Organisation Touristik Service GmbHLiquidiert

90763 Fürth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 10301
Eingetragen
16.8.2005
Branche
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen aller Art sowohl im Inland als auch im Ausland, die Übernahme gleichartiger Geschäfte und sonstiger damit zusammenhängenden Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Volkert
seit 14.10.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Werner VolkertOmnibus-Touren-Sales Gesellschaft mit beschränkter Haftung
55.00%
Gert DeitenbeckOmnibus-Touren-Sales Gesellschaft mit beschränkter Haftung
45.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Organisation Touristik Service GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015

Bilanz

Aktiva

30.9.2015
EUR
30.9.2014
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 30.344,07 34.298,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.344,07 34.272,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 25,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.345,07 34.299,41

Passiva

30.9.2015
EUR
30.9.2014
EUR
A. Eigenkapital 30.253,39 30.320,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 5.320,87 7.069,27
III. Jahresfehlbetrag 67,48 1.748,40
B. Verbindlichkeiten 91,68 3.978,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 91,68 3.978,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.345,07 34.299,41

Anhang


Anhang zum 30. September 2015

Der Firma Organisation Touristik Service GmbH i. L.



A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.



B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.



Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.



Angabe zu Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind keine vorhanden

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber der Gesellschafterin der OTS GmbH liegt ein Gesellschafterverrechnungskonto zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe von 30.344,07 € vor

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigter war im Geschäftsjahr bestellt:
OTS GmbH vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Werner Volkert

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2016 festgestellt.

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