Pro welding
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.166,00 |
2.303,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.166,00 |
2.303,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.190,05 |
255.448,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.999,63 |
230.407,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.190,42 |
25.040,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.617,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
221.356,05 |
260.368,61 |
Passiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.961,16 |
92.314,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
79.814,93 |
-7.279,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
42.353,77 |
-87.094,54 |
| B.
Rückstellungen |
50.588,36 |
37.588,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
120.806,53 |
130.465,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
221.356,05 |
260.368,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
• Firma: Pro welding GmbH
• Sitz: Essen
• Registergericht: Essen, HRB 27938
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 der Pro welding GmbH wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 Abs. 1,
267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276,
288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- (§265
Abs. 1 Satz2, 266 ff. HGB) und Bewertungsgrundsätze
(§§ 252-256a HGB) nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr.2 HGB
(Going-Concern-Prinzip).
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
wurden beachtet.
| • |
Das
Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
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| • |
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert. Für erkennbare Risiken wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
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| • |
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.
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| • |
Bei den
sonstigen Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§
253 Abs.1 Satz2 HGB).
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| • |
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
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III. Zusätzliche Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen in Höhe von € 203.999,63
(Vorjahr € 230.407,74) haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
In den Forderungen sind in Höhe von €
56.732,35 (Vorjahr € 27.677,82) Forderungen
gegenüber Gesellschafter enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von €
120.806,53 (Vorjahr € 130.465,32) haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Bilanzerläuterungen
Geschäftsführerin war im Kalenderjahr 2019
Frau Bilge Muhi.
V. Ergebnisverwendung
Bezüglich des Jahresfehlbetrages beabsichtigt
die Geschäftsführerin der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, dass dieser auf
neue Rechnung vorgetragen wird.
Essen, 04.06.2020
Bilge Muhi
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2020 festgestellt.
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