Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 8358
Vorher
PENTAPLAN Unternehmensberatungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
9.5.1994
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Planung, Berechnung und Durchführung von Neu- und Umbauten in den Bereichen Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau und im Bereich der erneuerbaren Energien für fremde und eigene Rechnung

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach Frau Ricarda Witt
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Erbengemeinschaft nach Frau Ricarda Witt
Germany
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

pentaplan GmbH

(vormals: PENTAPLAN Unternehmensberatungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH)

Roggentin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.469,00 1.472,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 476,00 0,00
II. Sachanlagen 993,00 1.472,00
B. Umlaufvermögen 69.895,51 71.973,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.895,51 71.973,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 364,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.364,51 73.810,18

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 26.383,61 39.053,99
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 13.489,40 11.179,06
III. Jahresfehlbetrag 12.670,38 -2.310,34
B. Rückstellungen 3.899,18 3.592,15
C. Verbindlichkeiten 41.081,72 31.164,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.364,51 73.810,18

A N H A N G


-   F Ü R   D A S   G E S C H Ä F T S J A H R   2011  -


1  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB erstellt.

Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 246 - 256, 279 - 283 HGB. Abweichungen von den Bilanzierungs- ­und Bewertungsmethoden sind nicht vorgekommen.

1.2 Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Absetzungen für Abnutzung erfolgten in Anlehnung an § 7 Abs. 1 und 2  bzw. Abs. 4 EStG entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der amtlichen AfA-Tabellen.

Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen

Für geringwertige Wirtschaftsgüter fand die Regelung zur Bewertungsfreiheit in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG Anwendung.

Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt.

1.3 Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten bzw. mit ihrem Teilwert bewertet.

Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Eine Prüfung war nicht Gegenstand des Auftrages.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt worden; eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen.

Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt.

Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet.

1.4 Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen
              
Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt.
                         
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Berichtsjahres.

Verbindlichkeiten, auf die das Abzinsungsgebot gem. § 6 I Nr. 3 EStG Anwendung findet, bestanden am Bilanzstichtag nicht.

2  Aufstellung des Jahresabschlusses

2.1 Die Buchführung

Die Vorbereitung der Buchführung von der Zusammenstellung der Belege bis zur Führung der Kassenbücher erfolgt in der Firma.

Die Finanzbuchhaltung wird über das EDV-System DATEV erstellt. Der Jahresabschluss wurde  aus der Buchführung entwickelt.

Buchführung und Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

2.2 Gliederung der Bilanz

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

2.3 Der Anhang

Der Anhang enthält die Pflichtangaben des § 285 HGB.

Ergänzende Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die zahlenmäßige Zusammensetzung der einzelnen Posten sind aus den Kontennachweisen zu entnehmen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlageverzeichnis nachvollziehbar.

3 Sonstige Pflichtangaben

3.1 Geschäftsführer

Geschäftsführer der Körperschaft und alleinvertretungsberechtigt ist Frau Ricarda Witt . 

Kösterbeck, den 02. Juli 2012

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      Ricarda Witt

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2012 festgestellt.

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