pentaplan
GmbH
(vormals:
PENTAPLAN Unternehmensberatungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH)
Roggentin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.469,00 |
1.472,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
476,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
993,00 |
1.472,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.895,51 |
71.973,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.895,51 |
71.973,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
364,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.364,51 |
73.810,18 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.383,61 |
39.053,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.489,40 |
11.179,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.670,38 |
-2.310,34 |
| B.
Rückstellungen |
3.899,18 |
3.592,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.081,72 |
31.164,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.364,51 |
73.810,18 |
A N H A N G
- F Ü R D A S G
E S C H Ä F T S J A H R 2011 -
1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen
Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs.2 HGB erstellt.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem.
§§ 246 - 256, 279 - 283 HGB. Abweichungen von den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht
vorgekommen.
1.2 Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die Absetzungen für Abnutzung
erfolgten in Anlehnung an § 7 Abs. 1 und 2 bzw.
Abs. 4 EStG entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der amtlichen
AfA-Tabellen.
Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzung wurden nicht vorgenommen
Für geringwertige Wirtschaftsgüter fand die
Regelung zur Bewertungsfreiheit in Anlehnung an § 6
Abs. 2 EStG Anwendung.
Das Anlagevermögen wird in einem
Anlageverzeichnis geführt.
1.3 Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB mit
den Anschaffungskosten bzw. mit ihrem Teilwert bewertet.
Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den
Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die
Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Eine
Prüfung war nicht Gegenstand des Auftrages.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert angesetzt worden; eine
Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen.
Über die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen
geführt.
Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem
ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den
Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. §
250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB
entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet.
1.4 Rückstellungen, Verbindlichkeiten,
Rücklagen
Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB
gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1
HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung.
Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. §
253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich
um Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten des
Berichtsjahres.
Verbindlichkeiten, auf die das Abzinsungsgebot gem.
§ 6 I Nr. 3 EStG Anwendung findet, bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
2 Aufstellung des Jahresabschlusses
2.1 Die Buchführung
Die Vorbereitung der Buchführung von der
Zusammenstellung der Belege bis zur Führung der
Kassenbücher erfolgt in der Firma.
Die Finanzbuchhaltung wird über das EDV-System
DATEV erstellt. Der Jahresabschluss wurde aus der
Buchführung entwickelt.
Buchführung und Belegwesen entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
2.2 Gliederung der Bilanz
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
2.3 Der Anhang
Der Anhang enthält die Pflichtangaben des §
285 HGB.
Ergänzende Angaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung sowie die zahlenmäßige
Zusammensetzung der einzelnen Posten sind aus den
Kontennachweisen zu entnehmen. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlageverzeichnis
nachvollziehbar.
3 Sonstige Pflichtangaben
3.1 Geschäftsführer
Geschäftsführer der Körperschaft und
alleinvertretungsberechtigt ist Frau Ricarda Witt .
Kösterbeck, den 02. Juli 2012
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Ricarda Witt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2012 festgestellt.
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