OPTO4L ElectrOptics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adrianus Antonius Alouisius van Geffen seit 19.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Vega-Systems International B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vega Systems Wash Technology Germany GmbHBademJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz vom 31. Dezember 20201. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der VEGA Systems Wash Technology Germany GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 2.232 TEUR auf. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da Rangrücktrittserklärungen für bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von 3.228 TEUR vorliegen. Die VEGA Systems Wash Technology Germany GmbH weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB, 274a und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren. Die durchschnittliche Anzahl der im Kalenderjahr beschäftigen Arbeitnehmer betrug 31. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Zur steuerlichen Beurteilung der mit Vertrag vom 21.12.2018 eingegangenen stillen Beteiligung wurde von der Gesellschaft rechtlicher Rat von dritter Seite eingeholt. Die Berücksichtigung dieser stillen Beteiligung erfolgte in der Steuerbilanz entsprechend der Entscheidungsvorgabe des Auftraggebers als typische stille Beteiligung. Die stille Beteiligung nimmt gem. Vertrag vom 21.12.2018, ergänzt am 13.12.2021 quotal am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft teil. Die Beteiligungsquote war zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2019 noch nicht ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Ergebnisübernahme 2019 wurde daher im Jahresabschluss 2019 mangels rechnerischer Abgrenzbarkeit gem. § 252 I Nr. 4 HGB vorläufig nicht ausgewiesen und nun im Berichtsjahr nachgeholt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich zulässig. Abweichungen zur Steuerbilanz ergeben sich insoweit nicht. Gegebenenfalls vorgenommenen Sofortabschreibungen für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 800 EUR sind dem Anlageverzeichnis zu entnehmen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten oder falls erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % der Netto-Forderungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu Tageskursen. 3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Angaben über die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 a und b HGB:
Es liegt eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung der VEGA Systems B.V. vor. Angaben über gewährte Vorschüsse/Kredite/eingegangene Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 c HGB:
Angabe gem. § 251 HGB:
Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB:
Herr Feiko Cornelis de Graaff Ravensbosweg 2 Waspik, Niederlande Herr Adrianus Antonius Alouisius van Geffen Berkenlaan 19 Oss, Niederlande
Angaben über verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz) nach § 285 Nr. 11 HGB:
Der Jahresabschluss 2020 der VEGA Asien wurde vorgelegt. Dieser weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Geschäftsleitung hat von einer Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 S. 2 HGB abgesehen, da sie davon ausgeht, dass die Wertminderung nicht dauerhaft ist. Angaben über das Beteiligungsunternehmen nach § 285 Nr. 11a HGB VEGA Systems ASIA Ltd 333 Silom Road, Bangrak Bangkok 10500 Thailand Angaben über das Mutterunternehmen nach § 285 Nr. 14 HGB VEGA Systems International B.V. Lauwersmeer 9 5347 JR Oss (Niederlande) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt. |
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