Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 175707
Eingetragen
10.10.2008
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Beratung, Entwicklung, Gestaltung, Herstellung und Anpassung von sämtlichen kommunikativen Werbemitteln, insbesondere von Werbebroschüren, Internetauftritten, Onlinemedien, Imagebroschüren, Firmen- und Produkterscheinungsbildern sowie Entwicklung von sonstigen Maßnahmen für den werbenden und informierenden Außenauftritt von Unternehmen; Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Renate Ettenberger
seit 7.1.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Renate Ettenberger
Jochbergstraße 1, 83671 Benediktbeuern
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vero Design GmbH

Benediktbeuern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 20.322,00 29.163,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 2.433,00
II. Sachanlagen 20.319,00 26.730,00
B. Umlaufvermögen 31.906,84 31.196,74
I. Vorräte 1.500,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.006,11 29.906,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 400,73 1.290,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 323,88 1.039,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.963,26 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.515,98 61.399,24

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 21.858,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 3.141,11 -3.962,54
III. Jahresfehlbetrag 36.822,15 7.103,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 14.963,26 0,00
B. Rückstellungen 4.265,71 6.165,71
C. Verbindlichkeiten 63.250,27 33.374,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 35.080,74 33.374,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.515,98 61.399,24

Anhang


für die Offenlegung einer kleinen GmbH nach BilMoG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde komplett einbezahlt.
  

Gezeichnetes Kapital
25.000,00 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
25.000,00  Euro


Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
0 Euro
Forderungen
19.517,77 Euro
Verbindlichkeiten
0 Euro


E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Renate Karletz  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2013 festgestellt.

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