GBB
GmbH
Hennef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.128,00 |
34.464,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.128,00 |
34.464,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
570,51 |
6.483,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
505,68 |
4.801,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64,83 |
1.682,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
935,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
107.923,48 |
72.617,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.621,99 |
114.500,82 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
132.923,48 |
97.617,39 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
107.923,48 |
72.617,39 |
| B.
Rückstellungen |
3.194,60 |
3.242,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.427,39 |
111.258,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.621,99 |
114.500,82 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 268 Abs. 1 wurde die Bilanz
unter der Berücksichtigung der vollständigen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der Berichtsfirma handelt es sich, im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB, um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich
Bilanz sowie Gewinn- und Verlust-Rechnung kein Gebrauch
gemacht.
Der Gewinn- und Verlust-Rechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Der Anhang wurde unter Verwendung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß den §
274a, 276 Satz 2, und 326 HGB, aufgestellt.
Die Bilanz wurde für Zwecke der Offenlegung in
der nach § 266 Abs.1 Satz 3 verkürzten Form
dargestellt.
Auf die Einreichung der Gewinn- und Verlust-Rechnung
wurde nach § 326 HGB verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Im Übrigen geht der Gesellschafter wie in dem
Vorjahr davon aus, dass wegen stiller Reserven im
Anlagevermögen und durch die Abgabe einer
Rangrücktrittserklärung für das von ihm
gewährte Darlehen (zum Bilanzstichtag:103.966,04
Euro) eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
nicht vorliegt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, bei denen von der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip)
ausgegangen wurde:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterlagen.
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und
planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar
war.
In den Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens die einer selbstständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro
betragen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a
EStG im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet.
Nach Auffassung des HFA des IDW ist die grundsätzliche
Übernahme des Sammelpostens in der Handelsbilanz nicht
zu beanstanden. (IDW FN 2007 S. 506), da sie von
untergeordneter Bedeutung sind. Der Sammelposten ist im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4
Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufzulösen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten
wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu
einem entsprechenden niedrigeren Marktpreis bewertet. Die
gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt..
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigung und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten
umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag,
die Aufwand bzw. Ertrag für bestimmte Zeiträume
nach dem Stichtag darstellen.
Das Eigenkapital wurde nach Ergebnisverwendung
ausgewiesen.
Rückstellungen für Steuern vom Einkommen
und Ertrag wurden nach Maßgabe entsprechender
Vorausberechnungen und unter Berücksichtigung latenter
Steuern, die wegen Inanspruchnahme eines steuerlichen
Investitionsabzugsbetrages (§ 7 g EStG
n.F.), entstanden sind (§ 274 HGB),
berücksichtigt.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe dotiert.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
der Bilanz zusammengefassten Posten
:
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt: 0,00 €. (Vorjahr
0,00 €)
Der Betrag der Rückstellung für latente
Steuern beträgt: 0,00 €. (Vorjahr: 0,00 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: 107.427,39
€. (Vorjahr: 111.258,27 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt: 0,00
€ (Vorjahr 0,00 €)
2. Angabe der Ausleihungen, Forderung und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag beträgt der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber den Gesellschaftern: 0,00 € (Vorjahr
0,00 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt: 103.966,04 €. (Vorjahr:
57.403,54 €.)
3. Berichtspflichtige Haftungsverhältnisse
Berichtspflichtige Haftungsverhältnisse, nach
§ 251 HGB, lagen nicht vor.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Siegfried Wagener
bestellt.
Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BG befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HBG unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge.
Hennef, den 20.10.2009
gezeichnet:
Siegfried Wagener
V. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 20.10.2009 festgestellt.
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