BUWOG - Jahnstraße Development GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Bode seit 23.4.2024 | Prokura |
Sören Kauer seit 23.4.2024 | Prokura |
Andreas Holler seit 28.2.2024 | Geschäftsführer |
Frank Reifenrath seit 15.12.2023 | Prokura |
Fabian Joachim Lander seit 15.12.2023 | Prokura |
Arnd Antonio Fittkau seit 27.7.2023 | Geschäftsführer |
Jessica Hesse-Kadlec seit 13.3.2023 | Prokura |
Eva Maria Weiß seit 17.3.2020 | Geschäftsführer |
Helene Dorothea Editha Röder seit 25.9.2019 | Geschäftsführer |
Torsten Akelbein seit 18.1.2019 | Prokura |
Philipp Emanuel Späth seit 18.1.2019 | Prokura |
Fabian Heß seit 18.1.2019 | Prokura |
Jörg Erasmus Schindler seit 18.1.2019 | Prokura |
Olaf Weber seit 18.1.2019 | Prokura |
Thomas Mahler seit 18.1.2019 | Prokura |
Daniel Joachim Riedl seit 23.11.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.90% | |
| 4.90% | |
| 0.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbHBerlinJahresabschluss
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| 31.12.2018 | 30.04.2018 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte | |||
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten | 23.369.516,89 | 23.468.603,19 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 12.119.948,74 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 895,79 | |
| 0,00 | 12.120.844,53 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 377.260,91 | 59.286,39 | |
| 23.746.777,80 | 35.648.734,11 | ||
| B. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG | 2.203.960,74 | 2.093.673,50 | |
| Bilanzsumme | 25.950.738,54 | 37.742.407,61 | |
|
PASSIVA |
|||
| EUR |
31.12.2018
EUR |
30.04.2018
EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 | |
| II. Bilanzverlust | -2.228.960,74 | -2.118.673,50 | |
| III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 2.203.960,74 | 2.093.673,50 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| Sonstige Rückstellungen | 57.957,68 | 164.690,21 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 25.892.780,67 | 37.577.232,22 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 24.762,42 (i. Vj. EUR 344.612,07) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 25.868.018,25 (i. Vj. EUR 37.232.620,15) | |||
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 0,19 | 485,18 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,19 (i. Vj. EUR 485,18) | |||
| 25.892.780,86 | 37.577.717,40 | ||
| Bilanzsumme | 25.950.738,54 | 37.742.407,61 | |
| EUR |
01.05.2018- 31.12.2018
EUR |
01.05.2017- 30.04.2018
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken | 518.480,88 | 12.119.948,74 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen | -99.086,30 | -8.610.035,72 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 776,37 | 2.552,98 | |
| 4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen | |||
| Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke | -92.500,65 | -3.675.112,76 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -73.487,24 | -239.550,65 | |
| 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -364.470,30 | -685.586,55 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 364.470,30 (i. Vj. EUR 685.586,55) | |||
| 7. Ergebnis nach Steuern | -110.287,24 | -1.087.783,96 | |
| 8. Jahresfehlbetrag | -110.287,24 | -1.087.783,96 | |
| 9. Verlustvortrag | -2.118.673,50 | -1.030.889,54 | |
| 10. Bilanzverlust | -2.228.960,74 | -2.118.673,50 |
Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. Dezember 2018 und Handelsregistereintrag vom 18. Januar 2019 wurde die BUWOG Mariendorfer Weg Development GmbH in BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH umfirmiert.
Die BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH (nachfolgend kurz: BUWOG - Mariendorfer Weg) ist ein verbundenes Unternehmen der Vonovia SE, Bochum.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien, einschließlich der nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a und b GewO aufgeführten Tätigkeiten.
Am 1. November 2018 ist die BUWOG - Mariendorfer Weg mit dem Vorliegen der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederungsvoraussetzungen Teil des umsatzsteuerlichen Organkreises der Vonovia SE geworden.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. Mai 2018 (Eintragung ins Handelsregister am 7. Juni 2018) erfolgte die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr, so dass sich ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 31. Dezember 2018 ergibt. Die Vorjahreszahlen sind somit nur eingeschränkt vergleichbar.
Mit Stichtag 7. November 2018 wurde der mit der BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH bestehende Darlehensrahmenvertrag von der Vonovia SE übernommen und auf Mio. EUR 45 erhöht.
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist durch Fehlbeträge vollständig aufgebraucht. Zum 31. Dezember 2018 ist die Gesellschaft mit Mio. EUR 2,2 (i. Vj. Mio. EUR 2,1) bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht trotz dieser Tatsache bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens aus, da aufgrund der vorliegenden Projektplanung eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose unterstellt wird.
Der Jahresabschluss der BUWOG - Mariendorfer Weg wird in den nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellten Konzernabschluss der Vonovia SE (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Letzterer wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in Euro aufgestellt. Die betragsmäßigen Angaben im Anhang erfolgen in Euro (EUR) oder in Tausend Euro (TEUR).
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abweichend von § 266 HGB und § 275 HGB nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (Formblatt-VO) in der Fassung vom 17. Juli 2015 vorgenommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte werden mit den Anschaffungs- und Herstellkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Produktionskosten. Gemeinkosten bestehen nicht, da die Gesellschaft ausschließlich Subunternehmer beschäftigt und kein eigenes Personal einsetzt. Seit Beginn des Rumpfgeschäftsjahres werden Fremdkapitalzinsen insoweit in die Herstellungskosten einbezogen, als sie der Herstellung des Bauvorhabens zugeordnet werden können.
Durch Anwendung der Formblatt-VO wird in Bezug auf den Ausweis und Umfang von Pflichtangaben und freiwilligen Angaben teilweise die formelle Stetigkeit durchbrochen.
Unter den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit unfertigen Bauten werden im Bau befindliche Immobilienobjekte in Höhe von TEUR 23.370 (i. Vj. TEUR 23.469) ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden Zinsen für Fremdkapital in Höhe von TEUR 364 (i. Vj. TEUR 0) in die Herstellungskosten einbezogen.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen (i. Vj. TEUR 12.120), da die Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf eines Teilgrundstückes vollständig beglichen wurden.
Insbesondere durch Kaufpreiseingänge bei gleichzeitigen Kredittilgungen erhöhten sich die liquiden Mittel auf TEUR 377 (i. Vj. TEUR 59).
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt EUR 25.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag zu 94,9% von der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, und zu 5,1% von der ANSAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, gehalten.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 58 (i. Vj. TEUR 165) betreffen ausstehende Rechnungen (TEUR 48, i. Vj. TEUR 155) sowie Rückstellungen für Steuerberatungsleistungen (TEUR 10, i. Vj. TEUR 10).
Durch die Verwendung von Kaufpreiseingängen aus Grundstücksveräußerungen zur Tilgung von innerkonzernlichen Darlehen reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf TEUR 25.893 (i. Vj. TEUR 37.577).
Umsatzerlöse fielen im Berichtsjahr aufgrund von nachträglichen Kaufpreisberechnungen im Rahmen des vorjährigen Verkaufs eines Teilgrundstücks an (TEUR 518, i. Vj. TEUR 12.120).
Die Veränderungen des Bestands an zum Verkauf bestimmten Grundstücken und unfertigen Bauten sowie unfertige Leistungen in Höhe von TEUR -99 (i. Vj. TEUR -8.610) beziehen sich mit TEUR -518 (i. Vj. TEUR -12.120) auf Grundstücksabgänge und mit TEUR 55 (i. Vj. TEUR 3.510) auf Bauleistungen. Zudem erfolgte im Berichtsjahr die erstmalige Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 364.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 73 (i. Vj. TEUR 240) entfallen insbesondere mit TEUR 68 auf Serviceleistungen für die Gesellschaft.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.228.960,74, der sich aus einem Verlustvortrag aus früheren Jahren in Höhe von EUR 2.118.673,50 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 110.287,24 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Geschäftsführer sind bestellt:
| Alexander Happ Geschäftsführer Development DE der BUWOG Bauträger GmbH | |
| Martin Puckl Leiter Stabstelle Development AT & DE der Vonovia SE | bis 6. November 2018 |
| Eva Weiß Abteilungsleiterin Projektentwicklung der BUWOG Bauträger GmbH | bis 6. November 2018 |
| Jörn-Ole Heyn Abteilungsleiter Baumanagement der BUWOG Bauträger GmbH | bis 6. November 2018 |
| Thomas Mahler Development Manager der BUWOG Bauträger GmbH | bis 6. November 2018 |
| Klaus Freiberg Ehem. Chief Operating Officer der Vonovia SE | ab 6. November 2018 bis 31. August 2019 |
| Daniel Riedl Chief Development Officer der Vonovia SE | ab 6. November 2018 |
| Helene von Roeder Chief Financial Officer der Vonovia SE | ab 1. September 2019 |
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Berlin, den 12. Dezember 2019
Die Geschäftsführung
Helene von Roeder
Daniel Riedl
Alexander Happ
Die BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH (nachfolgend kurz: BUWOG - Mariendorfer Weg) hat ihren Sitz in Berlin und ist in Abteilung B unter Nr. 172600 in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, eingetragen. Sie ist ein verbundenes Unternehmen der Vonovia SE, Bochum, und ist damit integraler Bestandteil der Vonovia-Gruppe (nachfolgend kurz: Vonovia). Die Vonovia ist gemessen am Verkehrswert des Portfolios und der Anzahl an Wohneinheiten das größte deutsche Wohnungsunternehmen im privatwirtschaftlichen Sektor. Auf internationaler Ebene ist die Vonovia, gemessen am Verkehrswert des Portfolios, das zweitgrößte börsennotierte Immobilienunternehmen Kontinentaleuropas. Seit dem 21. September 2015 werden die Vonovia Aktien im deutschen Aktienleitindex DAX geführt.
Die organisatorische Einbindung der Einzelgesellschaft in die Vonovia bedeutet, dass strategische Entscheidungen und unternehmerische Entwicklungen auf Gruppenebene unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der BUWOG - Mariendorfer Weg haben bzw. haben können.
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien, einschließlich der nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a und b GewO aufgeführten Tätigkeiten.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. Mai 2018 (Eintragung ins Handelsregister am 7. Juni 2018) erfolgte die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr, so dass sich ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 31. Dezember 2018 ergibt. Die Vorjahreszahlen sind somit nur eingeschränkt vergleichbar.
Als vorrangigen finanziellen Leistungsindikator nutzt die BUWOG - Mariendorfer Weg im Berichtsjahr das EBITDA.
Das EBITDA wird als Grundlage der wertorientierten operativen Steuerung genutzt und stellt das Jahresergebnis vor Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Abschreibungen und Zuschreibungen dar.
Die Ausführungen zu der Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr sind im Wesentlichen in der Ertragslage im Abschnitt zur Lage der Gesellschaft und zu der Zukunftserwartung im Abschnitt Prognosebericht dargestellt.
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft stößt zunehmend an seine Grenzen und hat zuletzt an Dynamik eingebüßt. Entsprechend haben die Forschungsinstitute ihre Prognosen für 2018 sukzessive angepasst. Nach einem Minus von 0,2 % im 3. Quartal und einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,4 % im 4. Quartal ist das Bruttoinlandsprodukt in 2018 im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,5 % angestiegen. Damit ist es das neunte Wachstumsjahr in Folge.
Maßgeblich für den Dämpfer im 3. Quartal waren vor allem gravierende Probleme der deutschen Automobilindustrie mit der Zertifizierung von Neuwagen nach dem neuen Abgastestverfahren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure. Aber auch die hohe gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung, die von Verzögerungen bei den Lieferketten, was auch dem Niedrigwasser der Flüsse geschuldet war, und von einer großen Knappheit an Arbeitskräften begleitet war, stand einer zu Jahresbeginn erwarteten kräftigen Produktionsausweitung entgegen. Dies trifft insbesondere die Baubranche. Zugewanderte Arbeitskräfte haben zwar das inzwischen knappe Arbeitsangebot ausgeweitet und leisten den größten Beitrag zum Beschäftigungsanstieg, jedoch nehmen die Zuwanderungszahlen allmählich wieder ab und das verbleibende Erwerbspotenzial in der deutschen Bevölkerung ist begrenzt.
Die Auswirkungen der globalen Handelskonflikte und eine allgemeine Abkühlung der Weltwirtschaft werden zudem spürbarer. Für das Jahr 2018 weist die Außenhandelsbilanz einen Überschuss auf, jedoch sind die Importe seit Beginn des Jahres deutlich stärker angestiegen als die Exporte, die vor allem durch die Produktionsausfälle in der Fahrzeugindustrie an Schwung verloren haben. Auch wenn bisher vorwiegend die europäischen Absatzmärkte verantwortlich für die Exportschwäche zu sein scheinen, bergen vor diesem Hintergrund die schwelenden protektionistischen Tendenzen der US-Regierung, Probleme in wichtigen Schwellenländern, die Sorge vor einem ungeregelten Brexit, eine sich abkühlende Konjunktur in China und die politische Unsicherheit im Euro-Raum Risiken für die zukünftige Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Robust zeigten sich hingegen die Unternehmensinvestitionen, die - beflügelt durch die Kapazitätsengpässe sowie die günstigen Finanzierungsbedingungen - zum Wachstum beitrugen, wenngleich mit geringeren Zuwachsraten als im Vorjahr.
Der ifo Geschäftsklimaindex hat sich im Dezember 2018 mit 101,0 Punkten weiter eingetrübt und erreicht damit den niedrigsten Stand seit mehr als zwei Jahren. Vor allem im Dienstleistungssektor und verarbeitenden Gewerbe schätzen die Unternehmen die aktuelle Lage schlechter ein, während sie in der Baubranche stabil auf hohem Niveau blieb. Offenbar wurden zum Jahreswechsel verstärkt die Handelskonflikte und das damit verbundene rückläufige Exportklima wahrgenommen.
Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und die Einkommenssteigerungen sorgten hingegen für eine lebhafte private Konsumnachfrage als Wachstumstreiber. Die Zahl der Erwerbstätigen hat nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahresdurchschnitt 2018 um 562.000 Personen, das entspricht 1,3 %, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen. Insgesamt setzte sich der seit 13 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort. Die für 2018 von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Arbeitslosenquote von 5,2 % liegt um 0,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die Verbraucherpreisentwicklung zog bereits seit Ende letzten Jahres leicht an. Im Jahresdurchschnitt 2018 liegt die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex voraussichtlich bei 1,9 %. Getrieben wurde die Inflationsrate vor allem durch die Preisentwicklung bei Heizöl und Kraftstoffen, aber auch die Nahrungsmittelpreise sowie die Preise für Tabakwaren und alkoholische Getränke haben wieder spürbar zugelegt.
Während die USA die Zinswende in der Geldpolitik längst vollzogen hat, belässt die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins weiter auf dem seit März 2016 bestehenden Rekordtief von 0,0 % und kündigte an, dass dieser mindestens bis Herbst 2019 unverändert bleibt. Der kritisierte Ankauf der EZB von zusätzlichen Staats- und Unternehmensanleihen läuft hingegen mit dem Jahreswechsel aus.
Im Jahr 2018 stiegen die Immobilienpreise weiter an, berichtet das Forschungs- und Beratungsinstitut empirica nach Auswertung ihrer Preisdatenbank. Bundesweit nahm der empirica-Immobilienpreisindex für Mietpreise im Durchschnitt aller Baujahre im vierten Quartal 2018 gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % (Neubau 2,9 %) zu. Dabei war der Mietanstieg gedämpfter als im Jahr davor.
Die Zuwächse bei Angebotspreisen für Eigentumswohnungen fielen erneut stärker als bei den Mieten aus. Der Preisindex für Eigentumswohnungen (alle Baujahre) stieg im selben Zeitraum um 9,0 % (Neubau 7,7 %). Wegen anhaltender Zuwanderung, vor allem aus der Europäischen Union (EU), und der sehr guten Arbeitsmarktlage ist die Nachfrage nach Wohnungen (und Büros) ungebrochen hoch, berichtet Deutsche Bank Research. So stieg gemäß dem Statistischen Bundesamt die Bevölkerung in Deutschland auch 2018 weiter an. Die Wohnungsmärkte sind nicht flächendeckend angespannt. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung erleben wachsende Städte und Regionen eine stark wachsende Nachfrage mit Wohnungsengpässen sowie steigenden Mieten und Preisen. Andere Städte und vielfach ländliche Regionen in verschiedenen Teilräumen Deutschlands prägen hingegen Bevölkerungsverluste. Angesichts der Angebotsengpässe dürfte laut Deutsche Bank Research die im Jahresvergleich etwas geringere Dynamik des Mietwachstums lediglich eine Verschnaufpause darstellen. Deutsche Bank Research rechnet mit 300.000 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2018 und 315.000 Wohnungen im Jahr 2019. Damit hat sich das verhaltene Wachstum bei den fertiggestellten Wohnungen fortgesetzt. Der Baubedarf liegt jedoch bei mehr als 370.000 Wohnungen pro Jahr bis einschließlich 2020. Insgesamt fehlen mehr als 1 Mio. Wohnungen, insbesondere in den Groß- und Metropolstädten.
Im Rahmen einer Wohnrauminitiative hat sich die Bundesregierung 2018 geeinigt, eine Reihe wohnungspolitischer Maßnahmen für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien auf den Weg zu bringen. Bereits im September 2018 wurde ein Baukindergeld eingeführt, mit dem für Familien der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden soll. Das Mietrechtsanpassungsgesetz, welches mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse sowie die Begrenzung und Vereinfachung der Modernisierungsumlage schaffen soll, gilt ab dem 1. Januar 2019.
Einwohnerzahl, Wirtschaft und Arbeitsmarkt Berlins wachsen weiter. 2017 lebten 33.533 Menschen mehr in Berlin als im Vorjahr und auch in 2018 setzte sich der Zuwachs fort, wenn auch etwas weniger dynamisch. Auch der Berliner Projektentwicklermarkt wächst insgesamt weiterhin. Die Berliner Bauaufsichtsbehörden haben im Jahr 2018 für insgesamt 24.218 (2017: 24.737) Wohnungen Baugenehmigungen erteilt. Damit ist die Zahl der genehmigten Wohnungen das zweite Jahr in Folge gesunken. Der Schwerpunkt lag dabei weiterhin auf Neubauwohnungen (21.029) jedoch sank auch diese Genehmigungszahl im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 %.
Die Baupreise in Berlin stiegen aufgrund der regen Bautätigkeit in Jahr 2018 um 6,3 % im Verhältnis zum Vorjahr und damit so stark wie seit 1992 nicht mehr. Gleichzeitig stiegen jedoch auch die Angebotspreise für Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorjahr um 12,0 %. Wie in den Vorjahren, in denen die Preisanstiege ebenfalls fast durchweg zweistellig ausfielen, übersteigt die Nachfrage das verfügbare Angebot zum Verkauf stehender Wohnungen und sorgt für weitere Preisanstiege.
Im Berichtszeitraum erwirtschaftete die Gesellschaft ein EBITDA in Höhe von TEUR 254 (i. Vj. TEUR -402) und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 110 (i. Vj. Jahresfehlbetrag von TEUR 1.088) bei Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 518 (i. Vj. TEUR 12.120).
Der Jahresfehlbetrag resultiert insbesondere aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, weil den Umsatzerlösen in gleicher Höhe Bestandsminderungen gegenüber stehen. Abgesehen hiervon wird der Verlauf des Geschäftsjahres als zufriedenstellend beurteilt.
Nach dem im Vorjahr erfolgten Grundstücksverkauf (TEUR 12.120) entfallen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr ausschließlich auf Umsätze aus nachträglichen, vertraglich vereinbarten Kaufpreiserhöhungen.
Die Bestandsveränderungen (TEUR -99, i. Vj. TEUR -8.610) beziehen sich mit TEUR -518 (i. Vj. TEUR -12.120) auf Grundstücksabgänge und mit TEUR 55 (i. Vj. TEUR 3.510) auf Bauleistungen. Zudem erfolgte im Berichtsjahr die erstmalige Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 364.
Die Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen (TEUR 93, i. Vj. TEUR 3.675) entfallen vollumfänglich auf Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 73 (i. Vj. TEUR 240) enthalten mit TEUR 68 (i. Vj. TEUR 233) Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 364 (i. Vj. TEUR 686) betreffen in vollem Umfang verbundene Unternehmen.
Das Vermögen der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf Mio. EUR 23,7 (30. April 2018 Mio. EUR 35,6).
Die Aktivseite ist geprägt von den unfertigen Leistungen aus der Bautätigkeit (Mio. EUR 23,4, i. Vj. Mio. EUR 23,5). Die Guthaben bei Kreditinstituten weisen Mio. EUR 0,4 (i. Vj. Mio. EUR 0,1) auf.
Auf der Passivseite weist die Gesellschaft insbesondere Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 25,9 (i. Vj. Mio. EUR 37,6) aus. Sie betreffen, zum 31. Dezember 2018, in vollem Umfang Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist durch Fehlbeträge vollständig aufgebraucht. Zum 31. Dezember 2018 ist die Gesellschaft mit Mio. EUR 2,2 (i. Vj. Mio. EUR 2,1) bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht trotz dieser Tatsache bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens aus, da aufgrund der vorliegenden Projektplanung eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose unterstellt wird.
Während aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow in Höhe von Mio. EUR 12,4 erzielt wurde, entstand aus der Finanzierungstätigkeit im Rahmen von Kreditrückzahlungen ein negativer Cashflow in Höhe von Mio. EUR 12,1. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich infolgedessen von Mio. EUR 0,1 auf Mio. EUR 0,4.
Die Liquiditätssituation der BUWOG - Mariendorfer Weg ist stabil. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war sowohl im Berichtsjahr als auch danach jederzeit aufgrund bestehender konzerninterner Finanzierungszusagen gegeben.
Im Rahmen der Übernahme der BUWOG-Gruppe wurden die Chancen und Risiken im Hinblick auf die Chancen und Risiken in der Vonovia adjustiert. Die BUWOG - Mariendorfer Weg ist seitdem in das Risikomanagementsystem der Vonovia integriert.
Die Vonovia ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Dabei werden Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können, definiert, während Chancen als positive Abweichungen im Vergleich zu einem erwarteten Ergebnis gesehen werden. Um dieser Situation angemessen Rechnung zu tragen, hat der Vorstand der Vonovia ein Risikomanagementsystem implementiert.
Das Risikomanagementsystem der Vonovia stellt die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken sicher, die über die im Performance Management verarbeiteten, kurzfristigen finanziellen Risiken hinaus im Konzern existieren, und nicht nur die Ertrags- und Vermögenslage, sondern auch immaterielle Werte wie die Reputation des Unternehmens gefährden können. Somit werden potenzielle Gefahren, die den Unternehmenswert bzw. die Unternehmensentwicklung beeinträchtigen können, frühzeitig erkannt. Hierbei werden umfeld- und unternehmensspezifische Frühwarnindikatoren berücksichtigt und auch die regionalen Kenntnisse und Wahrnehmungen unserer bundesweit verteilten Mitarbeiter einbezogen.
Organisatorisch ist das Risikomanagement unmittelbar beim Vorstand der Vonovia SE angesiedelt. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagementsystem. Die konkrete Risikosteuerung im Geschäftsalltag erfolgt dezentral durch die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands, während der Risikomanager (personengleich mit der Leitung Controlling) dem Chief Financial Officer zugeordnet ist. Im Rahmen eines systematischen Prozesses identifizieren bzw. aktualisieren die "risk owner" regelmäßig die Risiken in ihrem Verantwortungsbereich. Diese werden nach Validierung durch den Risikomanager in die fünf Risikokategorien "umfeld- und marktbezogene Risiken", "regulatorische und rechtliche Risiken", "Risiken aus der Geschäftstätigkeit", "finanzielle Risiken" sowie "sonstige Risiken" unterteilt. Für jedes Risiko werden die möglichen Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten vor Maßnahmen (brutto) bzw. nach Maßnahmen (netto) innerhalb von festgelegten Bandbreiten klassifiziert und in einem konzernumfassenden Risikoregister dokumentiert. Der zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum beträgt analog der mittelfristigen Unternehmensplanung fünf Jahre. Aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Brutto- und Nettobewertung wird für jedes Risiko ein Score gebildet, anhand dessen die Risiken priorisiert werden.
Das Risikomanagementsystem und das Risikoregister unterliegen der regelmäßigen Aktualisierung und Weiterentwicklung sowie der Anpassung an Veränderungen im Unternehmen. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig überprüft.
Dieses Berichtssystem stellt sicher, dass sowohl Führungs- als auch Kontrollgremien umfassend informiert sind und relevante operative Frühwarnindikatoren zur Verfügung stehen. Auf diese Weise können Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen frühzeitig initiiert werden. Sollten wesentliche Risiken unvermittelt auftreten, werden diese ad-hoc direkt an den Vorstand berichtet.
Für den Berichtszeitraum mit potentiellen Auswirkungen für die Vonovia insgesamt wurden aus den ermittelten Risiken folgende besonders relevante Risiken für die BUWOG - Mariendorfer Weg festgelegt:
| Nr. | Risiko | Risikokategorie |
Potenzielle
Auswirkung |
| 1 | Disruptive oder wesentliche unternehmerisch nachteilige Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen | Regulatorische und rechtliche Risiken | Hoch |
| 2 | Öffentliches Image / Reputation und Kundenzufriedenheit | Umfeld- und marktbezogene Risiken | Wesentlich |
| 3 | Ungünstige Zinsentwicklung | Finanzielle Risiken | Wesentlich |
| 4 | Refinanzierbarkeit von Fremdkapital | Finanzielle Risiken | Wesentlich |
| 5 | Developmentrisiken | Risiken aus Geschäftstätigkeit | Wesentlich |
| 6 | Steuerrisiken aufgrund von regulatorischen Änderungen / operative Steuerrisiken | Regulatorische und rechtliche Risiken | Moderat |
| 7 | Bautechnische Risiken (z.B. bei Brandschutz, Baustoffen, etc.) | Risiken aus Geschäftstätigkeit | Moderat |
Risiko 1: Geplante Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem im Miet-, Bau- und Umweltrecht werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, um zeitnah auf verbindliche Änderungen reagieren zu können. Jede Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind, wie etwa Regelungen zur Höhe / Entwicklung von Mieten, Vorschriften zur Ausgestaltung von Modernisierungsmaßnahmen sowie Einschränkungen der Modernisierungsmöglichkeiten oder Vorschriften, die Kosten im Falle eines Verkaufs von Grundstücken verursachen, könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit auswirken.
Risiko 6: Veränderungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich auf das operative Geschäft der Vonovia oder auf die Akquisitionsstrategie der Vonovia beziehen oder eine nicht sachgerechte Anwendung bzw. Umsetzung steuerlicher Regelungen und Vorschriften im operativen Geschäft, könnten sich nachteilig auf die Ergebnisentwicklung der Vonovia auswirken.
Um mögliche Änderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu erkennen, hält die Vonovia aktive Dialoge mit Politikern und anderen Stakeholdern. Darüber hinaus ist die Vonovia in Verbänden tätig und beobachtet regelmäßig die Gesetzgebungsverfahren sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Risiko 5: Aus dem Developmentgeschäft können sich zusätzliche Projektentwicklungsrisiken für die Vonovia ergeben. Schwerpunkt der Projektentwicklung sind Projekte in Berlin, Hamburg und Wien. Naturgemäß sind Immobilienentwicklungstätigkeiten mit erheblichen Risiken verbunden. Diese Risiken haben ein breites Spektrum. So können z.B. falsche Markt- und Wettbewerbseinschätzungen, Verzögerungen bei Planfeststellungsverfahren, falsche Standort- und Projektentwicklungsplanungen, Kontaminationsrisiken, Denkmalschutz- oder Umweltauflagen, Nachunternehmer-Ausfallrisiken, Bauausführungsmängel oder fehlerhafte Baustoffe- oder Bauelemente weitere Risiken mit sich bringen.
Risiko 7: Aufgrund von unzureichenden Informationen bezüglich der in den Immobilien verbauten Materialien sowie der Umsetzung von neuen oder aktualisierten bautechnischen Regularien, wie z.B. bei Brandschutzmaßnahmen, kann es zu Geschäftsrisiken kommen, insbesondere bei dem Erwerb von Immobilienportfolien. Denn eine vollständige Begutachtung und Integration von insbesondere größeren Immobilienbeständen benötigt Zeit. Die Vonovia begegnet diesem Risiko mit Bestandsbegehungen, regelmäßige Kontrollen der Gebäudesicherheit unter Berücksichtigung aller baurechtlichen Vorschriften, der Prüfung auf eventuelle Gefahrenstoffe sowie der Entwicklung von Brandschutzkonzepten zur schrittweisen Umsetzung bei Großmaßnahmen, der Einbindung von Sachverständigen und Gutachtern zur Optimierung der baulichen Maßnahmen sowie einer regelmäßigen Begutachtung der Sonderbauten. Zur Umsetzung greifen klar formulierte Handlungsanweisungen und Kompetenzregelungen sowie ein standardisierter Integrationsprozess.
Bei dem umfangreichen Einsatz von Bauunternehmen pro Gewerk kann es zu Ausfällen kommen, die wirtschaftliche Risiken sowie rechtliche Haftung nach sich ziehen. Um dem entgegen zu wirken, werden entsprechende Vereinbarungen mit den Bauunternehmen getroffen sowie ein fortlaufendes Markt- und Nachunternehmer-Monitoring durchgeführt. Ergänzend werden für die Developmentprojekte regelmäßige Kosten-, Leistungs- und Terminkontrollen durchgeführt, um Risiken rechtzeitig zu identifizieren und um diesen Auswirkungen entgegenwirken zu können.
Risiko 2: Die Reputation ist für die Vonovia von entscheidender Bedeutung. Ein schlechtes Ansehen entspricht nicht dem Leitbild Vonovias, und kann die Geschäftstätigkeit in lokalen Märkten erschweren. Daher strebt die Vonovia jederzeit eine frühzeitige und offene Kommunikation sowie einen direkten Dialog mit allen Gruppen an, die ein berechtigtes Interesse haben, wenn es um Konflikte wie z.B. die Bezahlbarkeit von Wohnraum oder um Modernisierungs- oder Neubauvorhaben in unseren Immobilienquartieren geht. Darüber hinaus besteht auf der Finanzierungsseite das Risiko, dass die Kapitalbeschaffung beeinträchtigt werden könnte. Die Vonovia nimmt Reputation und Kundenzufriedenheit sehr ernst und begegnet diesem Risiko mit einer Vielzahl von Maßnahmen. So wird die Zufriedenheit der Kunden im Quartalsrhythmus gemessen und anhand der Steuerungskennzahl CSI überwacht, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Verbesserungen der Prozessabläufe und Qualitätsinitiativen steigern die Zufriedenheit der Kunden. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit trägt dazu bei, die Anstrengungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit zu vermitteln, um das Ansehen der Vonovia zu erhöhen.
Risiko 3 und 4: Die expansive Geldpolitik der EZB sowie die Entscheidung des Vereinigten Königsreichs (UK), aus der EU auszutreten, haben nach wie vor eine erhöhte Nachfrage nach Anleihen kontinentaleuropäischer Emittenten zur Folge. Entsprechend ist das Niveau der Refinanzierungsbedingungen und Immobilienbewertungen noch immer attraktiv. Die Ergebnisse und Folgen des Austritts des UK aus der EU sind gegenwärtig nicht prognostizierbar. Insbesondere die gedämpften konjunkturellen Aussichten könnten sich jedoch sowohl negativ auf die allgemeine Kreditnachfrage als auch auf die Qualität bestehender Kreditengagements auswirken. Beides könnte belastende Effekte auf den Bankensektor und somit auf das Finanzsystem im Ganzen nach sich ziehen.
Zur Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken überwachen wir laufend die Finanzierungsmärkte und sind darüber hinaus in ständigem Kontakt mit vielen verschiedenen Marktteilnehmern. Zudem evaluiert die Vonovia kontinuierlich alle zur Verfügung stehenden Finanzierungsoptionen am Kapital- und Bankenmarkt. Wir erwarten auch in der Zukunft die notwendigen Volumina unter Verwendung aller Finanzierungsinstrumente refinanzieren zu können. Wesentlich für diese Einschätzung sind unser Investmentgrade-Rating, das ausgewogene Fälligkeitenprofil der finanziellen Verbindlichkeiten, die Variabilität bei den von uns einsetzbaren Finanzierungsinstrumente sowie unsere Bekanntheit als regelmäßiger und zuverlässiger Emittent am Kapitalmarkt.
Im Rahmen der finanziellen Risiken unterliegen wir auch einem Liquiditätsrisiko. Unser Liquiditätsmanagement basiert auf einer täglichen Disposition unserer Bankkonten, einem wöchentlichen Finanzstatus und einer rollierenden Liquiditätsplanung auf Monatsbasis unter Berücksichtigung der jeweiligen Restriktionen. Regelmäßige positive Cashflows aus unserem Kerngeschäft lassen im Prognosezeitraum kein besonderes Liquiditätsrisiko erkennen.
Insgesamt verfügt die Vonovia SE zum Stichtag über ausreichend liquide Mittel und potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Vonovia-Konzerns zu gewährleisten.
Für die BUWOG - Mariendorfer Weg ist das Risiko 5 (Developmentrisiken) am einflussreichsten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes sind aus diesem Risikofeld keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.
Die Nachfrage nach Wohnraum wird in starkem Maße von demografischen Faktoren und dem konjunkturellen Umfeld bestimmt. Die Haushalte in Deutschland werden tendenziell immer kleiner. Ein- bis Zwei-Personenhaushalte stellen seit mehreren Jahrzehnten die größte Gruppe dar, wobei ihr gemeinsamer Anteil nahezu kontinuierlich zunahm. Laut Haushaltsvorausberechnung 2017 des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der privaten Haushalte bis 2035 gegenüber 2015 weiter zunehmen. Angesichts dieser Trends dürften Nachfrage und Marktchancen für bestehende Wohnungen kleiner und mittlerer Größe steigen, was das Kernprodukt der Gesellschaft darstellt.
Die Bevölkerung in Deutschland wächst seit mehreren Jahren, aber das Wachstum ist regional unterschiedlich. Die Bevölkerungszugewinne aus dem Ausland werden kleinräumig durch Binnenwanderungen innerhalb Deutschlands ergänzt. Großstädte und Ballungszentren sowie ihr Umland sind die Gewinner. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) sind die 66 kreisfreien Großstädte zwischen 2010 und 2016 insgesamt um 1,35 Millionen Einwohner gewachsen. Trotz zuletzt gesunkener Binnenzuwanderung verzeichnen die Großstädte, gestützt auf die Außenzuwanderung, weiterhin spürbare Einwohnerzuwächse. Der Trend zur Reurbanisierung der großen Städte setzt sich fort, aber die Kapazitäten zur Aufnahme weiterer Zuziehender werden immer knapper, sodass Wohnungssuchende ins Umland ausweichen. Stadt-Umlandwanderungen in das nähere Umland haben daher in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Da wesentliche Teile des Wohnungsportfolios der Vonovia in Großstädten und Ballungsräumen liegen, könnte auch die Vonovia von diesen Trends profitieren.
Zudem kann die anhaltend angespannte Wohnungsmarktlage in bestimmten Ballungsräumen zu politischen Entscheidungen führen, die die Erweiterung der Wohnraum- oder Mietförderung beabsichtigen. Dies kann regional positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Vonovia haben.
Die Finanzierung der Vonovia ist abhängig von den Bedingungen am Kapitalmarkt, die aufgrund des geringen Zinsniveaus zurzeit sehr günstig sind. Weiterhin versuchen wir, die Finanzierungskosten bei Einhaltung unserer Rating-Kennziffern und der angestrebten Finanzstruktur zu verbessern.
Mit unserem neuen Segment Development ergeben sich weitere Expansionschancen für das Unternehmen. Unter Einbeziehung der langjährigen Projektentwicklungserfahrungen des BUWOG-Teams werden wir an wachstumsstarken Standorten weitere moderne zukunftsträchtige Immobilien entwickeln und unser Developmentgeschäft weiter ausbauen. Dabei werden wir auch in der BUWOG - Mariendorfer Weg die Projektentwicklung für den Verkauf an Dritte vorantreiben.
Die BUWOG - Mariendorfer Weg ist in die Planung der Vonovia eingebunden. Die Geschäftsführung geht von einem EBITDA aus, welche infolge des Wegfalls von Erlösen aus Flächenverkäufen klar unterhalb des Berichtsjahres liegen wird.
Wir gehen derzeit auch davon aus, dass die Gesellschaft aufgrund der Einbindung in das Finanzkonzept der Vonovia SE auch im kommenden Jahr ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Berlin, den 12. Dezember 2019
Die Geschäftsführung
Helene von Roeder
Daniel Riedl
Alexander Happ
Wir haben den Jahresabschluss der BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH, Berlin (bis 18. Januar 2019: BUWOG Mariendorfer Weg Development GmbH, Berlin) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH, Berlin (bis 18. Januar 2019: BUWOG Mariendorfer Weg Development GmbH, Berlin) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2018 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 24. Dezember 2019
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Cremer, Wirtschaftsprüfer
Herrmann, Wirtschaftsprüferin
Wir, die Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56563 und die ANSAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 239918, sind die alleinigen Gesellschafter dieser Gesellschaft.
Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Ankündigung und Einberufung halten wir eine Gesellschafterversammlung der BUWOG - Mariendorfer Weg Development GmbH ab und beschließen einstimmig:
1. Infolge der nachträglichen Anpassung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 werden die Beschlüsse des Gesellschafterbeschlusses vom 20. August 2019, der als Anlage beigefügt ist, widerrufen und wie folgt angepasst.
2. Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in der uns vorliegenden Fassung vom 12. Dezember 2019 wird festgestellt.
3. Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.228.960,74, der sich aus einem Verlustvortrag in Höhe von EUR 2.118.673,50 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 110.287,24 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Geschäftsführung wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Entlastung erteilt.
Berlin, 7. Januar 2020
Deutsche
Annington Acquisition Holding GmbH
ANSAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft
mbH
Mark Ennis, Prokurist
Dr. Fabian Heß, Prokurist
Fr. Sting
lHr. Schmied
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