TENNEMANN Media GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 6438
Vorher
NORMEDIA GmbH
Eingetragen
8.6.1999
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVerlegen von ZeitschriftenFernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Gegenstand
Die Ausführung von Mediendienstleistungen und Medienbeteiligungen, insbesondere: - Entwicklung, Produktion, Erwerb, Vermarktung, Wahrnehmung und Verwaltung der Rechte von bzw. aus audiovisuellen Produkten, Druckerzeugnissen aller Art, Medienbeteiligungen sowie die Vermittlung, der Vertrieb und der Handel mit diesen und gleichartigen Fremdprodukten; - Betrieb eines Musikverlages, Buchverlages, Musiklabels, Veranstaltungen sowie von Online-Diensten und Redaktionsdiensten; -Produktion, Vermittlung sowie Vermarktung von Künstlern, Veranstaltungen und Produkten

Historie

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Management

NameRolle
Leif Tennemann
seit 3.8.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

TENNEMANN Media GmbH

Schwerin/Mecklenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 12.004,00 15.409,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 349,00
II. Sachanlagen 12.001,00 15.060,00
B. Umlaufvermögen 102.396,38 101.128,63
I. Vorräte 39.930,31 30.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.511,04 61.102,09
III. Wertpapiere 2.092,36 1.768,74
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.862,67 7.557,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 963,82 1.311,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.364,20 117.849,41

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 42.748,15 46.262,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 21.262,59 21.235,88
III. Jahresfehlbetrag 3.514,44 -26,71
B. Rückstellungen 10.294,33 7.402,30
C. Verbindlichkeiten 62.321,72 64.184,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.364,20 117.849,41

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen wurde beachtet.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. In den Fällen der degressiven Abschreibung erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sofern dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten aus 2009 von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden ggfs. mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für gezahlte Versicherungsbeiträge, die das folgende Geschäftsjahr betreffen, gebildet. Die Auflösung erfolgt planmäßig.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist vollständig eingezahlt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Leif Tennemann. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ergebnisverwendung

Die Erleichterungsvorschrift nach § 325 Abs. 1 S. 4 HGB hinsichtlich der nicht vorzunehmenden Offenlegung der Ergebnisverwendung wird in Anspruch genommen, da natürliche Personen an der Gesellschaft beteiligt sind.

Schwerin, 29.12.2014

TENNEMANN media GmbH

Geschäftsführung

gez. Leif Tennemann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2014.

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