Oblinger
Baubeschlagshandel GmbH
Mindelstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 13.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.654,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.654,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.487,42 |
| I.
Vorräte |
4.550,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.624,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.312,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
238,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.379,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.853,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
383,80 |
| III.
Bilanzgewinn |
20.970,09 |
| B.
Rückstellungen |
28.496,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.791,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.791,44 |
| D.
Passive latente Steuern |
4.237,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.379,42 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Oblinger Baubeschlagshandel
GmbH, Mindelstetten, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Auf Grund der Unternehmensgründung im
Geschäftsjahr handelt es sich um
Rumpfgeschäftsjahr vom 13. Juli bis zum 31. Dezember
2010.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Unternehmenssatzung zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens berücksichtigt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bedingt
verwendungsfähige (gebrauchte)
Vermögensgegenstände des Vorrratsvermögens
wurden entsprechend abgewertet. Unbrauchbare
Vorratsbestände blieben wertmäßig
außer Absatz.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird allen erkennbaren Risiken durch Abschläge
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
In Anwendung von § 274a HGB wurde auf die
Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2010
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1
Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
sonstigen Leistungen
|
15,30
|
15,30
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,20
|
0,20
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
0,10
|
0,10
|
0,00
|
Summe
|
15,60
|
15,60
|
0,00
|
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 26.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 12.500,00 Euro auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Kapitalrücklage
Die Gesellschafterversammlung vom 9.9.2010 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro auf
26.000,00 Euro durch Sacheinlage des Einzelunternehmens des
Gesellschafters beschlossen. Der den
Kapitalerhöhungsbetrag übersteigende Betrag des
eingebrachten Betriebsvermögens i.H.v. 383,80 Euro
wurde in die Kapitalrücklage gemäß §
272 Abs. 2 HGB eingestellt.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden
Differenzen:
Passive latente Steuern
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Latente Steuern aus außerbilanziellen
Sachverhalten
|
|
|
Investitionsabzugsbeträge
|
4.237,65
|
0,00
|
= latenter Steuerbetrag
|
4.237,65
|
0,00
|
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 27,375 Prozent.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
zum 31.12.2010
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
4,10
|
4,10
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
1,80
|
1,80
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
40,90
|
40,90
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
46,80
|
46,80
|
0,00
|
0,00
|
Keine der o.g. Verbindlichkeiten ist durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Pflichtangaben zu Organen
Geschäftsführung
Herr Harald Oblinger, Mindelstetten, Dipl.-Kfm. (FH),
einzelvertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4.2 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und
nicht bilanzierten Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB waren zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Mindelstetten, den 26. September 2011
Oblinger Baubeschlagshandel GmbH, Mindelstetten
Unterschrift der Geschäftsführung
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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