HaKoDi
Systemhaus GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.584,00 |
31.325,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.582,00 |
31.323,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
272.345,01 |
365.043,89 |
| I.
Vorräte |
43.598,00 |
53.167,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.688,19 |
35.994,10 |
| III.
Wertpapiere |
101.120,79 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.938,03 |
275.882,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.160,79 |
7.762,61 |
| Aktiva |
305.089,80 |
404.131,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.997,47 |
153.645,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
128.645,63 |
26.165,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
100.351,84 |
102.480,33 |
| B.
Rückstellungen |
44.294,54 |
58.517,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.797,79 |
191.968,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.797,79 |
191.968,11 |
| Passiva |
305.089,80 |
404.131,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag noch die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der HaKoDi Systemhaus GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise die Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Die
erworbene immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagenwurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterlagen,
wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
800,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 5 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Positionen des
Anlagevermögens und ihrer Entwicklung sind dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie
im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine
Forderungen gem. § 42. Abs. 3 GmbHG (Vorjahr:
keine) enthalten.
Das
Haftkapital beträgt EUR 25.000,00.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine
Verbindlichkeiten gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
(Vorjahr: EUR keine) enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Wärend des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens getätigt
durch:
den Geschäftsführer Jörg Stollin.
Dieser war wie folgt einzelvertretungsberechtigt:
Jörg Stollin, befreit von den
Beschränkungen des § 181 BGB,
einzelvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den
gez. Jörg Stollin - Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024
festgestellt.
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