Sun and Ice
GmbH
Kirchweidach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.661,00 |
1.889,00 |
| I.
Sachanlagen |
661,00 |
889,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.722,75 |
50.001,08 |
| I.
Vorräte |
17.357,27 |
16.844,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.608,71 |
3.510,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
800,00 |
800,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.756,77 |
29.646,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
157,06 |
150,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.540,81 |
52.040,88 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.661,74 |
19.772,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.338,26 |
15.227,04 |
| davon
Verlustvortrag |
15.227,04 |
3.976,10 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.980,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.879,07 |
29.287,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.396,75 |
6.298,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.482,32 |
22.989,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.540,81 |
52.040,88 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Sun and Ice GmbH hat ihren Sitz in Kirchweidach.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein
unter HRB15525 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sowie erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch
linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven
zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im
Erwerbsjahr als Aufwand erfasst.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu
ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
800,00 € eine Restlaufzeit von über einem Jahr
(Vorjahr: 800,00 €).
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von 2.956,85
€ eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: 545,30
€), sowie in Höhe von 25.888,48 € eine
Restlaufzeit über fünf Jahre (Vorjahr: 21.663,13
€).
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurden
durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Kirchweidach, den 23.11.2018
Stephan
Zech
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2018 festgestellt.
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