Waidmann
Ingenieurgesellschaft mbH
Böblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.689,51 |
69.731,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.564,00 |
3.256,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.125,51 |
66.475,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
900.733,28 |
1.018.446,70 |
| I.
Vorräte |
822.400,00 |
961.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.918,78 |
47.300,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
414,50 |
9.346,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.051,19 |
1.051,23 |
| D.
Aktive latente Steuern |
13.136,19 |
3.933,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
966.610,17 |
1.093.162,44 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.699,36 |
30.021,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
31.000,00 |
31.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
978,54 |
8.721,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.322,10 |
-7.742,95 |
| B.
Rückstellungen |
61.367,00 |
42.726,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
896.543,81 |
1.020.414,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
823.576,76 |
1.005.271,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
966.610,17 |
1.093.162,44 |
Anhang
I. BILANZIERUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet. § 246 Abs. 2 HGB
wurde hinsichtlich der Mindestverrechnung beachtet..
3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
4) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB).
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB).
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I
Nr. 3 HGB).
4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind (§ 252 I Nr. 4 HGB).
5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4
HGB).
6) Aufwendungen und Erträge werden
periodengerecht abgegrenzt
(§ 252 I Nr. 5 HGB).
7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich
beibehalten, soweit nicht zwingend Anpassungen aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erforderlich waren.
III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND
BILANZIERUNGSMETHODEN
BESTANDSNACHWEISE
Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240
I HGB aufgestellt worden.
a) Das Anlagevermögen wird in einem
Anlagenverzeichnis geführt. Der Bestand ist von der
Auftraggeberin überprüft worden.
b) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.
c) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken
nachgewiesen.
d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
genau aufgezeichnet.
e) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie
Bestätigungen der Banken nachgewiesen.
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
SACHANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen
ab.
VORRATSVERMÖGEN
Vorräte sind höchstens zu den
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten bewertet. Bei den Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen, Waren und fertigen Erzeugnissen sind
Bestandsrisiken, die sich aus der Dauer der Lagerhaltung,
einer geminderten Verwertbarkeit, niedrigeren
Reproduktionskosten oder gesunkenen Wiederbeschaffungs-
bzw. Verkaufspreisen ergeben, durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt.
LATENTE STEUERN
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus
abweichenden steuerlichen Bewertungen und den
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträgen. Es wurde der Steuersatz des
Unternehmens berücksichtigt
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Der Teilwert der Pensionsrückstellungen ist nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Basis
eines Rechnungszinsfußes von 5,14 unter
Berücksichtigung eines Rententrends von 0 % errechnet.
Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 129.308,00
Euro
Saldierung mit Deckungsvermögen gem. § 246
Abs. 2 HGB
(verpfändeter Rückdeckungsanspruch aus
Lebensversicherung)
76.241,00 Euro
Pensionsrückstellung nach § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB 53.067,00 Euro
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
GLIEDERUNG
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS
Geschäftsführer ist: Herr Armin Waidmann
FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER
GESELLSCHAFTERN (§ 42 ABS. 3 GMBHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
Forderungen und Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten Euro 71.026,89
V. ANLAGENSPIEGEL
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände des
Anlagevermögens wurde anhand der betrieblichen
Erfahrungen geschätzt.
Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind in einer
Anlagenkartei nachgewiesen.
VI. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Waidmann Ingenieurgesellschaft mbH
.......................................................
Herr Armin Waidmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2012
festgestellt.
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