HIU gGmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bhavnoor Singh Bedi seit 1.7.2025 | Geschäftsführer |
Arvinder Singh Billing seit 1.7.2025 | Geschäftsführer |
Mariam Dr. Hartinger seit 20.10.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
RKB Investments L.L.C-FZ | 80.00% |
1347814 B.C. LTD. | 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IB Gesellschaft für interdisziplinäre Studien gGmbH (IB GIS gGmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Anhang 2022I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der IB Gesellschaft für interdisziplinäre Studien gGmbH (IB GIS gGmbH), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109910 B), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz wurden abweichend von den Gliederungsvorschriften des HGB in der Bilanz ergänzend der Posten "Sonderposten aus Investitionszuschüssen" eingefügt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 250,00 bis € 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte mit ihren Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten oder den niedrigeren Zeitwerten. Sofern Abwertungen erforderlich sind, werden diese vorgenommen. Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch angemessene Einzelabwertungen berücksichtigt. Dem Risiko möglicher Forderungsminderungen aus der Prüfung der Verwendungsnachweise, der Abrechnungen für die abgerechneten Projekte und Maßnahmen sowie aus langlaufenden Forderungen wurde durch Bildung einer angemessenen Pauschalabwertung Rechnung getragen. Der Ansatz der Forderungen gegen Gesellschafter sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Die sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten aktiviert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nominalwert angesetzt. Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen wird ab Inbetriebnahme der bezuschussten Wirtschaftsgüter über die jeweilige Nutzungsdauer oder der kürzeren Zweckbindung zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der zum Nominalwert angesetzte passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Geschäftsjahr erhaltene Einzahlungen, die einen Ertrag für das Folgejahr oder spätere Jahre darstellen. Für den gemeinnützigen Bereich der Gesellschaft werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz bilanziert. Aufgrund fehlender zukünftiger steuerlicher Auswirkungen sind die Voraussetzungen für eine Bilanzierung nicht erfüllt. Im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes können sich aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den sonstigen Rückstellungen temporäre Differenzen ergeben. Eine Berücksichtigung der Auswirkungen der aktiven latenten Steuern in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt jedoch nicht, da von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht wird. II. Erläuterungen von Posten der Bilanz Die Forderungen wurden zu den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. In dem Ansatz der Forderungen wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wovon € 320.692,61 (Vorjahr € 325.888,25) eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben und im Wesentlichen Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schülern und Studierenden betreffen. Des Weiteren sind in dem Posten Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten in Höhe von € 107.220,23 (Vorjahr € 120.365,18). Diese betreffen in voller Höhe den Lieferungs- und Leistungsverkehr und wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 5.543,41 (Vorjahr € 2.448,93) saldiert ausgewiesen. In dem Posten sind ferner Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 29.259,24 (Vorjahr € 229.440,47) enthalten, die in voller Höhe den Lieferungs- und Leistungsverkehr betreffen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.218,77 (Vorjahr € 0,00) saldiert ausgewiesen. Der Posten flüssige Mittel enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Zuschüssen aus Bundesprogrammen, die einen Rückzahlungsvorbehalt des Zuschussgebers beinhalten und nach der Aktivierung in das Anlagevermögen ratierlich über die jeweilige Nutzungsdauer amortisiert werden. Die Amortisation beläuft sich im Jahr 2022 auf€ 13.348,73. Der Posten Verbindlichkeiten enthält Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 7.574,70 (Vorjahr € 10.579,10), die in voller Höhe den Lieferungs- und Leistungsverkehr betreffen. In dem Posten sind ferner Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 101.387,05) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen zum 31.12.2022 nicht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben € 0,00 (Vorjahr € 24.381,37) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und € 0,00 (Vorjahr € 331.021,27) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Davon haben € 0,00 (Vorjahr € 227.966,15) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die weiteren Verbindlichkeiten haben, wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält (von Selbstzahlern erhaltene) zeitraumbezogene Vorauszahlungen für Schul- und Studiengebühren. Im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit liegt ein Freistellungsbescheid vom 28.06.2022 für das Jahr 2020 vor. Die Gesellschaft dient danach ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff. AO. III. Sonstige Angaben Mitarbeitende Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmenden beträgt:
Im Vorjahr waren durchschnittlich 83 Arbeitnehmende beschäftigt. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., Frankfurt am Main, einbezogen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht eine Avalrahmenvertrag in Höhe von T€ 6.500 bei der Commerzbank, über die die Gesellschaften IB Südwest gGmbH, Frankfurt am Main, IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Frankfurt am Main, Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial und Bildungsarbeit e. V., Frankfurt am Main und IB GIS gGmbH, Berlin, frei verfügen können. Davon wurden innerhalb der genannten Unternehmen zum Bilanzstichtag insgesamt T€ 4.844 als Avale in Anspruch genommen. Mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden hat die IB-Gruppe am 24. August 2020 einen Avalkredit im Rahmen des Kautionsversicherungsvertrages über ein Avallimit von insgesamt EUR Mio. 5,0 abgeschlossen. Die IB GIS gGmbH kann daraus insgesamt über ein Abzweiglimit von TEUR 450 verfügen, wovon zum Stichtag 31. Dezember 2022 TEUR 71 In Anspruch genommen wurden. Die genannten Gesellschaften haften gesamtschuldnerisch. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingestuft, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass die genannten Unternehmen ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nicht nachkommen werden. Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Zusammensetzung:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.
Berlin/Stuttgart, 22. Mai 2023 IB Gesellschaft für interdisziplinäre Studien gGmbH Geschäftsführung Anja Muley Prof. Dr. Mariam Hartinger Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 10. Mai 2023 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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