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Five Bit Systems Ltd. & Co. KGDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGzum Geschäftsjahr 2009 A. Allgemeine Angaben zum Unternehmer/ Gesellschaft B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss C. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden D. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklagenanteil IV Haftungsverhältnisse E. Angaben zu G.u.V.- Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen II. Abschreibungen auf dem Firmenwert III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen F. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften III. Geschäftsführungsorgane A. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Five Bits Systems Ltd. & Co. KG in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2009 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und dabei ergänzend die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. I. Rechtliche Verhältnisse Firma Five Bits Systems Ltd. & Co. KG Rechtsform Ltd. & Co. KG Sitz Altplauen 19, 01187 Dresden Anschrift Altplauen 19, 01187 Dresden Gesellschaftsvertrag Die Satzung liegt in der Erstfassung vor. Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht Dresden Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01.2009 und endet mit Ablauf des Kalenderjahres am 31.12.2009. Dauer der Gesell- schaft ohne Begrenzung Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 69,00 (und ist zu 100 % eingezahlt). Gesellschafter Matthias Petermann Frank Becker Dmytro Puzin Geschäftsführer Die Geschäftsführung wird im Jahr 2009 von den Herren Petermann, Becker und Puzin ausgeübt. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahre angegeben. 3.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts- betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände". 7.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahres- abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurden ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 33,33 % und 5% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang behandelt. 7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. D. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zu G.u.V.- Posten Es liegen keine Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung vor, die einer konkreten Würdigung bedürfen. F. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Herren Petermann, Becker und Puzin geführt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Dresden, den 13. Mai 2011 Matthias Petermann (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.05.2011 |
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