ZahnReich
GmbH
Kleve
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.504,00 |
57.568,00 |
| I.
Sachanlagen |
47.504,00 |
57.568,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.887,94 |
14.231,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.329,06 |
1.362,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.558,88 |
12.868,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.594,54 |
1.993,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.986,48 |
73.792,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.452,86 |
28.987,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.987,55 |
-3.423,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.465,31 |
7.411,38 |
| B.
Rückstellungen |
2.276,63 |
2.030,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.256,99 |
42.774,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.129,97 |
2.048,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.986,48 |
73.792,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ZahnReich GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die
Steuerrückstellungen/Steuererstattungsansprüche
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.129,97
(Vorjahr: Euro 2.048,43).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 6.046,18).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Dr. Richard Grützner, Kleve
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
1.329,06
|
Verbindlichkeiten
|
735,83
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2011 festgestellt.
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