SSB Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Strobel seit 22.9.2022 | Geschäftsführer |
Stefan Pauluhn seit 22.7.2021 | Geschäftsführer |
Jörg Wilhelmi seit 4.6.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Saarland | 57.14% |
Landessportverband für das Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts | 42.86% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SAARLAND - SPIELBANK GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Handelsgesetzbuches aufgestellt. Sitz, Registergericht Die Saarland-Spielbank GmbH hat ihren Sitz in der Saaruferstr. 17, 66117 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist im Registergericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 5977 registriert. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Das Unternehmen gehört zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Einstandskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wurde durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere sind zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bei der Bemessung der Sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger und kaufm. Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt. Für die Sonstigen Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. III. Angaben zum Jahresabschluss 1. Angaben zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der Anlage zu ersehen. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr in Höhe von 100,00 EUR (Vorjahr: 100,00 EUR). c) Wertpapiere Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus hat die Gesellschaft im Rahmen einer strukturierten Anlage eine Stufenzinsanleihe im Umfang von 3 Mio. EUR erworben. Diese Zinsanleihe hat eine feste Laufzeit bis August 2028 und kann jederzeit am Sekundärmarkt veräußert werden. Die Anleihe hat eine garantierte jährliche Verzinsung und darüber hinaus eine 100-prozentige Kapitalgarantie. d) Eigenkapital
e) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung des Verpflichtungsumfangs wird im Rahmen des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen durchgeführt:
Die Änderung der Berechnungsweise des durchschnittlichen Marktzinses infolge Änderung des § 253 Abs. 2 HGB führt im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr zu folgendem Bewertungsunterschied:
Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Differenzbetrag in Höhe von 34.574 EUR für die Ausschüttung gesperrt. f) Jubiläumsrückstellungen
g) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund der Eröffnung einer EU-Beihilfeprüfung wegen Steuervergünstigungen für öffentliche Spielbanken in Deutschland in Höhe von 4,2 Mio. EUR. Über den aktuellen Stand des Verfahrens liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Daneben wurden insbesondere Personalrückstellungen (Urlaubsverpflichtungen, Jubiläums- und Übergangsgelder) sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten, fristenadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. h) Verbindlichkeiten Der Verbindlichkeitenspiegel stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestanden nicht. 2. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
b) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. c) Abschreibungen Die Abschreibungen ergeben sich im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens. d) Zinsaufwendungen Aus der Veränderung der Abzinsung wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR) berücksichtigt, die in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. e) Gewinnabgabe § 15 Abs. 2 SpielbG-Saar Das Jahresergebnis vor Gewinnabgabe beträgt 10,6 Mio. EUR. Bis 500 TEUR sind 50 Prozent und der darüber liegende Anteil sind 80 Prozent Gewinnabgabe zu zahlen. Demnach sind insgesamt 8,3 Mio. EUR als Gewinnabgabe abzuführen. Somit verbleibt ein Jahresüberschuss von 2,3 Mio. EUR. f) GewinnverwendungsvorschlagIm laufenden Geschäftsjahr wurden im Wege der Vorabausschüttung gemäß § 3 Abs. 1 des Saarländischen Spielbankgesetzes 44 TEUR für den Betrieb von Beratungsstellen (Suchthilfe) zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor von dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 2.226 TEUR, eine Garantiedividende nach § 18 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe von 33 TEUR an die Saarland-Sporttoto GmbH auszuschütten sowie gem. § 18 Satz 2 einen Betrag in Höhe von 250 TEUR - aufgrund von Vorschlägen des Aufsichtsrates an den Minister für Inneres, Bauen und Sport - gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Der danach verbleibende Betrag von 1.943 TEUR soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die jährlich zu erwartenden Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen belaufen sich auf 665 TEUR. 4. Weitere Angaben a) Anzahl der Arbeitnehmer Durchschnittlich beschäftige Arbeitnehmer:
b) Gesellschaftsorgane Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Geschäftsführer des Unternehmens waren im Berichtszeitraum die Herren Stefan Pauluhn und Peter Strobel. Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Aufsichtsrat nachfolgend aufgeführte Personen an: Petra Berg (Vorsitzende),
Heinz König (stellv. Vorsitzender),
Florian Schäfer, ab 31.05.2023
Stefan Thielen,
Joachim Tesche,
Gesamtbezüge der aktiven sowie früherer Organe Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr beliefen sich auf 166 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR). Die Bezüge des Aufsichtsrates in 2023 betrugen insgesamt 12 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR). Die Vergütung der Organmitglieder erfolgt gemäß Anhang zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) grundsätzlich nicht umsatzabhängig. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder und Zahlungen für die Hinterbliebenen der Geschäftsführung beliefen sich auf 281 TEUR (Vorjahr: 266 TEUR) und die Rückstellung für diese Personengruppe beträgt zum Stichtag 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). c) Verbundene Unternehmen Die Saarland-Sporttoto GmbH, Saarbrücken, ist 100-prozentige Gesellschafterin der Saarland-Spielbank GmbH. Die Saarland-Sporttoto GmbH, mit Sitz in Saaruferstr. 17, 66117 Saarbrücken, erstellt als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss. Die Saarland-Spielbank GmbH wird in den Konzernabschluss der Saarland-Sporttoto GmbH, der den größten und kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. d) Honorar des Abschlussprüfers Das Abschlussprüferhonorar wird in dem Konzernabschluss der Muttergesellschaft offengelegt. e) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor.
Saarbrücken, 28. März 2024 Saarland-Spielbank GmbH Stefan Pauluhn, Geschäftsführer Peter Strobel, Geschäftsführer
LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Saarland-Spielbank GmbH wurde am 9. Oktober 1976 als Tochterunternehmen der Saarland-Sporttoto GmbH gegründet. Die Gästestruktur ist stark durch das Dreiländereck Frankreich - Luxemburg - Deutschland geprägt. Die Legalisierung des Glücksspiels sollte der Kanalisierung des Spieltriebs dienen und ein eigentlich unerwünschtes Spiel in Maßen nur in Unternehmen in staatlicher Hand oder durch den Staat selbst ermöglichen. Die rechtliche Grundlage bildet der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in der Fassung vom 29. Oktober 2020. Nach erfolgter Ratifizierung der Länder trat am 1. Juli 2021 der "Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) in Kraft. Das saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (AG GlüStV 2021-Saar) wurde am 20. April 2023 veröffentlicht. Die Saarland-Spielbank GmbH betreibt insgesamt sieben Spielstätten im Saarland. In Saarbrücken im DFG und in Nennig werden sowohl das "Große Spiel" als auch das "Kleine Spiel" angeboten, an den Standorten Saarbrücken (Ludwigspark und Glückspilz), Neunkirchen, Saarlouis sowie Homburg das "Kleine Spiel". Seit am 1. Januar 2008 der Staatsvertrag über Glücksspiele und Spielbanken (GlüStV) in Kraft getreten ist, wurden alle Deutschen Spielbanken gesetzlich verpflichtet, Sozialkonzepte zu erstellen. Das Sozialkonzept ist vom Aufbau her ein ganzheitliches Konzept, welches durch seine gewissenhafte Umsetzung die Unternehmens-Philosophie der Saarland-Spielbank GmbH gegenüber seinen Gästen darstellt. Der besondere Fokus des Sozialkonzeptes liegt in der Prävention und Früherkennung eines ggf. problematischen Spielverhaltens, welches seitens der Gäste bei missbräuchlichem Umgang mit dem Glücksspiel entstehen kann. In diesem Zusammenhang ist das Zentrale Sperrsystem der deutschen Spielbanken zu erwähnen. Das Sozialkonzept ist Bestandteil des Qualitätsmanagements der Saarland-Spielbank GmbH. Es besteht aus mehreren Säulen, die ein tragendes in sich geschlossenes System ergeben. Das Unternehmen hat schon seit Jahren Unternehmensleitlinien aufgestellt. Sie setzen die Maßstäbe für unsere Mitarbeiter/-innen sowie für das gesamte Unternehmen. Oberste Priorität haben dabei die Sicherheit des Geldflusses und der sich für unsere Gäste daraus ergebende ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebes. Gemeinsam mit allen Mitarbeiter-/innen wurden die nötigen internen Prozesse zur Umsetzung der im Folgenden aufgeführten Unternehmensleitlinien entwickelt. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Situation Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Dabei verlief die Entwicklung der Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste, Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Branchenumfeld Gewerbliche Spielhallen Am 1. Juli 2017 endete im Saarland eine gewährte Übergangsfrist des in 2012 vom Landtag beschlossenen Spielhallengesetzes. Seit diesem Datum muss zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie eingehalten werden, außerdem besteht ein Verbundverbot, d.h. es darf keine Mehrfachkonzessionen mehr geben, also mehrere Spielhallen in einem Gebäude. Nach Berechnungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht betrug zum Stichtag 1. Januar 2022 die Zahl der aufgestellten Geldspielautomaten nur noch etwa 180.000 Geräte. Dies entspricht einem Minus von 14 % gegenüber 2020. Dieser Rückgang ist vor allem durch eine Verringerung der Anzahl an Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben um beinahe 19 % bedingt. In Spielhallen betrug das Minus 12 %. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Jahr 2022 weiter gesunken ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren laut Angaben der Hersteller von Geldspielgeräten im Rahmen der Expertenerhebung rund 160.000 Geldspielgeräte vermietet. Da rund 99 % der aufgestellten Geräte gemietet sind, ergibt sich hochgerechnet für Ende 2022 eine Gesamtanzahl an aufgestellten Geldspielgeräten von rund 161.000. Wird das Verhältnis an aufgestellten Geldspielgeräten in der Gastronomie (knapp 32 %) und Spielhallen (gut 68 %) aus dem Jahr 2021 verwendet, ergibt sich eine Aufteilung dieser 161.000 Geldspielgeräte mit gut 51.000 Geräten in der Gastronomie und knapp 110.000 Geräten in den Spielhallen. Die Auswirkungen der Novellierung der Spielverordnung (SpielV) im Jahr 2014 sowie des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) trugen zum Abwärtstrend bei. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH: Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft vom 7. März 2024) Staatlich konzessionierte Spielbanken Betrachtet man nun im Speziellen die staatlich konzessionierten Spielbanken, gab es bundesweit einen Anstieg der Bruttospielerträge von 1.101 Mio. € (inkl. Umsatzsteuer) im Vorjahr auf 1.321 Mio. € im Berichtsjahr (+220 Mio. € bzw. +20 %). Sowohl das Große Spiel (+26 %) als auch das Automatenspiel (+19 %) haben gegenüber dem Vorjahr deutliche Steigerungen zu verzeichnen. In 2023 besuchten die staatlich konzessionierten Spielbanken insgesamt 6,8 Mio. Gäste gegenüber 5,5 Mio. Gäste im Vorjahr 2022. Dies bedeutet ein Zuwachs von 24 %. Geschäftsentwicklung Die Saarland-Spielbank GmbH erzielte im Berichtsjahr einen Bruttospielertrag (inkl. Umsatzsteuer) von 50,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr von 46,4 Mio. €. Das bedeutet einen Zuwachs von 8 %. Der Tronc liegt mit einem Plus von 7 % über dem Vorjahresergebnis. Die Besucherzahlen hatten einen Zuwachs von 19 % zu verzeichnen. Der Anteil der Saarland-Spielbank GmbH am gesamten Bruttospielertrag der konzessionierten Spielbanken liegt in 2023 mit 3,8 % etwas unter dem Vorjahresniveau von 4,2 %. Personalbereich Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter ging von 226 auf 219 zurück. Gästestruktur Die Anzahl der Besucher ist nach dem starken Rückgang in den beiden vergangenen Corona-Jahren wieder von 324.647 in 2022 auf 387.021 in 2023 um 19 % angestiegen. Betrachtet man alle Häuser zusammen, so kommt der überwiegende Anteil der Besucher aus Frankreich (43 %) und Deutschland (32 %), gefolgt von Italien (5 %) und Luxemburg (3 %). Die Spielbank Saarbrücken am DFG haben rund 61 % der Gäste aus Frankreich und 21 % aus Deutschland besucht. Die Gästestruktur im Casino Schloss Berg ist geprägt durch Gäste aus Frankreich (47 %), Luxemburg (22 %) und Deutschland (11 %). In Neunkirchen kam die überwiegende Zahl der Gäste aus Deutschland (70 %) und aus Italien (9 %). Investitionen Die Investitionen in Anlagen und Geräte betrugen im Berichtsjahr 2,9 Mio. € gegenüber 2,1 Mio. € im Vorjahr. Für Spielgeräte im "Kleinen und Großen Spiel" wurden insgesamt 959 T€ aufgewendet. Darüber hinaus wurden rund 465 T€ für Hard- und Software, 315 T€ für die Casino- und Geschäftsausstattung sowie 142 T€ für Fahrzeuge aufgewendet. Auf die GWGs entfielen 55 T€ und auf Anlagen im Bau 924 T€. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch den Bruttospielertag gekennzeichnet. Der Bruttospielertrag (einschl. MwSt.) stieg von 46,4 Mio. € um 8 % auf 50,4 Mio. €. Die Tronceinnahmen (brutto) liegen mit 2,3 Mio. € um 7 % über dem Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse (netto) stiegen von 43,2 Mio. € im Vorjahr um 8,5 % auf 46,9 Mio. € im Berichtsjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 307 T€ auf 125 T€ gesunken. Der Gesamtertrag ist von 43,5 Mio. € in 2022 um 3,5 Mio. € auf 47,0 Mio. € in 2023 gestiegen. Der Materialaufwand ist von 406 T€ im Vorjahr auf 454 T€ (+11,8 %) im Berichtsjahr gestiegen. Der Personal- und Sozialaufwand sind von 16,2 Mio. € im Vorjahr um 6,2 % auf 15,2 Mio. € gesunken. In diesen Aufwendungen sind 1,6 Mio. € aus der Lohnversteuerung der Trinkgelder im "Kleinen Spiel" enthalten, denen allerdings Einnahmen in gleicher Höhe unter den Sonstigen Umsätzen-Spielbetrieb gegenüberstehen. Die Abschreibungen liegen im Berichtsjahr bei 2,6 Mio. € und sind 291 T€ niedriger als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 4,9 Mio. € im Vorjahr um 3,4 % auf 5,1 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen. Das Betriebsergebnis ist von 19,2 Mio. € im Vorjahr um 23,9 % auf 23,7 Mio. € gestiegen. Im Berichtsjahr betrugen die Spielbankabgaben, inklusive Gewinnabgabe und sonstigen Steuern 21,7 Mio. € (Vorjahr: 17,8 Mio. €), davon entfielen auf die Gewinnabgabe 8,3 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €). Insgesamt stiegen damit die Abgaben um 21,8 %. Das Jahresergebnis beläuft sich nach einem Jahresüberschuss im Vorjahr in Höhe von 1,2 Mio. € im Berichtsjahr auf einen Jahresüberschuss in Höhe von 2,3 Mio. €. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt 50,8 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahr von 46,2 Mio. € um 4,6 Mio. € gestiegen. Das Anlagevermögen wurde aus laufenden liquiden Mitteln finanziert. Das Eigenkapital ist von 25,4 Mio. € im Vorjahr auf 27,3 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 34,6 Mio. € und liegen damit um 8,2 Mio. € höher als im Vorjahr mit 26,3 Mio. €. Finanzlage Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erzielte die Saarland-Spielbank GmbH Zahlungsmittelüberschüsse in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 12,3 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Berichtsjahr 1,5 Mio. € (Vorjahr: -5,0 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich von -34 T€ in 2022 auf -179 T€ im Berichtsjahr. Der Finanzmittelfonds (Zahlungsmittelbestand) am Ende der Periode ist von 26,3 Mio. € im Vorjahr auf 34,6 Mio. € im Berichtsjahr angewachsen. Die Liquidität war jederzeit voll gesichert. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 trotz eines schwierigen Marktumfelds sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie sehr gut behaupten und ihre Marktposition ausbauen können. 3. Wesentliche Chancen und Risiken sowie Prognosebericht Chancen- und Risikobericht Es besteht die Chance, das Glücksspiel wieder in den staatlich konzessionierten Spielstätten zu kanalisieren. Dies kann durch geeignete und wettbewerbsfähige Maßnahmen erfolgen: Ausbau und Weiterentwicklung der Spielgeräte sowie Weiterentwicklung der QM-Systeme. Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2019 zwei förmliche Beihilfeprüfverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu Spielbanken in Deutschland bzw. zur Konzerngesellschaft WestSpiel KG eröffnet. Das Risiko bei in einer vollständigen Inanspruchnahme würde sich auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Bislang gibt es noch keine Stellungnahme der EU-Kommission. Daher schätzt das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme nach wie vor eher gering ein und hat auf dieser Grundlage aus kaufm. Vorsicht eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung entstehen daneben auch aus den sich verändernden Marktbedingungen. Ab 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Mit der Neuregelung geht im Wesentlichen eine Ausweitung der Glückspielangebote (insbesondere im Onlinebereich) einher. Die gemäß § 28 Abs.1 S.1 GlüStV 2021 von den jeweiligen Ländern zu erlassenden, notwendigen Bestimmungen zur Ausführung dieses Staatvertrages sind im Saarland am 20. April 2023 veröffentlicht worden. Neben vielen weiteren Regelungen gibt es speziell für die Spielbanken u.a. folgende Änderungen: Jedermann kann auf Antrag, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt (z.B.: Zuverlässigkeit, Sicherheitskonzept), eine befristete Erlaubnis zum Anbieten von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erlangen. Erstmalig dürfen nun auch im staatlichen Monopol Online-Casinospiele angeboten werden. Es sind gemeinsame Angebote/Kooperationen mit Veranstaltern in anderen Ländern möglich, wobei das Angebot territorial begrenzt bleibt. Für den Online-Bereich gibt es ein betragsmäßig limitiertes Spielerkonto. Die Saarland-Spielbank GmbH analysiert derzeit gemeinsam mit der Saarland-Sporttoto GmbH die Perspektiven des ab 1. Juli 2022 geltenden Glücksspielstaatsvertrags für ein eigenes zusätzliches Engagement. Weiterhin gibt es für den terrestrischen und den Online-Bereich eine Spielersperrdatei, in der gesperrte Spieler gelistet werden. Eine länderübergreifende Glücksspielbehörde ist u.a. für den Online-Bereich zuständig. Die Bekämpfung von illegalen Glücksspielangeboten mit Poker- und Casino-Seiten im Internet sollte von den Aufsichtsbehörden verstärkt werden ("Payment Blocking"). Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus hat die Gesellschaft im Rahmen einer strukturierten Anlage Stufenzinsanleihen im Umfang von 3 Mio. € erworben. Diese Zinsanleihe hat eine feste Laufzeit bis August 2028 und kann jederzeit am Sekundärmarkt veräußert werden. Die Anleihe hat eine garantierte jährliche Verzinsung und darüber hinaus eine 100-prozentige Kapitalgarantie. Sonstige Risiken, insbesondere solche, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Keines der genannten Risiken wird als bestandsgefährdend erachtet. In allen Bereichen wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um bestehende Risiken möglichst zu meiden und zu überwachen. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Situation Das ifo-Institut überschreibt seine Konjunkturprognose Frühjahr 2024 mit: "Deutsche Wirtschaft wie gelähmt". (Quelle: ifo Pressemitteilung 6. März 2024.) Unter Unternehmen und Haushalten ist die Stimmung schlecht und die Unsicherheit hoch. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr nur um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen. Im kommenden Jahr 2025 wir die Wirtschaftsleistung dann um 1,5 % zulegen. Damit wurde die Wachstumsprognose für das laufende Jahr im Vergleich zur ifo Konjunkturprognose Winter 2023 deutlich herabgesetzt (0,7 Prozentpunkte) und für das Jahr 2025 leicht angehoben (0,2 Prozentpunkte). Die Inflationsrate wird weiter zurückgehen, von durchschnittlich 5,9 % im vergangenen Jahr auf 2,3 % in diesem und 1,6 % im kommenden Jahr. Ausblick Seit 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) in Kraft getreten. Das neue Regelwerk baut dabei auf den bisherigen Regelungen auf, wobei einige Bereiche des Glücksspiels eine weitere Liberalisierung erfahren. So können zukünftig im Rahmen eines Erlaubnismodells auch virtuelle Automatenspiele und Online-Poker angeboten werden. Darüber hinaus können die Länder jeweils für ihr Hoheitsgebiet Online-Casino-Angebote im Rahmen einer monopolistischen Lösung oder eines Konzessionsmodells zulassen. Diesbezüglich beobachtet das Unternehmen das Marktgeschehen, um frühzeitig auf Änderungen des Glückspielmarktes reagieren zu können. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der sich abzeichnenden schwachen Konjunktur geht die Geschäftsführung im Vergleich zum Vorjahr von einem etwas abgesenkten Bruttospielertrag im Jahr 2024 in Höhe von 44,8 Mio. € und einem positiven Jahresergebnis von 457 T€ aus.
Saarbrücken, 28. März 2024 Saarland-Spielbank GmbH Stefan Pauluhn,Geschäftsführer Peter Strobel, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Saarland-Spielbank GmbH, Saarbrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Saarland-Spielbank GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Saarland-Spielbank GmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, 31. Mai 2024 DORNBACH
GmbH
Prof. Hell, Wirtschaftsprüfer Westenburger, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses sowie ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 8. Juli 2024 festgestellt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden im Wege der Vorabausschüttung gemäß § 3 Abs. 1 des Saarländischen Spielbankgesetzes EUR 44.400,00 für den Betrieb von Beratungsstellen (Suchthilfe) zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, von dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.226.362,54, entsprechend § 18 des Gesellschaftsvertrags EUR 33.280,00 als Garantiedividende an die Saarland-Sporttoto GmbH auszuschütten sowie einen Betrag in Höhe von EUR 250.000,00 aufgrund von Vorschlägen des Aufsichtsrates dem Minister für Inneres, Bauen und Sport zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der danach verbleibende Betrag von EUR 1.943.082,54 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt. |
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