Medien Dienste Main-Post GmbH
Selbe AdresseVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ivo Knahn seit 7.11.2016 | Prokura |
Manuela Göbel seit 4.8.2015 | Prokura |
Isabell Weirich seit 16.7.2012 | Prokura |
Walter Schmitz seit 29.9.2008 | Prokura |
Michael Reinhard seit 20.6.2007 | Geschäftsführer |
Bernd Riedel seit 20.6.2007 | Prokura |
David Brandstätter seit 20.6.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Presse-Druck- und Verlags-GmbHAugsburgKonzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020Geschäftsmodell des Unternehmens Die Mediengruppe Pressedruck ist ein Familienunternehmen, das von der Presse-Druck- und Verlags-GmbH mit Sitz in Augsburg geführt wird. Die Geschäftsbereiche umfassen Tageszeitungen (Print, Digital und Online), Druckereien, Logistik, Direktwerbung, Briefgeschäft, Call-Center, Hörfunk- und Fernsehen, Venture-Beteiligungen und andere mediennahe Dienstleistungen. Ihre beiden größten 100%- Beteiligungen sind die Mediengruppe Main-Post aus Würzburg und das Medienhaus Südkurier aus Konstanz. Die Mediengruppe Pressedruck bietet ein crossmediales Produktportfolio und erreicht ihre Leser und Hörer in der Region über alle technisch verfügbaren Distributionskanäle. 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie hat nicht nur in Deutschland, sondern weltweit die Konjunktur einbrechen lassen. Für die Bundesrepublik bedeutet das einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 5,0%. Damit durchlebte die deutsche Volkswirtschaft eine schwere Rezession, vergleichbar mit den Finanzkrisen 2008 und 2009. (Pressemitteilung BMWI vom 14.1.2021). Unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen im 2. Quartal 2021 gelockert werden, wird für 2021 ein Wachstum von 4,2% erwartet. Die Pandemie hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote steigt von 5,0% auf voraussichtlich 5,9% in 2020. Dieser Wert wird auch für 2021 prognostiziert, ehe für 2022 ein leichter Rückgang auf 5,5% erwartet wird. (Quelle: ifo Konjunkturprognose Winter 2020 vom 16.12.2020) 2. Branchenumfeld der regionalen Tageszeitungen Die Gesamtreichweite der deutschen Zeitungen erreicht im "Corona-Jahr" einen Wert von 84,6 Prozent. Damit lesen 59,7 Millionen Personen regelmäßig die gedruckte Zeitung oder nutzen mindestens wöchentlich ein digitales Zeitungsangebot. Somit gewinnen die Zeitungen im Vergleich zum Vorjahr drei Millionen zusätzliche Leserinnen und Leser pro Woche. Vor allem bei den jüngeren Zielgruppen unter 30 Jahren können die Zeitungen über den digitalen Weg neue Leser gewinnen. Hier betragen die Nettoreichweite Print und Digital 76%. Bei den 30 bis 49-Jährigen steigt die Reichweite auf 87,4% und liegt bei den über 50-Jährigen noch bei 86,4% (Quelle: ZMG Info vom 9.11.2020, Auswertung Best 4 Planning). Bundesweit sinkt die verkaufte Auflage der Tageszeitungen (Print und e-Paper) um 5,11%. Dabei verlieren die überregionalen Zeitungen mit 9,66% und die Kaufzeitungen mit 14,55% deutlich mehr an Auflage, während der Auflagenverlust der lokalen und regionalen Abonnementzeitungen lediglich 3,06% betrug. Die bayerischen Abonnementzeitungen können sich sogar noch besser behaupten. Hier liegt der Auflagenverlust bei der verkauften Auflage (Print und e-Paper) bei 1,82% (Quelle ZMG Auflagenstatistik QIII/20 im Vergleich zu QIII/19, QIV liegt zum Erstellungszeitpunkt dieses Berichts noch nicht vor). Das gestiegene Interesse der Leserinnen und Leser nach glaubwürdiger Information wird besonders bei den digitalen Zeitungsangeboten deutlich. Im gleichen Zeitraum stiegen die e-Paper-Auflagen der bayerischen Verlage um 17,62% (verkaufte Auflage). Die Corona-Pandemie hat auch die Werbeumsätze nachhaltig beeinflusst. Nach Auswertung der Nielsen Company sinken die Bruttowerbeaufwendungen über alle Mediengattungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,4%. Während sich TV mit -1,8% noch einigermaßen behauptet, verlieren die Zeitungen 9%. Dabei berücksichtigen die Nielsenzahlen nicht die für die Zeitung wichtigen Rubrikanzeigen (Quelle: Nielsen Werbetrend Medien Dezember 2020). 3. Unternehmen 3.1. Presse-Druck- und Verlags-GmbH in Augsburg Der Geschäftsverlauf der Presse-Druck- und Verlags-GmbH wird maßgeblich durch die Entwicklung der Geschäftsbereiche Lesermarkt (Print- und Digital) und Werbemarkt (Print und Digital) bestimmt. Dabei wirkt sich die Corona-Pandemie sehr unterschiedlich auf beide Marktbereiche aus. Die verkaufte Auflage der Augsburger Allgemeinen Nordausgabe betrug im 4. Quartal 2020 197.410 Exemplare, im 4. Quartal 2019 lag diese bei 200.933 Exemplaren. Damit weist die Augsburger Allgemeine mit einem Rückgang von 1,75% einen deutlich geringeren Verlust unter den regionalen und überregionalen Tageszeitungen aus als im Rest der Republik. Die verkaufte e-Paper Auflage verbesserte sich im 4. Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1.936 Stück. Das entspricht einem Anstieg von 9,03% (Quellen: IVW Auflagenvergleich 4. Quartal 2019/2020 Print und e-Paper). Diese stabile Auflagenentwicklung spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung wider. So stieg der Umsatz Print und Digital über alle Ausgaben um 3,77%. Neben der stabilen Auflagenentwicklung ist dieser Umsatzzuwachs einer moderaten Erhöhung der Preise für ein Zeitungsabonnement sowie einer deutlichen Mengensteigerung unserer Digitalprodukte (e-Paper und Online Umsätze) zu verdanken. So erzielte das e-Paper-Abo einen Umsatzzuwachs von 35,42%. Die Online-Umsätze ("Paid-Content"-Erlöse) konnten sich sogar mehr als verdoppeln. Im Gegensatz zum Lesermarkt hat die Corona-Krise dem Werbemarkt starke Rückgänge beschert. Der Umsatz für die Produkte Tageszeitung und Wochenzeitung "Extra" inklusive der lokalen digitalen Werbeumsätze ist um 17,8% zurückgegangen. Dabei erlitten die geschäftlichen Anzeigen mit 20,9% die höchsten Verluste, gefolgt von den Prospektbeilagen mit 17%. Im Online-Bereich lag der prozentuale Rückgang mit 21,3% sogar noch etwas höher. Das liegt daran, dass insbesondere in den crossmedialen Rubrikmärkten (Stellen, Immobilienmarkt, KfZ) die Einbrüche sowohl im Print als auch im Digitalen deutlich höher waren. Privatanzeigen konnten nach Rubrikbetrachtung hingegen sogar leicht zulegen (1,3%) und auch der Bereich der Discounter verzeichnete Zuwächse, da dieser Bereich nicht von temporären Geschäftsschließungen ("Lockdown") betroffen war. Der umsatzstarke Bereich der lokalen Anzeigen büßte dagegen 22,4% ein. Im Beilagensegment lag der Rückgang insgesamt bei 17,0%. Dabei war es die Zeitung mit ihren Prospekten aus dem Einzelhandel (Möbel, Mode, Baumärkte), die mit einem Verlust von 33,8% die größten Einbußen verzeichnete. Das Magazin Extra war dagegen nur mit 5,5% rückläufig. Die nationale Samstagverteilung lag 16% unter dem Vorjahr. Bei stabilen Umsätzen des Lebensmitteleinzelhandels sorgten auch hier die Rückgänge bei Baumärkten und in den übrigen Einzelhandelssegmenten für Verluste. Auch im Druckbereich sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich. So sank die Auflage aller gedruckten Exemplare (Zeitung, Extra und Fremdaufträge) von 259 Mio. auf 211 Mio. (18,5%). Bei der Anzahl der gedruckten Seiten ist der Rückgang mit 19,4% sogar noch leicht höher. Da die Werbeumsätze rückläufig waren, sind zwangsläufig auch die Umfänge bei der Zeitung und im "Extra" geringer geworden. Gleichzeitig haben vereinzelt Fremdkunden Prospekte bzw. Druckaufträge storniert oder Frequenzen verringert. Die Entwicklung im Werbemarkt hatte auch Auswirkungen auf den Versandbereich. Hier sank die Anzahl der zu verarbeitenden Beilagen bei Zeitung und Extra von 267 Mio. auf 223 Mio. (16,5%). Auch im Bereich der maschinellen Verarbeitung der Prospektbeilagen am Samstag ("EasySert") fiel die Menge der Beilagen um 13,9% auf 350 Mio. 3.2 Main-Post GmbH in Würzburg Die Main-Post GmbH ist mit ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen die führende Gesellschaft der Mediengruppe Main-Post, deren Kerngeschäft die Herausgabe von Tageszeitungen ist. Über Tochtergesellschaften werden eigene wie fremde Produkte, darunter auch Briefsendungen, an Organisationen und Haushalte zugestellt. Weitere wesentliche Geschäftsfelder der Main-Post GmbH und ihrer Tochtergesellschaften liegen in der Vermarktung sonstiger Kernfähigkeiten an externe Auftraggeber. Dazu gehören im Wesentlichen die Erbringung von Satz- / Vorstufenleistungen sowie Call-Center- und Redaktions-Dienstleistungen. Weitere Umsätze fallen aus der Zustellung von Fremdzeitungen und Briefen an. Die Produkte werden überwiegend über Tochtergesellschaften verteilt. Die verkaufte Auflage der Main-Post GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaft MPO Medien GmbH und den drei Titeln Haßfurter Tagblatt, Rhön- und Saalepost, Rhön- und Streubote betrug 2020 im Mittelwert 128.000 Stück (Print und Digital) und verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,7 %. Damit lag die Mediengruppe Main-Post leicht unter dem Bundestrend. Der Rückgang fiel etwas geringer als im Vorjahr aus. Die Vertriebserlöse (inkl. e-Paper) lagen durch das wachsende digitale Geschäft und moderate Preisanpassungen um 4,3 % über dem Vorjahreszeitraum. Bei den Anzeigen und Beilagen war die negative Branchenentwicklung auch bei der Main-Post GmbH spürbar, insbesondere infolge der Corona-Pandemie. Die Anzeigenumsätze verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 22,3 %. Auch die Umsätze für Beilagen verringerten sich um 25,3 %. Die Interneterlöse verringerten sich um 8,1 % im Jahr 2020. Die Hauptaufgabe der Druckerei besteht in der Herstellung der Tageszeitungen der "Main-Post" mit einer durchschnittlichen Druckauflage 2020 von rund 113.400 Exemplaren sowie der Anzeigenblätter der Main-Post GmbH mit einer wöchentlichen Auflage von rund 571.600 Exemplaren. Die Druckereiumsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr um 19,3 % reduziert. 3.3 SÜDKURIER GmbH in Konstanz Die operative Geschäftstätigkeit der SÜDKURIER GmbH konzentriert sich auf die Herausgabe der Tageszeitung SÜDKURIER einschließlich Alb Bote sowie in zunehmendem Maße auf Online-Medien. Neben dem operativen Geschäft ist die SÜDKURIER GmbH gleichzeitig Holding für weitere Tochterfirmen. Die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften umfasst die Herausgabe von Anzeigenblättern, Amtsblättern und Online-Medien, Call-Center-Dienstleistungen, Druckereigeschäft (Rotations- und Bogendruck), Logistik/Direktverteilung sowie Post- und Produktionsdienstleistungen. Die verkaufte Auflage des SÜDKURIER betrug 2020 im Mittelwert 110.846 Expl. (Print und Digital) und ist um 2,5% zum Vorjahr gesunken. Im Oktober wurde in der Region Villingen-Schwenningen Schwarzwald die Ausgabenstruktur überarbeitet. Der SÜDKURIER erscheint hier jetzt mit einer statt bisher drei Lokalausgaben. Erneut konnten die digitalen Vertriebsumsätze um 45,6% zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die e-Paper-Abonnementauflage lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 9.213 Exemplaren und damit 19,6% über Vorjahr. Die Corona-Pandemie hat in 2020 zu einer signifikanten Reduzierung der Werbeerlöse der Tageszeitung sowie der Wochen- und Gratismedien geführt. Ebenso mussten die Druckereien und Logistikunternehmen aufgrund der Pandemie Umsatzrückgänge hinnehmen. Den Umsatzrückgängen wurde mit konsequenten Kosteneinsparungen begegnet. In Bereichen, in denen pandemiebedingt keine oder kaum Aufträge anfielen, musste mit Kurzarbeit gearbeitet werden. Die SÜDKURIER-Gruppe setzte in 2020 den Kurs zur digitalen Transformation ihrer Geschäftsfelder trotz der Corona-Pandemie fort. 3.4 Personal- und Sozialbereich der Mediengruppe Pressedruck In 2020 beschäftigte die Mediengruppe Pressedruck im Jahresdurchschnitt 2.054 Mitarbeiter, die Mediengruppe Main-Post 1.135 und die SÜDKURIER-Gruppe 897 Mitarbeiter. Die Schwerpunkte der Personalarbeit lagen aufgrund der Corona-Pandemie vornehmlich in der Umsetzung, Gestaltung und Organisation der Infektionsschutzmaßnahmen sowie der Kurzarbeit in den Unternehmen und Bereichen der Mediengruppe. Daneben wurden die Themen Mitarbeitergewinnung und -bindung, Talentmanagement und Qualifizierung der Mitarbeiter, digitale Transformation, das Gesundheits- sowie das Personalkostenmanagement vorangetrieben. Alle Mitarbeiter werden unabhängig von ihrem Geschlecht entsprechend der ausgeübten Tätigkeit nach den gültigen und einschlägigen Tarifverträgen oder bei nicht tarifgebundenen Unternehmen nach entsprechenden Vergütungsstrukturen vergütet. Differenzierungen gibt es lediglich über individuelle Zulagen, wenn zusätzliche Funktionen übernommen werden, oder über Besitzstände. Ein weiterer Bedarf an Maßnahmen zur Sicherstellung der Entgeltgerechtigkeit besteht nicht. 4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Mediengruppe Pressedruck 4.1 Ertragslage Die konsolidierten Umsätze der einzelnen Geschäftsbereiche betragen EUR 445,9 Mio. (Vj. EUR 469,2 Mio.) im Geschäftsjahr 2020. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Umsätzen im Geschäftsfeld Verlag. Die Konzernumsätze verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Geschäftsfelder: (in EUR Mio.).
Der Gesamtaufwand im Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf EUR 440,9 Mio. (Vj. EUR 475,1 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um EUR 12,7 Mio. auf EUR 4,8 Mio. (Vj. EUR 17,5 Mio.) verringert. Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beträgt EUR 21,8 Mio. (Vj. EUR 29,9 Mio.). Der Personalaufwand beträgt EUR 238,5 Mio. (Vj. EUR 251,2 Mio.). Die Quote des Personalaufwands bezogen auf die Gesamtleistung liegt bei rund 52,9 % (Vj. 51,5 %). Die Abschreibungen belaufen sich auf EUR 36,7 Mio. (Vj. EUR 42,9 Mio.). Der Rückgang basiert im Wesentlichen auf der letztjährigen außerplanmäßigen Abschreibung aus der durch die Betriebsprüfung notwendigen Nachaktivierung SAP (EUR 4,0 Mio.) sowie deutlicher geringerer Investitionen im Berichtsjahr aufgrund der Corona-Krise. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf EUR 57,6 Mio. (Vj. EUR 63,5 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Corona-bedingte Einsparungen zurückzuführen und betrifft fast alle Kostenpositionen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf EUR 8,3 Mio. (Vj. EUR 4,7 Mio.). Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres liegt bei EUR 2,7 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.). Aufgrund enormer Kostenanstrengungen erzielt die Mediengruppe Pressedruck trotz der Umsatzverluste im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT, das leicht über dem Vorjahr liegt (2020: EUR 12,6 Mio., Vj. EUR 11,0 Mio.). Das erzielte EBITDA beträgt EUR 49,3 Mio. (Vj. EUR 53,9 Mio.) und liegt aufgrund von Sondereffekten in 2019 leicht unter dem Vergleichsjahr 2019. 4.2 Finanzlage Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 EUR 42,2 Mio. (31.12.2019: EUR 31,8 Mio.). Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt EUR 48,2 Mio., der Mitteleinsatz aus Investitionstätigkeit EUR -6,7 Mio. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR -31,1 Mio. Die Liquiditätssteuerung der Mediengruppe Pressedruck erfolgt zentral und stellt damit die Mittelversorgung sämtlicher Konzernunternehmen sicher, damit diese jederzeit ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Es bestehen langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 19.363. Davon sind TEUR 4.058 innerhalb eines Jahres fällig. 4.3 Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme beträgt zum 31.12.2020 EUR 321,8 Mio. (31.12.2019: EUR 349,2 Mio.). Die Konzernbilanz zeigt folgende Struktur (Kurzfassung in EUR Mio.)
Die Eigenkapitalquote liegt bei 49,5 % (Vj. 46,3 %). Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Bereich des Sachanlagevermögens EUR 6,4 Mio., bei den immateriellen Vermögensgegenständen EUR 2,0 Mio. und im Bereich der Finanzanlagen EUR 1,3 Mio. investiert. Ein großer Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen betraf eine Sortiermaschine am Standort Konstanz, die Optimierung der Beilagenlogistik am Standort Augsburg sowie andere Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände spiegeln sich im Wesentlichen in der Erstellung eines neuen CRM sowie weiterer Software wider. Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen lassen sich vor allem auf eine Bareinlage bei einer Venture Beteiligung zurückführen. Zum Jahresende besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 1.525. Dies betrifft im Wesentlichen mit TEUR 1.409 sogenannte Limitbestellungen. Zusammenfassung zur wirtschaftlichen Lage: Die finanziellen Rahmenbedingungen der Mediengruppe Pressedruck sind sehr gut. Die Mediengruppe Pressedruck verfügt, verstärkt auch durch die bestehenden Möglichkeiten zu Kreditaufnahmen, weiterhin über ein solides, finanzielles Fundament. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Mediengruppe Pressedruck erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT in Höhe von EUR 12,6 Mio. In Prozent vom Umsatz gerechnet beträgt das EBIT somit 2,8%. Das EBIT berechnet sich aus dem Jahresüberschuss vor Zinsergebnis und Ertragsteuern. Aperiodische Steuern werden nicht in die Berechnung einbezogen. Das EBITDA errechnet sich dagegen aus dem Jahresüberschuss vor Abschreibungen, Zinsergebnis und Ertragsteuern. Das erzielte EBITDA beträgt EUR 49,3 Mio. d.h. 11,1% vom Umsatz. 6. Prognose, Chancen- und Risikobericht der Mediengruppe Pressedruck 6.1. Prognosebericht der Mediengruppe Pressedruck Trotz der Corona-Pandemie verbunden mit einem starken Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2020 (-5,0%; Pressemitteilung BMWI vom 14.01.2021) spiegelt das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) die Robustheit der Branchen und die positive Grundstimmung auf eine baldige Erholung wider: Der Wert für das erste Quartal 2021 blieb im Februar mit 111 Punkten etwa stabil auf dem Vormonatswert und liegt deutlich über der Einschätzung zu Beginn der Pandemie. "Vor allem die Industrie kommt bislang robuster durch den Winter" (Claus Michelsen, Konjunkturchef des DIW Berlin), aber auch die Dienstleistungsbereiche kommen besser aus dem Lockdown als noch vor knapp einem Jahr. So dürften sich die Unternehmen in vielen Bereichen mittlerweile auf die Lage eingestellt haben und blicken angesichts des Impffortschritts optimistisch nach vorne (Quelle Pressemitteilung DIW vom 24.02.2021). Nach einem schwachen ersten Quartal 2021 infolge der intensivierten Infektionsschutzmaßnahmen prognostiziert auch das ifo Institut in seiner Winterprognose (ifo Konjunkturprognose vom 16.12.2020) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2021 bei einer allmählichen Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen ab März 2021 von 4,2%. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet jedoch eine langsamere Erholung der deutschen Wirtschaft als noch vor einigen Monaten. Er rechnet für 2021 nur noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,1 Prozent. Im Herbst waren die Wirtschaftsweisen noch von 3,7 Prozent ausgegangen. Sollte sich der Lockdown um ein Quartal verlängern, dürfte das für Deutschland 2021 erwartete Wirtschaftswachstum von 3,1 Prozent um rund einen Prozentpunkt niedriger ausfallen, betonte die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer. Sollte sich der Lockdown nur um einen Monat verlängern, dürfte der dämpfende Effekt entsprechend geringer sein (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 17.3.2021). Für die Mediengruppe Pressedruck wird erwartet, dass sich das Abonnementgeschäft im Zeitungsvertrieb leicht positiv entwickelt. Grund für diese Entwicklung sind Preisanpassungen im Printbereich und eine weiter wachsende Marktdurchdringung im digitalen Bereich. Dabei wird sich die Auflage nach interner Einschätzung weiterhin etwas günstiger als der Markttrend entwickeln und die digitalen Produkte zusätzliche Wachstumsimpulse setzen. Im Anzeigen- und Beilagenbereich erwarten wir hingegen insbesondere im ersten Quartal 2021 aufgrund der strikten Infektionsschutzmaßnahmen bis in den März 2021 starke negative Einflüsse und entsprechende Umsatzeinbußen. Für die Folgequartale sowie eine mittelfristige Vorausschau gehen wir wieder von einer deutlichen Erholung des Anzeigen- und Beilagen-Umsatzes aus, bewerten die Wahrscheinlichkeit einer Erholung auf ein Vor-Corona Niveau jedoch als gering. Der Bereich Druckerei wird seine Kapazitätsplanung an die allgemeine Auflagenentwicklung anpassen. Im Hinblick auf die operativen Kosten ist die Geschäftsführung mit ihren jeweiligen Unternehmensbereichsleitern ihrer wirtschaftlichen Verantwortung nachgekommen und hat entsprechende Maßnahmen beschlossen und größtenteils bereits umgesetzt, um dem deutlichen, kurzfristigen Auftragsrückgang gegenüber der Vor-Corona Zeit sowie einem voraussichtlich dauerhaft etwas niedrigeren Niveau im Anzeigen- und Beilagenbereich, entgegenzuwirken. Sämtliche Maßnahmen werden laufend überprüft und an die jeweilige Entwicklung angepasst. Auf Basis von erwarteten Lockerung und Erholungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Laufe des Geschäftsjahres 2021 geht die Geschäftsführung wieder von einem leichten Umsatzanstieg und einer Seitwärtsbewegung im EBITDA gegenüber dem Vorjahr sowie insgesamt von einer weiterhin stabilen Finanz- Vermögens- und Ertragslage für die Jahre 2021 und 2022 aus. Bei den im Lagebericht getroffenen Prognosen und sonstigen Aussagen handelt es sich um Annahmen und Erwartungen der Gesellschaft im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Unternehmensgruppe und der einzelnen Unternehmensbereiche. Die tatsächliche Entwicklung kann von diesen Annahmen und Erwartungen insbesondere aufgrund des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie und möglicher Einschränkungen in Zusammenhang eines Lockdowns sowie von Veränderungen des Marktumfeldes, des gesamtwirtschaftlichen Umfelds oder der Branche abweichen. 6.2 Risikobericht der Mediengruppe Pressedruck 6.2.1 Risikomanagementsystem Die Geschäftsführung sieht im Risikomanagement eine wesentliche Unterstützungsfunktion zur Erreichung der Unternehmensziele der Gesellschaft und verspricht sich durch eine konsequente Umsetzung und Fortentwicklung nicht zuletzt eine Steigerung des Unternehmenswerts. Das Risikomanagementsystem umfasst die Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen. Im Fokus stehen sämtliche Primärfunktionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Einkauf, Produktion, Vertrieb) sowie die dazu gehörenden Querschnittsfunktionen (z. B. IT, Rechnungswesen, Personal). Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt der Geschäftsführung. Die operative Umsetzung und somit die Verantwortung für Risikoinventur, -bewertung und -analyse sowie die Risikohandhabung erfolgt durch die zweite Führungsebene. Turnusmäßig wird jährlich eine Aktualisierung der Risikoinventur durchgeführt. Ein zentraler Risikomanagementverantwortlicher koordiniert den gesamten Risikomanagementprozess und prüft die Plausibilität und Vollständigkeit der möglichen Risiken und trägt in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung die Verantwortung für die Aktualität und ständige Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. 6.2.2. Risiken 6.2.2.1. Marktrisiken Das Marktumfeld der Mediengruppe Pressedruck ist vor allem durch Risiken aus dem Strukturwandel aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung geprägt. Diese Risiken werden durch eine ständige Marktbeobachtung überwacht und aktuelle Entwicklungen an die Geschäftsleitung berichtet. Zudem sind Folgen des demographischen Wandels, der sich insbesondere in einer anhaltend rückläufigen Print-Auflage der regionalen Abonnementzeitungen äußert, zu erwarten. Die in 2020 aufgrund der Pandemie-Situation angespannte Markt-Situation setzt sich im 1. Quartal 2021 weiter fort. Insbesondere die Werbemärkte sind von der Corona Pandemie stark betroffen. Eine Erholung des Marktumfeldes hängt deutlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und von den politischen Vorgaben, dabei im Wesentlichen der Öffnung des Handelsumfeldes, ab. 6.2.2.2. Externe Risiken Weitere Risiken ergeben sich aus dem politischen oder rechtlichen Umfeld, das bei Veränderung die Planungsgrundlage der Mediengruppe Pressedruck erheblich beeinflussen kann. Der eingeführte Mindestlohn bzw. die umgesetzten Durchführungsbestimmungen führen seit deren Realisierung zu höheren Verwaltungsaufwendungen, die auch mit optimierter Ablauforganisation nur zum Teil kompensiert werden können. Darüber hinaus hat die Umstellung der Entlohnungssystematik die Zeitungszustellung erheblich verteuert. Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2015, betrug anfangs 8,50 € und ist 2020 bei 9,35 €, in 2021 bei 9,60 € und steigt gesetzlich absehbar weiter (9,82 € in 2022 und 10,45 € ab 7/2022). Die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie zur Arbeitszeiterfassung durch die nationale Gesetzgebung könnte im Falle einer zeitnahen Umsetzung zu zusätzlichen Aufwendungen führen. Seit Mai 2018 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Datenschutz (durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO). Dies schließt erweiterte Anforderungen und erhöhte Sanktionen bei Datenschutzverstößen ein. Insbesondere digitale Geschäftsmodelle unterliegen einem permanenten und schnellen Wandel, mit der der Datenschutz Schritt halten muss. Durch das EuGH-Urteil vom 16. Juli 2020 zur Datenübermittlung in die USA (sog. Schrems II Urteil) ist zudem die datenschutzrechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf Basis des EU-U.S. Privacy Shield für nichtig erklärt worden. Hier bedarf es seitens des Gesetzgebers einer schnellen und verlässlichen Nachfolgeregelung. 6.2.2.3. Strategische und operative Risiken Strategische Entscheidungen beziehen Investitionen in operative Projekte und Beteiligungen an Unternehmen mit ein. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Investitionen die geplante Rendite nicht erwirtschaften. Um dieses spezifische Risiko zu minimieren, werden derartige Vorhaben im Vorfeld in umfassender Weise bewertet und geprüft. 6.2.2.4. Risiken begrenzter Ressourcen Das Risiko begrenzter Ressourcen auf dem Fachkräfte-Beschaffungsmarkt hat sich durch die wirtschaftliche Situation in der Corona-Krise 2020 nicht entspannt. Die Papier-Hersteller haben ihre Produktionskapazitäten an die reduzierten Abnahmemengen angepasst. Der Mengenbedarf der Mediengruppe Pressedruck ist durch entsprechende vertragliche Regelungen aber langfristig gesichert. 6.2.2.5. Risiken aufgrund der Corona Krise Die Corona Krise stellt für die Presse-Druck- und Verlags-GmbH eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere unsere Werbemärkte sind von der Pandemie stark betroffen. Andere Märkte, vornehmlich der Lesermarkt, zeigen sich relativ stabil gegenüber der Pandemie. Um negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzufedern, werden umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen. Das Kostengerüst wird laufend der aktuellen Entwicklung angepasst. In Bereichen, in denen pandemiebedingt keine oder kaum Aufträge anfallen, muss zudem mit Kurzarbeit gearbeitet werden. Investitionen werden laufend geprüft und, soweit wirtschaftlich vertretbar und nicht unabdingbar für die Aufrechterhaltung kritischer Prozesse, zeitlich verschoben oder ausgesetzt. Vorhandene Notfall-Szenarien wurden überprüft, um bei einem krankheitsbedingten Ausfall von Produktionspersonal die Produktion und Auslieferung unserer gedruckten Medien sicherzustellen. Hier kommen erforderlichenfalls Krisenhilfe-Abkommen mit anderen Verlagshäusern zum Einsatz, um die weitere Produktion der Tages- und Wochenzeitungen und damit die Belieferung unserer Leser jederzeit sicherzustellen. 6.3. Chancenbericht Eine schneller als erwartete Erholung von der Corona-Pandemie und damit eine schnellere Belebung der Wirtschaft hat unmittelbar positive Auswirkungen auf unsere werbemarktabhängigen Umsätze. Damit einher ginge eine Verbesserung der Ergebnissituation, da diese Umsätze vergleichsweise sehr rentabel sind. Mit Investitionen in innovative Technologien sowie die digitale Zukunftsausrichtung setzt die Mediengruppe Pressedruck die bisherige erfolgreiche Strategie konsequent fort und schätzt auch zukünftig die Chancen bei der Erschließung neuer Erlösquellen als positiv ein. Ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen mit einem hohen Anspruch an Qualität zu konkurrenzfähigen Preisen stellen eine gute Grundlage für den Ausbau der Marktposition dar. Im Geschäftsbereich Logistik stellt eine künftige Zunahme an Sendungsmengen sogenannter briefkastenfähiger Produkte in Verbindung mit der bestehenden Infrastruktur in unserem Verbreitungsgebiet darüber hinaus ebenfalls eine Chance dar. Der aktuellen Umwelt-Situation wird verstärkt durch Energiemanagement-Maßnahmen, insbesondere zur CO 2 -Einsparung, begegnet. Der Energiebezug wurde konsequent auf regenerativen Strom umgestellt. Die CO 2-Bilanz konnte durch Umstellung auf "grünen" Strom in 2020 nahezu halbiert werden. Der Bezug von grünem Strom ist bereits auf die Dauer der nächsten drei Jahre gesichert. 6.4. Risiko- und Chanceneinschätzung Risiken, welche die Mediengruppe Pressedruck in ihrem Bestand gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Für wesentliche Risiken wurden Vorsorgemaßnahmen entwickelt, die geeignet sind, bestandsgefährdende Nachteile für das Unternehmen abzuwenden. Die Liquiditätssituation der Mediengruppe Pressedruck ist weiterhin sehr stabil. Die Auswirkungen der Corona-Krise haben durchaus Potenzial, die Ertragslage nicht unwesentlich zu beeinflussen. Eine exakte Prognose möglicher Auswirkungen ist derzeit nicht möglich, wir schätzen aber die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt als stabil ein. Zur vorsorglichen und jederzeitigen Sicherstellung ausreichender Liquidität wurden Darlehenszusagen vereinbart, deren Inanspruchnahme derzeit aber nicht benötigt wird. Eine Kreditaufnahme ist aktuell für 2021 nicht geplant. 7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Das Kreditrisiko aus dem operativen Geschäft wird durch ein allgemeines Vorsorgesystem zum Kreditmanagement begrenzt. Die systematische Überwachung der Bonität der Geschäftspartner erfolgt über Kreditauskünfte bei der Creditreform. Außerdem werden überfällige Zahlungen nach der dritten Mahnung zur Beitreibung an eine Rechtanwaltskanzlei übergeben. Zum 31.12.2020 gab es keine Finanzinstrumente im Konzern.
Augsburg, den 12. April 2021 Presse-Druck-
und Verlags-GmbH
Geschäftsführung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine HinweiseDie Presse-Druck- und Verlags-GmbH hat ihren Sitz in Augsburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der HRB 6034 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wird nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Die für einzelne Positionen geforderten Zusatzangaben haben wir ebenfalls in den Anhang übernommen. II. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen, der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg, (PD), alle direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften einbezogen, sofern nicht besondere Ausschlussgründe vorliegen. Bilanzstichtag der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2020. Tochterunternehmen, an denen die Mutter mehr als 50 % der Anteile hält, werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Für die PDV Medien Beteiligungs GmbH und die PDV Medien Beteiligungs II GmbH werden freiwillige Teilkonzernabschlüsse aufgestellt. Im Folgenden werden die jeweiligen Teilkonzernabschlüsse als "Mediengruppe Main-Post" und "Medienhaus SÜDKURIER" bezeichnet. Als "Mediengruppe Pressedruck" wird der freiwillige Teilkonzernabschluss der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg, ohne die Teilkonzerne "Mediengruppe Main-Post" und "Medienhaus SÜDKURIER" bezeichnet. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB die Tochtergesellschaften, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Ihre Einbeziehung würde zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen. Der vollständige Anteilsbesitz des Mutterunternehmens und die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind aus der gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes ersichtlich. Von den Erleichterungen nach § 313 Abs. 3 Satz 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Abschlüsse der in den Konzernabschluss der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Von dieser einheitlichen Bewertung wurde nicht abgewichen. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; bei Vermögensgegenständen gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei bis fünf Jahre; lineare Methode) vermindert. Die Verlags- und Wettbewerbsrechte werden planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt. Kundenstämme werden abhängig vom jeweiligen Geschäftsfeld über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung werden grundsätzlich über die voraussichtliche Nutzungsdauer von maximal 10 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Mediengruppe Main-Post GmbH und ihrer Tochtergesellschaften aktivierten Druckaufträge werden entsprechend ihrer individuellen Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2021 vollständig abgeschrieben. Der Firmenwert aus der Erstkonsolidierung der Mediengruppe Main-Post GmbH sowie der SÜDKURUIER Medienhaus GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. In beiden Fällen entspricht dies der durchschnittlichen Nutzung von Marke, Abonnentenstamm und lokalen Werbekunden. Die Firmenwerte der Einzelunternehmen sind zu Anschaffungswerten bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt aufgrund von branchenspezifischen Erfahrungswerten über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter (für Zugänge bis 2009) die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben. Für Zugänge ab 2010 erfolgt die Abschreibung planmäßig linear. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden sofort aufwandswirksam verbucht. Für Zugänge mit einem Wert von über EUR 250,00 bis EUR 800,00 erfolgt eine Aktivierung und Sofortabschreibung. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen, mit Ausnahme der geringwertigen Anlagegüter, grundsätzlich zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Zugänge bei Beteiligungen an assoziierten Unternehmen enthalten neben erworbenen Anteilen die Einlagen und anteilige Jahresüberschüsse. Unter den Abgängen sind anteilige Jahresfehlbeträge sowie Dividendenausschüttungen und veräußerte Anteile erfasst. Die Einbeziehung der assoziierten Unternehmen (Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Kempten und Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, Neubrandenburg) erfolgt auf Basis der von diesen Gesellschaften erstellten Konzernabschlüsse. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem steuerlichen Mindestumfang berücksichtigt werden (§ 255 Abs. 2 HGB). In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen und im Rahmen eines Abschlags berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (»projected unit credit method«). Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zu der bisherigen Berechnung entsprechend dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum Stichtag TEUR 5.402. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungspflichten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Es handelt sich dabei ausschließlich um Rückdeckungsversicherungen, die zum Aktivwert angesetzt sind. Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls unter Berücksichtigung von Kursänderungen zum Bilanzstichtag umgerechnet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen werden unverrechnet bilanziert. Die Bilanzierung für nicht aus Konsolidierungsmaßnahmen resultierende Aktivüberhänge unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt für Unternehmenserwerbe bis zum 31. Dezember 2009 nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F.) durch Verrechnung der Buchwerte der Anteile mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapital der einbezogenen Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Übersteigt der Buchwert das anteilige Eigenkapital, so werden die im Unterschiedsbetrag enthaltenen stillen Reserven den einzelnen Bilanzposten zugeordnet und über die Nutzungsdauer ergebniswirksam abgeschrieben. Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Firmenwert ausgewiesen. Liegt das anteilige Eigenkapital über dem Beteiligungsbuchwert, wird ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung bei den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode. Die stillen Reserven und Lasten werden als Differenz zwischen den Zeit- und Buchwerten zuerst aufgedeckt. Die Beteiligung des Mutterunternehmens wird anschließend mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein dabei eventuell resultierender Unterschiedsbetrag wird je nach Art (aktivisch oder passivisch) als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert oder als Unterschiedsbetrag auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Aufstockung von Anteilen an bereits als Tochterunternehmen vollkonsolidierten Gesellschaften wird gem. DRS 23.175 als Kapitalvorgang vorgenommen und keine Neubewertung durchgeführt. Die Anschaffungskosten der weiteren Anteile werden mit dem hierauf entfallenden Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile verrechnet. Ein hieraus resultierender Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital verrechnet. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse wurden innerhalb des Konsolidierungskreises gegeneinander aufgerechnet. Steuerabgrenzungen wurden aufgrund der Anwendung von konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie der Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen. Der Unterschied des Konzernergebnisses gegenüber den Einzelergebnissen der einbezogenen Unternehmen resultiert aus der Kapitalkonsolidierung, at Equity-Konsolidierung bzw. Schuldenkonsolidierung. Der Ansatz der assoziierten Unternehmen erfolgt mit dem Buchwert nach § 312 Abs. 1 Satz 1 HGB. Die Wertansätze wurden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung ermittelt. Aus der Erstkonsolidierung des Allgäuer Zeitungsverlags besteht ein technischer passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1.304. IV. Erläuterungen zur KonzernbilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Enthalten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 90.767 (Vj. TEUR 106.495). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 191 (Vj. TEUR 174) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Der Rückdeckungswert der betrieblichen Altersvorsorge aus "Deferred Compensation" in Höhe von TEUR 2.206 (Vj. TEUR 2.234) wird gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung saldiert ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag aus der Verpflichtung aus "Deferred Compensation" beträgt zum StichtagTEUR 2.262 (Vj. TEUR 2.257). Die verrechneten Aufwendungen und Erträge betragen TEUR 71 (Vj. TEUR 70). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen assoziierte UnternehmenDie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen betreffen mit TEUR 14 (Vj. TEUR 70) das anteilige Ergebnis der Singener Wochenblatt GmbH + Co. KG. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für e-Paper / iPad Bundles in Höhe von TEUR 133 (Vj. TEUR 338), abgegrenzte mehrjährige Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.635 (Vj. TEUR 1.879) sowie abgegrenzte Aufwendungen für diverse Software Nutzungsrechte und Wartungsverträge in Höhe von TEUR 714 (Vj. TEUR 792). Latente SteuernDie zum 31. Dezember 2020 bilanzierten latenten Steuern resultieren unter anderem aus der Erstkonsolidierung der SÜDKURIER GmbH und ihrer Tochterunternehmen sowie der rt.1 broadcast management GmbH. Auf die aus dem Heben von stillen Reserven bei Grundstücken und Gebäuden sowie aus dem Aufdecken von stillen Lasten bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen entstandenen temporären bzw. quasi-permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlicher Konzernbilanz und steuerlichen Wertansätzen sind erfolgsneutral latente Steuern gebildet worden. Die Veränderungen dieser latenten Steuern werden erfolgswirksam erfasst. Daneben werden latente Steuern auf temporären Differenzen gebildet, die zwischen Handelsbilanz und der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz geführten Rücklage nach § 6b EstG bei der SÜDKURIER GmbH & Co. Objekt Konstanz OHG herrühren. Abweichend von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Presse-Druck- und Verlags GmbH, Augsburg, wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen und aktive latente Steuern aktiviert. Des Weiteren bestand zum 31. Dezember 2020 zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Konzessionen / gewerblichen Schutzrechten, Firmenwerten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Finanzanlagen, sonstigen Vermögensgegenständen, Pensionsrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen und ihren steuerlichen Wertansätzen insgesamt ein Überhang der aktiven latenten Differenzen. Der konzernindividuelle Steuersatz beträgt für Körperschaftsteuer und Soli 15,825 %. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer bewegt sich zwischen 14,490 % und 14,700 %. Vom Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus immateriellem Vermögen, Sachanlagevermögen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage entspricht den bei der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg, ausgewiesenen Bilanzposten. Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB. Die Gewinnrücklagen betragen TEUR 49.635 (Vj. TEUR 49.668). Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 71.179 enthalten (Vj. TEUR 75.622). Darüber hinaus verweisen wir auf den separaten Konzern-Eigenkapitalspiegel in Anlage 6. Rückstellungen für PensionenDie Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis eines Zinsfußes von 2,31 % (Vj. 2,71 %) unter Verwendung der DAV-Sterbetafeln (DAV 2004 R). Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % bzw. 2,5 %, Rentensteigerungen mit 2,0 % p. a. sowie ein Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 5 % p. a. berücksichtigt. Übrige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeit, Personalkosten, Restrukturierung, Berufsgenossenschaft, allgemeine Risiken, Urlaub und freie Tage, ausstehende Rechnungen, sowie Boni und Rabatte. Die Altersteilzeitverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis eines Zinsfußes für den Teilkonzern der Mediengruppe Pressedruck in Höhe von 1,60 % (Vj. 1,97 %) nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Es wurde unverändert zum Vorjahr mit einem Gehalts- und Rententrend von 2,0 % p. a. gerechnet. Die Jubiläumsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis eines Zinsfußes von 1,60 % (Vj. 1,97 %) nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Es wurde mit einem Anwartschaftstrend von 2,0 % p. a. gerechnet. Das Beibehaltungswahlrecht gem. Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 58 (Vj. TEUR 56). Verbindlichkeitenspiegel
Es bestehen Sicherheiten mit einem Kreditinstitut über gegenwärtige und künftige Einlagen sowie Festgeldanlagen. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die entsprechenden Darlehen auf TEUR 4.211 (Vj. TEUR 6.316) Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit TEUR 548 (Vj. TEUR 467) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 130 (Vj. TEUR 70) Verbindlichkeiten aus Darlehen. HaftungsverhältnisseEs besteht eine Kapitaldienstgarantie über TEUR 1.690 (Vj. TEUR 1.690). Die Main-Post GmbH haftet als Trägerunternehmen gesamtschuldnerisch für freiwillig gewährte und widerrufliche Zusagen des Unterstützungs-Vereins der Mediengruppe Main-Post e.V., Würzburg. Zum 31. Dezember 2020 bestehen mittelbare Verpflichtungen aus Zusagen des Unterstützungs-Vereins in Höhe von TEUR 8.094. Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 5.305 (Vj. TEUR 5.353) sind im Wesentlichen im Rahmen der Erstkonsolidierung der rt1.broadcast management GmbH und der SÜDKURIER GmbH und ihrer Tochtergesellschaften in 2014 bzw. 2012/2013 entstanden. Der verwendete Steuersatz betrug 30 %.
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht unter Haftungsverhältnissen angegeben sind, beläuft sich am Bilanzstichtag auf TEUR 16.849 (Vj. TEUR 20.097). Im Wesentlichen betreffen diese Verpflichtungen Miet- und Leasingverträge (Gebäudemieten, Miet- und Leasingverträge für Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV- und sonstige Dienstleistungen, Pressedienste und Fremddrucke) in Höhe von TEUR 15.305 (Vj. TEUR 17.178). Das Bestellobligo im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 1.525 (Vj. TEUR 2.715) betrifft im Wesentlichen mit TEUR 1.409 Limitbestellungen. V. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden überwiegend im Inland erzielt. Andere aktivierte Eigenleistungen Andere aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 263 (Vj. TEUR 800) beinhalten im Wesentlichen interne Leistungen, die für die Erstellung eines Aboshops sowie anderer gemeinschaftlich genutzter Plattformen angefallen sind. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge durch Anlagenabgänge, Rückvergütungen und Gutschriften, Auflösung von Rückstellungen, Herabsetzung der Wertberichtigung für Forderungen und Zahlungseingängen von ausgebuchten Forderungen in Höhe von TEUR 1.302 (Vj. TEUR 11.940) enthalten. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungsgewinne in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 29) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungsverluste in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 14) enthalten. Personalaufwand Unter den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung (Geschäftsjahr: Verlust) in Höhe von TEUR 1.149 (Vj. TEUR -669) enthalten. Abschreibungen Im Geschäftsjahr werden EUR 0,9 Mio. außerplanmäßige Abschreibungen auf den Wertansatz einer Beteiligung vorgenommen, da nicht mehr von der entsprechenden Werthaltigkeit ausgegangen werden kann. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.128 (Vj. TEUR 353) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsaufwendungen resultieren solche aus der Aufzinsung von Personalrückstellungen i. H. v. TEUR 4.469 (Vj. TEUR 5.230). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind periodenfremde Zinserträge aus Steuerrückvergütungen in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 68) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag PD ist als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für die durch Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf TEUR -4.930 (Vj. TEUR -3.352). Im Steueraufwand sind latente Steuern in Höhe von TEUR -522 (Vj. TEUR -671) enthalten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn TEUR 5.000 an die Gesellschafter auszuschütten. Der Restbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Über die endgültige Gewinnverwendung hat die Gesellschafterversammlung noch zu beschließen. VI. Sonstige AngabenGeschäftsführung • Herr Andreas Scherer, Vorsitzender der Geschäftsführung • Frau Alexandra Holland, Geschäftsführung • Herr Edgar Benkler, Geschäftsführung Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiungsvorschrift gem. § 286 HGB Abs. 4 wird in Anspruch genommen. Beirat • Herr Wilfried Mocken (Vorsitzender) • Herr Clemens Bauer • Herr Prof. Mag. Michael Grabner • Herr Dr. Matthias Heisse • Herr Dr. Klaus Leuthe Pensionsrückstellung für frühere Organmitglieder In die Pensionsrückstellungen sind für frühere Organmitglieder und deren Hinterbliebenen TEUR 9.205 (Vj. TEUR 9.585) eingestellt. Die Angabe der Gesamtbezüge für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie für die früheren Organmitglieder und deren Hinterbliebenen nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a und b HGB ist unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (ohne Zeitungszusteller):
Kapitalflussrechnung Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge in der Kapitalflussrechnung enthalten im Wesentlichen die Beteiligungserträge der assoziierten Unternehmen, die erst im Folgejahr gezahlt werden. Honorare des Abschlussprüfers Für den Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2020 insgesamt TEUR 166 an Honorar abgerechnet. Davon entfielen auf die Abschlussprüfungen TEUR 166. Die Honorare für Abschlussprüfungen enthalten die gesamten gezahlten bzw. noch zu zahlenden Honorare samt Auslagen für die Abschlussprüfung der Konzernrechnungslegung und deren Testierung sowie die Prüfung der vorgeschriebenen Einzelabschlüsse. Auf die Gesellschaft entfielen insgesamt Abschlussprüfungen in Höhe von TEUR 66. Anteilsbesitz des Konzerns Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg Die gemäß § 313 Abs. 2 HGB geforderten Angaben zum Anteilsbesitz des Konzerns erfolgen in einer gesonderten Aufstellung, die Bestandteil des Anhangs ist. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes wird beim Bundesanzeiger hinterlegt. Von den Erleichterungen nach § 313 Abs. 3 HGB wird Gebrauch gemacht. Konzernverhältnisse Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Befreiung Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 und des § 264b HGB in Anspruch: Anzeiger Südwest GmbH a.tv GmbH & Co. KG AUF DRAHT, Telefon- und Direktmarketing-Gesellschaft mbH AZ Verlags-Service GmbH Dialog-Factory GmbH Direkt-Kurier Zustell, Druck & Logistik GmbH Direkt-Kurier Zustell GmbH Druckerei Konstanz GmbH DWB Druck & Zustell GmbH G. J. Manz GmbH HITRADIO RT1 Augsburg GmbH HITRADIO RT1 Nordschwaben OHG Info Kommunal-Verlags GmbH + Drucksachenservice J.M. Richter GmbH MainKonzept GmbH Main-KundenService GmbH Main-LogistikService GmbH Main Medien Service GmbH Main-Post Digitale Medien GmbH Main-Post GmbH Main-PostLogistik GmbH Main-Post Logistikgruppe GmbH Main-Post Redaktionsservice GmbH Main-Post Service-Gesellschaft mbH Main-SortierService GmbH Main-ZustellService GmbH Main-ZustellService Mainfranken GmbH Main-ZustellService Röhn GmbH Main-ZustellService Schweinfurt GmbH Main-ZustellService Spessart GmbH Main-ZustellService Würzburg GmbH Marketing Service Main-Post GmbH Media Favoriten Gesellschaft für interaktive Kommunikation mbh Main-Letter Shop GmbH MediaPro Medienproduktion & Service GmbH Medien-Akademie Augsburg GmbH Medien Dienste Main-Post GmbH Mediengruppe Main-Post GmbH Mediengruppe Pressedruck Service GmbH Mediengruppe Pressedruck Dienstleistungs-GmbH & Co. OHG Medienzentrum Augsburg GmbH MPO Medien GmbH Newsfactory GmbH Marketing- & Sales-Service Augsburg GmbH pd.MEDIENLOGISTIK GmbH Papay Landois GmbH pd digital Hub GmbH pd.Media Sales GmbH pd next GmbH & Co. KG pd-printservice GmbH PDV Inter-Media GmbH PDV Inter-Media Venture GmbH PDV Medien Beteiligungs GmbH PDV Medien Beteiligungs II GmbH PDV Vermögensverwaltungs GmbH PSG Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH Radio Seefunk GmbH & Co. KG rt1.broadcast management GmbH rt1.digital broadcast GmbH rt1.media group GmbH rt1.tv production GmbH Schwäbische Neue Presse GmbH SÜDKURIER GmbH Ticket Service Bayern GmbH & Co. KG Top Logistiklösungen GmbH TVT Creative Media GmbH vmm Wirtschaftsverlag GmbH & Co. KG werk zwei Print + Medien Konstanz GmbH ZSP Zustell + Druck GmbH ZSP Zustellservice-Plus GmbH & Co. KG Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird auf den Lagebericht verwiesen. Die pd.MEDIENLOGISTIK GmbH hat zum 01.01.2021 20% der Anteile an der mailworXs GmbH erworben.
Augsburg, den 21. Mai 2021 Die Geschäftsführung Konzernanteilsbesitz zum 31. Dezember 2020Die gemäß § 313 Abs. 2 HGB geforderten Angaben werden in einer gesonderten Aufstellung gemacht. Von den Erleichterungen nach § 313 Abs. 3 Satz 1 HGB wird Gebrauch gemacht.
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Augsburg Wir haben den Konzernabschluss der Presse-Druck- und Verlags-GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Presse-Druck- und Verlags-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 21. Mai 2021 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Stahl, Wirtschaftsprüfer Weilandt, Wirtschaftsprüfer Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019In der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 23. Juni 2021 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 unverändert gebilligt. |
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