Schneider
& Partner Computervernetzung GmbH
Ahrensfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
467.150,49 |
338.934,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.680,00 |
8.204,00 |
| II.
Sachanlagen |
439.430,49 |
329.690,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.040,00 |
1.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.084.138,24 |
4.427.881,14 |
| I.
Vorräte |
1.138.000,75 |
2.495.519,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.175.736,16 |
1.034.397,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.512,43 |
355.681,87 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
377.883,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.770.401,33 |
897.963,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63.802,04 |
18.813,14 |
| Aktiva |
4.615.090,77 |
4.785.628,28 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.832.334,16 |
1.797.423,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
141.308,04 |
141.308,04 |
| IV.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.396.562,49 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
183.476,65 |
| VI.
Bilanzgewinn |
1.614.950,23 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
935.811,99 |
|
| B.
Rückstellungen |
466.439,42 |
371.747,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.316.317,19 |
2.616.457,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.316.317,19 |
2.616.457,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.915,00 |
186,42 |
| Passiva |
4.615.090,77 |
4.785.628,28 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Schneider & Partner Computervernetzung GmbH
hat ihren Sitz in Ahrensfelde. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16192 FF
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und den steuerlichen
Vorschriften entsprechend vorgenommen.
Die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG bei
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis EUR
800,00 wurde auch für die Handelsbilanz angewandt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens) bewertet. Die
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag bewertet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bei der Bewertung von
Rückstellungen werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren
sich an der Teuerungsrate und wurden über die
jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen
zwischen 1% und 2% berücksichtigt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bis auf 5.512,43 EUR (Vj.: 355.681,87 EUR) haben die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Wegen des
allgemeinen Kreditrisikos wurden bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen Pauschalwertberichtigungen
gebildet, die nach dem Prinzip der kaufmännischen
Vorsicht berechnet wurden.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR (Vj.: 377.883,81
EUR) enthalten.
Rückstellungen
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch
Rückdeckungsversicherungen gesichert. Es handelt sich
um Planvermögen i.S.d. § 246 II S. 2 HGB. Der
Rückstellungssollwert betrug per 31.12.2021 277.486,00
EUR. Die Bewertung des Anspruchs aus den
Rückdeckungsversicherungen erfolgt mit dem
Rückkaufwert i.H.v. 167.986,84 EUR. Sie wurden nach
§ 246 II 2 HGB im Geschäftsjahr mit den
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 VI HGB aus der
Bewertung der Rückstellung mit dem
Durchschnittszinsatz aus den vergangenen zehn Jahren im
Vergleich zu dem Durchschnittszinssatz der vergangenen
sieben Jahre beträgt 20.124,00 EUR
(Ausschüttungssperre).
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Soweit Rückstellungen
eine Restlaufzeit von über einem Jahr ausweisen,
wurden sie gemäß § 253 II HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
| gegenüber
Gesellschaftern |
EUR 2.915,00 |
(Vj: TEUR 0) |
| aus Steuern |
EUR 541.431,42 |
(VJ: TEUR 238) |
| im Rahmen der sozialen
Sicherheit |
EUR 7.749,52 |
(Vj: TEUR 8) |
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind
nicht gegeben.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2021 bestehen die üblichen
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.
Gegenstand der Mietverträge sind Büro- und
Lagerräume. Leasingsverträge bestehen im
Wesentlichen für Fahrzeuge.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 63,5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Mitglieder der Geschäftsführung
Dipl.-Ing. (FH) André Reichmann, Berlin
Dipl.-Ing. Eckehard Kurze, Berlin (bis 31.12.2021)
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den verbleibenden
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Ahrensfelde, den 18.02.2022
gez. André Reichmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2022 festgestellt.
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