Simulatorland GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eike Lehmann-Müntner seit 30.4.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Lödige seit 9.10.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medios Manufaktur GmbH (vormals: Zyto-Service Berlin GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Kapitalflussrechnung nach DRS 2 - Indirekte Methode
Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2015
Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Bilanzierungs-, Bewertungs- und AusweismethodenNach den Größenmerkmalen des § 267 HGB
liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die
Größenmerkmale wurden in 2015 erstmalig
überschritten, sodass für dieses Wirtschaftsjahr
noch keine Verpflichtung für eine
Jahresabschlussprüfung vorliegt (§§ 267
i.V.m. 316 HGB).
Die Bilanz wurde in Kontoform gemäß der
Gliederung des § 266 HGB aufgestellt. Dabei erfolgte
die Aufstellung der Bilanz vor Verwendung des
Jahresergebnisses. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
der Gliederung des § 275 HGB aufgestellt. Bei der
Aufstellung des Anhangs wurden die Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Form der Darstellung wurde beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Betriebsvorrichtung Reinraumlabor wird als
einheitliches Wirtschaftsgut ausgewiesen und über 10
Jahre linear abgeschrieben. In 2009 und 2010 wurden
steuerliche Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5
i.H.v. 20% vorgenommen. Ab 2010 wurde diesbezüglich
der Posten "Passive latente Steuern" gemäß
§ 274 HGB mit 30% von den zukünftigen
Abschreibungsdifferenzen (€ 133.330) gebildet. Die
Auflösung dieses Postens begann im Dezember 2013 mit
der Änderung der steuerlichen
Abschreibungsbemessungsgrundlage.
Die Nutzungsdauern für die Betriebs- und
Geschäftsausstattung liegen zwischen drei und zehn
Jahren. Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Anschaffungskosten wurden mit
Zugangspreisen abzüglich Rabatte und Skonti angesetzt.
Die Bewertung erfolgt stichtagsgenau mit dem
Warenwirtschaftssystem PROKAS. Die Vorräte wurden zum
Bilanzstichtag körperlich aufgenommen.
Forderungen wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde als gezeichnetes
Kapital im Eigenkapital ausgewiesen und zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung voraussichtlich zu ihrer Erfüllung
notwendig sein wird. Sie wurden nicht abgezinst, wenn die
Laufzeit unter einem Jahr liegt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht
vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In dem Gesellschafterbeschluss vom 13.12.2011 wurde
beschlossen, dass von dem zum 31.12.2010 in der Bilanz
ausgewiesene Gewinnvortrag in Höhe von €
1.986.031,77 ein Betrag in Höhe von €
1.000.000,00 in eine "andere Gewinnrücklage gem.
§ 266 HGB" eingestellt wird.
Geschäftsführer:Frau Stefanie Müller, Apothekerin
Frau Claudia Neuhaus, Apothekerin
Berlin, den 08. Juli 2016
Die Geschäftsführung
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Medios Manufaktur GmbH, Berlin (vormals:
Zyto-Service Berlin GmbH, Berlin)
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung
sowie Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der
Buchführung der Medios Manufaktur GmbH, Berlin,
vormals Zyto-Service Berlin GmbH, Berlin, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden
Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:
Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in
Höhe von 947.162,23 Euro zum 1. Januar 2015 und in
Höhe von 1.521.597,26 Euro zum 31. Dezember 2015 ist
nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir nicht an der
Inventur teilnehmen und durch alternative
Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit
über den Bestand der Vorräte gewinnen konnten. Es
kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der
Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss mit der genannten Einschränkung den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, den 9. September 2016
Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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