Conny GmbHLiquidiert
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Conny GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010Conny GmbH Hamburg Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände unter Anwendung der linearen Methode bemessen. Die Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen 15 Jahre, bei den Gegenständen des Sachanlagevermögens 10 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG, die im Geschäftsjahr angeschafft werden, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Als solche werden in den Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten je Vermögensgegenstand in Höhe von bis zu € 150,00 und ab dem Geschäftsjahr 2010 in Höhe von bis zu € 410,00 behandelt. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von mehr als € 410,00 und höchsten € 1.000,00, die im Geschäftsjahr angeschafft werden, wird von dem Wahlrecht, sie einem Sammelposten im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG zuzuführen, Gebrauch gemacht. In den Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 wurde die steuerrechtliche Pflicht zur Bildung des Sammelpostens für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von mehr als € 150,00 bis höchstens € 1.000,00 auch handelsrechtlich beachtet. Die Sammelposten, die in den Geschäftsjahren, die vor dem 01. Januar 2010 begonnen haben, gebildet wurden, werden fortgeführt. Der Sammelposten wird für Geschäftsjahre, für die das BilMoG anzuwenden ist, auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nur gebildet, solange er insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Sammelposten werden im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, anzusetzen. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich Preisminderungen oder zu niedrigeren Werten, die ihnen am Bilanzstichtag beizulegen sind, bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben und Vorauszahlungen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind, um die Verpflichtungen zu erfüllen, gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre ermittelten und veröffentlichten Abzinsungssatz abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Für aktive latente Steuerentlastungen und passive latente Steuerbelastungen, die sich aus den Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei den Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden in der Bilanz passive und aktive latente Steuern angesetzt. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt, soweit mit ihrer Verrechnung in den nächsten fünf Jahren gerechnet wird. Die Beträge der aktiven und passiven latenten Steuern werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Steuerbe- und -entlastungen unverrechnet auszuweisen. Die nach § 274a HGB gewährte Befreiung von der Abgrenzung der latenten Steuern wird nicht in Anspruch genommen. Sonstige Angaben Geschäftsführung und Mitarbeiter Die Geschäftsführerin ist Frau Antonina Gumeniuc, Kauffrau. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und Geschäftsführerin Es bestehen zum 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin in Höhe von insgesamt € 31.736,45. Die Verbindlichkeiten werden nicht verzinst und sind unbefristet. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 28. Dezember 2011 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2011 |
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