Willy Peitz
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
217.708,00 |
241.221,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.470,00 |
28.930,00 |
| II.
Sachanlagen |
209.238,00 |
212.291,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.135.002,18 |
6.712.410,34 |
| I.
Vorräte |
3.423.030,47 |
3.920.078,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.217.910,48 |
1.366.307,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
494.061,23 |
1.426.024,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.461,71 |
12.618,40 |
| Aktiva |
5.366.171,89 |
6.966.249,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.877.416,23 |
4.598.708,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.621.770,29 |
4.343.062,16 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.343.062,16 |
3.237.876,36 |
| B.
Rückstellungen |
2.165.861,07 |
1.986.394,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
322.894,59 |
381.147,22 |
| Passiva |
5.366.171,89 |
6.966.249,74 |
Anhang
Willy Peitz GmbH, Düsseldorf
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die Willy Peitz GmbH, Düsseldorf, wird beim
Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 31140
geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss
wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3
GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter
Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten nicht EUR 800,00 übersteigen,
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand
nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der Methode der laufenden
Einmalprämien (PUC Methode) unter Verwendung der
"Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung
wurde der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer
restlichen Laufzeit von pauschal 15 Jahren in
Höhe von 1,82 % gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom
18. November 2009 verwendet. Erwartete
Rentensteigerungen wurden mit 1 % berücksichtigt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den
Rückstellungen verrechnet. Soweit kein aktiver Markt
besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln
lässt, wurde für die Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts das sog.
geschäftsplanmäßige Deckungskapital
des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen
Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog.
Überschussbeteiligung) verwendet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
betragen EUR 88.556,65 (Vorjahr: EUR 101.914,33.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von EUR 10.481,21 (Vorjahr EUR 10.513,25)
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von
1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) beträgt
EUR 2.354.799. Mit einem Abzinsungssatz von
1,74 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine
Rückstellung von EUR 2.393.080,00. Daraus
resultiert ein Unterschiedsbetrag gem. § 253
Abs. 6 HGB i. H. v. EUR 265.860.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB:
TEUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
2.355
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände
610
Beizulegender Zeitwert der
Vermögensgegenstände
741
Verrechnete Aufwendungen
146
Verrechnete Erträge
15
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
insbesondere ungewisse Verbindlichkeiten.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betriebliche Erträge sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 18.785,44 enthalten (Vorjahr:
EUR 67.215,51).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 18.779,59 enthalten (Vorjahr:
EUR 18.728,94).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 98 und hat eine
Restlaufzeit von einem Jahr. Dieser Betrag beinhaltet
ausschließlich Verpflichtungen aus
Mietverträgen.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 26 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr
geführt durch
Herrn Marc Irrgang
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Düsseldorf, den 24.
Juli 2024
gez.
Marc Irrgang
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024
festgestellt.
|