GBB GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 9506
Eingetragen
28.9.2006
Branche
Prostitution und ProstitutionsgewerbeBeteiligungsgesellschaftenSpielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Gegenstand
Die Betreibung eines Bordells.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hennef
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GBB GmbH

Hennef

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 2.128,00 34.464,00
I. Sachanlagen 2.128,00 34.464,00
B. Umlaufvermögen 570,51 6.483,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 505,68 4.801,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 64,83 1.682,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 935,47
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 107.923,48 72.617,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.621,99 114.500,82

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 132.923,48 97.617,39
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 107.923,48 72.617,39
B. Rückstellungen 3.194,60 3.242,55
C. Verbindlichkeiten 107.427,39 111.258,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.621,99 114.500,82

Anhang


 
 I. Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 268 Abs. 1 wurde die Bilanz unter der Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der Berichtsfirma handelt es sich, im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlust-Rechnung kein Gebrauch gemacht.
Der Gewinn- und Verlust-Rechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Der Anhang wurde unter Verwendung der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß den § 274a, 276 Satz 2, und 326 HGB, aufgestellt.
Die Bilanz wurde für Zwecke der Offenlegung in der nach § 266 Abs.1 Satz 3 verkürzten Form dargestellt.
Auf die Einreichung der Gewinn- und Verlust-Rechnung wurde nach § 326 HGB verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Im Übrigen geht der Gesellschafter wie in dem Vorjahr davon aus, dass wegen stiller Reserven im Anlagevermögen und durch die Abgabe einer Rangrücktrittserklärung für das von ihm gewährte Darlehen (zum Bilanzstichtag:103.966,04  Euro) eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt.


  II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, bei denen von der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen wurde:
Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterlagen.
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar war.
In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro betragen,  wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet. Nach Auffassung des HFA des IDW ist die grundsätzliche Übernahme des Sammelpostens in der Handelsbilanz nicht zu beanstanden. (IDW FN 2007 S. 506), da sie von untergeordneter Bedeutung sind. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufzulösen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechenden niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt..
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigung und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für bestimmte Zeiträume nach dem Stichtag darstellen.
Das Eigenkapital wurde nach Ergebnisverwendung ausgewiesen.
Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden nach Maßgabe entsprechender Vorausberechnungen und unter Berücksichtigung latenter Steuern, die wegen Inanspruchnahme eines steuerlichen Investitionsabzugsbetrages (§ 7 g EStG n.F.), entstanden sind (§ 274 HGB), berücksichtigt.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe dotiert.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der Bilanz zusammengefassten Posten :
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt: 0,00 €. (Vorjahr 0,00 €)
Der Betrag der Rückstellung für latente Steuern beträgt: 0,00 €. (Vorjahr: 0,00 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: 107.427,39 €. (Vorjahr: 111.258,27 €) 
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt:  0,00 € (Vorjahr 0,00 €)

 2. Angabe der Ausleihungen, Forderung und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag beträgt der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber den Gesellschaftern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt: 103.966,04 €. (Vorjahr: 57.403,54 €.)


3. Berichtspflichtige Haftungsverhältnisse
Berichtspflichtige Haftungsverhältnisse, nach § 251 HGB, lagen nicht vor.



IV. Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres Herr Siegfried Wagener bestellt.
Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Er  ist von den Beschränkungen des § 181 BG befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HBG unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge.
 Hennef, den 20.10.2009
            gezeichnet:


Siegfried Wagener

V. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2009 festgestellt.
  

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