Jens Graner
GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
326.169,50 |
311.794,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.526,00 |
3.741,00 |
| II.
Sachanlagen |
205.611,50 |
189.356,00 |
| III.
Finanzanlagen |
118.032,00 |
118.697,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.175.939,79 |
5.360.821,65 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
654.667,71 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.537.691,96 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
891.946,72 |
1.169.262,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
196.974,57 |
90.622,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.283.993,07 |
3.536.891,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.442,40 |
6.177,40 |
| Aktiva |
5.508.551,69 |
5.678.794,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
724.592,80 |
1.032.533,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
672.592,80 |
980.533,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
80.533,78 |
186.193,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.344.873,64 |
1.097.444,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.439.085,25 |
3.548.815,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.377.871,24 |
3.487.601,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.214,01 |
61.214,01 |
| Summe
Passiva |
5.508.551,69 |
5.678.794,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Jens Graner GmbH wurde auf
der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind für die Bilanz insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden und
Erläuterungen zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB); die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich aufgelaufener planmäßiger
Abschreibung angesetzt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen
wurden linear entsprechend der erwarteten Lebensdauer
der einzelnen Wirtschaftsgüter unter Beachtung
steuerlicher Vorschriften ermittelt. Die Zugänge an
beweglichen Vermögensgegenständen
wurden zeitanteilig abgeschrieben. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr wurden
analog steuerlicher Vorschriften
als Sammelposten erfasst und werden als Pool
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte mit dem gewogenen Durchschnitt der
Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten wurden
einbezogen, Minderungen wurden abgesetzt.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten
ohne Vertriebs- und Verwaltungskosten.
Forderungen sind grundsätzlich zu den in
Rechnung gestellten Beträgen ausgewiesen.
Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Forderungen von € 196.974,57.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
nur noch die Abgrenzung für wesentliche
Versicherungsvorauszahlungen. Die periodengerechte
Aufwandsabgrenzung für Kfz-Steuern,
Feuerunterbrechungs- und Direktversicherung wurde wie
in den Vorjahren nicht gebildet, da die jeweiligen
Aufwendungen relativ konstant sind und deren Einfluss
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
untergeordneter Bedeutung ist.
Das gezeichnete Kapital ist entsprechend dem
Gesellschaftsvertrag und der Handelsregistereintragung
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftigen kaufmännischen Gesichtspunkten in
Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt, sofern ausreichende
objektive Hinweise für deren Eintritt
vorlagen.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen €
14.754,12 (VJ € 74.702,11).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Vortrag auf neue
Rechnung wurde ein Gewinnvortrag von €
80.533,78 einbezogen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber einem Gesellschafter besteht eine
Forderung i.H.v. € 196.974,57.
3. Sonstige Angaben
In 2023 waren ein Geschäftsführer und
durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jens Graner. Herr Graner ist
alleinvertretungsberechtigt und
befreit vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181
BGB.
Von den Aufstellungserleichterungen des § 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Angabe
nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wurde gem. § 286
Abs. 4 HGB unterlassen.
sonstige Berichtsbestandteile
Erfurt, 28. Juni 2024
gez.
Jens Graner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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