DENORI
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
385.118,00 |
392.149,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.998,00 |
39.029,00 |
| II.
Finanzanlagen |
353.120,00 |
353.120,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.109,56 |
29.661,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.983,65 |
17.054,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
125,91 |
12.607,13 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
324,95 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
428.552,51 |
421.810,59 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.133,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
133,13 |
27.818,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.458,08 |
27.685,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
324,95 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
425.852,51 |
393.977,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
428.552,51 |
421.810,59 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Anwendung gesetzlicher Vorschriften
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs.1 HGB.
Der Jahresabschluss der Denori GmbH mit Sitz in
Mannheim wurde unter Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Bestimmungen wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000,00
Euro werden entsprechend den steuerlichen Regelungen im
Jahr des Zugangs in einem Sammelposten erfasst und linear
mit 20% abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bilanziert.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
für erkennbare Einzelrisiken Einzelwertberichtigungen
und zu Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Der Ausweis der
flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.
Die
Steuerrückstellung beinhalten die im
Geschäftsjahr noch nicht veranlagten
Steuerrückstände.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
die erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
II. ELÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Bilanz
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagespiegel,
welcher als Blatt 4 dem Anhang beigefügt ist.
Weitere Aktivposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines
Jahres fällig.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.
Rückstellung und Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 370.282,00
Euro für Verpflichtungen gegenüber dem
Gesellschafter enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
III. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Firma Denori mit Sitz
in Mannheim war im Berichtszeitraum:
Herrn Michael Rieger, Mannheim
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Anteilsbesitz
Oehm + Rehbein GmbH mit Sitz in Rostock, Anteil am
Stammkapital 24%.
Stammkapital Euro 25.000,00. Der Jahresabschluss zum
31.08.2011 liegt vor.
Mannheim, den 14. Januar 2013
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Geschäftsführerer
Michael Rieger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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