Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 108709
Eingetragen
3.9.1999
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung sowie der Vertrieb von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen. Der Handel mit Daten- und Kommunikationssystemen und Zubehör, EDV bzw. Netzwerk-Beratung. -Planung. -Installation und Schulung, sowie die Planung von elektrotechnischen Anlagen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den beschriebenen Gesellschaftszweck zu erreichzen oder ihn zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung und Verwaltung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Jung
seit 18.10.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

TerraTronix GmbH

Stutensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 6,00 6,00
8,00 8,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.337,01 10.860,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.138,78 29.384,61
27.475,79 40.245,60
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 50.964,32 39.527,39
78.448,11 79.780,99

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Bilanzverlust - 77.964,32 - 66.527,39
- davon Verlustvortrag Euro - 66.527,39 (Euro - 48.438,76)
nicht gedeckter Fehlbetrag 50.964,32 39.527,39
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.900,00 5.100,00
C. Verbindlichkeiten 75.548,11 74.680,99
78.448,11 79.780,99

ANHANG zum 31. Dezember 2010

für die Offenlegung gemäß § 325 HGB i.V.m. § 326 HGB

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2010 erstmaligen Anwendung sämtlicher durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht geändert, gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanz ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert.

Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern).

Die erworbenen Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bis zu einem Wert von Euro 410,00 ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung und die anderen Anlagen des Sachanlagevermögens werden, soweit zulässig, degressiv abgeschrieben. Der Übergang zur linearen Abschreibung findet planmäßig statt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbestands vorgenommen. Einzelwertberichtigungen wurden keine vorgenommen, da insoweit kein Ausfallrisiko erkennbar war.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

B.1 Bilanz

B.1.1 Anlagevermögen

Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet

B.1.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

B.1.3 Verbindlichkeiten

Das Fremdkapital setzt sich zum Stichtag 31. Dezember 2010 wie folgt zusammen:

31.12.2010
Euro
Restlaufzeit bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit über 5 Jahre
Euro
31.12.2009
Euro
Verbindlichkeiten 75.548,11 75.548,11 0,00 74.680,99

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 43).

C. Sonstige Angaben

C.1 Unternehmensorgane

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Dipl. Ing. Christian Jung tätig.

Für die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird die Befreiungsregel gem. § 288 HGB in Anspruch genommen.

Ein Aufsichtsrat oder Beirat ist nicht gebildet.

C.2 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem vorhandenen Verlustvortrag zu verrechnen.

C.3 Überschuldung

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr TEUR 40) aus.

Der Gesellschafter hat eine Patronatserklärung abgegeben. Er hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, im Fall einer insolvenzrechtlichen Überschuldung für die im Jahresabschluss erfassten Verbindlichkeiten einzustehen.

Der Gesellschafter als Darlehensgeber hat im vollen Umfang einen Rangrücktritt ausgesprochen. Er hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, im Fall einer insolvenzrechtlichen Überschuldung die im Jahresabschluss erfassten Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 44 nicht zurückzufordern. Der Rangrücktritt ist auf einen Höchstbetrag von TEUR 77 begrenzt. Die Vereinbarungen sind befristet bis zum 31.12.2011.

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