TV-Auswertung/Lizenzhandel (Pay-TV und Free-TV) wird der in Deutschland erzielte Umsatz aus fiktionalen Produktionen voraussichtlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Wesentliche Filme mit hohen Umsätzen in 2023 werden die bei ihrer Kinoauswertung erfolgreichen Filme "Contra", "Guglhupfgeschwader", "Der Nachname", "After Forever" und "After Love" sein. Die Umsätze aus der internationalen Verwertung der Eigen- und Co-Produktionen werden im Jahr 2023 voraussichtlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Die wichtigsten Umsatzträger in diesem Bereich werden die internationalen Produktionen "Perfect Addiction", "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo", "Tides", "Wrong Turn - The Foundation" und "Monster Hunter" sein. Im Bereich Auftragsproduktion ist die Beauftragungssituation insgesamt positiv zu beurteilen. Obwohl viele Marktentwicklungen zunächst genau beobachtet werden müssen, rechnet der Vorstand für das Jahr 2023 in Summe jedoch mit geringeren Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2022 für die englischsprachige Serien-Produktion "Resident Evil Serie" sehr hohe Umsatzerlöse zu verzeichnen waren. Großprojekte/High-End-Serien wie etwa "Smilla ́s Sense of Snow" oder auch das bildgewaltige Fantasy-Epos "Hagen" (aufwendig sowohl für die große Kinoleinwand als auch als sechsteilige Serie für RTL+ produziert) werden voraussichtlich mit ihrer Auswertung in 2024 wieder steigende Umsatzerlöse in diesem Bereich generieren. Zu den wesentlichen neuen Projekten, die bereits 2023 zu signifikanten Umsatzerlösen führen werden, zählen u.a. "Dahoam is Dahoam Staffel 20", "Cassandra", "Die Heiland Staffel 4" sowie die aufwendige Serien-Produktion "Gennat". Die Constantin Entertainment-Gruppe wird im non-fiktionalen Bereich voraussichtlich Umsätze leicht über dem Vorjahresniveau erzielen. Insgesamt liegen die Umsatzerwartungen des Vorstandes für die Constantin Film-Gruppe für das laufende Geschäftsjahr 2023 in einer Größenordnung von 260 bis 290 Mio. EUR und damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Tragende Säule der Umsatz-Prognosen sind weiterhin die Erlöse im Bereich TV-Produktionen bzw. der Produktionen für Streaming-Dienste. Darüber hinaus werden voraussichtlich höhere Erlöse aus der Kinoauswertung in Deutschland, niedrigere Erlöse aus dem Geschäftsfeld TV-Auswertung/Lizenzhandel und ebenfalls geringere Erlöse aus der nationalen Auswertung Home Entertainment, sowie reduzierte Erlöse aus der internationalen Auswertung im Geschäftsfeld Home Entertainment erwartet. Die Constantin Film-Gruppe plant bei einem im Vergleich zum Vorjahr geringeren Umsatzniveau derzeit mit einem Konzernergebnis vor Steuern von -4 bis 0 Mio. EUR und mit einem auf die Anteilseigner entfallenden Ergebnis von -3 bis 0 Mio. EUR. Wesentliche Gründe für die im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigere Prognose liegen in den zeitverzögert wirkenden Effekten der Corona-bedingt allgemein reduzierten Produktionstätigkeit der Vorjahre und damit verbunden in den erheblich geringeren Erlösen der zeitlich nachgelagerten Auswertungsstufen aufgrund der wesentlichen Einschränkungen der Kinoauswertung während der Corona-Pandemie. Ein derzeit nicht quantifizierbares positives Potenzial kann sich aus den Lizenz-Auswertungen, vor allem im internationalen Bereich ergeben, wenn zusätzliche Gewinnbeteiligungen vereinnahmt werden können. Die Constantin Film AG ist als Holding von der Entwicklung der operativen Beteiligungsunternehmen abhängig. Insofern ist eine Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur auf Basis der Constantin Film-Gruppe sinnvoll. Über die geschlossenen Ergebnisabführungsverträge wirken sie sich direkt, insbesondere aufgrund der Nichtinanspruchnahme des Wahlrechtes zur Aktivierung des Filmvermögens als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sowie des Verzichtes auf die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern ggf. erst mit einem zeitlichen Unterschied zur IFRS-Rechnungslegung, auch auf den Einzelabschluss der Constantin Film AG nach HGB, aus.
München, 6. März 2023 Constantin Film AG Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender Oliver Berben, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Hanns Beese, Vorstand Franz Woodtli, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva in TEUR
Passiva in TEUR
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022in TEUR
Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022in TEUR
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022in TEUR
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022in TEUR
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20221. Allgemeine Erläuterungen Am 6. März 2023 genehmigte der Vorstand die Freigabe des Abschlusses an den Aufsichtsrat. 1.1 Allgemeine Angaben zum Konzern Die Constantin Film AG (HRB: 125239; Registergericht: Amtsgericht München) als Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in der Feilitzschstraße 6, München, Deutschland. Das operative Geschäft der Constantin Film-Gruppe umfasst im Wesentlichen die Herstellung von Filmen, die Auswertung der eigenproduzierten und erworbenen Filmrechte sowie den Verleih von Kino-, DVD-/Blu-ray- und Fernsehfilmen. 1.2 Grundlagen der Darstellung Der Konzernabschluss der Constantin Film AG wurde nach § 315e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle zum 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwendenden IFRS/IAS sowie SIC/IFRIC beachtet. Den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis stellt die Constantin Film AG, München, Deutschland, auf. Der Konzernabschluss ist beim Sitz der Constantin Film AG in München erhältlich. Den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis stellt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz auf. Der Konzernabschluss ist beim Sitz der Highlight Event and Entertainment AG erhältlich. Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sowie Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen befindet sich in diesem Anhang. Die Auswirkungen der Erst- und Entkonsolidierung von Tochterunternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden im Abschnitt "Angaben zum Konsolidierungskreis" (siehe Kapitel 3) dargestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen den jeweiligen Geschäftstätigkeiten entsprechende einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten; Ausnahmen davon sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen beschrieben (siehe Kapitel 4). Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde. Nähere Angaben zu den Grundlagen der Schätzungen sind unter dem jeweiligen Bilanzposten separat erläutert (siehe Kapitel 5). Der Abschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale und die Berichtswährung der Konzernobergesellschaft darstellt. Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in tausend Euro (TEUR), sofern nichts anderes vermerkt ist. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR) auftreten und dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Aufgrund der fehlenden Kapitalmarktorientierung werden zum 31. Dezember 2022 IFRS 8 "Geschäftssegmente" und IAS 33 "Ergebnis je Aktie" nicht angewendet. 2. Rechnungslegung 2.1 Erstmalig angewendete relevante Standards und Interpretationen In der aktuellen Berichtsperiode traten nur wenige Änderungen (IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept, IAS 16 Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands und IAS 37 Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen) an Standards in Kraft, aus denen sich jedoch keine Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns oder die Notwendigkeit rückwirkender Anpassungen ergaben. 2.2 Veröffentlichte, noch nicht angewendete Standards bzw. überarbeitete relevante Standards und Interpretationen Die Constantin Film-Gruppe hat auf die vorzeitige Anwendung neuer bzw. überarbeiteter Standards und Interpretationen verzichtet, deren Erstanwendungszeitpunkt für die Constantin Film AG noch nicht verpflichtend ist. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen.
* Anerkennung durch die EU (Endorsement) sowie
Übernahme in Deutschland erfolgt
3. Angaben zum Konsolidierungskreis Neugründung Mit Vertrag vom 4. Januar 2022 wurde die Constantin Holding, Inc., Delaware, USA gegründet. Hier handelt es sich um eine 100 Prozent Tochtergesellschaft der Constantin Television GmbH, München. Die Gesellschaft wird vollkonsolidiert. Die Auswirkung aus dieser Transaktion auf den vorliegenden Konzernabschluss ist unwesentlich. Die Upgrade Productions, LLC, Delaware, USA wurde am 2. Februar 2022 gegründet. Die Constantin Holding, Inc., Delaware, USA hält 25 Prozent der Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird anhand der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Vertrag vom 29. März 2022 wurde die VERA contracts GmbH, München, als 100 Prozent Tochtergesellschaft der Constantin Film Vertriebs GmbH (vormals: Constantin Film Verleih GmbH), München, gegründet. Die Gesellschaft wird vollkonsolidiert. Die Auswirkung aus dieser Transaktion auf den vorliegenden Konzernabschluss ist unwesentlich. Am 24. August 2022 wurde die High-end Productions Germany GmbH, München, gegründet. Die High-end productions GmbH, Wien, Österreich, hält 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird über die at-Equity Bewertung der High-end productions GmbH, Wien, Österreich, in den Konzernabschluss anteilig einbezogen. Liquidation oder sonstige Veränderungen Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde die Mythos Film GmbH, Berlin, auf die Muttergesellschaft Constantin Film Produktion GmbH, München, verschmolzen. Die Constantin Film Licensing Lda, Funchal, Portugal, wurde zum 5. Januar 2022 liquidiert und die Vermögensgegenstände und Schulden auf die Constantin Film Vertriebs GmbH (vormals: Constantin Film Verleih GmbH), München, übertragen. Aus dieser Transaktion ergab sich kein wesentlicher Effekt auf diesen Konzernabschluss. Übersicht vollkonsolidierte Unternehmen Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Die Königskinder Music GmbH, an der die Constantin Film AG eine 50-prozentige Beteiligung hält, wird auf Basis de facto Kontrolle vollkonsolidiert. Da es sich bei den beiden Geschäftsführern dieser Gesellschaft um nahestehende Personen der Constantin Film AG handelt, besitzt die Constantin Film AG die gegenwärtige Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken. Die Constantin Film AG ist außerdem den variablen Rückflüssen aus dieser Gesellschaft ausgesetzt und kann sie durch die beiden Geschäftsführer in ihrer Höhe maßgeblich beeinflussen. Die folgenden Tochterunternehmen werden als Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung befreit, Anhang und ggf. Lagebericht nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufzustellen sowie die Vorschriften zur Offenlegung anzuwenden:
Übersicht nicht konsolidierte Unternehmen Aufgrund fehlender Geschäftsaktivität ist die Impact Pictures LLC, Delaware, USA, von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Infolgedessen ist diese Gesellschaft nicht im Konsolidierungskreis der Constantin Film AG enthalten. Die nicht konsolidierte Beteiligung wird mit einem Buchwert von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zurzeit inaktiv und betreibt kein Geschäft. Der angenommene Marktwert entspricht dem Buchwert. Das Grundkapital beträgt 1 TUSD, der Anteil der Constantin Film AG am Kapital beträgt 51 Prozent. Übersicht assoziierte Unternehmen Die folgenden assoziierten Unternehmen werden anhand der "at-Equity-Methode" in den Konzernabschluss einbezogen: Assoziierte Unternehmen
Bei der BECO Musikverlag GmbH handelt es sich um die Daten vom 31. Dezember 2021, da der Jahresabschluss 2022 noch nicht vorliegt. Eine detaillierte Darstellung über die Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen findet sich unter Kapitel 7.6. Übersicht Gemeinschaftsunternehmen Das folgende Gemeinschaftsunternehmen wird anhand der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen: Gemeinschaftsunternehmen
Eine detaillierte Darstellung über die Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens findet sich unter Kapitel 7.6. Am 24. August 2022 wurde die High-end Productions Germany GmbH, München, als 100 Prozent Tochterunternehmen der High-end productions GmbH, Wien, Österreich gegründet. Die Gesellschaft wird über die at-Equity Bewertung der High-end productions GmbH, Wien, Österreich in den Konzernabschluss anteilig einbezogen. 4. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1 Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Tochterunternehmen werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, die die Constantin Film AG direkt oder indirekt kontrolliert. Die Constantin Film AG kontrolliert ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Die Constantin Film AG beurteilt laufend, ob es ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben. Wenn die Constantin Film AG weniger als die Mehrheit der stimmberechtigten oder ähnlichen Rechte des Beteiligungsunternehmens hat, berücksichtigt die Constantin Film AG alle relevanten Tatsachen und Umstände bei der Beurteilung, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, einschließlich:
Strukturierte Unternehmen werden in den Konzernabschluss einbezogen, sofern der Konzern aufgrund der Art der Beziehung die strukturierten Unternehmen kontrolliert. Die erstmalige Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten (erbrachte Gegenleistung) der Beteiligung mit dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, unabhängig vom Umfang etwaiger Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital. Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand zu erfassen. Bei einem schrittweisen Erwerb sind bereits vor der Erlangung der Beherrschung gehaltene Anteile zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu zu bewerten und die erbrachte Gegenleistung hinzu zu rechnen. Die sich aus der Neubewertung ergebenden Gewinne oder Verluste sind erfolgswirksam zu erfassen. Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert, welcher jährlich oder bei Hinweisen auf eine Wertminderung einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen werden muss. Eine daraus resultierende Wertminderung wird ergebniswirksam als Aufwand erfasst. Ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender passivischer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung vollständig im Jahr des Entstehens als Ertrag ausgewiesen. Für die bilanzielle Behandlung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss besteht für jeden Unternehmenserwerb ein Wahlrecht zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill Methode) oder dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen (Partial-Goodwill Methode). Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem die Constantin Film AG über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit zur Teilnahme an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens, aber keine Kontrolle oder gemeinsame Kontrolle über diese Entscheidungen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben und Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Sie besteht nur dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Bewertung der assoziierten Unternehmen und des Gemeinschaftsunternehmens erfolgt anhand der Equity-Methode. Die Beteiligungen werden mit ihren Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt erfasst. Ein eventuell aufgedeckter Goodwill wird im Beteiligungsansatz erfasst und nicht als eigenständiger Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Die Ergebnisse der assoziierten Unternehmen und des Gemeinschaftsunternehmens werden anteilig in den Konzern übernommen und dem Beteiligungsbuchwert zugerechnet. Gewinnausschüttungen dieser Unternehmen mindern den Beteiligungsansatz. Sofern objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, werden diese erfolgswirksam erfasst. Unmittelbar im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und des Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in der Höhe seines Anteils erfasst und in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt. Im Abschluss der assoziierten Unternehmen und des Gemeinschaftsunternehmens unmittelbar im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Posten (z.B. Umrechnungsdifferenzen) werden im Konzernabschluss als gesonderter Posten im sonstigen Ergebnis (OCI) dargestellt. Unternehmen werden entkonsolidiert, wenn keine Beherrschungsmöglichkeit mehr besteht. Die Entkonsolidierung stellt sich als Abgang aller auf das Tochterunternehmen entfallenden Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert und Schulden sowie Differenzen aus der Währungsumrechnung dar. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen und Erträge bleiben weiterhin im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den voll konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Anteile ohne beherrschenden Einfluss stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht den Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Die Effekte aus Transaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, bei denen es nicht zu einem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit kommt, werden als Transaktionen mit Eigenkapitalgebern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Führen Transaktionen hingegen zu einem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit, ist der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ergebniswirksam zu erfassen. Der Gewinn oder Verlust beinhaltet auch Effekte aufgrund einer Neubewertung der zurückbehaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert. 4.2 Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung Die funktionale Währung der Constantin Film AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für einen Großteil der Konzerngesellschaften ist die lokale Währung die funktionale Währung. Bewertung von Transaktionen und Beständen in fremder Währung Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Gewinne/Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne/Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Gewinne/Verluste aus qualifizierten "Cash-Flow-Hedges" und aus monetären Positionen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb des Konzerns sind. Diese Gewinne/Verluste werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus nicht monetären, als zur Veräußerung gehaltenen klassifizierten Finanzinstrumenten, werden ebenfalls ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Bei monetären zur Veräußerung gehaltenen klassifizierten Finanzinstrumenten sind Umrechnungsdifferenzen auf die Fair- Value-Anpassungen ergebnisneutral zu erfassen. Fremdwährungsumrechnung im Konzern Die Bilanzposten der ausländischen Tochtergesellschaften mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro werden nach dem Konzept der funktionalen Währung mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. In anderen funktionalen Währungen als dem Euro geführte Geschäfts- oder Firmenwerte und Fair-Value-Anpassungen aus der Kaufpreisallokation in einer anderen Währung als dem Euro werden ebenfalls zum Stichtagskurs umgerechnet. Sich hieraus ergebende Umrechnungsdifferenzen sowie Differenzen aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Beim Verkauf einer ausländischen Konzerngesellschaft werden kumulierte Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Aktiva und Passiva der konsolidierten Gesellschaft, die im sonstigen Ergebnis (OCI) des Konzerns erfasst wurden, als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung der Gesellschaft erfolgswirksam erfasst. 4.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, und die nicht-finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, in jeder Berichtsperiode. Zusätzlich wird der beizulegende Zeitwert von langfristigen Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Kapitel 7 offengelegt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis). Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem vorrangigen Markt (Markt mit größtem Volumen) für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein vorrangiger Markt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Die Beurteilung des Nichterfüllungsrisikos der Kontrahenten wird anhand des Bewertungsschemas von Standard & Poor's (AAA - CCC) vorgenommen. Das Ausfallrisiko wird anhand eines Prozentsatzes jeder Ratingkategorie ermittelt. Das eigene Rating wird anhand eines Peer-Group-Modellansatzes bestimmt. Das fremde Kreditrisiko wird bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten und derivativen Finanzinstrumenten mit einbezogen, sofern wesentlich. Das eigene Kreditrisiko wird bei der Bewertung von Schuldinstrumenten sowie bei derivativen Finanzinstrumenten berücksichtigt, sofern wesentlich. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung (highest and best use) des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Bei der Bewertung von nicht-finanziellen Schulden ist von einer Übertragung auf einen anderen Marktteilnehmer auszugehen. Es wird hier ein Exit-Szenario unterstellt. Wenn Marktpreise für eine Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld nicht zur Verfügung stehen, ist die Bewertung der Schulden aus Sicht eines Marktteilnehmers durchzuführen, der das identische Instrument als Vermögenswert hält. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder deren beizulegende Zeitwerte im Anhang offengelegt werden, sind den folgenden Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten für die Anhangsangabe, wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzinstrumente vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen bestimmt, sofern keine Stufe 1 Bewertung möglich ist. Die Ermittlung der laufzeitadäquaten Zinssätze erfolgt zu jeder Berichtsperiode. Für Vermögenswerte und Schulden, welche wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden, bestimmt der Konzern jeweils zum Ende der Berichtsperiode, ob es Transfers zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie gibt und zwar basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Informationen über die verwendeten Bewertungstechniken und Inputfaktoren für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden sind in den Kapiteln 6, 7 und 8 offengelegt. 4.4 Filmvermögen Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen (d.h. nicht im Konzern erstellte Filme) als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Ko-Produktionen), sowie Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte. Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten. Des Weiteren fallen Kosten für das Herausbringen eines Films an, wie z.B. Presse- und Marketingkosten, die jedoch nicht aktiviert, sondern im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst werden. Für Filmrechte (sowohl Fremd- als auch Eigenproduktionen) wird eine leistungsabhängige Abschreibungsmethode herangezogen, die den Wertverzehr des Filmvermögens in Abhängigkeit von den erzielbaren Umsatzerlösen darstellt. Gemäß der sogenannten "Individual Film Forecast Method" werden die Abschreibungen für einen Filmtitel in einer Periode aus der Formel "Erzielter Erlös des Films in der Periode dividiert durch geschätzte verbleibende Gesamterlöse des Films multipliziert mit dem Restbuchwert des Films" ermittelt. Die für die Berechnung der Abschreibung verwendeten Umsatzerlöse enthalten alle Einnahmen, die aus einem Film generiert werden. Bei der Ermittlung der Abschreibung im Zusammenhang mit Home Entertainment-Umsatzerlösen werden diese um die Home Entertainment-Kosten bereinigt. Für Filme, wie sie im Filmvermögen der Constantin-Gruppe bilanziert sind, beträgt der maximale Zeitraum für die Erlösschätzung zehn Jahre. Die Schätzung der Gesamterlöse wird zum Ende eines jeden Quartals überprüft und wenn nötig angepasst. Anhand der ggf. angepassten Gesamterlöse wird der Quotient für die Abschreibung der Periode ermittelt. Für jeden Filmtitel wird zudem in jeder Berichtsperiode sowie wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen ein Wertminderungstest durchgeführt. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten Cash-Flows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cash-Flows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z.B. Marktakzeptanz signifikant verändern. Die Constantin Film-Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cash-Flows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben. Wertaufholungen auf das Filmvermögen werden vorgenommen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung entfallen sind und sich in der Folge ein höherer erzielbarer Betrag ergibt. Diese dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen. Wertaufholungen werden mit dem Werteverzehr des Geschäftsjahres saldiert. Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn drei Jahre nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht konkret bestimmt werden kann bzw. nicht mehr als wahrscheinlich angesehen wird, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese entsprechend erfasst. 4.5 Sonstige immaterielle Vermögenswerte In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte und erworbene Software sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte immaterielle Werte ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter dem Abschnitt "Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte" (vgl. Kapitel 4.8). Der Ermittlung der Abschreibungen bei Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten und erworbener Software liegen in der Regel die Laufzeit bzw. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis sechs Jahren zugrunde. 4.6 Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus der Summe aus (i) dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt, (ii) dem Betrag jeglicher nicht beherrschender Anteile und (iii) dem beizulegenden Zeitwert der bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss von einem Erwerber vorher gehaltenen Anteile des erworbenen Unternehmens, abzüglich des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und Eventualschulden. Anteile ohne beherrschenden Einfluss können auf Transaktionsbasis entweder zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder mit dem proportionalen Anteil des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens (Partial-Goodwill-Methode) bewertet werden. Im letzteren Fall wird der Geschäfts- oder Firmenwert nur mit dem prozentualen Anteil des Erwerbers am Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei Zugang jeweils den Zahlungsmitteln generierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die Zahlungsmittel generierenden Einheiten, auf die Geschäfts- oder Firmenwerte allokiert werden, sind die Organisationseinheiten. 4.7 Sachanlagen Sachanlagen beinhalten grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 27,5 Jahren bewertet. Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben. Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 11 Jahren. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten werden aktiviert. Erneuerungen werden ebenfalls über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben. 4.8 Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte Für Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheiten und für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wird jährlich, und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, ein Impairment-Test durchgeführt. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung erfolgt bei der Constantin Film AG jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Für sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wird ein Wertminderungstest vorgenommen, falls Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung beobachtbar sind. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Grundlage für den Wertminderungstest ist die Ermittlung des erzielbaren Betrags, welcher der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert eines Vermögenswerts ist. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cash-Flows zugrunde gelegt. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist eine Wertminderung vorzunehmen. Übersteigt der ermittelte Abwertungsbetrag den der Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert, sind die übrigen Vermögenswerte der Einheit im Verhältnis ihrer Buchwerte abzuschreiben. Dies gilt nicht, wenn hierdurch der jeweilige Buchwert den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert unterschreiten würde. Bei immateriellen Vermögenswerten, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, und Sachanlagen sind Wertaufholungen auf in Vorperioden durchgeführte Wertminderungen zu berücksichtigen, falls die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Diese werden erfolgswirksam vorgenommen, maximal jedoch bis zu den theoretisch bestehenden fortgeführten Anschaffungskosten. 4.9 Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis stellt gemäß IFRS 16 eine Vereinbarung dar, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. 4.9.1 Leasingverbindlichkeiten Zu Beginn des Leasingverhältnisses weist der Konzern Leasingverbindlichkeiten aus, die mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet werden. Die Leasingzahlungen beinhalten fixe Zahlungen abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen, variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien gezahlt werden. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption, die mit hinreichender Sicherheit vom Konzern ausgeübt werden kann, sowie Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Leasingverhältnisses, wenn der Konzern die Option zur vorzeitigen Beendigung ausübt. Die variablen Leasingzahlungen, welche nicht von einem Index oder einem Kurs abhängen, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, welche die Zahlung auslöst, eintritt, als Aufwand erfasst. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz entspricht dem Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten um den Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen gekürzt. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z.B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. 4.9.2 Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse für geringwertige Wirtschaftsgüter Der Konzern wendet das Wahlrecht an, kurzfristige Leasingverträge nicht zu bilanzieren (d.h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal 12 Monate beträgt und die keine Kaufoption beinhalten). Der Konzern sieht ebenso von der Bilanzierung von Leasingverträgen für Wirtschaftsgüter ab, die als geringwertig angesehen werden (d.h. in der Regel unter 5 TEUR pro Objekt). Leasingzahlungen aus kurzfristigen Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. 4.9.3 Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte Der Konzern macht vom Wahlrecht betreffend Nutzungsrecht an immateriellen Vermögenswerten keinen Gebrauch und bilanziert immaterielle Vermögenswerte wie bisher nach den Grundsätzen von IAS 38. Falls im IT-Bereich die Hardware und Software nicht trennbar sind, wird der gemietete Gegenstand inklusive der Software nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bilanziert. 4.9.4 Mehrkomponenten in Leasingvereinbarungen In Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich keine Trennung vorgenommen. Jede Leasingkomponente wird zusammen mit den übrigen Leistungskomponenten als Leasingverhältnis abgebildet. 4.9.5 Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zu Beginn des Leasingverhältnisses, d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet und um die Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten angepasst. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten umfassen den Betrag der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten, die anfänglich angefallenen direkten Kosten und die zu oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzüglich der erhaltenen Leasinganreize. Sofern der Konzern nicht hinreichend sicher ist, dass er am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum am Leasingobjekt erwirbt, werden die aktivierten Nutzungsrechte linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus geschätztem Nutzungszeitraum und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. 4.10 Vorräte In den Vorräten werden Auftragsproduktionen mit zeitpunktbezogener Umsatzlegung, die nicht als Vertragsvermögenswert bzw. -verbindlichkeit ausgewiesen werden können, sowie Auftragsproduktionen im Entwicklungsstadium, für die noch keine Beauftragung vom Sender vorliegt, ausgewiesen (vgl. Kapitel 4.15 Langfristige Auftragsfertigung). Die Auftragsproduktionen werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich Vertriebskosten. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nach dem Einzelbewertungsgrundsatz ermittelt. 4.11 Finanzinstrumente Die erstmalige Bilanzierung von originären Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, bei derivativen Finanzinstrumenten zum Handelstag. Es wird zwischen dem Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und der entsprechenden Folgebewertung unter Berücksichtigung der Klassifizierungsvorschriften gemäß IFRS 9 unterschieden. Bei der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sieht IFRS 9 die folgenden Kategorien vor:
Für die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist im ersten Schritt zwischen Schuld- und Eigenkapital-Instrumenten gemäß IAS 32 zu unterscheiden. Zudem hängt die Klassifizierung von Schuldinstrumenten einerseits von dem Geschäftsmodell des Unternehmens ab, innerhalb dessen das Finanzinstrument gehalten wird, andererseits von dem Charakter der vertraglichen Zahlungsströme des Finanzinstruments. Finanzielle Vermögenswerte: Schuldinstrumente Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, welches vorsieht, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bilanziert, wenn die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (Zahlungsstrombedingung) darstellen. Die Steuerung dieser Geschäftsmodelle erfolgt anhand der Zinsstruktur und des Kreditrisikos. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis des effektiven Zinses unter Anwendung der Effektivzinsmethode. In die Bewertungskategorie fallen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Eine Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu FVTPL ist unter den folgenden Voraussetzungen zwingend notwendig:
Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Transaktionskosten. Transaktionskosten sind in diesem Fall sofort ergebniswirksam zu berücksichtigen Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum Stichtag über die Gewinn- und Verlustrechnung. In die Bewertungskategorie fallen derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung sowie eine langfristige Forderung. Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, welches vorsieht, den Vermögenswert zu halten und zu verkaufen, wobei die vertraglichen Zahlungsströme die Zahlungsstrombedingung erfüllen, sind der Bewertungskategorie FVOCI zuzuordnen. Zum Stichtag sind keine finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie im Bestand. Finanzielle Vermögenswerte: Eigenkapitalinstrumente Finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 als Eigenkapitalinstrumente einzustufen sind, werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum Stichtag über die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Eigenkapitalinstrumenten, welche nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist es möglich, beim Erstansatz die unwiderrufliche Entscheidung zu treffen, diese in Folgeperioden erfolgsneutral und ohne Möglichkeit zum Recycling zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)). Dabei sind Dividenden erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. Die FVOCI-Option für Eigenkapitalinstrumente wird in der Constantin Film-Gruppe nicht ausgeübt. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9 einer der beiden folgenden Kategorien zu zuordnen:
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet (FVTPL). Zudem werden derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet - es sei denn, die Constantin Film AG designiert sie freiwillig bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen über die Gewinn- und Verlustrechnung (Fair-Value-Option) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß IFRS 9.4.2.2. Die Fair-Value-Option wird im Konzern nicht ausgeübt. Unterverzinsliche sowie unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten werden bei Anschaffung mit ihrem Barwert angesetzt und bis zur Fälligkeit periodengerecht aufgezinst. Zum Stichtag waren keine derartigen Verbindlichkeiten im Bestand. Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) Das Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 basiert auf den zu erwarteten Kreditverlusten, welches auf finanzielle Schuldinstrumente anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) bewertet werden. Zudem finden die Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 auch auf Vertragsvermögenswerte, Leasingforderungen, unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien Anwendung. Es findet eine erfolgswirksame Erfassung der Risikovorsorge auf separaten Wertberichtigungskonten statt, die den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entsprechend reduziert. Finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 fallen, werden auf Basis ähnlicher Ausfallcharakteristika der Gegenparteien zusammengefasst. Zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten vgl. Kapitel 5.4. Der allgemeine Wertminderungsansatz nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Bestimmung der Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste. Stufe 1: In die Stufe 1 sind grundsätzlich alle Schuldinstrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. Stufe 2: Dort sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abzubilden. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. Hinweise auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos sind bei der Constantin Film-Gruppe unter anderem:
Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist nicht zutreffend aufgrund historischer Erfahrungswerte. Stufe 3: Liegt neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor, erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Die Zinserfassung ist in darauffolgenden Perioden jedoch anzupassen, sodass der Zinsertrag künftig auf Basis des Nettobuchwerts zu berechnen ist, d.h. des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge. Objektive Hinweise auf Wertminderungen sind bei der Constantin Film-Gruppe unter anderem:
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte, die keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, ist stets das vereinfachte Verfahren gemäß IFRS 9 anzuwenden. Beim vereinfachten Verfahren ist es nicht erforderlich, Änderungen des Ausfallrisikos nachzuverfolgen. Stattdessen ist sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit des erwarteten Ausfallrisikos zu erfassen. Des Weiteren werden in der Constantin Film-Gruppe auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte bei Vorliegen von objektiven Hinweisen wie Zahlungsausfall oder erhöhter Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten zur Ermittlung der erwarteten Verluste werden auf Basis von verfügbaren externen Ratings des Kreditnehmers ermittelt, welches zukunftsorientierte Faktoren berücksichtigt. Im Posten Wertminderungen und Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte sind neben der Zuführung von Wertberichtigungen auch die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (netto) enthalten. Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Diese werden im Posten Verluste und Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fallen ebenfalls unter die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Solange die Gegenparteien wie Banken und Finanzinstitute über ein gutes Rating verfügen bzw. keine Zweifel an der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung vorliegen, werden aufgrund der Unwesentlichkeit keine Wertminderungen vorgenommen bzw. verbucht. Bei langfristigen finanziellen Schuldinstrumenten werden die erwarteten Verluste mit dem bei Zugang bestimmten Effektivzins des Instruments auf den Berichtsstichtag diskontiert, um den Zeitwert des Geldes widerzuspiegeln. Die Restlaufzeit entspricht der maximalen Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung möglicher Verlängerungsoptionen. 4.12 Sicherungsinstrumente (Hedge Accounting) Der Konzern ist als international operierendes Unternehmen Währungsschwankungen ausgesetzt. Zur Absicherung gegen Fremdwährungsschwankungen werden derivative sowie originäre Finanzinstrumente eingesetzt. Die Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen erfolgt entweder als Absicherung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen aus Ein- und Verkaufsverträgen ("Fair-Value-Hedges") oder als Cash-Flow-Hedges zur Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme. Als Sicherungsinstrumente werden Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten entweder vollumfänglich oder in Teilen designiert. Dabei wird die Währungskomponente von nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten zur Sicherung von derzeit noch bilanzunwirksamen Verkaufsverträgen in Fremdwährung designiert. Wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) angewandt, um die rechnungslegungsbezogene Inkongruenz zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft zu beseitigen. Dies führt im Ergebnis zum Ausweis folgender Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Eigenkapital: Bei Termingeschäften zur Absicherung erwarteter Transaktionen designiert der Konzern, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Fair-Value-Hedge oder Cash-Flow-Hedge handelt, grundsätzlich die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Termingeschäfts als Sicherungsgeschäft. Etwaige Ineffektivitäten aus Cross Currency Basis Spreads (CCBS, Währungsbasisspreads) werden, sofern wesentlich, direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beim Fair-Value-Hedge beeinflusst jede Änderung der Bonität der anderen Partei den Fair-Value des Sicherungsinstruments und damit das Ergebnis der Effektivitätsmessung. Dabei werden bei einem Fair-Value-Hedge die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und die Änderung der des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsderivats in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und saldiert ausgewiesen. Bei der Absicherung von nicht-bilanzierten festen Verpflichtungen aus Ein- und Verkaufsverträgen (Grundgeschäft), wird die kumulierte Änderung des Marktwerts des Grundgeschäfts als separater Vermögenswert oder als Verbindlichkeit erfasst. Zudem wird ein entsprechender Gewinn oder Verlust ausgewiesen, so dass sich dieser ergebnistechnisch mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments ausgleicht und daher mit diesem saldiert wird. Bei der Abbildung einer Sicherungsbeziehung als Cash-Flow-Hedge wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und im Eigenkapital in den anderen Rücklagen ausgewiesen. Etwaige Ineffektivitäten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften entsteht Ineffektivität möglicherweise dann, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, Ineffektivitäten aus CCBS vorliegen oder wenn Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit des Konzerns oder der Gegenpartei des Derivats eintreten. Im Rahmen eines Cash-Flow-Hedges im Eigenkapital erfasste kumulierte Beträge bzw. im Rahmen eines Fair-Value-Hedges erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden in den Perioden umgegliedert, in denen das gesicherte Grundgeschäft Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung hat und zwar wie folgt:
Die Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Grund- und Sicherungsgeschäft als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird auf Basis prospektiver Effektivitätstests überprüft, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Der prospektive Effektivitätstest erfolgt mittels der "Critical-Term-Match-Method". Damit unterliegen Grund- und Sicherungsinstrument dem gleichen Risiko und die entstandenen Wertveränderungen gleichen sich weitestgehend aus. Zu Beginn der Sicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und - strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlagen eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dargestellt, als sie voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden. 4.13 Sonstige Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und Eventualforderungen Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, deren Ursprung in der Vergangenheit liegt und bei denen es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Mittelabfluss bzw. sonstigen Ressourcenabfluss führt. Weitere Voraussetzung für den Ansatz ist eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des erwarteten Mittelabflusses mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen. Sofern die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, der Abfluss finanzieller Ressourcen aber nicht unwahrscheinlich ist, wird über diese Verpflichtungen im Konzernanhang berichtet. Eine Passivierung dieser Sachverhalte erfolgt erst, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, d.h. der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog den Eventualverbindlichkeiten offengelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist. 4.14 Ertragsteuern Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahres und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen. Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen über ausreichend steuerpflichtiges Einkommen verfügt, gegen das die temporären Unterschiedsbeträge sowie der Verlustvorträge verwendet werden können. Die latenten Steuern für temporäre Differenzen in den Einzelabschlüssen werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. künftig anzuwenden sind. Soweit die aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber demselben Steuerschuldner bzw. -gläubiger bestehen, dieselbe Steuerart betreffen und sich im gleichen Geschäftsjahr wieder ausgleichen, wurde eine Saldierung vorgenommen. Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden aus den Organgesellschaften werden in Abhängigkeit ihrer Fristigkeit saldiert. Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ebenfalls über das Eigenkapital erfasst. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und die Constantin Film AG die Möglichkeit besitzt, den Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen zu bestimmen. 4.15 Umsatzrealisierung Die Erträge aus Lieferungen und Leistungen werden erfasst mit Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch Übertragung des zugesagten Guts oder der sonstigen Leistung. Für zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen, inklusive Aufwendungen für retournierte Produkte, werden angemessene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Bei Kinofilmen wird der Umsatz zeitpunktbezogen ab Kinostart des Films realisiert. Die Höhe des Umsatzes hängt direkt von der Anzahl der Kinobesucher ab. Als Verleihanteil an der Gesamtsumme der Kinoerlöse werden branchenüblich die von den Kinobetreibern an den Verleiher abgerechneten Filmmieten verbucht. Die Filmmieten berechnen sich aufgrund eines Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten. Umsätze aus Auftragsproduktionen werden mittels zeitraumbezogener Umsatzrealisierung vereinnahmt, um den Anteil am Gesamtumsatz für die Berichtsperiode zu erfassen. Die gesamten Auftragserlöse und die dazugehörenden Kosten werden nach Maßgabe des Grades der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst, sofern sich das Ergebnis der Auftragsproduktion zuverlässig ermitteln lässt. Bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads kommt bei Dailies und Weeklies die Methode der physischen Fertigstellung (outputorientierte Methode), bei TV-Filmen und Event-Shows die Cost-to-Cost-Methode zur Anwendung. Eine hinreichende Sicherheit bezüglich des Ergebnisses einer Auftragsproduktion im Rahmen der Ermittlung des Fertigstellungsgrads mit der Cost-to-Cost-Methode wird, in der Regel, zum Zeitpunkt der Rohschnittabnahme durch den Sender erreicht. Kann das Ergebnis des Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden, so wird eine Ertragsrealisation nur in Höhe bereits angefallener Kosten vorgenommen (Zero-Profit-Methode). Entfallen zu einem späteren Zeitpunkt die Unsicherheiten, und das Ergebnis des Fertigungsauftrags kann verlässlich geschätzt werden, wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Laufende Auftragsproduktionen werden in Höhe der Differenz aus realisierten Umsätzen und Rechnungsstellungen als Vertragsvermögenswert bzw. Vertragsverbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Auftragsproduktionen mit zeitpunktbezogener Umsatzlegung, die nicht als Vertragsvermögenswert bzw. -verbindlichkeit ausgewiesen werden können, sowie Auftragsproduktionen im Entwicklungsstadium, für die noch keine Beauftragung vom Sender vorliegt, werden unter den Vorräten erfasst. Die Umsatzrealisierung für TV-Rechte (Pay- und Free-TV) erfolgt zeitpunktbezogen ab Lizenzbeginn, in der Regel 18 bis 32 Monate nach dem Beginn der Kinoauswertung. Bei diesen Formen der Auswertung der Filmrechte wird der Umsatz bei Ablauf der jeweiligen vertraglichen Sperrfrist für die Auswertung realisiert. Die Realisierung erfolgt somit erst ab Beginn der jeweiligen Lizenzverfügbarkeit. Im Weltvertrieb erhält der Konzern in der Regel Minimumgarantien für die verkauften Auswertungsrechte (Kino-, Home Entertainment-, TV-Rechte). Diese werden auf die verschiedenen Umsatzarten verteilt. Die Allokation erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten entsprechend der Unternehmensplanung grundsätzlich im folgenden Verhältnis mit pauschalen Sätzen auf Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte: 25 Prozent auf das Kinorecht, 15 Prozent auf das Home Entertainment-Recht und 60 Prozent auf das TV-Recht. Die entsprechenden Umsatzerlöse werden grundsätzlich wie folgt zeitpunktbezogen realisiert: Kinoumsatz bei Kinostart in Deutschland, Home Entertainment-Umsatz sechs Monate nach Kinostart, TV-Umsatz 24 Monate nach Kinostart. Bei Weltvertriebsverkäufen ohne Minimumgarantie basiert die Umsatzrealisierung auf den von den Lizenznehmern erstellten Lizenzabrechnungen. Bei Home Entertainment-Eigenauswertungen wird der von den verkauften DVDs und Blu-ray-Discs abhängige Umsatz zeitpunktbezogen ab Veröffentlichung, unter Berücksichtigung der erwarteten Warenretouren, realisiert. Bei digitalen Kauf- und Verleihtransaktionen wird der Umsatz ebenfalls zeitpunktbezogen ab Veröffentlichung realisiert und hängt von der Anzahl der digitalen Transaktionen ab. Bei Lizenzierung von DVD-/Blu-ray-Rechten an Lizenznehmer erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt des Lizenzzeitbeginns. Die Umsätze werden jeweils ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gewährte Preisnachlässe und Mengenrabatte erfasst. Umsatzerlöse aus dem Tausch von Dienstleistungen werden nur dann erfolgswirksam realisiert, wenn art- und wertmäßig unterschiedliche Dienstleistungen getauscht werden und die Höhe des Umsatzerlöses verlässlich bewertet werden kann. 4.16 Zuwendungen der öffentlichen Hand Projektförderung Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z.B. FilmFernsehFonds Bayern "FFF Bayern" Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Projektreferenzmittel Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenzfilm) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Referenzmittel werden in der Bilanz zum Zeitpunkt des Drehbeginns des Folgefilms vom Buchwert des Referenzfilms abgesetzt. Sofern zum Zeitpunkt des Abrufs der Referenzmittel beim Referenzfilm kein Restbuchwert mehr vorhanden ist, verbleiben die Erträge aus den Projektreferenzmitteln in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF) und MEDIA Förderung Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (Bundesbeauftragten für Kultur und Medien) (DFFF) (z.B. MFG Line Producer Förderung, German Motion Picture Fund (GMPF)) bzw. nach Regelungen der Creative Europe MEDIA Förderung stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms und TV-Films/Serie nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden mit Vorliegen des Bescheids in der Bilanz unter Beachtung des Matching Principles vom Buchwert des Films abgesetzt. Vor Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert. Zugleich wird ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Verleihförderung Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z.B. FilmFernsehFonds Bayern "FFF Bayern" Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert. Neustart Kultur Verleih und Vertrieb Verleih- und Vertriebsförderungen im Rahmen der Förderung "Neustart Kultur" des BKM stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar. Es handelt sich um ein konjunkturelles Förderprogramm zur pandemiebedingten Verleih- und Vertriebsförderung. Zuwendungen können für Vorhaben gewährt werden, deren Kinostart oder deren Umsetzung spätestens bis zum 31. August 2022 erfolgt. Im Berichtsjahr erhaltene Förderzuschüsse aus diesem Programm werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Absatzreferenzmittel Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Verleihförderungen nach Regelungen der Creative Europe MEDIA Förderung fallen ebenfalls unter die Absatzreferenzmittel. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden als Reduzierung der Herausbringungskosten zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst. Kurzarbeitsentschädigung Da das Kurzarbeitergeld kein Lohnaufwand ist und der Zahlungseingang auch keinen betrieblichen Ertrag darstellt, ist diese Leistung als durchlaufender Posten zu erfassen. Die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, bezogen auf das Kurzarbeitergeld, sind als Personalaufwand zu erfassen. Die Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge werden als Abzug von den Personalaufwendungen (Nettoausweis) ausgewiesen. 4.17 Anteilsbasierte Vergütung Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wird bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente anhand eines Bewertungsverfahrens (Black-Scholes-Modell) bestimmt. Die Annahmen für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungstransaktionen werden in Kapitel 9 dargestellt. Aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Erfüllung in bar vorsehen, wurden nicht ausgegeben. 5. Ermessensausübung/Schätzungsunsicherheiten Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Ukrainekrise und deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung. Hinzu kommen Unsicherheiten aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation. Diese Entwicklungen sind dynamisch, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Abweichungen von den im Rahmen dieses Konzernabschlusses getroffenen Schätzungen und Annahmen kommen könnte. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde. Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten 12 Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt. 5.1 Schätzungen bei der Identifikation des Transaktionspreises bei Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden Gewisse Verträge mit Kunden haben bei der Constantin Film-Gruppe transaktionsbasierte Gegenleistungen. Grundsätzlich stehen aber die effektiven Transaktionspreise im Aufstellungszeitraum des Abschlusses fest und es sind keine Schätzungen vorzunehmen. Es kann allerdings vorkommen, dass die transaktionsbasierte Gegenleistung geschätzt werden muss; dies unter Verwendung des wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswerts oder des wahrscheinlichsten Betrags - je nachdem, welcher der beiden Werte der der Constantin Film-Gruppe zustehenden Gegenleistung am nächsten kommt. Variable zukünftige Erlöse aus Lizenzen, die auf zukünftigen Transaktionen basieren (user-based Royalties), werden grundsätzlich nicht geschätzt, da eine Schätzung nicht zulässig ist. 5.2 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je Zahlungsmittel generierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cash-Flow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben. Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen. 5.3 Finanzielle Vermögenswerte Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den zu der Berichtsperiode notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cash-Flows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle, die auf Annahmen des Managements basieren. 5.4 Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente) Die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, welche auf dem Modell der erwarteten Verluste basieren, beinhalten erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwiefern erwartete Kreditausfälle durch Veränderungen der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Finanzielle Vermögenswerte sind nach Maßgabe historischer und zukünftig zu erwartender Ausfallwahrscheinlichkeiten unterschiedlichen Ratings zuzuordnen. Bereits vor Eintritt von Ausfallereignissen ist eine Risikovorsorge zu erfassen. Bei der Constantin Film-Gruppe werden dabei erwartete Verluste anhand verfügbarer gruppenexterner Ratings definiert. Die Schätzungen berücksichtigen dabei immer die Möglichkeit eines Ausfalls sowie die Möglichkeit des Nicht-Ausfalls, selbst wenn das wahrscheinlichste Szenario der Nicht-Ausfall ist. Betreffend Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten dürfen wir auf Kapitel 7.9. verweisen. Bei nicht-finanziellen Vermögenswerten wird auf Kapitel 7.11 verwiesen. 5.5 Fertigungsaufträge Bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrades von kundenspezifischen Auftragsproduktionen, bei denen die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung angewandt wird, wird die Cost-to-Cost-Methode (Realisierung des Ergebnisses in Höhe der bis zum Stichtag angefallenen Herstellungskosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtherstellungskosten) bzw. die Methode der physischen Fertigstellung angewandt. Der Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtherstellungskosten bzw. der physischen Fertigstellung liegen Schätzungen zugrunde. Schätzungsänderungen haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis. 5.6 Rückstellungen für erwartete Warenretouren Die Rückstellungen des Konzerns für erwartete Warenretouren basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen, erachtet das Management die gebildeten Verbindlichkeiten für erwartete Warenretouren als angemessen. Da diese Abzüge auf den Einschätzungen des Managements basieren, müssen diese möglicherweise angepasst werden, sobald neue Informationen vorliegen. Solche Anpassungen könnten einen Einfluss auf die bilanzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sowie auf die Verkäufe zukünftiger Berichtsperioden. 5.7 Rückstellungen für Rechtsfälle Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Klagen erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Rückstellungen nicht gedeckt sind. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ausmaß und Kosten der Rechtsstreitigkeiten zunehmen werden. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Rechtsfälle bilanzierten Rückstellungen haben. 5.8 Ertragsteuern Für die Bestimmung der Ansprüche und Schulden aus latenten Ertragsteuern müssen weitreichende Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen. Das Management ist der Ansicht, dass die Einschätzungen angemessen sind und die Unsicherheiten bei den Ertragsteuern in den bilanzierten Ansprüchen und Schulden ausreichend berücksichtigt wurden. Insbesondere die latenten Steueransprüche aus verrechenbaren Verlustvorträgen sind davon abhängig, dass künftig entsprechende Gewinne erwirtschaftet werden. Auch die latenten Steueransprüche aus Bewertungsanpassungen sind von der zukünftigen Gewinnentwicklung abhängig. Zudem verfallen in gewissen Ländern die zu verrechnenden Verluste im Laufe der Jahre. Die tatsächlichen Gewinne können von den erwarteten Gewinnen abweichen. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Ansprüche und Schulden aus latenten Ertragsteuern haben. 5.9 Leasingverhältnisse Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses als die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses sowie alle Zeiträume, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, sowie alle Zeiträume, die Gegenstand einer Kündigungsoption sind, sofern hinreichend sicher ist, dass diese nicht ausgeübt wird. Der Konzern beurteilt nach eigenem Ermessen, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Das heißt, das Management berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Durchführung der Verlängerung darstellen. Nach Beginn des Leasingverhältnisses beurteilt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses neu, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände (wie beispielsweise eine Änderung der Geschäftsstrategie) eintritt, die in seinem Einflussbereich liegen und seine Fähigkeit beeinträchtigen, die Option zur Verlängerung auszuüben (oder nicht auszuüben). 6. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 6.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: Umsatzerlöse in TEUR
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Co-Finanzierungserlöse aus der Filmproduktion. Umsätze aus Verträgen mit Kunden, aus bereits in Vorperioden erbrachten Leistungen sind - wie im Vorjahr - nicht angefallen. Zukünftige Erlöse aus Verträgen mit Kunden in TEUR
Die voraussichtlich zu erfassenden Umsatzerlöse enthalten keine begrenzten variablen Gegenleistungen. Zeitpunkt- vs Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung in TEUR
Die Umsatzerlöse aus dem Tausch von art- und wertmäßig unterschiedlichen Dienstleistungen betragen in der Berichtsperiode 109 TEUR (Vj. 260 TEUR). 6.2 Aktivierte Filmproduktionen und andere aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Filmproduktionen betragen 60.846 TEUR (Vj. 110.737 TEUR) und sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund gegenläufiger Effekte aus der Veränderung des Vorratsvermögens durch die Umsatzlegung von Resident Evil Serie deutlich gesunken. 6.3 Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge in TEUR
Die Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Schulden begründen sich in erster Linie aus dem Wegfall von Verpflichtungen für Lizenzen. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Rückstellungen für drohende Rechtsstreitigkeiten aufgelöst. Erträge aus Schadensersatzleistungen und Vergleichsvereinbarungen beinhalten im Wesentlichen Erträge aus den Kompensationen für Urheberrechtsverletzungen. Die übrigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erstattungen aus dem Ausfallfonds, Verkaufserlöse aus den Produktionen (z. B. Kostümverkauf) und Erträge aus geldwertem Vorteil. 6.4 Material- und Lizenzaufwand Material- und Lizenzaufwand in TEUR
6.5 Personalaufwand Aus der Erstattung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge bezogen auf Kurzarbeitergelder wurden im Konzern im Geschäftsjahr keine Abzüge (Vj. 181 TEUR) von den Personalaufwendungen erfasst (Nettoausweis). 6.6 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholung Die planmäßigen Abschreibungen aus Filmvermögen, Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten betragen 54.872 TEUR (Vj. 92.810 TEUR). Die Wertminderungen auf Filmvermögen von 5.160 TEUR (Vj. 5.122 TEUR) beziehen sich auf Filme, deren Buchwerte nicht mehr durch die Nutzungswerte gedeckt sind. Wertaufholungen werden mit dem Werteverzehr saldiert. Im Geschäftsjahr wurden Wertaufholungen in Höhe von 999 TEUR (Vj. 2.022 TEUR) vorgenommen, da die ursprünglichen Wertminderungsgründe entfallen sind. Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Berichtsjahr 248 TEUR (Vj. 0 TEUR) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte betragen 2.553 TEUR (Vj. 2.454 TEUR). 6.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR
Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten enthalten u.a. die Kosten für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der Einzelabschlüsse, Steuerberatungsgebühren sowie Kosten aus anwaltlicher Beratung, unter anderem für laufende Prozesse und Urheberrechtsverletzungen. Die Herausbringungskosten Werbeaufwand beinhalten die Kosten der Bewerbung und des Verleihs von Kinofilmen, sowie die Kosten der Herausbringung von Home Entertainment-Titeln. Die übrigen Aufwendungen beinhalten eine Vielzahl von Posten, die sich keiner der gesondert genannten Positionen zuordnen lassen. 6.8 Wertminderungen und Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte Wertminderung/Wertaufholung auf Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen in TEUR Wertminderung
Wertaufholung
6.9 Finanzerträge Finanzerträge in TEUR
Erträge aus der Aufzinsung von Forderungen resultieren aus langfristigen Forderungen mit Finanzierungskomponente. Wie im Vorjahr sind auch im Berichtsjahr zahlreiche derivative Finanzinstrumente nicht in einer formalen Hedge Beziehung nach IFRS 9. Ökonomische Sicherungsbeziehungen liegen jedoch weiterhin vor. Aus der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehungen resultieren im Berichtsjahr höhere Erträge als im Vorjahr. 6.10 Finanzaufwendungen Finanzaufwendungen in TEUR
Aufgrund der Wechselkursentwicklung im Geschäftsjahr (insbesondere USD/EUR) resultieren im Berichtsjahr höhere Aufwendungen aus der Bewertung von Bankguthaben und Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung und aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehungen als im Vorjahr. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen haben sich aufgrund der gestiegenen Leitzinssätze gegenüber dem Vorjahr erhöht. 6.11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich dabei aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den entsprechenden ausländischen Einkommen- bzw. Ertragsteuern zusammen. Aufgliederung Steuern in TEUR
Steuerüberleitungsrechnung in TEUR
In der Zeile "Übrige Effekte" der steuerlichen Überleitungsrechnung sind im Wesentlichen Effekte aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen enthalten. 7. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 7.1 Filmvermögen Filmvermögen in TEUR
Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 5.160 TEUR (Vj. 5.122 TEUR) vorgenommen, da der Nutzungswert aufgrund fehlender Marktakzeptanz die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert des Films nicht mehr deckt. Die herangezogenen Abzinsungsfaktoren vor Steuern für die Ermittlung der Wertminderungen liegen zwischen 6,0 Prozent und 6,10 Prozent. (Vj. 4,06 Prozent und 4,52 Prozent). Bei den Abgängen handelt es sich um Co- und Fremdproduktionen, deren Verleihrechte im Berichtsjahr ausgelaufen sind. Zuschreibungen werden bei Projekten vorgenommen, bei denen in der Vergangenheit eine Wertminderung vorgenommen wurde und deren Erlöserwartungen für die verbleibende Auswertungszeit deutlich über den Einschätzungen des Vorjahres liegen. Die Constantin Film-Gruppe hat während des Berichtsjahres 18.460 TEUR (Vj. 21.677TEUR) Projektreferenzmittel und Projektförderdarlehen erhalten, die von den aktivierten Herstellungskosten abgesetzt wurden. Zum 31. Dezember 2022 betrugen die abgegrenzten Projektförderdarlehen 8.087 TEUR (Vj. 2.592 TEUR). Im Berichtsjahr wurden Projektförderungen in Höhe von 2.496 TEUR (Vj. 3.412 TEUR) zurückgezahlt. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr 4.447 TEUR (Vj. 3.723 TEUR) Absatzreferenzmittel und Verleihförderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Kürzung der Herausbringungskosten erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Zum 31. Dezember 2022 gab es keine abgegrenzten Verleihfördermittel (Vj. 142 TEUR). Während des Berichtjahres wurden Verleihfördermittel von 1.079 TEUR (Vj. 1.572 TEUR) zurückgezahlt. Zum 31. Dezember 2022 bestanden Forderungen für Förderungen und Zuschüsse in Höhe von 26.902 TEUR (Vj. 22.407 TEUR). Im Berichtsjahr wurden direkt zurechenbare Finanzierungskosten von 1.290 TEUR (Vj. 1.133 TEUR) aktiviert. Zur Ermittlung der zu aktivierenden Kosten wurden die Zinssätze aus den speziell für die Finanzierung aufgenommenen Mittel angesetzt. Der Finanzierungszinssatz variiert von 3,4 bis 8 Prozent (Vj. 1 Prozent bis 8 Prozent). 7.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte in TEUR
In den immateriellen Vermögenswerten sind insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte und erworbene Software enthalten. In der Bilanz zum 31. Dezember 2022 sind insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 5.578 TEUR (Vj. 5.826 TEUR) erfasst, die im Wesentlichen auf die Tochterunternehmen Constantin Entertainment GmbH 3.476 TEUR (Vj. 3.476 TEUR) und Constantin Television GmbH 1.585 TEUR (Vj. 1.585 TEUR) sowie auf die Gesellschaft Hager Moss Film GmbH 471 TEUR (Vj. 471 TEUR) entfallen. Die PSSST! Film GmbH wurde im Geschäftsjahr wertgemindert und auf 0 TEUR abgeschrieben (Vj. 248 TEUR). Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen des Impairment-Tests für Geschäfts- oder Firmenwerte werden die erzielbaren Beträge unter Verwendung des Nutzungswerts ermittelt. Grundlage des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens im Constantin Film-Konzern sind zukünftige Cash-Flows, die aus einer detaillierten, dreijährigen Ergebnisplanungsrechnung abgeleitet werden. Das über den Detailplanungszeitraum hinausgehende Wachstum wurde mit 0 bis 0,5 Prozent (Vj. 0 bis 0,5 Prozent) festgelegt. Der zur Diskontierung verwendete Nachsteuerzinssatz wird auf Grundlage einer kapitalmarktorientierten Risikobewertung nach dem Capital Asset Pricing Modell (CAPM) ermittelt. Zum 31. Dezember 2022 belaufen sich die Abzinsungsfaktoren vor Steuern auf 7,92 Prozent bis 8,17 Prozent (Vj. 7,38 Prozent bis 7,67 Prozent). Die Geschäfts oder Firmenwerte wurden zum 31. Dezember 2022 der jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei ergaben sich im Geschäftsjahr Wertminderungen von 248 TEUR, da der Geschäfts- oder Firmenwert der PSSST! Film GmbH nicht mehr durch die geschätzten zukünftigen Cash-Flows gedeckt ist. Im Vorjahr ergab sich kein Wertminderungsbedarf auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Weiterhin wurde die Unternehmensplanung um alternative Szenarien der möglichen Entwicklung des Constantin Film-Konzerns ergänzt und auch diese für Zwecke des Impairment-Tests herangezogen. Auch bei Verwendung konservativerer Szenarien in Bezug auf Umsatzwachstum, Diskontierungsfaktor und EBIT-Marge ergab sich keine Notwendigkeit für eine weitere Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte. 7.3 Sachanlagen Sachanlagen in TEUR
In den sonstigen Zugängen sowie in den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind Effekte aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen enthalten. Da es sich nicht um wesentliche Positionen handelt, erfolgt im Vorjahr keine separate Darstellung. Die "Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" beinhalten im Wesentlichen Mieteinbauten in den ang6emieteten Büroflächen. 7.4 Leasing Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen in TEUR
Die auf die Leasingverhältnisse entfallenden Beträge aus der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung sind in der folgenden Tabelle ersichtlich: Leasingbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR
Die auf die Leasingverhältnisse entfallenden Beträge aus der konsolidierten Kapitalflussrechnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Leasingbeiträge in der Cash-Flow Rechnung in TEUR
Folgende zukünftige leasingbezogenen Zahlungen sind aufgrund der IFRS 16-Vorschriften in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten: Zukünftige nicht-bilanzierte Leasingzahlungen in TEUR
7.5 Finanzinformationen wesentlicher Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen Für wesentliche Tochtergesellschaften, mit nicht beherrschenden Anteilen, werden in nachfolgender Tabelle die zusammengefassten Finanzinformationen dargestellt: Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen
Angaben zu den Finanzinformationen in TEUR
Angaben zu den Finanzinformationen in TEUR
7.6 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Der Konzern hält Anteile an zwei assoziierten Unternehmen und einem Joint Venture. Diese werden mittels der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die folgenden Tabellen zeigen die Bewegungen der Buchwerte und die Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen Angaben zu assoziierten Unternehmen in TEUR
Zum Zweck der Fortschreibung der assoziierten Unternehmen wurde bei der BECO Musikverlag GmbH der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt, da der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 noch nicht erstellt ist. Im laufenden Geschäftsjahr sind keine Sachverhalte aufgetreten, die eine Anpassung des zugrunde gelegten Jahresabschlusses erforderlich gemacht hätten. Bei der Upgrade Productions, LLC wurde der Verlust des Geschäftsjahres zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogen, da das eingesetzte Kapital über sog. Preferred Shares (Vorzugsanteile) und weitere vertragliche Vereinbarungen im Wesentlichen aus der Constantin Film-Gruppe eingebracht wurde. Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen in TEUR
Zum 31. Dezember 2022 bestanden wie im Vorjahr keine Eventualverbindlichkeiten für assoziierte Unternehmen. Gemeinschaftsunternehmen Der Konzern hält per 31. Dezember 2022 - wie im Vorjahr - Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen, welches mittels der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird. Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen in TEUR
Es besteht in der Berichtsperiode ein nicht erfasster anteiliger Verlust von at-Equity bewerteten Unternehmen in Höhe von 0 TEUR(Vj. 146 TEUR). 7.7 Vorräte Die Vorräte setzen sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen: Vorräte in TEUR
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen betreffen im Wesentlichen Auftragsproduktionen im Entwicklungsstadium, für die noch keine Beauftragung vom Sender vorliegt und Auftragsproduktionen mit zeitpunktbezogener Umsatzlegung, die nicht als Vertragsvermögenswert bzw. -verbindlichkeit ausgewiesen werden können. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 470 TEUR (Vj. 1.065 TEUR) erfasst. 7.8 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zum Stichtag bestehen keine sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte (Vj. 0 TEUR). Aufgrund von Umstrukturierungen und Refinanzierungen hält die Constantin Entertainment GmbH nun 0,118 Prozent an der Geenee Holdings Inc. (vormals: Geenee Inc.), Delaware, USA (Vj. 0,46 Prozent Beteiligung an der Geenee Inc., Delaware, USA). Diese Beteiligung wird als Eigenkapitalinstrument erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. In den Vorjahren ergab sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Geenee Inc., Delaware, USA ein vollständiger Wertminderungsbedarf. Anzeichen für eine Wertaufholung bestanden im Berichtsjahr nicht. Die Beteiligung an der Mister Smith Entertainment Ltd., London, wird seit dem Jahr 2015 mit 5 Prozent gehalten. Diese Beteiligung wird ebenfalls als Eigenkapitalinstrument erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet und es ergibt sich wie im Vorjahr ein Fair-Value von 0 TEUR. Langfristige Forderungen Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen in TEUR Forderungen LuL (finanzielle Vermögenswerte)
Die langfristigen Forderungen betreffen im Wesentlichen den Übertrag von Rechten. Außerdem betreffen die langfristigen Forderungen den Umsatzanteil für nach IFRS noch nicht zu realisierende Umsatzerlöse und werden entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst und unter Anwendung der Wertminderungsvorschriften des allgemeinen Wertminderungsansatzes bewertet. Für langfristige Forderungen (finanzielle Vermögenswerte), die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden, wird aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigung angegeben. Die Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen haben sich wie folgt entwickelt: Wertberichtigungen auf langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen in TEUR Wertberichtigungen auf langfristige Forderungen aus LuL (finanziell) in TEUR
7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von 1.647 TEUR (Vj. 2.488 TEUR) enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen- und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen LuL (finanzielle Vermögenswerte) in TEUR
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung der Wertminderungsvorschriften des vereinfachten Wertminderungsansatzes bewertet. Wertberichtigungen der Stufe 3 werden nach einer individuellen Beurteilung auf Einzelbasis vorgenommen. Relevante Sicherheiten oder andere Kreditsicherheiten liegen nicht vor. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: Wertberichtigungen auf kurzfrist Forderurngen LuL (finanzielle Vermögenswerte) in TEUR
7.10 Sonstige Forderungen Sonstige Forderungen in TEUR Sonstige Forderungen (finanzielle Vermögenswerte)
Sonstige Forderungen (nicht-finanzielle Vermögenswerte)
Die Forderungen aus Darlehen/Ausleihungen enthalten im Wesentlichen Darlehen an Co-Produzenten und Service-Produzenten von laufenden Produktionen. Die geleisteten Anzahlungen beinhalten Anzahlungen für diverse zukünftige Projekte. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Berichtsjahr und im Vorjahr im Wesentlichen Optionen für Drehbuchrechte, gezahlte Kautionen und Forderungen aus ausländischen Projektförderungen (sog. "Tax Credits"). Bei diesen "Tax Credits" handelt es sich um steuerliche Investitionsförderungen für die Durchführung von Filmproduktionen, die von einigen Ländern (z.B. Kanada und Tschechien) gewährt werden, und vom Anwendungsbereich des IAS 20 und des IAS 12 ausgeschlossen sind. "Tax Credits" werden mit Vorliegen des sog. "comfort letters" oder bei vereinnahmter Zahlung, spätestens mit Fertigstellung des Projekts herstellungskostenmindernd realisiert. Die Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen haben sich wie folgt entwickelt: Wertberichtigungen auf kurzfristige sonstige Forderungen (finanzielle Vermögenswerte) in TEUR
Der Buchwert sämtlicher kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte entspricht nahezu dem beizulegenden Zeitwert. Sie werden unter Anwendung der Wertminderungsvorschriften des allgemeinen Wertminderungsansatzes bewertet. Auf Forderungen gegen die öffentliche Hand werden keine wesentlichen Wertberichtigungen vorgenommen. 7.11 Vertragsvermögenswerte Vertragsvermögenswerte (nicht-finanzielle Vermögenswerte) in TEUR
Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um erbrachte Dienstleistungen, welche aber noch nicht abgerechnet wurden. Sie werden unter Anwendung der Wertminderungsvorschriften des vereinfachten Wertminderungsansatzes nach IFRS 9 bewertet. Die Wertberichtigungen nach IFRS 9 auf die Vertragsvermögenswerte betreffen die Stufe 2 (Underperforming Life Time ECL) und betragen im Berichtjahr 8 TEUR (Vj. 6 TEUR). 7.12 Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen Kurzfristige Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen in TEUR
Für Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden, wird aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigung angegeben. 7.13 Forderungen aus Ertragsteuern Forderungen aus Ertragsteuern in TEUR
7.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten enthält Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor. Soweit es sich um Tagesgelder oder kurzfristige Sichteinlagen handelt, werden diese Gelder wie im Vorjahr nicht (wesentlich) verzinst. 7.15 Latente Steueransprüche Aktive latente Steuern in TEUR
Aktive latente Steuern nach Fristigkeit in TEUR
Mit Ausnahme eines Betrages von 237 TEUR (Vj. 256 TEUR), welcher sich auf latente Steuern aus Cash-Flow-Hedges bezieht, wurden sämtliche Veränderungen der latenten Steuern erfolgswirksam verbucht. Für das Berichtsjahr sind aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, obwohl die jeweilig zugehörige Gesellschaft im laufenden Jahr oder im Vorjahr einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet hat, da der Konzern hier von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgeht. Des Weiteren wurden aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen gebildet. In Summe resultieren aus beiden Sachverhalten aktive latente Steuern in Höhe von 409 TEUR (Vj. 1.139 TEUR). Insgesamt liegen im Konzern inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 19.866 TEUR (Vj. 14.510 TEUR), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 27.882 TEUR (Vj. 13.383 TEUR) sowie ausländische Verlustvorträge von 2.212 TEUR (Vj. 1.549 TEUR) vor. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 512 TEUR (Vj. 0 TEUR), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 467 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie ausländische Verlustvorträge von 2.212 TEUR (Vj. 1.549 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte zu den Steuersätzen, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. künftig anzuwenden sind. Der Konzernsteuersatz beträgt im laufenden Jahr 30,88 Prozent (Vj. 29,83 Prozent). Änderungen der maßgeblichen Steuersätze lagen im In- und Ausland vor und wurden standardgemäß berücksichtigt. 7.16 Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Im Geschäftsjahr wurden Dividenden von insgesamt 15.164 TEUR (Vj. 8.028 TEUR) ausgeschüttet. Im März 2022 erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von 9.175 TEUR, das entspricht einer Dividende pro Aktie von 0,72 EUR (Vj. 0,63 EUR). Im Dezember erfolgte eine weitere Ausschüttung über 5.989 TEUR, dies entspricht einer Dividende pro Aktie von 0,47 EUR. Grundkapital Das Grundkapital der Constantin Film AG betrug unverändert zum 31. Dezember 2022 insgesamt 12.742.600 EUR, eingeteilt in 12.742.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 53.358 TEUR (Vj. 53.148 TEUR). Die Kapitalrücklage ist im Wesentlichen durch den Zufluss des Agios aus dem Emissionserlös im Jahr 1999 abzüglich der direkt verrechneten IPO-Kosten sowie des Goodwill-Ansatzes von den 1999 erworbenen Beteiligungen entstanden. Andere Rücklagen Die anderen Rücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 1.132 TEUR (Vj. 418 TEUR). In dem Posten sind per 31. Dezember 2022 die Rücklage aus der Währungsumrechnung von nicht in Euro bilanzierenden Konzerngesellschaften von 178 TEUR (Vj. 546 TEUR) und sonstige Rücklagen aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 536 TEUR (Vj. 128 TEUR) enthalten. Die Cash-Flow-Rücklage vor Steuern entwickelte sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt: Überleitung der Rücklage für die Marktbewertung der Finanzinstrumente in TEUR
Die Veränderungen der sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. Konzerngesamtergebnisrechnung in TEUR
Im sonstigen Ergebnis sind nur latente Steuern in Bezug auf einen Cash-Flow-Hedge enthalten und keine Ertragsteuern. Angaben zum Kapitalmanagement Ziel der Constantin Film AG ist es, das der Gesellschaft vom Kapitalmarkt zur Verfügung gestellte Kapital zu vermehren und eine angemessene Rendite für Aktionäre zu erzielen. Zu diesem Zweck setzt die Muttergesellschaft das Eigenkapital ein, indem sie Beteiligungen erwirbt und deren sowie ihr eigenes operatives Geschäft finanziert. Dabei ist das Ziel des Managements, die eigenen und fremden Kapitale effizient einzusetzen um die finanzielle Flexibilität auf Grundlage einer soliden Kapitalstruktur sicherzustellen und für eine ausreichende Liquiditätsausstattung zu sorgen. Die Liquidität setzt sich dabei aus Zuflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit, vorhandenen Barmitteln und verfügbaren Fremdmitteln zusammen. In der Konzernfinanzierung wird neben dem Eigenkapital zusätzlich Fremdkapital eingesetzt, um die Rentabilität des Eigenkapitals zu erhöhen. Zur Sicherung dieses Ziels wird grundsätzlich bei jeder größeren Investition eine Rentabilitätsrechnung erstellt. Die hierbei zugrunde gelegte Vorgehensweise basiert regelmäßig auf einem Barwertverfahren (DCF), bei dem in den meisten Fällen die Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) zum Einsatz kommt. So soll methodisch überprüft werden, dass der Kapitaleinsatz werterhöhend wirkt. Das Eigenkapitalmanagement der Constantin Film AG umfasst sämtliche Bilanzposten des Eigenkapitals. Des Weiteren managt die Constantin Film AG sämtliche Posten des Fremdkapitals. Für die Fremdmittel müssen Finanzrelationen und weitere Bedingungen eingehalten sowie Informationen bereitgestellt werden. In Kreditverträgen der Constantin Film AG wurde die Einhaltung von bestimmten Finanzkennzahlen (Financial Covenants) vereinbart. Die Finanzkennzahlen beziehen sich auf die wirtschaftliche Eigenkapitalquote, die Höhe des wirtschaftlichen Eigenkapitals und den Zinsdeckungsgrad. Bei der Verletzung von Fremdmittelbedingungen kann sich die Verzinsung erhöhen sowie die bestehende Kündigungsoption ausgesprochen werden. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Finanzkennzahlen verletzt. Die Kreditlinien (Produktionsfinanzierung und Lizenzhandelslinie) sind durch die im Filmvermögen ausgewiesenen Filmrechte im Umfang von 156.915 TEUR (Vj. 122.661 TEUR) und die daraus resultierenden Auswertungserlöse sowie durch Forderungen im Umfang von 68.420 TEUR (Vj. 54.296 TEUR) besichert. Die gezogenen Beträge sind alle nach Aufforderung im Jahr 2023 fällig. Ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements ist es, die Covenants einzuhalten. Eine Verletzung der bilanzbezogenen Covenants ist derzeit unwahrscheinlich. Für das Geschäftsjahr 2023 und die Folgejahre rechnet die Constantin Film-Gruppe mit einem positiven Nettozufluss an liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft. 7.17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 85.857 TEUR (Vj. 84.175 TEUR) beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 25.934 TEUR (Vj. 27.294 TEUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 59.923 TEUR (Vj. 56.881 TEUR). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, abgesehen von den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten, nicht besichert. Sie stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Lizenzierungen und Dienstleistungen. Insgesamt sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht verzinslich und in ihrer Fälligkeit kurzfristig, so dass der Buchwert der IFRS 7 relevanten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dem beizulegenden Zeitwert nahezu entspricht. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von 1.810 TEUR (Vj. 3.654 TEUR) enthalten. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten in TEUR Sonstige Verbindlichkeiten (finanziell)
Sonstige Verbindlichkeiten (nicht-finanziell)
Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Prämien, geleisteten Überstunden, Resturlaub und im Vorjahr Vorstandstantiemen. Die sonstigen Steuern beinhalten im Wesentlichen Lohnsteuerverbindlichkeiten. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen bereits erhaltene Fördermittel, denen im Berichtsjahr noch keine Aufwendungen gegenüberstanden. In den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind 75 TEUR (Vj. 53 TEUR) gegenüber nahestehende Unternehmen und Personen enthalten (vgl. auch Kapitel 11). 7.18 Finanzverbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag bestanden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 83.303 TEUR (Vj. 74.138 TEUR). Der Constantin Film-Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über frei verfügbare kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 152.507 TEUR (Vj. 109.432 TEUR). Die in Anspruch genommenen Kreditlinien sind durch die im Filmvermögen ausgewiesenen Filmrechte im Umfang von 156.915 TEUR (Vj. 122.661 TEUR) und die daraus resultierenden Auswertungserlöse sowie durch Forderungen und Vertragsvermögenswerte im Umfang von 68.420 TEUR (Vj. 54.296 TEUR) besichert. Die Sicherungsrechte der Banken dienen zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Banken gegen die Constantin Film AG. Die Banken sind zur Verwertung dieser Sicherheiten im Verwertungsfall berechtigt. Sie werden nach Befriedigung aller gesicherten Ansprüche von den Banken an die Constantin Film AG zurück übertragen. 7.19 Vertragsverbindlichkeiten Vertragsverbindlichkeiten (nicht-finanziell) in TEUR
Entwicklung Vertragsverbindlichkeiten in TEUR
Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich grundsätzlich um bereits erhaltene Gegenleistungen von Kunden, bei welchen die Constantin Film-Gruppe ihre Leistungsverpflichtung noch nicht erfüllt hat. 7.20 Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 36.751 TEUR (Vj. 38.645 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Geldeingänge für Produktionen für die noch keine Umsatzrealisierung erfolgt ist. 7.21 Rückstellungen
Die Rückstellungen für Prozessrisiken besteht, um für anhängige und drohende Prozesse Vorsorge zu treffen. Zum Stichtag bestanden wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen. 7.22 Ertragsteuerschulden Ertragsteuerschulden in TEUR
7.23 Latente Steuerschulden Passive latente Steuern in TEUR
Passive latente Steuern nach Fristigkeit in TEUR
8. Finanzinstrumente nach Klassen Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte für Finanzinstrumente nach den jeweiligen Klassen sowie eine Aufgliederung in die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar: Angaben nach IFRS 7: Finanzinstrumente nach Klassen in TEUR
Angaben nach IFRS 7: Finanzinstrumente nach Klassen in TEUR
* Gemäß IFRS 7.29 (d) sind für
Leasingverbindlichkeiten keine Fair Value-Angaben notwendig
Die Klasse der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, enthält derivative Finanzinstrumente sowie eine langfristige Forderung. Die Klasse der finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, enthält derivative Finanzinstrumente. 8.1 Saldierungen Im Falle von derivativen Finanzinstrumenten werden gemäß der vertraglichen Vereinbarungen im Insolvenzfall sämtliche mit dem betreffenden Kontrahenten bestehende Derivate mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert aufgerechnet, und es verbleibt lediglich in Höhe des Saldos eine Forderung bzw. Verbindlichkeit. Da eine Aufrechnung nur im Insolvenzfall rechtlich durchsetzbar ist und die Constantin Film AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder einen Rechtsanspruch auf die Verrechnung der Beträge hat noch beabsichtigt, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, werden die derivativen Finanzinstrumente in der Bilanz der Constantin Film-Gruppe brutto ausgewiesen. Zahlungsmittel und Finanzverbindlichkeiten werden per 31. Dezember 2022 wie auch im Vorjahr netto ausgewiesen, sofern ein unbedingtes und rechtlich durchsetzbares Recht zur Aufrechnung vorliegt und die Absicht besteht, einen Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen. Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht der vorgenommenen oder vertraglich vorgesehenen Saldierungen: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden Saldierung von finanziellen Vermögenswerten in TEUR
Saldierung von finanziellen Schulden in TEUR
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten in TEUR
Saldierung von finanziellen Schulden in TEUR
8.2 Nettoergebnisse Die Nettoergebnisse der jeweiligen Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 werden in der nachfolgenden Übersicht gezeigt.
In der Spalte "Sonstige" sind im Wesentlichen Effekte aus der Auflösung von abgegrenzten Schulden sowie Kursverluste aufgeführt. Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte der Bewertungskategorie AC enthält Ergebnisse aus der Zuführung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ergebnisse aus Bankgebühren, Wertminderungen auf uneinbringliche Forderungen sowie Zinserträge und Kursgewinne. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie FVTPL beinhaltet Ergebnisse aus Devisentermingeschäften sowie Erträge aus der Aufzinsung von langfristigen Forderungen (FVTPL) und Kursgewinne. 8.3 Management der finanziellen Risiken Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten des Konzerns ergeben. Die Finanzrisiken lassen sich nach den Kategorien Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiken, Zinsrisiken und Preisrisiken) untergliedern. Diese Risiken werden innerhalb des Constantin Film-Konzerns zentral überprüft. Die Risikolage wird auf Basis einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager mittels standardisierter Risikoberichte erfasst und an den Vorstand der Constantin Film AG berichtet. Darüber hinaus verweisen wir zu diesem Thema auf die Risikodarstellung im Konzern-Lagebericht (Abschnitt I). 8.3.1 Liquiditätsrisiken Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die zukünftigen Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechenden Kreditlinien gedeckt werden können. Um dieses Risiko zu begrenzen, bestehen innerhalb der Constantin Film-Gruppe geeignete Prozesse, bei denen die Mittelzu- und -abflüsse sowie Fälligkeiten fortlaufend überwacht und gesteuert werden. Zum Bilanzstichtag verfügte die Constantin Film-Gruppe unter Berücksichtigung der freien kurzfristigen Kreditlinien über ausreichende Liquiditätsreserven. Die Tabellen zu den Liquiditätsrisiken zeigen die Fälligkeitsstruktur originärer finanzieller Verbindlichkeiten und eine Analyse der Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerten. Es handelt sich um undiskontierte Cash-Flows.
Trotz der freien Betriebsmittellinie kann die Aufnahme von Fremdkapital über den Kapitalmarkt oder über Kreditinstitute sowohl zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten als auch zur Finanzierung neuer Projekte notwendig sein. Daher besteht das Risiko, dass bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation Finanzierungsmittel nicht oder nicht in ausreichendem Umfang oder nur zu deutlich unvorteilhafteren Konditionen zur Verfügung stehen könnten. 8.3.2 Kreditrisiken Das Ausfallrisiko entsteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den vertraglichen Cash-Flows aus Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, aus derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert und Guthaben bei Banken und Finanzinstituten sowie aus Kreditbeziehungen zu Kunden einschließlich ausstehender Forderungen. Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann oder als Sicherheit erhaltene Vermögenswerte an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Finanzinstitute, mit denen die Constantin Film-Gruppe Geschäfte tätigt, müssen eine gute Bonität aufweisen. Außerdem werden etwaige Risiken auf flüssige Mittel durch Verteilung von Geldanlagen auf mehrere Finanzinstitute weiter minimiert. Darüber hinaus wird den potentiellen Ausfallrisiken auf Kundenforderungen durch regelmäßige Bewertung und durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. Die Ausfallrisiken der für die Constantin Film-Gruppe wichtigen Kunden werden fortlaufend überwacht. Darüber hinaus sichert die Gesellschaft das Risiko eines Ausfalls durch Insolvenz eines Gläubigers in wesentlichen Fällen durch Einholung einer Bonitätsauskunft. Die Risiken aus dem internationalen Vertrieb von Filmlizenzen werden dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern verlässlicher Bonität abgeschlossen werden, Rechte nur bei Zahlung auf den Vertragspartner übergehen und/oder Geschäfte gegen entsprechende Sicherheiten (z.B. "letters of credit") getätigt werden. Hinsichtlich der Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten wird auf Kapitel 4.8 verwiesen. Das maximale Kreditrisiko der Constantin Film-Gruppe besteht in der Höhe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte. 8.3.3 Marktrisiken Währungsrisiko Die Constantin Film-Gruppe ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt. Dies vor allem gegenüber dem USD und CAD. Wechselkursschwankungen können zu unerwünschten und unvorhersehbaren Ergebnis- und Cash-Flow-Volatilitäten führen. Jede Tochtergesellschaft ist Risiken im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen ausgesetzt, wenn sie Geschäfte mit internationalen Vertragspartnern abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme entstehen, die nicht der funktionalen Währung der jeweiligen Tochter entsprechen. Die Constantin Film-Gruppe geht keine Geschäftstätigkeiten in Währungen ein, die als besonders risikoreich eingestuft werden müssen. Im Berichtsjahr wurden Währungsumrechnungsdifferenzen im Betriebs- und Finanzergebnis in Höhe von -4.636 TEUR (Vj. -827 TEUR) erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren wurden Währungsumrechnungsdifferenzen aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 591 TEUR (Vj. -859 TEUR) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden, falls zulässig, über Hedge Accounting bilanziert. Andernfalls gleichen sich die Ergebniseffekte aus den ökonomischen Sicherungsbeziehungen im Rahmen eines Natural Hedges weitestgehend aus. Zinsrisiko Ein Zinsrisiko besteht grundsätzlich dann, wenn sich Marktzinssätze ändern und sich dadurch Einzahlungen bei der Geldanlage bzw. Auszahlungen bei der Geldaufnahme verbessern oder verschlechtern können. Darüber hinaus entsteht aus der Inkongruenz von Fristen ein Zinsänderungsrisiko, welches von der Constantin Film-Gruppe aktiv kontrolliert wird, insbesondere durch Beobachtung der Entwicklung der Zinsstrukturkurve. Das Zinsänderungsrisiko im Konzern bezieht sich auf Finanzverbindlichkeiten. Die Constantin Film-Gruppe setzt derzeit keine Finanzinstrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos ein, wobei für die Kontokorrent-Bankverbindlichkeiten teilweise ein Zins-Pooling besteht. Feste Zinsabreden bieten in Phasen steigender Zinsen eine entsprechende Absicherung mit dem Nachteil, in Phasen fallender Zinsen nicht von dieser Entwicklung zu profitieren. Bei Finanzverbindlichkeiten ohne flexible Regelungen hinsichtlich Inanspruchnahme und Rückzahlung sorgt eine Festzinsvereinbarung für ausreichend Planungssicherheit. Bei Kreditverträgen mit hoher Flexibilität tragen variable Zinsvereinbarungen dagegen den zukünftigen Schwankungen in der Kreditausnutzung Rechnung (nähere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten siehe Kapitel 7.18). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über Zinssicherungsinstrumente bei Bedarf eine feste Verzinsungsgrundlage zu schaffen. Sonstige Preisrisiken Sonstige Preisrisiken werden definiert als das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungen eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der Marktpreise schwanken können und das sich nicht bereits aus dem Zinsrisiko oder dem Währungsrisiko ergibt. Sonstige Preisrisiken bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht. 8.4 Beizulegender Zeitwert Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bzw. im Anhang offenzulegende beizulegende Zeitwerte zu den drei Stufen der Fair-Value -Hierarchie:
Das eigene Ausfallrisiko und das Kreditrisiko der Gegenpartei wurden entsprechend der Bilanzierungsmethoden des Konzerns bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt (siehe Kapitel 4.3). Umgliederungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie wurden nicht vorgenommen. Wenn Umstände eintreten, die eine andere Einstufung erfordern, werden diese zu jeder Berichtsperiode umgegliedert. 8.4.1 Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und in Stufe 1 enthalten sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor. Die in Stufe 2 enthaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu aktuellen Marktwerten bewertet. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente der Stufe 2 wurde ein Discounted-Cash-Flow-Verfahren verwendet. Beim nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrument, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Stufe 3), ergab sich in der Vergangenheit aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Geenee Holdings Inc. (vormals: Geenee Inc.) ein vollständiger Wertberichtigungsbedarf, welcher erfolgswirksam im Finanzaufwand erfasst wurde. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2022 beträgt somit unverändert 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). 8.4.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Schulden Aufgrund der kurzen Restlaufzeit entsprechen die Buchwerte von kurzfristigen finanziellen Forderungen bzw. Schulden zum Stichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Eine Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert besteht nicht. Die langfristigen Forderungen werden entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. 8.4.3 Beizulegender Zeitwert von nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden Zum 31. Dezember 2022 sind keine nicht finanziellen Vermögenswerte und nicht finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. 8.5 Einsatz von Sicherungsinstrumenten Bei wesentlichen Transaktionen, insbesondere in US-Dollar, ist der Konzern bestrebt, das Währungsrisiko durch den Einsatz von geeigneten derivativen und nicht-derivativen Finanzinstrumenten zu minimieren. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die Finanzinstrumente stehen überwiegend in Beziehung zu zukünftigen Fremdwährungszahlungsströmen aus Filmprojekten und Darlehen. Im laufenden Geschäftsjahr ist die Constantin Film-Gruppe Devisentermingeschäfte und Devisenswaps zu Sicherungszwecken eingegangen. Soweit dies möglich war, sind diese Sicherungsbeziehungen im Rahmen von IFRS 9 als Fair-Value-Hedges oder Cash-Flow-Hedges bilanziert. Die Grundgeschäfte betreffen im Wesentlichen noch schwebende Verkäufe (firm commitments) in US-Dollar. Des Weiteren wurden Devisentermingeschäfte zur Sicherung von bilanzierten Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten gekauft. 8.5.1 Beizulegende Zeitwerte von Sicherungsinstrumenten in Hedge-Accounting-Beziehung Cash-Flow-Hedge Zum 31. Dezember 2022 wurden die Währungsrisikokomponenten von nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von nominal 10.933 TEUR (Vj. 1.735 TEUR) als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cash-Flow-Hedges designiert. Die Grundgeschäfte betreffen erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen. Das unrealisierte Ergebnis vor Steuern aus der Bewertung der Sicherungsinstrumente, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, beträgt 591 TEUR (Vj. -859 TEUR). Derivate und nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die im Rahmen von Hedge-Accounting eingebunden werden, beziehen sich lediglich auf die Absicherung des Währungsrisikos. Die folgenden Tabellen enthalten Einzelheiten zur Anwendung von Cash-Flow-Hedges. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Konditionen der am Abschlussstichtag in bestehender Sicherungsbeziehung designierten nicht-derivativen Finanzinstrumente ersichtlich: Originäre Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung in TEUR
Die Buchwerte und Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente in bestehenden Cash-Flow-Hedge Beziehungen ergeben sich aus folgender Tabelle. Es wird nur die designierte Währungskomponente der finanziellen Verbindlichkeit als Buchwert gezeigt: Informationen zu Sicherungsinstrumenten in TEUR Währungsrisiko
Die durch Sicherungsmaßnahmen designierten Grundgeschäfte ergeben sich wie folgt: Informationen zu Grundgeschäften in TEUR Währungsrisiko
Es wird nur die Buchwertveränderung der designierten Währungsrisikokomponente in der Tabelle dargestellt: Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting in TEUR Währungsrisiko
Zur Überleitung der Rücklage für die Marktbewertung der Finanzinstrumente im OCI vgl. Kapitel 7. Die Ineffektivitäten aus CCBS sowie Kreditrisiken waren im Geschäftsjahr 2022 unwesentlich, sodass keine ergebniswirksame Buchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte. Im Berichtsjahr und im Vorjahr bestanden keine Fair-Value-Hedges. 8.5.2 Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge Accounting Derivate, die nicht oder nicht mehr in ein Hedge-Accounting einbezogen werden, dienen unverändert der Absicherung eines finanzwirtschaftlichen Risikos aus dem operativen Geschäft. Die Sicherungsinstrumente werden glattgestellt, falls das operative Grundgeschäft nicht mehr besteht bzw. erwartet wird. Im Folgenden sind die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte von zum 31. Dezember 2022 gehaltenen Derivaten, die nicht im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert sind, dargestellt. Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung in TEUR
8.6 Sensitivitäten Die Sensitivitätsanalyse stellt die Auswirkungen möglicher Änderungen der Marktzinsen auf das Ergebnis oder das Eigenkapital dar. Änderungen der Marktzinssätze wirken sich auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen variabel verzinslicher Finanzinstrumente aus. Die Zinssensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme einer Änderung des Marktzinssatzes um 100 Basispunkte nach oben bzw. 100 Basispunkte nach unten erstellt. Eine Erhöhung hätte einen zusätzlichen Aufwand vor Steuern von 710 TEUR (Vj. 646 TEUR) zur Folge. Bei einer Zinsreduktion gleichen Ausmaßes würde sich das Ergebnis vor Steuern um 710 TEUR (Vj. 646 TEUR) erhöhen. Die Ermittlung der Währungssensitivitäten erfolgte aus Konzernsicht für die wesentlichen Währungspaare EUR-USD und EUR-CAD unter der Annahme, dass sich der dem Währungspaar zugrundeliegende Wechselkurs um 10 Prozent nach unten bzw. nach oben verändert und alle übrigen Parameter unverändert bleiben. Translationsrisiken werden nicht in die Sensitivitätsanalyse einbezogen. Die folgende Tabelle stellt die Auswirkungen einer Änderung des Wechselkurses um 10 Prozent dar. Eine Erhöhung der Wechselkurse um 10 Prozent hätte einen zusätzlichen Effekt von 2.788 TEUR (Vj. 3.266 TEUR). Diese würde sich mit 1.859 TEUR (Vj. 3.105 TEUR) auf das Ergebnis vor Steuern und mit 929 TEUR (Vj. 161 TEUR) auf das Eigenkapital auswirken. Bei einer Reduktion der Wechselkurse in gleicher Höhe hätte dies einen zusätzlichen Effekt von -3.407 TEUR (Vj. -3.991 TEUR). Dieser würde sich mit -2.272 TEUR (Vj. -3.795 TEUR) auf das Ergebnis vor Steuern und mit -1.135 TEUR (Vj. -196 TEUR) auf das Eigenkapital auswirken.
Sonstige Preisrisiken im Zusammenhang mit der Veränderung des Marktwertes von zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten um 10 Prozent, die zu einer Verminderung oder Erhöhung des Eigenkapitals (andere Rücklagen) führen würden, bestanden wie im Vorjahr nicht. 9. Anteilsbasierte Vergütung Im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms hat die oberste Muttergesellschaft der Constantin Film AG, die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz, Aktienoptionen an berechtigte Mitarbeiter und ausgewählte mitarbeiterähnliche Personen ohne Mitarbeiterstatus ausgegeben. Die Aktienoptionen berechtigen den Planteilnehmer am Ende des Erdienungszeitraums von 3 Jahren Aktien der Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz, zu erhalten. Ausgabezeitpunkt aller Aktienoptionen war der 23. Juli 2021. Aus dem Aktienoptionsprogramm resultiert folgende Entwicklung: Ausstehende Optionen/Wertsteigerungsrechte
Das Programm wird zum beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung bewertet und die Kosten werden gemäß einem Erdienungsplan stufenweise über die jeweilige Dienstzeit als Aufwand erfasst, abzüglich der zu erwartenden verfallenden Aktien. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen basiert auf dem Schlusskurs der Aktie der Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz, am Tag der Gewährung. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoption wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung betrug im Berichtsjahr 210 TEUR (Vj. 88 TEUR). Die verwendeten Bewertungsparameter sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Angaben zur Bewertung
Die Aktienoptionen haben eine Laufzeit bis 2024, können zu festen Kaufpreisen ausgeübt werden und werden mithilfe eines Optionspreismodells bewertet. Dabei werden neben dem am Markt beobachtbaren Aktienkurs und den risikolosen Zinssätzen auch durchschnittliche, aus historischen und aktuellen Werten abgeleitete Aktienkursvolatilitäten der Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz und vergleichbarer Unternehmen verwendet, da diese zum Abschlussstichtag einen zuverlässigeren Schätzwert für diesen Input-Parameter darstellen als ausschließlich aktuelle Marktvolatilitäten. Der zum aktuellen Abschlussstichtag für die Aktienkursvolatilität verwendete absolute Wert lag bei 30 Prozent und stellt nach unserer Einschätzung den besten Schätzwert dar. 10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualforderungen 10.1 Überblick Eine Übersicht über die Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zeigt die folgende Tabelle: Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen gegen Dritte in TEUR
10.2 Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2021 bestanden eventuelle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 5.605 TEUR für die Jahre 2009 bis 2021 für ggf. nachzuzahlende Vorsteuer im Zusammenhang mit Kosten für Abmahnungen aufgrund urheberrechtlicher Verstöße zzgl. Verzugszinsen. Die Constantin Film AG hatte als Organträgerin gegen die Umsatzsteuer-Bescheide 2009 bis 2012 vom 25. November 2021 mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Sie beantragte, das Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Kosten für Abmahnungen aufgrund urheberrechtlicher Verstöße anzuerkennen und berief sich auf mehrere Gutachten und Stellungnahmen von hinzugezogenen Sachverständigen in dieser Sache. Nachdem die Aussetzung der Vollziehung bereits mit Schreiben des Finanzamts München vom 10. Februar 2022 gewährt wurde, sind auch am 5. April 2022 die Abhilfebescheide für die Umsatzsteuer 2009 bis 2012 ergangen. Dem Einspruch wurde stattgegeben und der Vorsteuerabzug bleibt bestehen. Somit gibt es zum Stichtag aus diesem Sachverhalt keine finanziellen Verpflichtungen mehr. 10.3 Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2022 bestehen Bürgschaften gegenüber verschiedenen TV-Sendern für die Fertigstellung von Auftragsproduktionen von insgesamt 33.895 TEUR (Vj. 13.500 TEUR). Es ist nicht zu erwarten, dass aus den Haftungsverhältnissen wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. 10.4 Abnahmeverpflichtungen für Lizenzen Der Konzern sichert sich durch den Abschluss von Lizenzverträgen den Zugang zu künftigen Filmrechten. Aus dem Filmeinkauf bzw. aus den Produktionen in Vorbereitung ergeben sich finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft, welche sich auf 10.025 TEUR (Vj. 6.401 TEUR) belaufen. 10.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen 19.569 TEUR (Vj. 21.396 TEUR) sind im Wesentlichen Verpflichtungen aus Options-, Werk- und Verfilmungsverträgen aus der Entwicklung von Eigenproduktionen enthalten. 10.6 Miet- und Leasingverpflichtungen Der Constantin Film-Konzern mietet Büros, Lagerräume, Fahrzeuge und Einrichtungen. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Konzern für diese Leasingverhältnisse Nutzungsrechte angesetzt, mit Ausnahme kurzfristiger Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnissen mit geringem Wert (zu weiteren Informationen siehe Kapitel 4.9 bzw. 7.4). 10.7 Eventualforderungen Wie im Vorjahr bestanden zum 31. Dezember 2022 keine Eventualforderungen. 11. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Der Konzern unterhält Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Geschäftsvorfälle betreffen insbesondere Lizenzverträge, geleistete und bezogene Dienstleistungen und Kostenweiterbelastungen. Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind im Wesentlichen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Constantin Film AG sowie deren Angehörige, die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, sowie die assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Da die alleinige Gesellschafterin Highlight Communications AG diesen Einfluss hat, zählt sie, mit all ihren Tochterunternehmen, zu den nahestehenden Personen. Zum 31. Dezember 2022 hält die Highlight Event and Entertainment AG 57,29 Prozent (Vj. 55,03 Prozent) der Anteile an der Highlight Communications AG. Der Umfang der im Berichtszeitraum getätigten Transaktionen ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen in TEUR Sonstige Nahestehenden Unternehmen und Personen
Mutterunternehmen und deren direkte Tochtergesellschaften
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Im Berichtsjahr sind wie im Vorjahr keine sonstigen Aufwendungen für Managementdienstleistungen von der direkten Muttergesellschaft Highlight Communications AG angefallen. Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Wie im Vorjahr wurden keine wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erfasst. Erläuterungen über die Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte siehe Kapitel 13.3. 12. Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor. 13. Sonstige Pflichtangaben 13.1 Aufwendungen für den Abschlussprüfer In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen gegenüber dem Konzernabschlussprüfer (PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) gemäß folgender Tabelle ausgewiesen: Aufwendungen für Abschlussprüfer in TEUR
In den Aufwendungen für Abschlussprüfungen sind Aufwendungen für Auslagen und Reisekosten enthalten. 13.2 Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich konzernweit wie folgt entwickelt: Anzahl der Mitarbeiter - Stichtag
Anzahl der Mitarbeiter - Durchschnitt der Quartale
13.3 Gesellschaftsorgane Vorstand MARTIN MOSZKOWICZ / Vorsitzender des Vorstands OLIVER BERBEN / stellvertretender Vorsitzender des Vorstands HANNS BEESE / Vorstand Finanzen FRANZ WOODTLI / Vorstand Home Entertainment Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes setzten sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen und stellen Bezüge für kurzfristig fällige Leistungen dar. Die variablen Vergütungsteile wiederum setzten sich aus einmaligen Komponenten zusammen, die für außerordentliche Leistungen durch den Aufsichtsrat gewährt werden, und aus Komponenten, die sich an den Ergebnissen des Konzerns bzw. der Konzerntochtergesellschaften orientieren. Die Höhe dieser variablen Vergütungskomponenten wird vom Aufsichtsrat festgesetzt. Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich auf 2.943 TEUR (Vj. 3.571 TEUR). Darüber hinaus nehmen die Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm teil. Es wurden im Vorjahr insgesamt 32.000 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben. Diese ausgegebenen Optionen sind Teil der in Kapitel 9 beschriebenen Aktienoptionen und unterliegen den dort beschriebenen Ausübungsbedingungen und Bewertungsparametern. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung von Vorstandsmitgliedern betrug im Berichtsjahr 31 TEUR (Vj. 13 TEUR) und ist Teil des in Kapitel 9 aufgeführten Personalaufwands aus aktienbasierter Vergütung. Aufsichtsrat BERNHARD BURGENER (Vorsitzender) / Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG, Schweiz, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz DR. PAUL GRAF / Managing Director, Head Mergers & Acquisitions und Generalsekretär des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG, Schweiz PETER VON BÜREN (Stellv. Vorsitzender) / Kaufmann, Mitglied des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG, Schweiz, Exekutives Mitglied des Verwaltungsrates der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz Die Bezüge des Aufsichtsrats für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr betragen 45 TEUR (Vj. 68 TEUR). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Bezüge der Aufsichtsräte in TEUR
München, 6. März 2023 Constantin Film AG Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender Oliver Berben, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Hanns Beese, Vorstand Franz Woodtli, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Constantin Film AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Constantin Film AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der Constantin Film AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Bestwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Scherheit ist ein hohes Maß an Scherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
München, 6. März 2023 PSP
Peters Schönberger GmbH
Stephan Nowack, Wirtschaftsprüfer Timm Müller, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. BERICHT DES AUFSICHTSRATSBernhard BurgenerDer Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Kontrollaufgaben während des Geschäftsjahres 2022 kontinuierlich wahrgenommen. In mündlichen und schriftlichen Berichten informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah. Darüber hinaus bestand zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ständiger Kontakt. In 4 ordentlichen Sitzungen im Geschäftsjahr 2022 sowie in Beschlüssen im schriftlichen Verfahren wurden jeweils alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik, insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft, Strategie und Planung, relevante Geschäftsereignisse und zustimmungsbedürftige Geschäfte auf Basis von Berichten des Vorstands umfassend und im Detail analytisch und empirisch überprüft, beraten und mit dem Vorstand erörtert. Gleiches gilt für die Risikolage, das Risikomanagement das interne Kontrollsystem und Fragen der Corporate Governance. Auch im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat mehrfach von seinem Recht, die Bücher und Schriften sowie die Vermögensgegenstände der Gesellschaft einzusehen, Gebrauch gemacht. Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 standen die Auswirkungen der Corona Pandemie, der Ukraine- und Energiekrise sowie der gestiegenen Inflation auf die Geschäftsaktivitäten der Constantin Film Gruppe. Des Weiteren wurde die Performance der aktuell in Auswertung befindlichen Filme diskutiert, die Planung und Freigabe neuer Produktionen besprochen sowie - vor dem Hintergrund fundamentaler Markttrends ("Eventisierung", Umbruch Home Entertainment Markt) - die strategische Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten analysiert. Des Weiteren wurde intensiv über die Situation der TV-Auftragsproduktionen im In- und Ausland diskutiert. Die Debatte, wie mit den veränderten Nachfrage-Strukturen (Streaming etc.) umzugehen ist, nahm breiten Raum ein. Zudem wurden die Geschäfts- und Prüfungsberichte der Gesellschaft intensiv mit Vorstand und Abschlussprüfer diskutiert. Im Auftrag des Aufsichtsrats hat PSP PETERS SCHÖNBERGER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT, München, die Buchführung, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Aufgrund der Prüfung erteilte der Abschlussprüfer jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss, Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns lagen dem Aufsichtsrat vor und wurden von ihm geprüft. Die genannten Unterlagen wurden vom Aufsichtsratsplenum in seiner Bilanzsitzung umfassend und in Gegenwart des Abschlussprüfers behandelt, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Der Abschlussprüfer erläuterte in der Bilanzsitzung auch die Struktur des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der Constantin Film AG und des Konzerns - insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess - und führte aus, dass wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nicht vorlägen. Der Abschlussprüfer ging auch auf Schwerpunkte, Umfang und Kosten der Prüfung ein. Der Prüfer informierte auch über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsarbeiten erbracht hat. Aus diesen zusätzlichen Leistungen haben sich nach Information des Abschlussprüfers keine Umstände ergeben, die seine Befangenheit befürchten ließen. Auch gab es keine weiteren Umstände, die auf Befangenheit schließen ließen. Vor dem Hintergrund der Erläuterungen des Abschlussprüfers zur Struktur des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung mit dessen Ausgestaltung und Effizienz ausführlich; der Aufsichtsrat konnte ebenfalls keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems feststellen. Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und gegen den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung vom 13. März 2023 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der Constantin Film AG sowie den Konzernabschluss; der Jahresabschluss der Constantin Film AG ist damit festgestellt. Auch mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ist der Aufsichtsrat nach Prüfung und Abwägung der Gesellschafts- und Aktionärsinteressen einverstanden. Der Vorstand hat seinen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Überprüfung des Berichts des Vorstands und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat gab keinen Anlass zu Beanstandungen; der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen der Constantin Film AG zu verbundenen Unternehmen erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand der Constantin Film AG, den Geschäftsführern der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahr 2022 geleistete Arbeit.
München, den 13.03.2023 Mitglieder des Aufsichtsrats* BERNHARD BURGENER, Vorsitzender, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG Schweiz, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz DR. PAUL GRAF, Generalsekretär des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG und der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz PETER VON BÜREN, Stellv. Vorsitzender, Kaufmann, Exekutives Mitglied des Verwaltungsrates der Highlight Communications AG, Schweiz, Exekutives Mitglied des Verwaltungsrates der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz Angaben zur Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 13.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch den Aufsichtsrat einstimmig gebilligt: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von EUR 57.143,70 (bestehend aus einem Jahresfehlbetrag zum 31.12.2022 in Höhe von EUR -7.992.369,99 und einem Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 8.049.513,69) wird wie folgt verwendet:
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Arztpraxen für Allgemeinmedizin
Verlegen von Computerspielen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Herstellung von Uhren
Unternehmensberatung
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Einzelhandel mit Getränken
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen