verscon GmbH Versicherungs- und Finanzmakler
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Peters seit 27.11.2025 | Prokura |
Sören Hedderich seit 2.6.2025 | Prokura |
Gerhard Dr. Schmitz seit 3.9.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Marcus Lauer seit 3.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Thomas Dr. Niemöller seit 22.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Sebastian Göttert seit 17.6.2021 | Prokura |
Roland Koch seit 20.3.2013 | Prokura |
Jürgen Wörner seit 6.8.2012 | Vorstandsmitglied |
Alexandar Acs Santa seit 16.4.2010 | Prokura |
Bernd Bartle seit 16.4.2010 | Prokura |
Markus Löschmann seit 22.5.2009 | Prokura |
Torsten Morris Maser seit 2.2.2009 | Prokura |
Alf. N. Schlegel seit 13.11.2007 | Vorstandsmitglied |
Hans-Jörg Rall seit 23.7.2007 | Prokura |
Bernd Goldmann seit 23.7.2007 | Prokura |
Birgit Rolfes seit 19.5.2006 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 3.10% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mannheimer Versicherung AktiengesellschaftMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Überblick 1)
1) Im Geschäftsbericht sind alle Zahlen
kaufmännisch gerundet. Daher können sich beim
Ausweis der Summen Rundungsdifferenzen ergeben.
Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage 66 - 68165 Mannheim Handelsregister Amtsgericht Mannheim B 7501 Bericht über das Geschäftsjahr 2023 vorgelegt in der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Mai 2024 UnternehmensorganeAufsichtsratRolf Bauer, Haltern am See, Vorstandsvorsitzender i. R., Vorsitzender Heinz Jürgen Scholz, Zirndorf, Vorstandsmitglied i. R., stellv. Vorsitzender Diana Bartoschek 1) , Worms, Versicherungsangestellte Erika Faber-Becker 1) , Viernheim, Versicherungsangestellte Prof. Dr. Gerd Geib, Kerpen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karl-Heinz Moll, Köln, Vorstandsmitglied i. R. Helga Riedel, Neunkirchen, stellv. Verbandsdirektorin i. R. Peter Slawik, Düsseldorf, Vorstandsmitglied i. R. Jochen Zimmermann 1) ; Frankenthal, Versicherungsangestellter
1) von den Arbeitnehmern gewählt
VorstandDr. Christoph Helmich, Düsseldorf, Vorsitzender Dr. Gerhard Schmitz, Dortmund, stellv. Vorsitzender, Kapitalanlagen und Personal Dr. Marcus Kremer, Düsseldorf, Kundendienst Dr. Thomas Niemöller, Ibbenbüren, Produktmanagement, Versicherungstechnik und Digitalisierung Alf N. Schlegel, Mannheim, Risikomanagement und Rechnungswesen Jürgen Wörner, Mannheim, Vertrieb und Marketing Angaben zum Anhang gemäß § 285 Nr. 10 Handelsgesetzbuch (HGB) BeiratGraf Björn Bernadotte, Insel Mainau, Geschäftsführer Lennart-Bernadotte-Stiftung Bettina Bürklin-von Guradze, Wachenheim, Inhaberin Weingut Dr. Bürklin-Wolf Ralf Kokemüller, Mannheim, Consultant Mehr-BB Entertainment GmbH Dr. Peter Kurz, Mannheim, Oberbürgermeister Stadt Mannheim, bis 31.08.2023 Dr. Axel Nitschke, Limburgerhof, Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Prof. Dr. Thomas Puhl, Heidelberg, Rektor Universität Mannheim Alexandra Schörghuber, München, Mitglied des Vorstandes Schörghuber Unternehmensgruppe Christian Sommer, Neuhausen, Geschäftsführer NEXT MANNHEIM mg: mannheimer gründungszentren gmbh Prof. Achim Wambach Ph.D., Brühl, Präsident ZEW-Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Dr. Jochen Weyrauch, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender Dürr Aktiengesellschaft Hans Ziegle, Ludwigshafen am Rhein, Geschäftsführer Ziegle Dienstleistungsgruppe Lagebericht1. Grundlagen des UnternehmensDie Mannheimer Versicherung AG ist ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes. An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G., ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als Versicherungsverein gehört sie ihren Mitgliedern, den Versicherten. Die Bedürfnisse der Kunden stehen im Mittelpunkt. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Unternehmen des Verbundes. Ihren Ursprung als Transportversicherer hat die Mannheimer Versicherung AG im Jahr 1879. Sie betreibt viele Zweige der Schaden- und Unfallversicherung. Dazu gehören insbesondere die Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Feuer- und Sachversicherung sowie die Transportversicherung. Als Experte für Zielgruppen und Marken bietet sie zudem spezielle Versicherungslösungen für Privatkunden und mittelständische Firmenkunden. Als Zielgruppenversicherer setzt die Gesellschaft ausschließlich auf den beratenden Außendienst. Hierbei arbeitet sie sowohl mit Vertriebspartnern der Ausschließlichkeitsorganisation als auch mit freien Vertrieben zusammen. Sitz des Unternehmens ist Mannheim. Hinzu kommen regionale Außenstellen und eine Außenstelle in der Schweiz, die Vermittler betreuen. Wie die anderen Verbundunternehmen konzentriert sich die Mannheimer Versicherung AG im Wesentlichen auf den deutschsprachigen Raum. VersicherungsangebotIm Berichtsjahr hat die Mannheimer Versicherung AG die nachfolgend aufgeführten Versicherungszweige beziehungsweise -arten betrieben: Selbst abgeschlossenes VersicherungsgeschäftUnfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Kraftfahrtversicherung
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung Leitungswasserversicherung Glasversicherung Sturmversicherung Verbundene Hausratversicherung Verbundene Wohngebäudeversicherung Beistandsleistungsversicherung Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Technische Versicherungen
Transport- und Luftfahrtversicherung
Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- beziehungsweise Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Extended Coverage (EC)-Versicherung) Betriebsunterbrechungsversicherung Sonstige Schadenversicherung
In Rückdeckung übernommenes VersicherungsgeschäftHaftpflichtversicherung Kraftfahrtversicherung Feuerversicherung Transportversicherung Sonstige Schadenversicherung 2. WirtschaftsberichtRahmenbedingungenAllgemeinDie nachfolgend aufgeführten Zahlen und Fakten stammen, soweit nicht anders angegeben, aus einer ersten amtlichen Schätzung des Statistischen Bundesamtes vom Januar 2024. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ging 2023 leicht zurück. Nach einer Steigerung von 1,8 % im Vorjahr reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 0,3 %. Das von Konflikten und Krisen geprägte Umfeld sorgte nach wie vor für Unsicherheit bei Produzenten, Investoren und Konsumenten. Insbesondere wirkte sich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spürbar auf die deutsche Wirtschaft aus. So litt die größte Volkswirtschaft Europas im Berichtsjahr unter einem schwächelnden Welthandel, weiterhin hohen Preisen und gestiegenen Zinsen. Außerdem bremste der zunehmende Arbeits- und Fachkräftemangel das wirtschaftliche Wachstum. Die preisbereinigte gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung verringerte sich im vergangenen Jahr geringfügig um 0,1 %. Als Konjunkturstütze erwies sich erneut der Dienstleistungssektor. Am stärksten legte der Bereich Information und Kommunikation mit einem Plus von 2,6 % zu. Dagegen sank die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr um 1,0 %. Nachdem Russlands Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 die Energiepreise massiv in die Höhe getrieben hatte, stabilisierten sich diese auf hohem Niveau. Wie im Vorjahr belastete die Energiekrise in erster Linie energieintensive Industriezweige wie die Chemie- und Metallindustrie. Insgesamt verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe im Berichtsjahr einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 %. Das Baugewerbe erzielte ein leichtes Plus von 0,2 %. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte reduzierten sich im vergangenen Jahr preisbereinigt um 1,1 %. Die Zurückhaltung beim Konsum ist nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes maßgeblich bedingt durch die hohen Verbraucherpreise. Die Inflationsrate fiel im Jahresdurchschnitt 2023 auf 5,9 %, nachdem sie im Vorjahr mit durchschnittlich 6,9 % einen historischen Höchststand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm aufgrund eines kräftigen Anstieges der Nettolöhne und -gehälter im vergangenen Jahr um 5,9 % zu. Die Sparquote erhöhte sich leicht von 11,1 % im Vorjahr auf 11,3 %. Die staatlichen Konsumausgaben gingen preisbereinigt erstmals seit fast zwei Jahrzehnten zurück. Sie verminderten sich um 1,7 %, vor allem, weil Ausgaben zur Bekämpfung der Coronapandemie im Vergleich zu den Jahren ab 2020 entfielen. Auch Bauinvestitionen wurden in geringerem Maß getätigt, besonders im Wohnungsbau. Sie reduzierten sich 2023 um 2,1 %. Dagegen legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge um 3,0 % zu. Die Nachfrage aus dem In- und Ausland war im Berichtsjahr schwach. Die Importe sanken preisbereinigt um 3,0 % und die Exporte um 1,8 %. Der Arbeitsmarkt zeigte sich relativ stabil. Im Jahr 2023 arbeiteten durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätige und damit 333.000 Personen beziehungsweise 0,7 % mehr als im Vorjahr. Dies markierte einen neuen Höchststand seit der Wiedervereinigung. Unter anderem wuchs die Zahl der Beschäftigten infolge der hohen Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie durch die gestiegene Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Dennoch hinterließ die schwächelnde Konjunktur Spuren am Arbeitsmarkt. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom 3. Januar 2024 stieg die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 auf 2.609.000. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %. Vor diesem Hintergrund konnten die deutschen Versicherer die Beitragseinnahmen nur moderat um 0,6 % auf 225 Mrd. Euro steigern. Das schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte führten 2023 zu weiteren Einbußen in der Lebensversicherung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gingen die Beitragseinnahmen hier um 5,2 % zurück. Stark rückläufig entwickelte sich das Lebensversicherungsgeschäft gegen Einmalbeiträge, da viele Kunden infolge des deutlich gestiegenen Zinsniveaus kurzfristige Geldanlagen bei alternativen Anbietern bevorzugten. Die Schaden- und Unfallversicherer erzielten hauptsächlich aufgrund von Beitrags- und Summenanpassungen in der Sachversicherung ein Wachstum von 6,8 %. Die anhaltende Inflation verstärkte den ohnehin hohen Preisdruck in dieser Sparte. So machten gestiegene Schadenaufwendungen im Vorjahr, zum Beispiel infolge stark anziehender Bau- und Reparaturkosten, Beitragserhöhungen erforderlich. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) nahmen die Beitragseinnahmen 2023 um 2,3 % zu. Laut PKV-Verband erhöhte sich erstmals seit 2011 die Zahl der Vollversicherten, wenn auch nur geringfügig. Wesentliche Herausforderungen für die Versicherer waren auch 2023 die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und der Klimawandel. Prävention und Anpassung an die Folgen der klimatischen Veränderungen gewannen angesichts von Milliardenschäden durch Wetterextreme weiter an Bedeutung. Außerdem rücken Themen wie Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz und Cyberkriminalität in den Fokus. Hinzu kamen neue vielfältige regulatorische Anforderungen, beispielsweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die IT-Sicherheit. Darüber hinaus macht sich der zunehmende Fachkräftemangel auch in der Versicherungswirtschaft massiv bemerkbar. Schaden- und UnfallversicherungFür die deutschen Schaden- und Unfallversicherer erhöhten sich die Bruttobeitragseinnahmen insbesondere durch Summenanpassungen in der Sachversicherung um 6,8 % (Vj. 4,4 %) auf 84,5 Mrd. Euro. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr stiegen die Bruttoschadenaufwendungen für das Geschäftsjahr massiv um 13,8 % (Vj. -6,2 %) auf 66,0 Mrd. Euro. Infolgedessen ergibt sich eine marktweite Combined Ratio (Brutto-Schaden-Kosten-Quote nach Abwicklung) von 99 % (Vj. 94,6 %). In der Kraftfahrtversicherung führten die gestiegenen Durchschnittsbeiträge einschließlich des Bestandszuwachses von 1,8 % (Vj. 1,8 %) zu einem Plus der Beitragseinnahmen von 4,8 % (Vj. 1,1 %) auf 30,5 Mrd. Euro. Der Geschäftsjahresschadenaufwand erhöhte sich im Berichtsjahr sprunghaft um 14,9 % (Vj. 8,2 %) auf 30,0 Mrd. Euro. Ein kräftiger Anstieg des Schadendurchschnittes - getrieben durch hohe Inflation, Preissteigerungen bei den Ersatzteilen, Engpässe in den Werkstätten und bei Mietwagen - sowie eine überdurchschnittliche Elementarschaden-Belastung aufgrund der Hagelereignisse aus dem August 2023 trugen maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Durch die Normalisierung des Mobilitätsverhaltens gegenüber den Coronajahren nahm zudem die Schadenhäufigkeit zu. In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung stieg die Schadenbelastung um 8,0 % (Vj. 11,1 %), in der Vollkaskoversicherung um 23,5 % (Vj. 6,7 %) und in der Teilkaskoversicherung um 30,0 % (Vj. -10,0 %). Insgesamt erhöhte sich die Combined Ratio auf 111 % (Vj. 101,2 %). Der versicherungstechnische Verlust beträgt rund 3,3 Mrd. Euro (Vj. 0,4 Mrd. Euro). In der Sachversicherung stiegen die Beitragseinnahmen mit einer noch größeren Dynamik als im Vorjahr um 12,8 % (Vj. 8,9 %) auf 28,8 Mrd. Euro. Hauptursache hierfür waren die überdurchschnittlich gestiegenen Baupreisindizes und die sich daraus ergebenden Anpassungen der Versicherungssummen. Außerdem nahm die Versicherungsdichte für Elementarschäden um rund 2 % zu. Das Schadengeschehen hinsichtlich versicherter Naturgefahren war trotz einiger Hagelereignisse in den Sommermonaten bis zum Dezember unterdurchschnittlich. Die aufgrund von Schneeschmelze und andauernder Regenfälle eingetretenen Überschwemmungen insbesondere in Nord- und Ostdeutschland trübten zum Ende des Jahres die Schadenbilanz für Elementargefahren ein. Eine gegenüber dem Vorjahr höhere Großschadenlast durch Feuer sowie ein deutlicher Anstieg der Schäden bei Hausrat-Einbruchdiebstahl gegenüber den Coronajahren führten insgesamt zu einer um 17,8 % (Vj. -27,3 %) auf 20,9 Mrd. Euro gestiegenen Schadenbelastung. Durch die kräftig gestiegenen Beitragseinnahmen bleibt die Sparte mit einer Combined Ratio von 99 % (Vj. 97,5 %) noch in der versicherungstechnischen Gewinnzone. In der Haftpflichtversicherung wuchsen die Beitragseinnahmen aufgrund steigender Lohn- und Gehaltssummen sowie der Möglichkeit zur Beitragsanpassung ab dem 1. Juli 2023 um 3,0 % (Vj. 4,2 %) auf 8,5 Mrd. Euro. Die Vertragsanzahl erhöhte sich erneut nur gering um rund 1,0 % (Vj. 1,1 %). Die Geschäftsjahresschadenaufwendungen legten um 5,0 % (Vj. 2,5 %) auf 5,3 Mrd. Euro zu, wodurch die Combined Ratio mit 85 % (Vj. 84,1 %) leicht über dem Vorjahresniveau liegt. In der Unfallversicherung kompensierte die Beitragsdynamik den sich fortsetzenden Bestandsabrieb, sodass die Beitragseinnahmen bei 6,6 Mrd. Euro stagnierten. Bei einem im Vergleich zu 2022 nur geringen Anstieg des Schadenaufwandes um 1,5 % (Vj. 5,9 %) auf 3,5 Mrd. Euro bewegt sich die Combined Ratio mit 76 % (Vj. 75,7 %) auf Vorjahresniveau. In der Rechtsschutzversicherung führten das Wachstum bei der Vertragsanzahl von 1,0 % (Vj. 0,8 %) sowie die höheren Beiträge im Neugeschäft zu einem Anstieg der Beitragseinnahmen um 2,5 % (Vj. 3,4 %) auf 4,8 Mrd. Euro. Die Möglichkeiten der deutlichen Beitragsanpassungen ab dem 1. Oktober 2023 wirkten sich im Geschäftsjahr bereits leicht aus. Durch eine kräftige Zunahme der Schadenaufwendungen um 6,5 % (Vj. 1,6 %) auf 3,4 Mrd. Euro und eine Normalisierung des Abwicklungsergebnisses verschlechterte sich die Combined Ratio auf 97 % (Vj. 91,0 %). GeschäftsverlaufPrognose aus dem Geschäftsbericht des VorjahresDie Prognose im Geschäftsbericht 2022 zur Entwicklung der gebuchten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft wurde deutlich übertroffen. Das Wachstum der Mannheimer Versicherung AG lag entgegen der Planung erheblich über dem Vorjahreswert und auch über dem Durchschnitt im Kompositmarkt. Die Geschäftsjahresschäden fielen deutlich höher aus als angenommen. Dies ist unter anderem auf das weiterhin hohe Inflationsniveau sowie die dadurch bedingten höheren Schadenaufwendungen, vor allem in den Sparten Kraftfahrt- und Sachversicherung, zurückzuführen. Dadurch verbesserte sich die Geschäftsjahresschadenquote zwar nicht so stark wie geplant, lag aber dennoch unter dem Niveau des Vorjahres. Die Abwicklungsgewinne aus Vorjahresschäden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr und übertrafen die erwartete Entwicklung. Die bilanzielle Schadenquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr, jedoch nicht in dem Ausmaß wie prognostiziert. Die Kostensteigerung blieb wie erwartet unterhalb des Beitragswachstums. Die Kostenquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr. Das Kapitalanlagevolumen nahm im Jahr 2023 moderat zu, der Anstieg fiel jedoch geringer aus als angenommen. Die laufende Durchschnittsverzinsung stieg aufgrund höherer Fondsausschüttungen spürbar. Die Nettoverzinsung erhöhte sich auch aufgrund von Veräußerungsgewinnen merklich. Entsprechend der Erwartung im Geschäftsbericht 2022 erzielte die Mannheimer Versicherung AG im Berichtsjahr ein gegenüber dem Vorjahr rückläufiges Geschäftsergebnis vor Steuern. GeschäftsergebnisDie Mannheimer Versicherung AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 die folgenden Ergebnisse:
Das versicherungstechnische Ergebnis vor Schwankungsrückstellung verbesserte sich im Berichtsjahr von -25,1 Mio. Euro auf -15,4 Mio. Euro. Ausschlaggebend war das um 38,7 Mio. Euro gestiegene Bruttoergebnis, dem ein um 29,1 Mio. Euro niedrigeres Rückversicherungsergebnis gegenübersteht. Nach Berücksichtigung einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung von 0,3 Mio. Euro (Vj. Entnahme 16,0 Mio. Euro) ergibt sich ein um 6,7 Mio. Euro gesunkenes versicherungstechnisches Ergebnis von -15,8 Mio. Euro. Das nichtversicherungstechnische Ergebnis erhöhte sich auf 14,5 Mio. Euro (Vj. 3,8 Mio. Euro). Dies resultiert insbesondere aus einem gestiegenen Kapitalanlagenergebnis. Im Berichtsjahr beträgt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Mannheimer Versicherung AG -1,2 Mio. Euro (Vj. -5,3 Mio. Euro). Infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden zum 1. Januar 2010 außerordentliche Bewertungsunterschiede bei den Pensionsrückstellungen ermittelt, die unter Anwendung des Wahlrechtes auf maximal 15 Jahre verteilt werden. Im Berichtsjahr wurden 1,0 Mio. Euro als Außerordentliche Aufwendungen und damit auch als Außerordentliches Ergebnis erfasst. Der Steueraufwand, der mit 0,3 Mio. Euro auf Vorjahresniveau blieb, stammt erneut überwiegend aus den sonstigen Steuern. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro (Vj. Jahresüberschuss 2,1 Mio. Euro). Einschließlich des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 48,5 Mio. Euro (Vj. 46,4 Mio. Euro) beträgt der Bilanzgewinn 46,0 Mio. Euro (Vj. 48,5 Mio. Euro). VersicherungsbestandAnzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge im selbst abgeschlossenen Geschäft
Der Versicherungsbestand der Mannheimer Versicherung AG reduzierte sich im Berichtsjahr um 0,8 % auf 813.952 Verträge. Der Bestandszuwachs der deutschen Schaden- und Unfallversicherer beläuft sich auf 0,9 % (Vj. 2,8 %). Der Bestand sank in der Unfallversicherung um 5,1 % (Vj. 1,4 %) auf 52.151 Verträge. In der Sachversicherung ist ein Bestandsrückgang um 3,0 % (Vj. 1,3 %) auf 190.425 Verträge zu verzeichnen, vor allem in den Untersparten Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. In der Haftpflichtversicherung liegt der Bestand bei 169.734 Verträgen und somit um 2,4 % (Vj. 0,0 %) unter dem Niveau des Vorjahres. In der anzahlmäßig größten Sparte der Gesellschaft, der Kraftfahrtversicherung, nahm der Bestand um 2,1 % (Vj. 1,3 %) auf 253.434 Verträge zu. In der Transportversicherung erhöhte er sich um 1,1 % (Vj. 2,8 %) auf 40.374 Verträge. Hier stieg er insbesondere in den Untersparten Kasko um 1,7 % (Vj. 2,6 %) auf 21.998 Verträge und Waren um 0,6 % (Vj. 3,7 %) auf 16.241 Verträge. Der Bestand wuchs in den Sonstigen Versicherungen um 0,7 % (Vj. 1,4 %) auf 107.834 Verträge. BeiträgeBrutto-Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft
Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft der Mannheimer Versicherung AG stiegen um 7,8 % (Vj. 6,1 %) beziehungsweise 33,5 Mio. Euro auf 462,1 Mio. Euro. Damit liegt der Beitragszuwachs über dem Niveau des Marktdurchschnittes der Schaden- und Unfallversicherer von 6,8 % (Vj. 4,4 %). Den höchsten Beitragsanstieg erreichte die Gesellschaft in der Sachversicherung mit 16,4 % (Vj. 3,2 %) auf 144,7 Mio. Euro, insbesondere in der Untersparte Verbundene Wohngebäudeversicherung aufgrund von Indexanpassungen. In den Sonstigen Versicherungen wuchsen die Beiträge um 9,9 % (Vj. 10,0 %) auf 80,3 Mio. Euro, insbesondere in der Untersparte Multi-Risk-Versicherung durch Indexanpassungen. Weitere Beitragsanstiege ergaben sich in der Kraftfahrtversicherung um 4,8 % (Vj. 4,2 %) auf 92,2 Mio. Euro, in der Haftpflichtversicherung von 2,3 % (Vj. 2,7 %) auf 38,6 Mio. Euro und in der Transportversicherung mit 1,2 % (Vj. 12,4 %) beziehungsweise 1,1 Mio. Euro auf 91,0 Mio. Euro. Das Beitragswachstum in Transport ist überwiegend im Bereich Waren Verkehrshaftung zu vermerken. Ein Beitragsrückgang ist in der Unfallversicherung von 2,2 % (Vj. 1,3 %) auf 15,2 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Bruttobeitragseinnahmen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft sanken um 0,4 Mio. Euro (Vj. 0,6 Mio. Euro) auf 1,8 Mio. Euro. Bei den Gesamt-Bruttobeiträgen, also den Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen und dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft, erreichte die Mannheimer Versicherung AG ein Plus von 7,7 % (Vj. 6,0 %) auf 463,9 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der abgegebenen Rückversicherungsbeiträge stiegen die gebuchten Gesamt-Beiträge f.e.R. um 9,3 % (Vj. 6,2 %) auf 320,9 Mio. Euro. SchadenverlaufBrutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres im selbst abgeschlossenen Geschäft
Brutto-Schadenquoten des Geschäftsjahres im selbst abgeschlossenen Geschäft
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle des Berichtsjahres im selbst abgeschlossenen Geschäft der Mannheimer Versicherung AG sanken um 1,6 % auf 329,0 Mio. Euro. Einschließlich der gewachsenen Bruttobeiträge sank die entsprechende Bruttoschadenquote um 6,9 Prozentpunkte auf 71,5 %. Im Marktdurchschnitt der deutschen Schaden- und Unfallversicherer beträgt die entsprechende Quote 80 % (Vj. 74,6 %). Ein deutlicher Rückgang der Bruttogeschäftsjahresschadenquote um 22,3 Prozentpunkte auf 71,1 % ist in der Transportversicherung zu melden. Dieser liegt hauptsächlich im Großschadenbereich begründet. Auch in der Sachversicherung sank das Großschadenvolumen, insbesondere in der Untersparte Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Insgesamt ergab sich eine Verminderung der Geschäftsjahresschadenquote um 15,4 Prozentpunkte auf 70,3 %. Eine gegenläufige Entwicklung war in den restlichen Sparten zu verzeichnen. In der Haftpflichtversicherung stieg die Bruttogeschäftsjahresschadenquote um 6,4 Prozentpunkte auf 57,2 %. In den Sonstigen Versicherungen erhöhte sich die Geschäftsjahresschadenquote um 6,3 Prozentpunkte auf 53,0 %, hauptsächlich in der Untersparte Multi-Risk-Versicherung. Zunahmen der Bruttogeschäftsjahresschadenquote ergaben sich zudem in der Unfallversicherung um 3,4 Prozentpunkte auf 67,6 % und in der Kraftfahrtversicherung um 3,3 Prozentpunkte auf 96,3 % vor allem aus einer noch anhaltenden inflationsbedingten Erhöhung der Kosten für Ersatzteile und Werkstattleistungen. Die Bruttogewinne aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen früherer Jahre im selbst abgeschlossenen Geschäft stiegen auf 31,3 Mio. Euro (Vj. 22,9 Mio. Euro). Die bilanziellen Bruttoschadenaufwendungen - der Saldo aus Geschäftsjahresschadenaufwendungen und Abwicklungsgewinnen aus den Vorjahresschäden - reduzierten sich um 4,5 % auf 297,7 Mio. Euro (Vj. 311,6 Mio. Euro). Die bilanzielle Bruttoschadenquote sank auf 64,7 % (Vj. 73,0 %). In dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft stiegen die bilanziellen Bruttoschadenaufwendungen im Berichtsjahr um 0,3 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro. Die Gesamt-Bruttoschadenaufwendungen, also die bilanziellen Schadenaufwendungen aus dem selbst abgeschlossenen und dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft, sanken um 4,4 % (Vj. +5,4 %) auf 299,1 Mio. Euro. Nach Abzug der gesunkenen Rückversicherungsabgaben belaufen sich die bilanziellen Gesamt-Schadenaufwendungen f.e.R. auf 221,1 Mio. Euro nach 206,7 Mio. Euro im Vorjahr. Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im selbst abgeschlossenen GeschäftDie Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb im selbst abgeschlossenen Geschäft erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,9 % (Vj. 11,5 %) auf 154,7 Mio. Euro. Die Erhöhung liegt insbesondere in den Verwaltungskosten begründet. Die um 7,8 % (Vj. 6,1 %) gewachsenen Beitragseinnahmen konnten die Steigerung der Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb kompensieren, wodurch der Bruttokostensatz um 0,9 Prozentpunkte auf 33,5 % abnahm. Verlauf der einzelnen VersicherungszweigeUnfallversicherungIn der Unfallversicherung sanken die gebuchten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft um 2,2 % (Vj. 1,3 %) auf 15,2 Mio. Euro (Vj. 15,6 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich aufgrund einer gestiegenen Schadenhäufigkeit um 3,1 % beziehungsweise 0,3 Mio. Euro, sodass die Bruttogeschäftsjahresschadenquote um 3,4 Prozentpunkte auf 67,6 % (Vj. 64,2 %) wuchs. Nach Einbeziehung des deutlich gestiegenen Abwicklungsergebnisses aus Vorjahresschäden weist die Gesellschaft eine um 12,8 Prozentpunkte gesunkene bilanzielle Bruttoschadenquote von 42,3 % aus. Unter Berücksichtigung des um 1,4 Mio. Euro gesunkenen Rückversicherungsergebnisses und der auf Vorjahresniveau liegenden Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 0,8 Mio. Euro stieg der versicherungstechnische Gewinn f.e.R. auf 4,5 Mio. Euro (Vj. 3,9 Mio. Euro). HaftpflichtversicherungDie Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft in der Haftpflichtversicherung nahmen um 2,3 % (Vj. 2,7 %) auf 38,6 Mio. Euro (Vj. 37,8 Mio. Euro) zu. Aufgrund der insbesondere im Großschadenbereich gestiegenen Schadenaufwendungen erhöhte sich die Bruttogeschäftsjahresschadenquote um 6,4 Prozentpunkte auf 57,2 %. Einschließlich der um 2,4 Mio. Euro gesunkenen Abwicklungsgewinne erhöhte sich die bilanzielle Bruttoschadenquote um 13,0 Prozentpunkte auf 40,5 %. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis beträgt 6,3 Mio. Euro (Vj. 11,6 Mio. Euro). Nach Abzug des verbesserten Rückversicherungsergebnisses beläuft sich das versicherungstechnische Nettoergebnis auf 2,9 Mio. Euro (Vj. 5,6 Mio. Euro). KraftfahrtversicherungDie gebuchten Bruttobeiträge in der Kraftfahrtversicherung wuchsen um 4,8 % (Vj. 4,2 %) auf 92,2 Mio. Euro (Vj. 88,0 Mio. Euro). Die Schadenaufwendungen im Geschäftsjahr erhöhten sich im Wesentlichen durch inflationsbedingt gestiegene Kosten für Ersatzteile und Werkstattleistungen sowie durch Naturereignisse auf 88,7 Mio. Euro (Vj. 81,9 Mio. Euro). Die Bruttogeschäftsjahresschadenquote stieg von 93,0 % auf 96,3 %. Einschließlich der deutlich verbesserten Abwicklungsgewinnquote aus Vorjahresschäden von 15,2 % reduzierte sich die bilanzielle Bruttoschadenquote auf 81,2 % (Vj. 86,9 %). Unter Berücksichtigung eines gestiegenen Rückversicherungsergebnisses liegt das versicherungstechnische Ergebnis f.e.R. vor Schwankungsrückstellung bei -2,3 Mio. Euro (Vj. -13,2 Mio. Euro). Nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung von 4,5 Mio. Euro (Vj. Entnahme 5,2 Mio. Euro) beträgt der versicherungstechnische Verlust f.e.R. 6,8 Mio. Euro (Vj. 8,0 Mio. Euro). SachversicherungDie Beitragseinnahmen in der Sachversicherung, die die Sparten Verbundene Wohngebäude-, Verbundene Hausrat-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Raub-, Leitungswasser-, Glas-, Sturm-, Betriebsunterbrechungs-, EC-Versicherung und Technische Versicherungen beinhaltet, nahmen um 16,4 % (Vj. 3,2 %) auf 144,7 Mio. Euro (Vj. 124,3 Mio. Euro) zu. Die Schadenaufwendungen der Naturereignisse "Erwin" und "Lambert" in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung konnten durch ein deutlich gesunkenes Großschadenvolumen in der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung kompensiert werden, wodurch die Bruttogeschäftsjahresschadenquote mit 70,3 % (Vj. 85,7 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau liegt. Einschließlich des gestiegenen Abwicklungsergebnisses aus Vorjahresschäden verringerte sich die bilanzielle Bruttoschadenquote auf 67,3 % (Vj. 85,9 %). Inklusive des deutlichen Rückgangs des Rückversicherungsergebnisses liegt das versicherungstechnische Ergebnis f.e.R. vor Schwankungsrückstellung bei -19,7 Mio. Euro (Vj. -19,1 Mio. Euro). Angesichts einer niedrigeren Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 4,7 Mio. Euro (Vj. 8,0 Mio. Euro) verminderte sich das versicherungstechnische Ergebnis f.e.R. gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Mio. Euro auf -15,0 Mio. Euro (Vj. -11,1 Mio. Euro). TransportversicherungIn der Transportversicherung stiegen die Beitragseinnahmen um 1,2 % (Vj. 12,4 %) auf 91,0 Mio. Euro (Vj. 89,9 Mio. Euro). Infolge eines deutlich gesunkenen Großschadenvolumens reduzierten sich die Schadenaufwendungen im Geschäftsjahr auf 64,5 Mio. Euro (Vj. 83,8 Mio. Euro). Dies spiegelt sich in der Bruttogeschäftsjahresschadenquote von 71,1 % (Vj. 93,5 %) wider. Unter Einbeziehung des verbesserten Abwicklungsergebnisses aus Vorjahresschäden verringerte sich die bilanzielle Bruttoschadenquote von 96,1 % auf 71,5 %. Einschließlich des deutlich gesunkenen Rückversicherungsergebnisses ergibt sich ein versicherungstechnisches Ergebnis f.e.R. vor Schwankungsrückstellung von -5,5 Mio. Euro (Vj. -7,9 Mio. Euro) und nach Schwankungsrückstellung von -5,5 Mio. Euro (Vj. -4,4 Mio. Euro). Sonstige VersicherungenUnter Sonstige Versicherungen wird eine Vielzahl von Sparten zusammengefasst, die bei der Mannheimer Versicherung AG eine hohe Bedeutung haben, wie zum Beispiel die Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA ® und die Kunstversicherung ARTIMA ®. Einen ebenfalls großen Anteil hat die Mannheimer Multi-Risk-Versicherung. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Beiträge in den Sonstigen Versicherungen insgesamt um 9,9 % (Vj. 10,0 %) auf 80,3 Mio. Euro (Vj. 73,1 Mio. Euro). Die Bruttogeschäftsjahresschadenquote stieg auf 53,0 % (Vj. 46,7 %). Diese Entwicklung ist auf ein erhöhtes Großschadenvolumen in der Untersparte Multi-Risk-Versicherung zurückzuführen, die auch durch Naturereignisse beeinflusst war. Zusätzlich sank das im Vorjahr stark angestiegene Abwicklungsergebnis im Berichtsjahr um 6,6 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro. Einschließlich eines für die Gesellschaft verbesserten Rückversicherungsergebnisses ergibt sich ein versicherungstechnisches Ergebnis f.e.R. vor Schwankungsrückstellung von 5,1 Mio. Euro (Vj. 5,5 Mio. Euro). Nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Vj. 1,4 Mio. Euro) beträgt der versicherungstechnische Gewinn f.e.R. 4,0 Mio. Euro (Vj. 4,1 Mio. Euro). In Rückdeckung übernommenes VersicherungsgeschäftIm aktiven Rückversicherungsgeschäft der Mannheimer Versicherung AG sank das Bruttobeitragsvolumen um 0,4 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro. Die bilanziellen Schadenaufwendungen erhöhten sich um 0,3 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro. Das versicherungstechnische Ergebnis f.e.R. vor Schwankungsrückstellung sank auf 0,4 Mio. Euro (Vj. 0,8 Mio. Euro). Nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen in Höhe von 50 Tsd. Euro (Vj. 33 Tsd. Euro) ergibt sich ein versicherungstechnischer Gewinn f.e.R. von 0,3 Mio. Euro (Vj. 0,8 Mio. Euro). Kapitalanlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich von 9,3 Mio. Euro auf 17,4 Mio. Euro. Den Erträgen in Höhe von 18,0 Mio. Euro (Vj. 9,9 Mio. Euro) stehen Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vj. 0,6 Mio. Euro) gegenüber. Die Nettoverzinsung erhöhte sich von 2,0 % auf 3,6 %. Bei dieser Kennzahl wird das gesamte Kapitalanlageergebnis (einschließlich der außerordentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen) zum mittleren Kapitalanlagebestand (ohne Berücksichtigung der Depotforderungen) in Bezug gesetzt. Zu diesem Ergebnis tragen im Berichtsjahr außerordentliche Erträge von 1,9 Mio. Euro (Vj. 16,0 Tsd. Euro) aus dem Abgang von Kapitalanlagen bei. Der Dreijahresdurchschnitt der Nettoverzinsung liegt bei 2,5 % nach 2,2 % im Vorjahr. KapitalstrukturEigenkapitalDas Eigenkapital der Mannheimer Versicherung AG beträgt im Geschäftsjahr 96,2 Mio. Euro (Vj. 98,7 Mio. Euro). Das Eingeforderte Kapital mit 20,0 Mio. Euro, die Kapitalrücklage mit 27,1 Mio. Euro und die Gewinnrücklage mit 3,1 Mio. Euro blieben unverändert. Der Gewinnvortrag erhöhte sich um 2,1 Mio. Euro auf 48,5 Mio. Euro (Vj. 46,4 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro (Vj. Jahresüberschuss 2,1 Mio. Euro). Gemessen am Gesamtvolumen der Passiva beträgt der Anteil des Eigenkapitals 16,6 % (Vj. 17,6 %). Versicherungstechnische RückstellungenDie versicherungstechnischen Rückstellungen f.e.R. stiegen insgesamt um 24,2 Mio. Euro auf 404,8 Mio. Euro (Vj. 380,6 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle um 23,0 Mio. Euro auf 293,8 Mio. Euro (Vj. 270,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Schwankungsrückstellungen stiegen um 0,3 Mio. Euro auf 48,0 Mio. Euro (Vj. 47,7 Mio. Euro). Der Anteil der versicherungstechnischen Rückstellungen f.e.R. an der Bilanzsumme entspricht zum Ende des Geschäftsjahres 69,8 % (Vj. 67,7 %). VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten der Mannheimer Versicherung AG betragen am Bilanzstichtag 49,4 Mio. Euro (Vj. 53,3 Mio. Euro). Diese setzen sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern von 16,8 Mio. Euro (Vj. 28,1 Mio. Euro) sowie gegenüber Versicherungsvermittlern von 11,7 Mio. Euro (Vj. 8,2 Mio. Euro) und den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 14,5 Mio. Euro (Vj. 10,7 Mio. Euro) zusammen. Insgesamt machen die Verbindlichkeiten damit 8,5 % (Vj. 9,5 %) der Passiva aus. VermögenslageKapitalanlagen
Anteile am Kapitalanlagebestand
Der Buchwert der Kapitalanlagen erhöhte sich um 2,9 % (Vj. 3,8 %) von 480,7 Mio. Euro auf 494,7 Mio. Euro. Insgesamt entfallen damit auf die Kapitalanlagen 85,3 % (Vj. 85,5 %) der gesamten Aktiva. Für Neuanlagen standen insgesamt 48,2 Mio. Euro (Vj. 47,1 Mio. Euro) zur Verfügung; hierin sind Rückflüsse und Umschichtungen berücksichtigt. In Anteile an Investmentvermögen flossen 13,2 Mio. Euro (Vj. 46,3 Mio. Euro) der Neuanlagen. Sie machen 52,8 % (Vj. 58,6 %) des Kapitalanlagebestandes aus. Den Namensschuldverschreibungen führte das Unternehmen 10,0 Mio. Euro (Vj. 0,0 Mio. Euro) zu. Der Anteil von Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen an den gesamten Kapitalanlagen nahm von 35,7 % auf 36,7 % zu. Der Anteil von Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sank von 1,9 % auf 1,1 % des Gesamtvolumens der Kapitalanlagen. Die Übersicht auf den Seiten 64 und 65 gibt die Entwicklung der Kapitalanlagen im Einzelnen wieder. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden auf der Grundlage des Bewertungswahlrechtes gemäß § 341b HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zum Jahresende 2023 bestanden per saldo über alle Kapitalanlagen stille Lasten in Höhe von 29,9 Mio. Euro (Vj. 47,4 Mio. Euro). Dieser Saldo ergibt sich aus stillen Reserven in Höhe von 4,9 Mio. Euro (Vj. 9,0 Mio. Euro) und stillen Lasten in Höhe von 34,7 Mio. Euro (Vj. 56,4 Mio. Euro). Die per saldo negativen Bewertungsreserven verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr, als es durch den dramatischen Zinsanstieg im Jahresverlauf 2022 zu hohen Marktwertverlusten bei den Rentenanlagen kam, da sich die Marktwerte im Jahr 2023 infolge des per saldo leicht zurückgegangenen Zinsniveaus wieder erhöhten. Abschreibungen auf Rentenanlagen waren zum Bilanzstichtag nicht erforderlich, da die Wertpapiere dem Anlagevermögen zugeordnet und keine Ausfallrisiken erkennbar waren. KonzernunternehmenIm Jahr 2023 ergaben sich keine Änderungen im Kreis der Konzernunternehmen des Continentale Versicherungsverbundes. Die Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, bildete am 31. Dezember 2023 zusammen mit der Mannheimer Versicherung AG und den folgenden Gesellschaften einen Konzern:
Der Konzernabschluss wird - unter Anwendung des § 296 Abs. 2 HGB - gemäß § 341i HGB von der Continentale Krankenversicherung a.G. als Mutterunternehmen aufgestellt. In den Organen der Konzernunternehmen besteht weitgehend Personalunion. Erklärung gemäß § 312 AktGDer Vorstand hat den gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. In diesem Bericht hat er ausgeführt: "In Hinsicht auf unsere Beziehungen zur Continentale Krankenversicherung a.G. und den mit dieser verbundenen Unternehmen erklären wir hiermit, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt." FunktionsausgliederungZwischen den Unternehmen bestehen Organisationsabkommen beziehungsweise Dienstleistungsverträge. Im Continentale Versicherungsverbund werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen bestimmte Funktionen zentral von einem Unternehmen wahrgenommen. So übernimmt die Continentale Lebensversicherung AG für das Unternehmen die Vermögensanlage und -verwaltung. Die Aufgaben des Inkassos sowie der Anlagen in Immobilienfonds werden für das Unternehmen von der Continentale Krankenversicherung a.G. durchgeführt. Geschäftliche Beziehungen mit Verbundunternehmen bestehen darüber hinaus im üblichen Rahmen unter anderem auf dem Gebiet der betriebenen Versicherungszweige und im Mietbereich. PersonalberichtBei der Mannheimer Versicherung AG waren am 31. Dezember 2023 686 (Vj. 688) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 614 (Vj. 618) im Innendienst und 72 (Vj. 70) im angestellten Außendienst. Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft 31 (Vj. 31) Auszubildende. Der Continentale Versicherungsverbund räumt der betrieblichen Ausbildung einen hohen Stellenwert ein. Die Ausbildungsquote im Verbund liegt mit 6,5 % (Vj. 6,9 %) über dem Wert in der Versicherungswirtschaft, der 2022 6,0 % (Vj. 6,1 %) betrug. Traditionell übernimmt die Continentale einen Großteil ihrer Auszubildenden. Im Berichtsjahr konnte die Mannheimer Versicherung AG 10 (Vj. 6) junge Menschen im Anschluss an ihre Ausbildung einstellen. Flexible Arbeitszeitregelungen unterstützen die Mitarbeiter dabei, Privatleben, Familie und Beruf zu vereinbaren. Für viele ist dabei die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit von besonderer Bedeutung, da sie auf diese Weise Kinderbetreuung und Berufstätigkeit besser in Einklang bringen können. 21,0 % (Vj. 21,5 %) der Beschäftigten arbeiten weniger als 38 Stunden pro Woche (tarifliche Wochenarbeitszeit). Zudem nehmen viele Mitarbeiter die Altersteilzeit in Anspruch. Die Telearbeit wird von 114 (Vj.103) Mitarbeitern genutzt. Das Durchschnittsalter beträgt im Berichtsjahr 44,8 (Vj. 44,9) Jahre. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 14,5 (Vj. 15,1) Jahren. Die Fluktuation beträgt 5,7 % (Vj. 7,4 %). Den Mitarbeitern bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Angeboten für alle Beschäftigten gewinnen vor allem Qualifizierungsmaßnahmen für einzelne Mitarbeiter, Teams und Organisationseinheiten weiter an Bedeutung. Mitarbeiter sind eine zentrale Ressource der Mannheimer Versicherung AG. Sie gilt es zu fördern und zu entwickeln, gerade in Zeiten rapiden Wandels. Eine zielgerichtete Personalentwicklung, professionelle Unternehmenskommunikation und betriebliches Gesundheitsmanagement tragen zu einer erfolgreichen Zukunft des Unternehmens bei. 3. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognoseberichtAllgemeinDie folgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der "ifo Konjunkturprognose Winter 2023" vom 14. Dezember 2023 und dem "Jahreswirtschaftsbericht 2024" der Bundesregierung vom 21. Februar 2024. Die ifo-Prognose war insbesondere mit Unsicherheiten über den Bundeshaushalt 2024 behaftet, da während der Beratungen im Haushaltsausschuss des Bundestages das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 entschied, dass die Umwidmung von Mitteln zur Bekämpfung der Coronapandemie zugunsten von Maßnahmen für den Klimaschutz in Höhe von 60 Mrd. Euro verfassungswidrig und damit nichtig ist. Bevor der Haushalt am 2. Februar 2024 verabschiedet wurde, reduzierte das ifo Institut am 24. Januar 2024 seine Prognose zum BIP-Wachstum von zuletzt 0,9 % um 0,2 Prozentpunkte auf 0,7 %. Grundsätzlich sei jedoch eine Erholung der Wirtschaft in Sicht. Die Bundesregierung ist pessimistischer. Sie prognostiziert in ihrem Jahreswirtschaftsbericht eine Steigerung des BIP von nur 0,2 %, nachdem sie im Oktober noch von einem Plus von 1,3 % ausgegangen war. Einig sind sich die Wirtschaftsexperten darin, dass kräftig steigende Löhne, eine nachlassende Inflation und eine weiterhin hohe Beschäftigung voraussichtlich die Kaufkraft sowie die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärken. Vor allem infolge fallender Energiepreise werde die Inflationsrate im Jahr 2024 merklich sinken: Laut ifo-Prognose auf rund 2 %, laut Jahresprojektion der Bundesregierung auf 2,8 %. Eine erste Leitzinssenkung im Verlauf des Jahres, steigende Reallöhne und der Rückgang der Teuerung sollen nach Einschätzung der Ökonomen den privaten Konsum wieder beflügeln. Allerdings müssen die Verbraucher nach dem endgültigen Bundeshaushalt 2024 unter anderem durch die nun höhere CO 2 -Abgabe mehr für Heizöl, Gas und Treibstoff zahlen als bisher. Vor diesem Hintergrund kühlte sich das Konsumklima zum Jahresanfang merklich ab. Der GfK Konsumklima-Index, der die Konsumneigung der Privathaushalte misst, sank im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat deutlich. Auch die Stimmung der Unternehmen trübte sich zu Jahresbeginn mit Blick auf die kommenden Monate weiter ein. Der ifo Geschäftsklimaindex - ein wichtiger Frühindikator für die Konjunktur in Deutschland - lag im Januar 2024 nur noch bei 85,2 Punkten und fiel damit zum zweiten Mal in Folge. So gehen die ifo-Ökonomen wie auch die Bundesregierung davon aus, dass die Unternehmen erst im weiteren Jahresverlauf wieder mehr in Ausrüstungen investieren. Hemmnisse sind nur langsam sinkende Kreditzinsen sowie hohe geo- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten. Den Wohnungsbau bremsen zudem die unverändert hohen Baukosten und der anhaltende Fachkräftemangel. Der Außenhandel kommt in absehbarer Zeit voraussichtlich ebenfalls nicht richtig in Schwung. Die Wirtschaftsexperten des ifo Institutes sowie der Bundesregierung rechnen damit, dass die Exporte und Importe 2024 nur leicht zulegen. Unter anderem schwächen höhere Fracht- und Transportkosten sowie Lieferverzögerungen als Folge der Angriffe auf Schiffe im Roten Meer erheblich den internationalen Handel. Am Arbeitsmarkt macht sich die demographische Entwicklung weiter bemerkbar. So wird die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2024 voraussichtlich langsamer steigen als im Berichtsjahr. Die Zahl der Arbeitslosen wird sich schätzungsweise in geringerem Maße als 2023 erhöhen. Die Arbeitslosenquote wird somit im Jahr 2024 durchschnittlich bei etwa 5,9 % liegen. Gleichzeitig kann jeder zweite deutsche Betrieb laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer offene Stellen nicht besetzen. Der Fachkräftemangel hat mittlerweile alle Branchen erfasst, auch die Versicherungswirtschaft. Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält der GDV ein Beitragsplus der deutschen Versicherer von insgesamt 3,8 % im laufenden Geschäftsjahr für möglich. Angesichts steigender Löhne und höherer Zinsen erwartet der Verband eine Stabilisierung des Geschäftes in der Lebensversicherung und damit nur noch einen leichten Beitragsrückgang um 0,2 %. In der Schaden- und Unfallversicherung wird mit einer Beitragssteigerung von 7,7 % gerechnet. Infolge vermutlich weiter steigender Reparaturkosten dürften vor allem die Beiträge in der Kraftfahrtversicherung steigen. In der Krankenversicherung geht der GDV ebenfalls von erforderlichen Beitragsanpassungen aus und prognostiziert ein Beitragswachstum von 4,5 %. Auch im Jahr 2024 hat die Versicherungswirtschaft große Herausforderungen zu bewältigen. Inflation und Zinswende bleiben für die Versicherer als institutionelle Investoren mit einem Kapitalanlagevolumen von insgesamt 1,9 Bio. Euro zentrale Themen. Darüber hinaus rangieren die Modernisierung der IT sowie die Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Prozessen nach wie vor ganz oben auf der Agenda. Naturgefahren und Cyberrisiken rücken zunehmend in den Blickpunkt der Schadenprävention und des -managements. Zudem gewinnen Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz immer mehr an Bedeutung. Die Versicherungsunternehmen haben weiterhin vielfältige regulatorische Anforderungen insbesondere des europäischen Gesetzgebers zu erfüllen. Die Branche beschäftigt sich im laufenden Jahr zudem mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es fußt auf einer EU-Richtlinie. Das Gesetz soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, ein unabhängiges Leben zu führen. Die entsprechende Verordnung konkretisiert, wie Produkte bereitgestellt und Dienstleistungen anzubieten sind. Die Regelungen zur Barrierefreiheit betreffen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen die Versicherer im Vorfeld verschiedene informative und technische Herausforderungen lösen. Schaden- und UnfallversicherungDie Schaden- und Unfallversicherer in Deutschland erwarten für 2024 eine deutliche Zunahme der Beitragseinnahmen um 7,7 % und damit sogar eine höhere Steigerung als im Vorjahr (6,8 %). Diese Prognose legt insbesondere zu Grunde, dass durch den überdurchschnittlichen Anstieg der Schadenaufwendungen im Jahr 2023 nun mit entsprechenden Beitragsanpassungen zu rechnen ist. In der Kraftfahrtversicherung prognostiziert der GDV ein kräftiges Beitragswachstum von 10,0 % (Vj. 4,8 %) als Folge der gestiegenen Kosten und des Drucks, nach dem verlustreichen Jahr 2023 wieder in die Ertragszone zu gelangen. Der starke Wettbewerb und die größere Bereitschaft der Kunden zum Versichererwechsel bei höheren Beitragsanpassungen könnten die Zuwächse ebenso begrenzen wie die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe erwarteten rückläufigen Pkw-Neuzulassungen. In der Privaten Sachversicherung werden die Beitragseinnahmen voraussichtlich um 8,5 % (Vj. 13,5 %) wachsen. Diese Annahme stützt sich auf die Erhöhung des Anpassungsfaktors in der Wohngebäudeversicherung um 7,5 %, die Summenanpassung in der Hausratversicherung um 5,2 % sowie ein höheres Beitragsniveau im Neugeschäft. In der Nicht-Privaten Sachversicherung wird aufgrund der inflationsbedingt getriebenen Schadenentwicklung mit einer Beitragssteigerung von 10,0 % (Vj. 12,0 %) gerechnet. In der Haftpflichtversicherung erwartet der GDV ein Beitragsplus von 4,0 % (Vj. 3,0 %). Dazu tragen die Möglichkeit zur Beitragsanpassung aus 2023 und ein voraussichtlich höheres Lohn- und Umsatzniveau bei. In der Unfallversicherung rechnet der Verband auch im Jahr 2024 mit stagnierenden Beiträgen. Die erwartete rückläufige Bestandsentwicklung wird dabei voraussichtlich durch die Beitragsdynamik kompensiert. In der Rechtsschutzversicherung wirkt sich die Möglichkeit zur Beitragsanpassung seit Oktober 2023 zum größten Teil im laufenden Jahr aus. Die Unsicherheit in der Bevölkerung hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und die Rolle des Rechtsschutzes als Sicherheitsanker in solchen Situationen dürften zudem das Neugeschäft beflügeln. Daraus könnte sich ein Beitragsplus von 4,0 % (Vj. 2,5 %) ergeben. In der Kraftfahrtversicherung wird mit einer leichten Verbesserung der Schadenentwicklung durch eine sich abschwächende Verteuerung der Ersatzteile und Werkstattkosten sowie eine Normalisierung der Preise für Leihwagen infolge größerer Kontingente gerechnet. Bei gleichzeitig kräftigen Beitragsanpassungen im Bestand und Neugeschäft führt dies voraussichtlich zu einer niedrigeren Schadenquote als im Vorjahr. Die Schadenentwicklung in der Sachversicherung bleibt weiterhin von Naturereignissen geprägt. Durch die steigende Versicherungsdichte im Hinblick auf Elementargefahren ist gerade bei Überschwemmungen ein Anstieg der Schadenaufwendungen zu erwarten. Dem entgegenwirken könnten verstärkte Präventivmaßnahmen in den Kommunen oder durch Gebäudeeigentümer. Aufgrund des alternden Gebäudebestandes sowie der weiter steigenden Lohn- und Materialkosten bleiben sowohl die Anzahl an Leitungswasserschäden als auch deren durchschnittliche Schadenkosten konstant hoch. Dies wirkt sich weiterhin maßgeblich auf die Schadenquote aus. Für 2024 ist wieder mit einer Verschlechterung der Combined Ratio zu rechnen. In der Haftpflichtversicherung wird ebenfalls von einem Anstieg der Schadenaufwendungen ausgegangen. Durch die Beitragsanpassungen im Bestand und leichtes Stückzahlwachstum bleibt die Schadenquote voraussichtlich konstant. In der Unfallversicherung wird eine leicht verbesserte Schadenentwicklung erwartet. Die Auswirkungen der Inflation sind hier wenig spürbar. Zudem dürfte sich die Anzahl der versicherten Personen bei gering steigenden bis konstanten Beiträgen verringern. Die Entwicklung der Schadenbelastung in der Rechtsschutzversicherung hängt insbesondere von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit möglicherweise einhergehenden Firmeninsolvenzen ab. Mehr Arbeitsgerichtsverfahren und höhere Streitwerte durch das gestiegene Gehaltsniveau könnten die Schadenaufwendungen erhöhen. Die kräftigen Beitragsanpassungen seit dem vierten Quartal 2023 sorgen aber voraussichtlich für eine leicht verbesserte Combined Ratio und einen Verbleib in der Gewinnzone. Insgesamt wird für die Branche der deutschen Schaden- und Unfallversicherer im Jahr 2024 ein ähnlicher versicherungstechnischer Gewinn und eine Combined Ratio von 99 % wie 2023 erwartet. Mannheimer Versicherung AGFür 2024 erwartet die Mannheimer Versicherung AG im selbst abgeschlossenen Geschäft einen Anstieg der Bruttobeiträge, der nach dem kräftigen Beitragswachstum 2023 voraussichtlich wesentlich unter dem Vorjahreswert und dem prognostizierten Marktdurchschnitt liegen wird. Die Beitragssteigerungen werden maßgeblich von den Mannheimer Markenprodukten getragen, wie zum Beispiel der Multi-Risk-Versicherung, die in der Sparte Sonstige Versicherungen enthalten ist. Auch in der Sach- und in der Kraftfahrtversicherung wird mit Beitragszuwächsen gerechnet, die vor allem auf inflationsbedingte Summen- und Indexanpassungen beziehungsweise Beitragsanpassungen zurückzuführen sind. Die Weiterentwicklung der bestehenden Markenprodukte sowie der weitere Ausbau der Online-Services für Vermittler und Kunden sollen das geplante Wachstum unterstützen. Für 2024 geht die Gesellschaft von einem moderaten Anstieg des Schadenaufwandes aus. In den Sparten Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung wird mit einer geringeren Schadenlast gerechnet. In den Sparten Kraftfahrt-, Transport- und bei den Sonstigen Versicherungen werden höhere Geschäftsjahresschäden erwartet. Bei den Abwicklungsgewinnen aus Vorjahresschäden wird ein leichter Anstieg erwartet. Per saldo geht die Mannheimer Versicherung AG von einer bilanziellen Schadenquote im selbst abgeschlossenen Geschäft aus, die leicht unter dem Vorjahr liegen wird. Die Kosten werden sich voraussichtlich moderat erhöhen. Durch den im Verhältnis dazu leicht höheren Beitragszuwachs wird eine tendenziell niedrigere Kostenquote gegenüber dem Vorjahr erwartet. Das Kapitalanlagevolumen wird sich zum Jahresende 2024 voraussichtlich leicht erhöhen. Die laufende Durchschnittsverzinsung und die Nettoverzinsung werden aufgrund wegfallender Einmaleffekte aus dem Vorjahr erheblich niedriger ausfallen. Das versicherungstechnische Ergebnis f.e.R. wird im laufenden Geschäftsjahr von steigenden Beiträgen geprägt sein, die leicht höhere Geschäftsjahresschäden sowie merkliche Kostensteigerungen überkompensieren sollten. Trotz eines starken Rückgangs des Kapitalanlageergebnisses ist mit einer Verbesserung des Geschäftsergebnisses vor Steuern zu rechnen. Mit dem kontinuierlichen Ziel, die bestehenden IT-Systeme weiter zu verbessern und zu erweitern, werden auch im Jahr 2024 Digitalisierungsprojekte fortgeführt und neu aufgelegt. Bei der konsequenten Weiterentwicklung der IT-Systeme bilden Aspekte wie Zukunftssicherheit, Verbesserung des Kundenservices sowie die Optimierung der technischen Prozessunterstützung zentrale Kriterien für die Projektpriorisierung. Zukunftsbezogene AussagenDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Derartige Aussagen unterliegen aufgrund der aktuellen Situation deutlich erhöhten Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der Mannheimer Versicherung AG in Bezug auf eine Kontrolle oder eine präzise Entscheidung liegen, wie die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das künftige Marktumfeld und das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Sollte eine dieser oder sollten andere Unsicherheitsfaktoren oder Unwägbarkeiten eintreten, oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der Mannheimer Versicherung AG weder beabsichtigt noch übernimmt die Mannheimer Versicherung AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystemOberste Entscheidungs- und Steuerungsinstanz im Risikomanagementsystem ist der Vorstand. Ihm obliegt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines funktionierenden Risikomanagementsystems und dessen Weiterentwicklung sowie für die Festlegung grundsätzlicher risikopolitischer Vorgaben. Übergreifendes Ziel des Risikomanagements ist es, bei jederzeitiger Bedeckung des Solvabilitätsbedarfes die Finanz- und Ertragskraft der Mannheimer Versicherung AG langfristig zu sichern und weiter zu stärken. Das dazu eingerichtete Risikomanagementsystem ist an das Risikoprofil der Gesellschaft angepasst. Der Risikomanagementprozess dient der Risikoidentifikation und -bewertung, der Ermittlung der Risikotragfähigkeit, der Risikolimitierung, der Risikosteuerung und -überwachung sowie der Risikoberichterstattung der eingegangenen und potenziellen Einzelrisiken sowie des Risikoaggregates unter Berücksichtigung der Interdependenzen. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft gliedert sich in seinem Aufbau in drei Verteidigungslinien. Die erste Verteidigungslinie wird von den Risikoverantwortlichen, die in der Regel Führungskräfte erster Ebene sind, gebildet. Diese sind für die Identifikation, Erfassung und Bewertung von Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig - das schließt auch die Abgabe von Ad-hoc-Meldungen zu neuen Risiken oder Risikorealisierungen mit ein. Des Weiteren sind sie für die Steuerung und Überwachung der ihnen zugeordneten Risiken verantwortlich. Sie können dabei die Unterstützung von Spezialisten aus ihrem Verantwortungsbereich in Anspruch nehmen. Entsprechend der Risikokultur der Gesellschaft sind darüber hinaus alle Mitarbeiter angehalten, potenzielle Risiken frühzeitig an die Risikoverantwortlichen zu kommunizieren. Die zweite Verteidigungslinie bilden die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion und die Versicherungsmathematische Funktion. Die Risikomanagementfunktion setzt sich aus den Organisationseinheiten quantitatives und qualitatives Risikomanagement zusammen. Sie ist unter anderem für die zentrale Koordination des Risikomanagementprozesses, für die Förderung der verbundweiten Risikokultur und für eine zentrale Risikoberichterstattung gegenüber dem Vorstand verantwortlich, die auch die wesentlichen Elemente des Internen Kontrollsystems umfasst. Darüber hinaus fallen die Entwicklung von Methoden und Prozessen zur Risikobewertung und -überwachung (sofern sie nicht von dezentralen Organisationseinheiten wahrgenommen werden) sowie die Steuerung und Koordination des Own Risk and Solvency Assessments (ORSA-Prozess) in die Zuständigkeit der Risikomanagementfunktion. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Risikoidentifikation und -bewertung steuert die Risikomanagementfunktion den Risikoinventurprozess. Dabei werden alle Risiken anhand des verbundweiten Risikokataloges systematisch eingeordnet und erörtert. Die Risikomanagementfunktion unterstützt die Risikoverantwortlichen bei der Identifikation und bei der Bewertung ihrer Risiken. Sie prüft und verdichtet die durch die Risikoverantwortlichen bereitgestellten Informationen. Die Ergebnisse werden an den Vorstand kommuniziert. Der Risikoinventurprozess ist Teil des ORSA-Prozesses. Der jährliche ORSA-Prozess dient einer umfassenden Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Risikosituation. Die Gesellschaft beurteilt dabei die jederzeitige Einhaltung der gesetzlichen Kapitalanforderungen und der Anforderungen an die Versicherungstechnischen Rückstellungen, den gegenwärtigen und mittelfristigen Gesamtsolvabilitätsbedarf sowie die Signifikanz der Abweichungen des Risikoprofils von den Annahmen der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Die Compliance-Funktion trägt zur Umsetzung des Risikomanagements bei, indem sie die Aufgabe einer Beratungs-, Frühwarn-, Kontroll- und Überwachungsfunktion zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Anforderungen wahrnimmt. Sie meldet darüber hinaus compliancerelevante Sachverhalte in einem jährlichen Turnus an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates sowie gegebenenfalls ad hoc an den Vorstand. Die Versicherungsmathematische Funktion trägt zur Umsetzung des Risikomanagements bei, indem sie die bei der Berechnung der Versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II verwendeten Methoden, Annahmen und Daten bewertet sowie dem Vorstand hierüber regelmäßig und gegebenenfalls ad hoc Bericht erstattet. Als dritte Verteidigungslinie trägt die Interne Revision durch eine risikoorientierte Prüfungsplanung und -durchführung zur Umsetzung des Risikomanagements bei. Sie unterstützt die Gesellschaft bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen Ansatz die Angemessenheit und Effektivität des installierten Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet. Die Interne Revision berichtet regelmäßig und ad hoc an den Vorstand. Durch den Koordinierungskreis Risikomanagement und Governance wird eine regelmäßige Kommunikation der vier Schlüsselfunktionen untereinander sowie mit dem Vorstand sichergestellt. Neben dem übergreifenden Informationsaustausch dient der Koordinierungskreis der Diskussion von Sachverhalten, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikomanagementsystem haben. Chancen der künftigen EntwicklungDie Mannheimer Versicherung AG bietet besondere Vertriebsansätze in speziellen Zielgruppen und ausgesuchten Kundensegmenten. Vor allem bei kleinen und mittelständischen Firmenkunden sowie bei ausgewählten Zielgruppen im Segment Privatkunden eröffnen sich Absatzchancen für Spezial- und Markenversicherungen. Zum Beispiel kommt BELMOT ® , einem Versicherungsprodukt für Sammler- und Liebhaberfahrzeuge, zugute, dass ausgesuchte Vermittler einen Zugang zur Zielgruppe haben und dass der Oldtimer-Markt sich stetig entwickelt. Darüber hinaus ermöglicht der sich weiter entwickelnde Markt regenerativer Energietechnologien nach wie vor Absatzpotenziale für das Versicherungsprodukt LUMIT ®. Dieses bietet Versicherungslösungen für Endverbraucher, wie auch den dazugehörigen Handel und das Handwerk. "Wir versichern Leidenschaft" ist das vertriebliche Leitthema zum Ausbau der Cross-Selling-Rate ausgesuchter Marken. Dazu gehören ARTIMA ® , BELMOT ® , I'M SOUND ® , NAUTIMA ® , NIMBUS ® , SINFONIMA® und VALORIMA ®1). Beispielsweise haben viele Oldtimer-Besitzer auch eine hohe Affinität zu Kunstgegenständen, Sammlungen oder beispielsweise Booten und Jachten. Die Mannheimer Versicherung AG optimiert weiterhin ihr Produktportfolio für Firmenkunden. So bildet dieser Bereich auch einen Schwerpunkt für vertriebliche Maßnahmen in beiden Vertriebswegen. Positive Absatzimpulse werden insbesondere von der Multi-Risk-Versicherung "Mannheimer MultiRisk FLEX ® " sowie von der Maschinen- und Geräteversicherung erwartet. Die Cyber-Police rundet dieses Angebot ab und schafft gleichzeitig zusätzliche Vertriebsansätze. Im Bereich der Kapitalanlagen besteht für die Mannheimer Versicherung AG eine Chance darin, aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus in der Neuanlage wieder höhere laufende Zinserträge zu erwirtschaften. Darüber hinaus besteht die Chance, über eine Investition im Aktienbereich sowie in den alternativen Kapitalanlagen wie Private Equity und Infrastructure Equity an möglichen Wertsteigerungen in diesen Assetklassen zu partizipieren.
1 Vergleiche "Markenprogramme der Mannheimer",
Seite 77.
Risiken der künftigen EntwicklungVor allem angesichts der Kriege in der Ukraine, im Nahen Osten und weiterer geopolitischer Konflikte sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten besteht weiterhin in hohem Maße die Möglichkeit unerwarteter Entwicklungen mit potenziellen Auswirkungen auf allen Risikofeldern. Insofern sind die Ausführungen im Risikobericht einer erhöhten Unsicherheit unterworfen. Die Risiken der künftigen Entwicklung liegen im versicherungstechnischen Risiko, im Marktrisiko und im Ausfallrisiko, im operationellen Risiko, im strategischen Risiko sowie im sonstigen Risiko. Versicherungstechnisches RisikoDas versicherungstechnische Risiko beinhaltet das Änderungs-, das Zufalls-, das Reserve- und das Katastrophenrisiko. Das Änderungsrisiko beschreibt den Wandel der Risikoverhältnisse, zum Beispiel infolge neuer gesetzlicher, umweltbedingter, sozialer und technischer Rahmenbedingungen. Dadurch verändern sich zum Beispiel die Aufwendungen pro Versicherungsfall und die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit. Vom Zufallsrisiko spricht man, wenn zufällig höhere Schäden auftreten als erwartet. Das Reserverisiko bezieht sich auf die Bemessung der Einzelschaden- und der Pauschalrückstellungen für Spätschäden, die zu niedrig angesetzt sein können. Die Schätzung der Verpflichtung ist mit Unsicherheiten behaftet. Die Bestimmung der Reserven für Schäden und Schadenregulierungskosten erfolgt nach allgemein anerkannten Grundsätzen auf der Grundlage von Annahmen. Diese basieren auf unternehmenseigenen Erfahrungen, auf aktuariellen Statistiken und auf den Auswertungen übriger zur Verfügung stehender Informationsquellen. Das Katastrophenrisiko als Teil des Prämien- und Schadenrisikos ist von besonderer Bedeutung. Es umfasst Kumulrisiken, die aus dem Eintritt eines einzelnen Schadenereignisses verbunden mit einer Häufung von Schadenfällen resultieren. Die Risikoeinschätzung von Elementarereignissen erfolgt durch regelmäßige Analysen des Versicherungsbestandes. Den versicherungstechnischen Risiken begegnet die Mannheimer Versicherung AG, indem sie durch eine geeignete Zeichnungspolitik ein ausgewogenes Risikoportefeuille anstrebt und die Prämien sowie die versicherungstechnischen Rückstellungen angemessen kalkuliert beziehungsweise dotiert. Zum Ausgleich der Schwankungen im jährlichen Schadenbedarf bildet sie Schwankungsrückstellungen. Darüber hinaus nimmt sie eine vorsichtige Schutzdeckung durch Rückversicherer vor. Dabei berücksichtigt sie ausschließlich Gesellschaften, die hohe Sicherheiten bieten. Die bilanziellen Nettoschadenquoten des Gesamt-Versicherungsgeschäftes, bezogen auf die verdienten Beiträge, sowie die entsprechenden Abwicklungsergebnisse aus der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, bezogen auf die Eingangsschadenreserven, entwickelten sich bei der Mannheimer Versicherung AG in den letzten zehn Jahren folgendermaßen:
Der Verantwortliche Aktuar wacht darüber, dass für Rentenzahlungsverpflichtungen aus Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für Rückzahlungsverpflichtungen aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet werden, die die künftigen Leistungen sichern. MarktrisikoDas Marktrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Finanzlage, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe beziehungsweise in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte und Finanzinstrumente ergibt. Diesem Risiko wird bereits im Rahmen der Strukturierung der Kapitalanlagen durch eine Festlegung der zulässigen Anlageklassen sowie durch interne Limite, die zu einer breiten Mischung und Streuung der Kapitalanlagen führen, begegnet. Bei den Rentenfonds wirken sich Kursänderungen - soweit sie nicht bonitätsbedingt sind - in der Regel nur eingeschränkt auf das Kapitalanlageergebnis aus, da die einzelnen Rententitel mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden. Weil die Gesellschaft in der festverzinslichen Direktanlage fast ausschließlich in Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen investiert, wirken sich Zins- und andere Kursschwankungen - sofern keine bonitätsbedingten Ereignisse vorliegen - nicht direkt auf das Kapitalanlageergebnis aus, da diese Titel ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden. Darüber hinaus werden in den Aktienfonds die Kursänderungsrisiken zum Teil durch den Einsatz von systematischen Fondskonzepten zur Risikosteuerung begrenzt. Zudem erfolgt bei den Aktienfonds eine Abschreibung nur bei einer dauerhaften Wertminderung. Durch den grundsätzlichen Einsatz von regelgebundenen und möglichst prognosefreien Anlagekonzepten soll das Risiko diskretionärer Fehleinschätzungen von Marktentwicklungen reduziert werden. Für das laufende Geschäftsjahr sind sowohl bei Fortschreibung der Börsenkurse und des Zinsniveaus zum Bilanzstichtag als auch bei Zugrundelegung extremer Kapitalmarktszenarien keine Gefährdungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennbar. Dies gilt auch für die direkten und indirekten Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie weiterer geopolitischer Konflikte. Die Kapitalanlagen werden mit geeigneten Szenarien hinsichtlich ihrer Risiken gestresst und die Auswirkung auf die Bedeckung der Versicherungstechnischen Rückstellungen analysiert. In den Stresstests werden folgende Annahmen getroffen: Kursrückgänge an den Aktienmärkten bei Aktien von bis zu 29 % und bei Alternativen Kapitalanlagen von bis zu 24 %, Kursverluste an den Rentenmärkten von bis zu 10 % sowie Marktwertverluste von Immobilien von 10 %. Auch in solchen Crash-Szenarien verfügt die Gesellschaft über ausreichend Kapitalanlagen, um die Versicherungstechnischen Rückstellungen zu bedecken. Darüber hinaus erfolgen weitere Stresstests im Rahmen des ORSA, bei denen die Marktwerte der Kapitalanlagen unterschiedlichen Stressen unterzogen und die Auswirkungen auf die Solvabilitätsquoten analysiert werden. All diese Stressszenarien führen zu weiterhin ausreichend hohen Solvabilitätsquoten. Die Risikopositionen und die Auslastung der Risikobudgets werden laufend überwacht. Das funktional von den operativen Einheiten getrennte Kapitalanlagen-Controlling ist hierbei für die laufende Analyse und Berichterstattung zuständig. Um mögliche Risiken zu erkennen und um Risikobudgets zu definieren, die die Grundlage für die angestrebte Chance-/Risikoposition der Kapitalanlagen bilden, stimmen sich die Bereiche Kapitalanlagen und Versicherungsmathematik eng ab. AusfallrisikoDas Ausfallrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten oder negativer Veränderungen der Finanzlage, die sich aus dem Ausfall oder einer Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern ergibt. Bei der Mannheimer Versicherung AG bestehen Ausfallrisiken in der Kapitalanlage sowie gegenüber Versicherungsnehmern, Versicherungsvermittlern und Rückversicherern. Das Emittentenrisiko wird in der Direktanlage laufend überwacht. In der Fondsanlage erfolgt die Überwachung des Emittentenrisikos durch die jeweilige Fondsgesellschaft. Hinsichtlich der Kreditqualität wird darauf geachtet, dass der weit überwiegende Teil der Investitionen im Investmentgrade-Bereich liegt oder in Titeln, die mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen beziehungsweise Deckungsmassen hinterlegt sind. Das Ausfallrisiko beinhaltet auch das Konzentrationsrisiko. Dieses bezeichnet das Risiko, das durch eine mangelnde Diversifikation oder durch eine hohe Exponierung gegenüber einzelnen Wertpapieremittenten gegeben ist. Zur Begrenzung dieses Risikos hat die Mannheimer Versicherung AG für die Anteile einzelner Schuldner an den gesamten Kapitalanlagen klare Obergrenzen definiert und Mindestanforderungen an die interne Bonitätseinstufung festgelegt. Das Exposure in festverzinslichen Anlagen gegenüber Banken lag im Berichtsjahr bei 36 %. Hiervon ist ein bedeutender Teil in Pfandbriefen mit besonderer Deckungsmasse und in Namensschuldverschreibungen beziehungsweise Schuldscheindarlehen angelegt, die einer umfassenden Einlagensicherung unterliegen. Die ausstehenden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft betragen am Bilanzstichtag 30,9 Mio. Euro (Vj. 25,5 Mio. Euro). Davon entfallen zum 31. Dezember 2023 16,1 Mio. Euro (Vj. 13,3 Mio. Euro) auf Forderungen, deren Fälligkeitszeitpunkt am Bilanzstichtag mehr als 90 Tage zurückliegt. Das Ausfallrisiko wird durch ausreichende Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand adäquat berücksichtigt. Die durchschnittliche Ausfallquote wird aus dem Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen ermittelt und beträgt für die vergangenen drei Jahre 0,4 % (Vj. 0,3 %). Zum 31. Dezember 2023 betreffen 2,5 % (Vj. 3,2 %) der gesamten Aktiva der Mannheimer Versicherung AG Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft. Grundsätzlich wurden bei der Auswahl der Unternehmen Partner mit einer hohen Bonität bevorzugt. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft setzen sich wie folgt zusammen:
Die Abrechnungsforderungen mit Rating entfallen auf Unternehmen, die von namhaften Ratingagenturen mindestens ein A- Rating erhalten hatten. Bei den Forderungen gegenüber Unternehmen ohne Rating handelt es sich überwiegend um Forderungen aus den konzerninternen Geschäftsbeziehungen mit der Continentale Sachversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG. Insgesamt nimmt das Ausfallrisiko für die Mannheimer Versicherung AG eine untergeordnete Rolle ein. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen Prozessen. Diese können systembedingt sein oder durch Mitarbeiter oder externe Ereignisse ausgelöst werden. Wesentliche Aspekte des operationellen Risikos hängen mit der technischen Infrastruktur, dem Personal, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den geschäftsspezifischen Prozessen zusammen. Hinsichtlich der technischen Infrastruktur können sich Risiken beispielsweise durch Systemausfälle oder durch den Verlust oder Missbrauch von Daten realisieren. Zur Begrenzung dieser Systemrisiken und insbesondere der Cyberrisiken werden die Datenbestände gegen unbefugte Zugriffe durch den Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewalls, Virenscanner, Festplattenverschlüsselung, Identifikations-Managementsysteme) geschützt. Zudem ist ein Informationssicherheits-Managementsystem implementiert. Die Daten und Server sind redundant auf Rechenzentren an unterschiedlichen Standorten aufgeteilt. Die Systeme unterliegen einer teilautomatisierten Überwachung, die kontinuierlich ausgebaut wird. Ebenso werden Back-ups wichtiger Systemkomponenten vorgehalten. Hinsichtlich des Personals ist beispielsweise der temporäre Ausfall oder der dauerhafte Verlust von Mitarbeitern relevant. Diesen Risiken wird insbesondere durch die Personalpolitik sowie durch einen fairen und respektvollen Umgang im Unternehmen begegnet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden ständig beobachtet; die möglichen Auswirkungen von Rechtsrisiken werden durch Kontrollen in den einzelnen Organisationseinheiten und durch die Compliance-Funktion überwacht. Die geschäftsspezifischen Risiken betreffen Geschäftsprozesse wie die Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung sowie das Kapitalanlage- und das Produktmanagement. Diese Risiken werden beispielsweise durch das Fehlverhalten von Versicherungsnehmern, Vertriebspartnern oder eigenen Mitarbeitern hervorgerufen. Diesen Risiken wird durch Funktionstrennungen sowie mit den Handlungsprinzipien und Maßnahmen des Internen Kontrollsystems begegnet. Zur Begrenzung der operationellen Risiken wurde ein internes Kontrollsystem implementiert. Die Einrichtung und Durchführung adäquater Kontrollen liegen hier bei den risikoverantwortlichen Bereichen. Strategisches RisikoDas strategische Risiko bezeichnet die Gefahr einer nachteiligen Entwicklung der Gesellschaft, die sich aus getroffenen oder aber auch unterlassenen geschäftspolitischen Entscheidungen ergibt. Hierzu zählen die Risiken, die aus der Ausrichtung oder Positionierung am Markt, der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Konzernstruktur resultieren. Das strategische Risiko wird durch die Konzentration auf den deutschsprachigen Raum, durch die Produktgestaltung und durch eine Auffächerung der Vertriebskanäle begrenzt. Es nimmt insgesamt für die Gesellschaft eine untergeordnete Rolle ein. Sonstiges RisikoZum sonstigen Risiko zählen das Liquiditätsrisiko, das Reputationsrisiko und Klimaänderungsrisiken. Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, Anlagen und andere Vermögenswerte zu veräußern, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Um die Liquiditätsrisiken zu begrenzen, investiert die Mannheimer Versicherung AG überwiegend in marktgängige Kapitalanlagen an hinreichend liquiden Märkten. Die Gesellschaft ist zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe in eine konzernweite Liquiditätssteuerung eingebunden. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko wird über eine entsprechende Liquiditätsplanung überwacht, die laufend aktualisiert wird. Im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) wird das mittel- bis langfristige Liquiditätsrisiko überwacht. Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko, dass aufgrund einer möglichen Beschädigung des Unternehmensrufes Verluste eintreten. Zur Risikominimierung tragen das vorhandene Interne Kontrollsystem, die Interne Revision, die Compliance-Funktion, Datenschutz, Beschwerdemanagement, Serviceleitsätze und Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter bei. Das Reputationsrisiko nimmt aufgrund der genannten Maßnahmen für die Gesellschaft eine untergeordnete Rolle ein. Zu den Klimaänderungsrisiken wurden verschiedene Analysen im Rahmen des ORSA-Prozesses durchgeführt. Die Analyse der Materialität der Klimaänderungsrisiken orientiert sich an zwei Szenarien, die mögliche Verläufe des Klimawandels darstellen. Dabei liegt der Schwerpunkt des einen Szenarios auf den Transitionsrisiken und der Schwerpunkt des anderen Szenarios auf den physischen Risiken. Die Auswirkungen der Klimaänderungsrisiken auf das Risikoprofil der Gesellschaft werden im Zeitraum der Geschäftsplanung jeweils als nicht materiell eingeschätzt. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Solvabilitätsquote der Mannheimer Versicherung AG, also das Verhältnis zwischen den anrechenbaren Eigenmitteln und der Solvenzkapitalanforderung, liegt oberhalb der aufsichtsrechtlich geforderten 100 %. Einzelheiten zur Solvenzlage sind dem Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) zu entnehmen. Auch angesichts der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie weiterer geopolitischer Konflikte ist zurzeit insgesamt keine Entwicklung erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mannheimer Versicherung AG wesentlich beeinträchtigen könnte. 4. Nichtfinanzielle ErklärungDie Mannheimer Versicherung AG ist von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b HGB befreit. Diese wird von der Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, als Konzernobergesellschaft in ihrem Konzernlagebericht berücksichtigt. Die Offenlegung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 5. Erklärung zur Unternehmensführung 1)Gemäß der Geschäftsstrategie verstehen sich die sechs Erstversicherer des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform als ein einziges Unternehmen. Es ist ein zentraler personalpolitischer Grundsatz im Continentale Versicherungsverbund, freie Positionen mit Personen zu besetzen, die, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität, fachlich und persönlich am geeignetsten für die zu besetzende Position sind. In diesem Rahmen strebt der Verbund die ausgewogene Besetzung der Gremien und Führungspositionen an. Die Aufsichtsräte und Vorstände bekennen sich weiterhin zu dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst wurde 2015 erstmals eine quantitative Zielvorgabe für den Anteil der Frauen definiert. So soll der Anteil von Frauen in den Führungspositionen des Verbundes langfristig auf 30 % erhöht werden. Aufgrund der bestehenden personellen Strukturen im Verbund ist die Umsetzung ein kontinuierlicher Prozess, der in Schritten erfolgt und nachhaltig verfolgt wird. Dabei stehen alle angestrebten Zielgrößen unter dem Vorbehalt der gleichen Eignung von Bewerbern und der Beachtung der besonderen Umstände im Einzelfall. Auf dieser Grundlage wurden 2015 die nachstehenden Zielsetzungen für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die erste und zweite Führungsebene im Verbund festgelegt. Für den Aufsichtsrat sollte der Frauenanteil insgesamt zunächst
erhöht werden. Die Erhöhung des Frauenanteiles im Vorstand sollte aus Verbundsicht in zwei Stufen erfolgen. Zunächst sollte der Frauenanteil
erhöht werden. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene sollte verbundweit zunächst ebenfalls
erhöht werden. Für die zweite Führungsebene war die Erhöhung des Frauenanteiles auf 30 % in einem Schritt geplant. Die 2015 festgelegten Zielgrößen für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die erste und zweite Führungsebene im Verbund wurden 2017 erstmals geprüft und neu festgelegt. Im Jahr 2021 erfolgte die zweite Überprüfung. Die im Jahr 2017 festgesetzten Zielgrößen bei der Mannheimer Versicherung AG für den Aufsichtsrat wurden erreicht. Für den Vorstand wurde die festgesetzte Zielgröße aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Bis zum Zeitpunkt der Festlegung im Jahr 2021 bestand aus Sicht des Aufsichtsrates weder eine Veranlassung für eine Erweiterung des Vorstandsteams noch für einen Wechsel im jeweiligen Vorstand der Gesellschaft. Auch die Verfehlung der festgesetzten Zielgröße für die erste Ebene unterhalb des Vorstandes ist nachvollziehbar. Es gab keine Veranlassung zur Erweiterung oder einen Wechsel auf dieser Ebene. Die Zielquote für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes wurde nur knapp verfehlt. Hier ist eine deutliche Verbesserung des Anteils im Vergleich zur letzten Erhebung zu verzeichnen. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat bei der Mannheimer Versicherung AG wurde auf Grundlage der Konstellation zum Zeitpunkt der erneuten Beschlussfassung im Jahr 2021 erneut auf 3/9 beziehungsweise 33,3 % festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft wurde auf mindestens eine Frau beziehungsweise 1/5 oder 20 % festgelegt. Die Zielgröße für die erste Ebene unterhalb des Vorstandes bleibt mit 15 % bestehen. In der zweiten Ebene unterhalb des Vorstandes wurde der angestrebte Frauenanteil auf 30 % festgelegt. Alle genannten Zielgrößen gelten bis zum 31. Dezember 2025. 6. Bericht im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes 1)Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im gesamten Continentale Versicherungsverbund ein wichtiges Thema und wird stetig gefördert. Dabei liegt der Fokus zu jeder Zeit auf der Funktion und nicht auf der Person. Entgeltgleichheit wird grundsätzlich durch den Tarifvertrag der Versicherungswirtschaft gewährleistet. Um die Einstufung in die Tarifgruppen zu erleichtern und transparenter zu gestalten, werden im Continentale Versicherungsverbund zusätzlich Positionsbeschreibungen und -bewertungen eingesetzt. Sie konkretisieren - vollkommen geschlechtsunabhängig - die abstrakten Tätigkeitsmerkmale des Tarifvertrages, indem die einzelnen Tätigkeiten im Verbund den tariflichen Eingruppierungsmerkmalen zugeordnet werden. Zusätzlich werden Vergütungsbenchmarks der Versicherungswirtschaft hinzugezogen, um eine geschlechtsneutrale, marktgerechte Vergütung zu erzielen. Besonders im übertariflichen Bereich werden diese Marktvergleiche - im Zusammenspiel mit ausführlichen Bewertungskriterien - genutzt und jeweils identische Maßstäbe bei der Vergütungsfindung und bei Gehaltsveränderungen verwendet. Für den Berichtszeitraum lag die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten der Mannheimer Versicherung AG im Innendienst bei 610 Mitarbeitern (davon 340 weibliche und 270 männliche Mitarbeiter). Von den 340 Frauen waren 2023 im Schnitt 126 in Teilzeit und 213 in Vollzeit, bei den Männern von 270 durchschnittlich 7 in Teilzeit und 263 in Vollzeit beschäftigt. 7. Dank an die MitarbeiterDie Mannheimer Versicherung AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außen- und Innendienstes für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Der Dank gilt auch dem Betriebsrat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Jahresabschluss1. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II.1. und B.III.1. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG ist die Deckungsrückstellung nach den am 3.10.1979 und 18.08.1993 genehmigten Geschäftsplänen berechnet worden. Diese Deckungsrückstellung beträgt für Rentenleistungen aus der Haftpflichtversicherung 11.953.673,61 Euro, aus der Unfallversicherung 7.873.826,29 Euro und für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr 4.764.330,74 Euro.
Dortmund, den 11. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Neumann Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
München, den 11. März 2024 Der Treuhänder Heinze 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aufwendungen wurden mit negativen Vorzeichen versehen. 3. AnhangErläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023AktivseiteZu A. Immaterielle VermögensgegenständeI. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und WertenDie Immateriellen Vermögensgegenstände betragen zum Stichtag 2.946,00 Euro. Es handelt sich um aktivierte Software. Sie wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Zu B. KapitalanlagenI. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen1. Anteile an verbundenen UnternehmenDie Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum Stichtag 3.544.261,39 Euro. Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB
1) Geschäftsjahr 2022
Die Bewertung der direkt gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 341b Abs. 1 HGB, gegebenenfalls unter Abzug außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB und der Erhöhung um erforderliche Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB. Es bestanden keine stillen Lasten gemäß § 285 Nr. 18 HGB. 2. BeteiligungenDie Beteiligungen betragen zum Stichtag 5.596.235,24 Euro. Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Die Bewertung der direkt gehaltenen Beteiligungen erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 341b Abs. 1 HGB, gegebenenfalls unter Abzug außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB und der Erhöhung um erforderliche Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB. Es bestanden keine stillen Lasten nach § 285 Nr. 18 HGB. Bei einem Teilbestand zu Buchwerten von 5.533.841,75 Euro bestanden stille Lasten in Höhe von 346.224,43 Euro nach § 285 Nr. 18 HGB. Von einer Abschreibung dieser stillen Lasten wurde aufgrund der voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung der zugrunde liegenden Beteiligungen abgesehen, da eine positive Geschäftsentwicklung erwartet wird. II. Sonstige Kapitalanlagen1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere betragen zum Stichtag 261.183.557,48 Euro. Die Bewertung erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften des § 341b Abs. 2 HGB. Bei einem Teilbestand zu Buchwerten von 177.209.685,26 Euro bestanden stille Lasten in Höhe von 16.194.674,32 Euro nach § 285 Nr. 18 HGB. Von einer Abschreibung dieser stillen Lasten wurde abgesehen, da bei einer erwarteten Werterholung diese voraussichtlich nur vorübergehender Natur sind. Bei Investmentspezialfonds erfolgt die Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nach den in den Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen. Das Vorliegen einer etwaigen bonitäts- oder liquiditätsbedingten dauerhaften Wertminderung wird anhand von Ratingverschlechterungen und dem Ausfall ereignisabhängiger Zinszahlungen geprüft. Angaben zu den Investmentvermögen gemäß § 285 Nr. 26 HGB 1)
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere betragen zum Stichtag 17.100.863,51 Euro. Die Bewertung erfolgte gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der linearen Methode, gegebenenfalls unter Abzug außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB und der Erhöhung um erforderliche Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB. Bei einem Teilbestand zu Buchwerten von 8.754.875,65 Euro bestanden stille Lasten in Höhe von 1.987.030,34 Euro gemäß § 285 Nr. 18 HGB. Von einer Abschreibung dieser stillen Lasten wurde abgesehen, da bei einer erwarteten Werterholung diese voraussichtlich nur vorübergehender Natur sind. Das Vorliegen einer etwaigen bonitäts- oder liquiditätsbedingten dauerhaften Wertminderung wird anhand von Ratingverschlechterungen und dem Ausfall ereignisabhängiger Zinszahlungen geprüft. 3. Hypotheken-, Grundschuld- und RentenschuldforderungenDie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen betragen zum Stichtag 1.608.465,73 Euro. Die Forderungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach Abzug zwischenzeitlicher Tilgungen - gegebenenfalls unter Abzug außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB und der Erhöhung um erforderliche Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB - ausgewiesen. Bei einem Teilbestand zu Buchwerten von 1.534.089,98 Euro bestanden stille Lasten in Höhe von 40.206,10 Euro gemäß § 285 Nr. 18 HGB. Von einer Abschreibung dieser stillen Lasten wurde abgesehen, da bei einer erwarteten Werterholung diese voraussichtlich nur vorübergehender Natur sind. Das Vorliegen einer etwaigen bonitäts- oder liquiditätsbedingten dauerhaften Wertminderung wird anhand von Ratingverschlechterungen und dem Ausfall ereignisabhängiger Zinszahlungen geprüft. 4. Sonstige AusleihungenDie sonstigen Ausleihungen betragen zum Stichtag 181.591.361,22 Euro. Der Ansatz der unter diesem Posten erfassten Ausleihungen erfolgte - gegebenenfalls unter Abzug außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB und der Erhöhung um erforderliche Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB - zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der linearen Methode, gemäß § 341c Abs. 3 HGB. Bei einem Teilbestand zu Buchwerten von 166.578.411,28 Euro bestanden stille Lasten in Höhe von 16.176.864,32 Euro gemäß § 285 Nr. 18 HGB. Von einer Abschreibung dieser stillen Lasten wurde abgesehen, da kein Bonitäts- oder Liquiditätsrisiko hinsichtlich der Rückzahlung der Nominalbeträge besteht und die festverzinslichen Wertpapiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Das Vorliegen einer etwaigen bonitäts- oder liquiditätsbedingten dauerhaften Wertminderung wird anhand von Ratingverschlechterungen und dem Ausfall ereignisabhängiger Zinszahlungen geprüft. Es befanden sich strukturierte Produkte in Form von Namensschuldverschreibungen zum Buchwert von 17.500.000,00 Euro mit stillen Lasten von 3.587.205,99 Euro im Bestand. Angaben zum Zeitwert der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV
Die Zeitwerte wurden wie folgt ermittelt: Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach dem Ertragswertverfahren, mit dem Net Asset Value oder zu Buchwerten angesetzt. Für die Anteile oder Aktien an Investmentvermögen wurden die Inventarwerte aus den durch die Verwahrstellen geprüften Berechnungen der Kapitalverwaltungsgesellschaften übernommen und für alle marktnotierten Inhabertitel die Börsenkurse herangezogen. Die Kapitalanlagen in Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden mit der Mid-Swap-Kurve zuzüglich eines bonitätsgerechten Zinsaufschlages bewertet. Die Sonstigen Ausleihungen wurden mit der Mid-Swap-Kurve zuzüglich eines bonitätsgerechten Zinsaufschlages bewertet. Bei Schuldscheinforderungen nicht öffentlicher Emittenten mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren wurde zusätzlich zur Bewertung des Basistitels eine Call-Option mit jährlichem Kündigungsrecht ab dem zehnten Jahr angesetzt, um ein den Darlehensnehmern zustehendes ordentliches Kündigungsrecht nach § 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu berücksichtigen. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit den Buchwerten angesetzt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zeitwerte ganz wesentlich von den Zufälligkeiten stichtagsbezogener Marktpreise abhängen. Zu C. ForderungenI. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an1. VersicherungsnehmerDie Forderungen an Versicherungsnehmer betragen zum Stichtag 29.884.685,11 Euro. Die Beitragsaußenstände der Versicherungsnehmer wurden zum Nennwert abzüglich Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Pauschalwertberichtigungen sind für den mutmaßlichen Ausfall der Forderungen wegen des allgemeinen Kreditrisikos vorgenommen worden. Die bei der Berechnung der Beitragsüberträge bereits abgegrenzten Beitragsanteile wurden berücksichtigt. 2. VersicherungsvermittlerDie Forderungen an Versicherungsvermittler betragen zum Stichtag 1.014.013,68 Euro. Die Forderungen sind mit den Nominalbeträgen, gekürzt um Einzelwertberichtigungen, bewertet. Dem allgemeinen Risiko eines Forderungsausfalles wurde durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. II. Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftDie Forderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 14.488.393,97 Euro wurden zum Nennwert angesetzt. III. Sonstige Forderungen
Die sonstigen Forderungen wurden zum Nennwert - gegebenenfalls abzüglich Einzelwertberichtigungen - angesetzt. Zu D. Sonstige VermögensgegenständeI. Sachanlagen und Vorräte
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDie laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks sowie der Kassenbestand in Höhe von 12.452.046,03 Euro wurden zum Nennwert angesetzt. Zu E. RechnungsabgrenzungspostenI. Abgegrenzte Zinsen und MietenDie abgegrenzten Zinsen und Mieten betragen zum Stichtag 2.355.421,97 Euro. Die noch nicht fälligen Zinsen wurden zum Nennwert angesetzt. II. Sonstige RechnungsabgrenzungspostenDie Sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.387.718,93 Euro wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. PassivseiteZu A. EigenkapitalI. Eingefordertes Kapital1. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 500.000 Stückaktien im Nennwert von je 40 Euro. Alle Aktien lauten auf den Namen. Die Continentale Holding AG, Dortmund, hat der Mannheimer Versicherung AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt ist. II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen1. andere Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn
Zu B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
I. Beitragsüberträge
Die Bruttobeitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Geschäft wurden nach dem genauen Beginntermin nach Maßgabe des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 1974 berechnet. Bei der Bemessung der Kostenanteile, die von den Bruttobeitragsüberträgen abzusetzen sind, wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet. In Einzelfällen werden die Beitragsüberträge nach dem Bruchteilverfahren ermittelt oder die vertraglich festgelegten Portefeuille-Stornobeiträge zurückgestellt. Die Rückversicherungsanteile an den Beitragsüberträgen wurden auf der Grundlage der Original-Bruttobeitragsüberträge unter Beachtung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Rückversicherern ermittelt. Bei der Bewertung der Rückstellung für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft werden grundsätzlich die Vorgaben der Vorversicherer berücksichtigt. II. Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung wurde einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten berechnet. Für beitragsfreie Jahre wurde innerhalb der Deckungsrückstellung eine Verwaltungskostenreserve gebildet. III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
In der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Geschäftes sind für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall die einzeln ermittelten voraussichtlich noch entstehenden Aufwendungen enthalten. In der Transportversicherung sind die Reserven, der Eigenart des Geschäftes entsprechend, teilweise pauschal gestellt. Auf die Schadenrückstellungen in der Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Feuer- und Sachversicherung, Transport- und Luftfahrtversicherung sowie in den sonstigen Versicherungszweigen wurden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schadenzahlungen in der Vergangenheit pauschale Abschläge vorgenommen. Für bis zum Abschlussstichtag eingetretene, der Gesellschaft aber erst nach dem Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfälle (Spätschäden) wurden angemessene Reserven nach Erfahrungswerten gebildet. Aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen früherer Jahre ergaben sich im Berichtsjahr für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft Bruttogewinne von insgesamt 31.323.277,91 Euro. Davon entfallen im Wesentlichen auf die Kraftfahrtversicherung 13.967.801,46 Euro, die Haftpflichtversicherung 6.481.011,48 Euro, die sonstige Sachversicherung 4.303.588,38 Euro, die Unfallversicherung 3.865.161,82 Euro und die sonstigen Versicherungszweige 3.067.901,64 Euro. Im übernommenen Geschäft liegen den Rückstellungen die Aufgaben der Vorversicherer zugrunde. Da diese zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil nicht vorliegen, wird die Erfassung für das konzernfremde Versicherungsgeschäft um ein Jahr zeitversetzt und für das konzerninterne Geschäft zeitgleich vorgenommen. Die Deckungsrückstellungen für laufende Renten aus Unfall- und Haftpflichtversicherungen wurden einzelvertraglich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Den Deckungsrückstellungen für Renten liegt die DAV-Sterbetafel 2006 HUR (Männer beziehungsweise Frauen) mit Altersverschiebung sowie ein vom Schadenanerkennungsdatum abhängiger Rechnungszins zugrunde.
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige BeitragsrückerstattungDie Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung beträgt zum Stichtag 5.326.179,59 Euro. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wurde in Abhängigkeit vom Verlauf der einzelnen Policen ermittelt. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr nach dem Geschäftsplan gebildet. Der Schlussüberschussanteilfonds wurde einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Für den Alt- und Neubestand wurde ein Diskontsatz von 2,5 % verwendet.
Von der Rückstellung Ende 2023 entfallen auf bereits für 2024 festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Überschussanteile 542.240,35 Euro, auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile 71.056,38 Euro sowie auf darüber hinaus geschäftsplanmäßig reservierte Schlussüberschussanteile (Schlussüberschussanteilfonds) 239.474,79 Euro. Deklaration der Überschussanteile der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr für das Kalenderjahr 2024Altbestand
Gewinnverband
Neubestand
Die Rückstellung wurde in den Sparten sonstige Sachversicherung, Unfall, Verbundene Hausratversicherung, Verbundene Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, Technische Versicherung, Sonstige Versicherungszweige, Kraftfahrt und Transport gebildet. V. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
Die Rückstellungen werden gemäß § 341h HGB in Verbindung mit §§ 29 und 30 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) gebildet. VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die unter den Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesenen Stornorückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlich zurückzugewährenden Beiträge wegen des Fortfalles oder Verminderung des technischen Risikos unter Abzug der äußeren Kosten sowie unter Berücksichtigung der Rückversicherungsanteile gebildet. Unter den Rückversicherungsanteilen wird auch die Rückstellung für Wiederauffüllungsprämie erfasst, die im Berichtsjahr 12.703.754,87 Euro betrug. Die Rückstellung für drohende Verluste wurde auf der Basis der durchschnittlichen versicherungstechnischen Spartenergebnisse der letzten drei Geschäftsjahre unter Herausrechnung der Abschlusskosten ermittelt. Außerdem wurden die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge und die auf die versicherungstechnischen Rückstellungen entfallenden Kapitalanlageerträge berücksichtigt. Die Rückstellung aufgrund der Mitgliedschaft im Verein Verkehrsopferhilfe e.V. wurde gemäß Vorgabe dieses Vereines gebildet. Soweit die Rückversicherer an der Rückstellung beteiligt sind, wurden deren Anteile proportional ermittelt. Zu C. Andere RückstellungenI. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Summe der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum Stichtag 5.643.569,00 Euro. Die Berechnung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem modifizierten Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Durch das am 17. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde die Methode zur Bewertung der Pensionsrückstellungen hinsichtlich des zu verwendenden Rechnungszinssatzes von einem Sieben-Jahresdurchschnitt auf einen Zehn-Jahresdurchschnitt geändert. Die Abzinsung erfolgte somit mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsverordnung veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde ein hochgerechneter Rechnungszins von 1,83 % verwendet. Der nach altem Recht gerechnete Rechnungszins bei einem durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 1,76 %. Daraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 44.739,00 Euro (Vj. 227.614,00 Euro). Der Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die zukünftige Gehaltsdynamik wurde personengruppenbezogen mit 2,00 % und 2,25 % und die Rentendynamik mit 2,00 % pro Jahr angesetzt, die Fluktuation wurde mit 2,00 % berücksichtigt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EG-HGB) Gebrauch gemacht, die infolge BilMoG zum 1. Januar 2010 erforderliche und mit einem Zinssatz von 5,25 % berechnete Zuführung zu den Pensionsrückstellungen von insgesamt 950.854,00 Euro auf maximal 15 Jahre zu verteilen. Im Berichtsjahr wurde ein Fünfzehntel beziehungsweise 63.390,27 Euro den Pensionsrückstellungen zugeführt. Zum Bilanzstichtag verbleibt somit ein noch nicht zugeführter Betrag von 63.390,22 Euro. In den Rückstellungen ist ein Verpflichtungsüberhang aus der Deferred Compensation in Höhe von 23.090,00 Euro enthalten. Die saldierten Aufwendungen und Erträge belaufen sich auf 796,00 Euro und sind unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. II. Steuerrückstellungen
III. Sonstige Rückstellungen
Die Steuer- und Sonstigen Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Berechnung der Sonstigen Rückstellungen erfolgte unter Anwendung des § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Bei der Altersteilzeitrückstellung wurden als Rechnungsgrundlage die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz eines Rechnungszinses von 1,08 % verwendet. Die zukünftige Gehaltsdynamik wurde mit 2,00 % pro Jahr angesetzt. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen wurden mit den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz eines Rechnungszinses von 1,76 % und gegebenenfalls Gehaltssteigerungen von 2,00 % pro Jahr berechnet. Zu D. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen VersicherungsgeschäftDie Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft in Höhe von 4.870.579,17 Euro wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu E. Andere VerbindlichkeitenI. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft1. VersicherungsnehmernDie Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern in Höhe von 16.805.752,77 Euro wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. VersicherungsvermittlernDie Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsvermittlern in Höhe von 11.723.854,97 Euro wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Noch nicht vorliegende unterjährige Monatsabrechnungen werden geschätzt. Der Dezember wird zeitversetzt bilanziert. Die Schätzung erfolgte auf Basis des bisherigen Geschäftsverlaufs in 2023 und den Erkenntnissen aus dem Vorjahr. Aufgrund der auf TEUR 50 limitierten Schadenzahlungsvollmacht, sind Großschäden im Schätzzeitraum bekannt. II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem RückversicherungsgeschäftDie Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 1.006.102,88 Euro wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Grundlagen der WährungsumrechnungDie Aktiva und Passiva wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag und die Erträge und Aufwendungen mit den monatlichen Devisenkassamittelkursen in Euro umgerechnet. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Versicherungstechnische RechnungZu 1. Verdiente Beiträge für eigene RechnungGebuchte Bruttobeiträge
Verdiente Bruttobeiträge
Verdiente Nettobeiträge
Zu 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene RechnungBruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
Zu 7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene RechnungBruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft entfallen im Geschäftsjahr auf den Abschlussbereich 68.382.459,85 Euro und auf den Verwaltungsbereich 86.342.643,60 Euro. Weitere Angaben gemäß § 51 RechVersVRückversicherungssaldo
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung vor Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
II. Nichtversicherungstechnische RechnungZu 1. Erträge aus Kapitalanlagenb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Zu 2. Aufwendungen für Kapitalanlagena) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
Zu 3. Technischer ZinsertragDer technische Zinsertrag beträgt zum Stichtag 589.344,52 Euro. Die Berechnung und die Übertragung des technischen Zinsertrages von der nichtversicherungstechnischen in die versicherungstechnische Rechnung erfolgten gemäß § 38 RechVersV im selbst abgeschlossenen Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgeschäft. Zu 4. Sonstige Erträge
In den Sonstigen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 216.478,24 Euro (Vj. 569.577,88 Euro) enthalten. Zu 5. Sonstige Aufwendungen
In den Sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 209.674,22 Euro (Vj. 1.053.516,97 Euro) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 9.115,08 Euro (Vj. 667.755,46 Euro) enthalten. Zu 8. Außerordentliche Aufwendungen
Zum Bilanzstichtag verbleibt noch ein zukünftiger Zuführungsaufwand aus der BilMoG-Umstellung von insgesamt 962.878,22 Euro. Zu 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Trotz eines gegenüber dem Vorjahr rückläufigen handelsrechtlichen Ergebnisses ergibt sich eine leicht gestiegene Geschäftsjahressteuerbelastung. Diese resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des steuerlichen Ausgleichspostens aus der realitätsnahen Bewertung der Schadenrückstellung sowie den auschüttungsgleichen Erträgen aus Spezial-Investmentfonds. Durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) sowie durch entsprechende ausländische Mindeststeuerregelungen werden aktuell keine Auswirkungen auf die Gesellschaft erwartet. Bei der Continentale Krankenversicherung a.G. als oberste Muttergesellschaft handelt es sich um eine Unternehmensgruppe mit untergeordneter internationaler Tätigkeit, welche die fünfjährige Steuerbefreiung nach § 80 MinStG in Anspruch nimmt. Entwicklung der Aktivposten A, B I bis III im Geschäftsjahr 2023
Sonstige AngabenKonzernzugehörigkeitDie Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, berücksichtigt als Konzernobergesellschaft die Mannheimer Versicherung AG (siehe Lagebericht, Seite 18) in ihrem Konzernabschluss und ihrem Konzernlagebericht. Die Offenlegung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Verpflichtungen aus MitgliedschaftenDie Gesellschaft ist Mitglied des Vereines Verkehrsopferhilfe e.V. und des Vereines Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft ist sie verpflichtet, den Vereinen die für die Durchführung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, und zwar entsprechend dem Anteil an den Beitragseinnahmen, die die Mitgliedsunternehmen aus dem selbst abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtgeschäft im vorletzten Kalenderjahr erzielt haben. Als bisheriges Mitglied der Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft hat die Gesellschaft eine anteilige Bürgschaft für den Fall übernommen, dass eines der übrigen Poolmitglieder zahlungsunfähig wird. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2003 - bezogen auf die Abwicklung der Zeichnungsjahre bis einschließlich 2003 - weiterhin bestehen. Ähnliche Verpflichtungen resultieren aus Verträgen mit der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft und dem zum 31. Dezember 2022 aufgelösten Deutschen Luftpool, für den eine Nachhaftung bis zum 31. Dezember 2027 besteht. Sonstige finanzielle VerpflichtungenFür die gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz (AltTZG) vorgesehene Insolvenzsicherung der Altersteilzeit-Wertguthaben waren geeignete Wertpapiere in Höhe von 8.799.942,52 Euro (Vj. 7.820.685,04 Euro) in einem gesonderten Depot verpfändet. Die bei der Continentale Holding AG aufgrund eines Schuldbeitrittes zu den Pensionsverpflichtungen der Mannheimer Versicherung AG bilanzierten Pensionsrückstellungen betrugen 101.902.524,00 Euro. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ablauf des Berichtsjahres nicht zu verzeichnen. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt folgende Verwendung des Bilanzgewinnes vor:
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
AbschlussprüferhonorarDie Angaben zu den Honoraren für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzerngeschäftsbericht der Continentale Krankenversicherung a.G. Mitarbeiter und UnternehmensorganeIm Innendienst der Mannheimer Versicherung AG waren 610 (Vj. 612) Mitarbeiter beschäftigt (alle Angaben Jahresdurchschnitt, ohne Auszubildende). Der vertriebsunterstützende Außendienst umfasste 71 (Vj. 72) Angestellte. Neben den gesetzlichen Sozialaufwendungen werden den Mitarbeitern freiwillige Sozialleistungen gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes belaufen sich auf 836.651,58 Euro. An frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 915.601,91 Euro gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis bei der Continentale Holding AG betrugen insgesamt 6.036.020,00 Euro und bei der Mannheimer Versicherung AG insgesamt 1.427.664,00 Euro. Die Bezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf 280.697,38 Euro. Zu den Angaben über die Unternehmensorgane gemäß § 285 Nr. 10 HGB wird auf Seite 4 verwiesen.
Dortmund, den 18. März 2024 Der Vorstand Dr. Helmich Dr. Schmitz Dr. Kremer Dr. Niemöller Schlegel Wörner Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mannheimer Versicherung AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Mannheimer Versicherung AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mannheimer Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt 5 im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Den Bericht im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes, der im Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir nicht geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen der wie Anlagevermögen bewerteten sonstigen KapitalanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltFür die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang bei diesen Kapitalanlagen eine Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft anzusehen ist, bestehen Ermessensspielräume für den Vorstand der Gesellschaft. Stille Lasten in wesentlichem Umfang bestehen zum Abschlussstichtag insbesondere bei unter dem Posten sonstige Kapitalanlagen ausgewiesenen Anteilen an Investmentvermögen sowie den sonstigen Ausleihungen. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen bei den vorstehend genannten Kapitalanlagen nicht erkannt werden bzw. dass das hierbei bestehende Ermessen nicht sachgerecht ausgeübt wird und erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert unterbleiben bzw. in falscher Höhe vorgenommen werden. Insofern betrachten wir die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bei diesen wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit den implementierten Prozessen zur Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen und des Umfangs der Wertminderung befasst. In diesem Zusammenhang haben wir die Ausgestaltung der eingerichteten Verfahren dahingehend beurteilt, ob sie entsprechend der berufsständischen Vorgaben des IDW zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen und deren Umfang geeignet sind und systematisch angewandt werden. Bei Anteilen an Investmentvermögen mit stillen Lasten, insbesondere Rentenspezialfonds, haben wir uns im Rahmen einer risikoorientierten Stichprobe davon überzeugt, dass die erforderliche Durchschau auf Einzeltitelebene und die Einschätzung zur Dauerhaftigkeit und Umfang möglicher Wertminderungen sachgerecht vorgenommen wurden. Bei festverzinslichen Kapitalanlagen mit stillen Lasten, insbesondere bei Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen, haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt und auf Basis von der Gesellschaft angefertigten Auswertungen und Analysen beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, dass es sich nicht um dauerhafte Wertminderungen handelt, zutreffend ist. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob bei diesen Anlagen Zahlungsausfälle oder wesentliche Verschlechterungen der Bonität der Emittenten eingetreten sind. Hierzu haben wir beurteilt, ob in diesen Fällen die uns vorgelegten Einschätzungen und Analysen der gesetzlichen Vertreter zum Ausfallrisiko sachgerecht sind. Ferner haben wir mit dem Sachverhalt betraute Personen zur Kreditwürdigkeit der Emittenten dieser Anlagen befragt, um weitergehende Einschätzungen zu erhalten. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen für die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellung für bekannte und unbekannte VersicherungsfälleGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle unterteilen sich in verschiedene Teilschadenrückstellungen, deren Bewertung sich nach den Vorschriften des § 341g HGB richtet. Die Bewertung der Brutto-Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle erfolgt dabei grundsätzlich einzeln je Schadenfall und basiert auf den Erkenntnissen und Informationen zum Bilanzstichtag sowie den Erfahrungen des Vorstands der Gesellschaft aus ähnlichen Schadenfällen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schadenzahlungen der Vergangenheit werden nach mathematischen Verfahren ermittelte pauschale Abschläge auf die Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle in ausgewählten Versicherungszweigen vorgenommen. Die Brutto-Teilschadenrückstellung für unbekannte Versicherungsfälle wird von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft auf der Basis der Erfahrungen aus Vorjahren (Schadenanzahlen und Schadendurchschnitte), der aktuellen Bestandsentwicklung und aufgrund der Beobachtungen der Schadenmeldungen im Geschäftsjahr geschätzt. Es handelt sich hierbei um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Ermittlung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle in hohem Maß auf Schätzungen und Annahmen beruht und daher das Risiko besteht, dass diese insgesamt und in den einzelnen Versicherungszweigen nicht ausreichend bemessen sind. Zudem machen die in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle einen hohen Anteil an der Bilanzsumme aus. Prüferisches Vorgehen:Wir haben uns im Rahmen unserer Abschlussprüfung mit dem Prozess der Schadenbearbeitung und der Ermittlung der in der Brutto-Rückstellung enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte Versicherungsfälle und den dort zur Anwendung gelangenden Verfahren, Methoden und Kontrollen auseinandergesetzt. Dabei haben wir durch Nachvollziehen der Bearbeitung einzelner Schadenfälle den Prozess der Schadenbearbeitung und -reservierung von der Schadenmeldung bis zur Abbildung im Jahresabschluss untersucht sowie die dort implementierten wesentlichen Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet. Diese Kontrollen beziehen sich sowohl auf die Vollständigkeit des Schadenbestandes als auch auf die ordnungsgemäße Bewertung der Teilschadenrückstellungen für bekannte Versicherungsfälle. Ferner haben wir für eine risikoorientiert ausgewählte Stichprobe von bekannten Versicherungsfällen anhand der Aktenlage untersucht, ob die hierfür gebildeten Rückstellungen auf Basis der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse zum Bilanzstichtag ausreichend bemessen sind. Für diese Stichprobe haben wir weiter untersucht, ob die unternehmensinternen Vorgaben zur Schadenbearbeitung eingehalten wurden. Weiterhin haben wir durch eigene Berechnungen und Analysen untersucht, ob die unter Berücksichtigung von individuellen Abschlägen gebildeten Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte bekannte Versicherungsfälle ausreichend bemessen sind. Gegenstand der Prüfung der Ermittlung der Teilschadenrückstellungen für unbekannte Spätschäden war die Beurteilung der zugrundeliegenden Verfahren und Methoden dahingehend, ob sie geeignet sind, um eine ordnungsgemäße Ermittlung des Rückstellungsbetrags zu gewährleisten. Hierzu haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen und hierbei insbesondere die Herleitung der Schätzungen zu Schadenanzahl sowie Schadenhöhe auf Grundlage historischer Daten sowie aktueller Entwicklungen gewürdigt. Mit Blick auf die ausreichende Bemessung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle nach Berücksichtigung von individuellen Abschlägen haben wir für die ausgewählten Versicherungszweige bzw. -arten eigene Schadenprojektionen auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt. Den hierbei von uns ermittelten besten Schätzwert haben wir mit den gebildeten Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle verglichen und so die insgesamt ausreichende Bemessung der in der Brutto-Rückstellung enthaltenen Teilschadenrückstellungen beurteilt. Ferner haben wir beurteilt, ob die in den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Geschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle in den Vorjahren nach aktuellen Erkenntnissen insgesamt ausgereicht haben, um die tatsächlich eingetretenen Schadenfälle zu decken und so Indikationen für die Angemessenheit der Schätzungen der Vergangenheit ("Soll-Ist-Vergleich") zu erhalten. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Geschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Angaben zur Zusammensetzung der Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft für die betriebenen Versicherungszweige bzw. -arten finden sich im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz - Passiva/Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben:
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden in der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Mannheimer Versicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Horstkötter.
Köln, den 25. April 2024 EY
GmbH & Co.KG
Dr. Horstkötter, Wirtschaftsprüfer Offizier, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr und überwachte laufend die Geschäftsführung des Unternehmens. Durch regelmäßige Berichte und in drei Sitzungen wurde der Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die allgemeine Geschäftsentwicklung eingehend unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung des Unternehmens wurden ausführlich besprochen, insbesondere auch in Bezug auf Themen wie IT-Sicherheit, makroökonomische Risiken wie Inflation sowie Besonderheiten in der Kapitalanlage. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind vor der Beschlussfassung in Sitzungen oder schriftlich eingehend vom Vorstand erläutert worden. Die Entwicklungen im regulatorischen Umfeld waren ebenfalls Gegenstand der Sitzungen des Aufsichtsrates. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat haben sich den in § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG definierten Aufgaben gewidmet und sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit Unterstützung des Prüfungsausschusses mit den Key Audit Matters des Abschlussprüfers, der Solvabilitätsübersicht sowie dem Solvency and Financial Condition Report (SFCR) beschäftigt. Der Prüfungsausschuss beschloss die an den Aufsichtsrat beziehungsweise im weiteren Verlauf an die Hauptversammlung gerichtete Empfehlung, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, (nunmehr firmierend als EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; EY) als unabhängigen Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Kapitalanlageausschuss des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat befassten sich insbesondere mit der Kapitalanlageplanung, den Rahmenbedingungen und den Entwicklungen der Kapitalanlagen, insbesondere bei der SIGNA-Gruppe. An den Sitzungen von Prüfungs- und Kapitalanlageausschuss nahmen auch Leiter der jeweils zuständigen Zentralbereiche teil und gaben Auskunft. Schließlich haben sich der Vertragsausschuss des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat insbesondere auch mit der Nachfolgeplanung in den Gremien, der Zusammensetzung des Vorstandes, der Ressortverteilung, der Angemessenheit und Gestaltung der Vorstandsvergütung sowie mit den Selbsteinschätzungen der Aufsichtsratsmitglieder beschäftigt. Außerdem fand eine Fortbildung des Aufsichtsrates zu den Themen Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) und Digital Operational Resilience Act (DORA) statt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten EY geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der entsprechende Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat unverzüglich vorgelegt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat den Jahresabschluss und den Lagebericht erörtert und geprüft. An dieser Sitzung haben der Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen. Der Prüfungsausschuss hat keine Einwendungen erhoben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der die Bilanz feststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Verantwortliche Aktuar hat seinen Erläuterungsbericht zur versicherungsmathematischen Bestätigung und dessen wesentliche Ergebnisse dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung dargelegt und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Zudem hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet. Der Aufsichtsrat nahm die Berichte und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes billigt der Aufsichtsrat den vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinnes schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach Prüfung billigt der Aufsichtsrat den gemäß § 312 AktG vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der hierzu vom Abschlussprüfer erstattete Prüfungsbericht enthält folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat schließt sich dem Prüfungsergebnis an; gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, den Betriebsräten, dem Sprecherausschuss und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
Dortmund, den 2. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Bauer, Vorsitzender Scholz, stellv. Vorsitzender Bartoschek Faber-Becker Prof. Dr. Geib Moll Riedel Slawik Zimmermann Markenprogramme der Mannheimer
Continentale Versicherungsverbund auf GegenseitigkeitContinentale Krankenversicherung a.G.Ruhrallee 92 44139 Dortmund Telefon 0231 919-0 E-Mail info@continentale.de Continentale Lebensversicherung AGBaierbrunner Straße 31-33 81379 München Telefon 089 5153-0 E-Mail info@continentale.de Continentale Sachversicherung AGRuhrallee 92 44139 Dortmund Telefon 0231 919-0 E-Mail info@continentale.de EUROPA Lebensversicherung AGPiusstraße 137 50931 Köln Telefon 0221 5737-01 E-Mail info@europa.de EUROPA Versicherung AGPiusstraße 137 50931 Köln Telefon 0221 5737-01 E-Mail info@europa.de Mannheimer Versicherung AGAugustaanlage 66 68165 Mannheim Telefon 0621 457-8000 E-Mail service@mannheimer.de |
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