Vega Systems Wash Technology Germany GmbHLiquidiert

54657 Badem, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 41489
Vorher
B & W Laundrysystems GmbH
Eingetragen
12.11.2010
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Produktion von und der Handel mit Sondermaschinen einschließlich Ersatzeilen und Zubehör sowie alle artverwandten und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Vega-Systems International B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vega-Systems International B.V.
Netherlands
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vega Systems Wash Technology Germany GmbH

Badem

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.947.814,35 2.029.296,35
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 203.703,00 254.151,00
II. Sachanlagen 949.792,00 1.001.414,00
III. Finanzanlagen 794.319,35 773.731,35
B. Umlaufvermögen 7.702.369,93 7.061.983,49
I. Vorräte 2.657.215,11 2.994.462,00
1. Vorräte 2.657.215,11 2.994.462,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.959.174,39 4.042.101,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 96.920,23 88.043,30
davon gegen Gesellschafter 3.935.089,55 2.877.475,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.980,43 25.420,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.435,24 12.597,89
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.231.608,69 1.174.848,50
Aktiva 11.887.228,21 10.278.726,23

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 643.868,99 3.511.610,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag -2.975.477,68
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.810.980,82
V. Bilanzverlust 2.975.477,68
davon Verlustvortrag 4.786.458,50
VI. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.231.608,69 1.174.848,50
B. Rückstellungen 155.902,29 170.828,96
C. Verbindlichkeiten 11.731.325,92 10.107.897,27
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.551.507,18 7.986.280,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.179.818,74 2.121.617,18
davon gegenüber Gesellschaftern 7.127.256,83 5.432.498,06
Passiva 11.887.228,21 10.278.726,23

Anhang zur Bilanz vom 31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der VEGA Systems Wash Technology Germany GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 2.232 TEUR auf. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da Rangrücktrittserklärungen für bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von 3.228 TEUR vorliegen.

Die VEGA Systems Wash Technology Germany GmbH weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB, 274a und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.

Die durchschnittliche Anzahl der im Kalenderjahr beschäftigen Arbeitnehmer betrug 31.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Zur steuerlichen Beurteilung der mit Vertrag vom 21.12.2018 eingegangenen stillen Beteiligung wurde von der Gesellschaft rechtlicher Rat von dritter Seite eingeholt. Die Berücksichtigung dieser stillen Beteiligung erfolgte in der Steuerbilanz entsprechend der Entscheidungsvorgabe des Auftraggebers als typische stille Beteiligung.

Die stille Beteiligung nimmt gem. Vertrag vom 21.12.2018, ergänzt am 13.12.2021 quotal am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft teil. Die Beteiligungsquote war zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2019 noch nicht ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Ergebnisübernahme 2019 wurde daher im Jahresabschluss 2019 mangels rechnerischer Abgrenzbarkeit gem. § 252 I Nr. 4 HGB vorläufig nicht ausgewiesen und nun im Berichtsjahr nachgeholt.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich zulässig. Abweichungen zur Steuerbilanz ergeben sich insoweit nicht. Gegebenenfalls vorgenommenen Sofortabschreibungen für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 800 EUR sind dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten oder falls erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % der Netto-Forderungen berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu Tageskursen.

3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Angaben über die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 a und b HGB:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 587 TEUR.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechte eingetragen auf eine Immobilie sowie durch Bürgschaft und Sicherheitsübereignung gesichert sind beträgt 800 TEUR.

Es liegt eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung der VEGA Systems B.V. vor.

Angaben über gewährte Vorschüsse/Kredite/eingegangene Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 c HGB:

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Angabe gem. § 251 HGB:

Die Berichtsfirma hat einen "letter of comfort" für die Vermögenslage der Tochtergesellschaft VEGA Systems ASIA Ltd abgegeben. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 beträgt der Überschuss der Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft über ihr Vermögen 12.510.879 THB (umgerechnet 340.645,28 EUR, Wechselkurs zum 31.12.2020: 1,00 EUR = 36,727 THB). Die Patronatserklärung ist der Höhe nach nicht beziffert und nicht beschränkt. Die Laufzeit dieser Patronatserklärung beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2019 der Tochtergesellschaft. Beginn der Wirksamkeit der Patronatserklärung ist der 24.07.2020. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 der Berichtsfirma ist die Bindungsdauer des letter of comfort bereits abgelaufen. Ein neuer letter of comfort wurde durch die Berichtsfirma nicht verfasst.

Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB:

Als Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Feiko Cornelis de Graaff

Ravensbosweg 2

Waspik, Niederlande

Herr Adrianus Antonius Alouisius van Geffen

Berkenlaan 19

Oss, Niederlande

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben über verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz) nach § 285 Nr. 11 HGB:

An der VEGA Systems Asia Ltd mit Sitz in Bangkok (Thailand) besteht ein Anteilsbesitz. Die Beteiligungsquote beträgt 98 %, das Eigenkapital beträgt 7.000.000 THB (190.595,47 EUR, Wechselkurs zum 31.12.2020: 1,00 EUR = 36,727 THB) und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres beträgt -36.471.614 THB (-993.046,37 EUR, Wechselkurs zum 31.12.2020: 1,00 EUR = 36,727 THB)

Der Jahresabschluss 2020 der VEGA Asien wurde vorgelegt. Dieser weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Geschäftsleitung hat von einer Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 S. 2 HGB abgesehen, da sie davon ausgeht, dass die Wertminderung nicht dauerhaft ist.

Angaben über das Beteiligungsunternehmen nach § 285 Nr. 11a HGB

VEGA Systems ASIA Ltd

333 Silom Road, Bangrak

Bangkok 10500 Thailand

Angaben über das Mutterunternehmen nach § 285 Nr. 14 HGB

VEGA Systems International B.V.

Lauwersmeer 9

5347 JR Oss (Niederlande)

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.935.089,55 EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.899.020,37 EUR

Sonstige Verbindlichkeiten < 1 Jahr 149.247,00 EUR

Sonstige Verbindlichkeiten 1-5 Jahre 3.078.989,46 EUR

Sonstige Verbindlichkeiten > 5 Jahre 500.000,00 EUR

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.

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